Versicherungsschutz

Plenarprotokolle 13/62 v. 06.11.96 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 4515 ben worden, und zwar Gespräche zwischen unserem Haus und dem Oberbürgermeister der Stadt Würzburg und auch Gespräche zwischen dem Bezirk und der Regierung mit den Beteiligten vor Ort, um eine Lösung zu erreichen.

Bisher gibt es eine Zustimmung der Stadt Würzburg zur Verwendung des Röntgengymnasiums für die Fachhochschule Würzburg nicht, weil geklärt werden muß, wo dann das Röntgengymnasium seinen Standort bekommen soll. Diese Fragen kann ich Ihnen, Herr Kollege Loew, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv beantworten.

Es wird aber daran gearbeitet, es muss daran gearbeitet werden, weil wir von unserer Seite schon manchmal drohend gesagt haben: Wenn nicht bald eine Lösung vor Ort mit allen Beteiligten erreicht wird, dann müßten wir die Konsequenz, die Sie in Ihrer Frage angedeutet haben, auch einmal erwägen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Zweite Zusatzfrage: Der Fragesteller. Bitte, Herr Kollege.

Loew (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Ausgehend von der Tatsache, dass die Entscheidungsvorbereitung durch Gespräche zwischen Ihrem Haus und der Stadt Würzburg schon weiter gediehen sind, als aus Ihrer Antwort ersichtlich, wobei ich mich auf ein Schreiben Ihres Hauses vom 09.08.1996 beziehe, frage ich, ob die Voraussetzungen für konkrete Grundstückserwerbsverhandlungen durch die Stadt Würzburg sichergestellt sind, nämlich dass das vorgesehene Baukonzept für den Ausbau der geplanten Studienplätze auch an dem vorgesehenen Ort Röntgengymnasium baulich umgesetzt werden kann, was durch eine Untersuchung des Landbauamtes erst festgestellt werden sollte. Liegt diese jetzt vor?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Klinger (Kultusministerium): Herr Kollege Loew, dass das bauliche Ziel der Fachhochschule am Standort Röntgengymnasium zum erheblichen Teil realisiert werden könnte, ist klar. Von Teilen unseres Hauses wird dies auch favorisiert. Wir müssen uns aber zunächst mit der Stadt einigen. Wir müssen das Problem lösen, einen neuen Standort für das Gymnasium zu finden. Das kann nur im Zusammenwirken mit den Betroffenen erreicht werden. Wir sind noch nicht soweit. Aus Sicht der Fachhochschulabteilung heißt das: Wir können uns durchaus den Standort Röntgengymnasium vorstellen. Allerdings ist nicht allein die Fachhochschulabteilung gefragt. Wir müssen die Schulabteilung hören, wir brauchen die Stadt, und wir brauchen zur Realisierung des Konzepts vor allem die Einigung mit der Kommune.

Das muss bald passieren.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Dritte und letzte Zusatzfrage: Der Fragesteller. Bitte, Herr Kollege.

Loew (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Sie sagten, daß die Alternativen, die im Gespräch sind, teilweise geprüft sind; ich beziehe mich auf eine Zeitungsveröffentlichung im Volksblatt vom 30. Oktober 1996, also eine jüngste Veröffentlichung. Sind die geprüften Alternativen nur Standorte innerhalb Würzburgs, und sind von anderen Standorten außerhalb Würzburgs Möglichkeiten der Verwirklichung nicht angedeutet worden?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Klinger (Kultusministerium): Herr Kollege Loew, die Alternativen, die ich Ihnen schon genannt habe

- Röntgengymnasium, Augenklinik und die eventuelle Verlagerung der Fachrichtung Philosophie III ins Hubland, wurden von uns andiskutiert. Das könnten Möglichkeiten sein. Die Universität wäre zum Beispiel damit einverstanden, dass die Fachrichtung Philosophie III ins Hubland verlagert wird. Allerdings hat das für die Universität nicht Priorität. Sie wäre aber damit einverstanden, dass die Fachhochschule am Wittelsbacherplatz einziehen könnte. Allerdings müßten wir alles in die Wege leiten, um die Baumaßnahme Philosophie III im Hubland demnächst im Rahmen der Hochschulbaufinanzierung mit dem Bund in die Kategorie 1 zu bringen. Das würde sicherlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Bis das realisiert werden kann, muss erst die Philosophie III ins Hubland umziehen, dann könnte die Fachhochschule dort einziehen. Sie sehen, dass die Situation für die Fachhochschule schwierig wird.

Ich bin der Meinung, dass entsprechende Lösungen gefunden werden können, wenn das Gespräch mit der Stadt und mit den anderen Beteiligten - es war schon terminiert, mußte aber abgesagt werden - in nächster Zeit stattfinden wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Vielen Dank, Herr Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen. Wir haben noch etwa vier Minuten Zeit zur Beantwortung von mindestens einer der nächsten Fragen. Ich bitte Herrn Staatssekretär Regensburger, hierher zu kommen, und bitte Herrn Kollegen Dr. Fleischer, seine Frage zu stellen.

Bitte, Herr Kollege.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nachdem sich am 19. Oktober im Rahmen einer Katastrophenschutzübung des Landkreises Miesbach in einer Halle des Entsorgungsunternehmens VIVO in der Gemeinde Warngau, in der mehrere 100 Tonnen Kartonagen und Kunststoffe gelagert waren, ein Großbrand entwickelt hat, frage ich die Staatsregierung, ob im Rahmen der für Übungen dieser Art gültigen Vorschriften in einem Bereich mit unmittelbarer Nähe befindlichen, leicht entflammbaren Materialien eine Rauchsimulation überhaupt gestattet war und wer dabei für den entstandenen Schaden aufzukommen hat, für den Fall, dass kein vollständiger Versicherungsschutz gegeben ist.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Herr Kollege Dr. Fleischer, Vorschriften, die eine Rauchsimulation in solchen Fällen verbieten, gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Die Frage, ob und inwieweit bei der Verwendung der Rauchentwickler die erforderliche Sorgfalt beachtet wurde, kann aufgrund der noch andauernden polizeilichen Ermittlungen derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Für den Schadensersatz ist entscheidend, wer Verursacher des Schadens ist und welcher juristischen Person des öffentlichen Rechts dies nach allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen zuzurechnen ist. Da auch hier die polizeilichen Sachverhaltsermittlungen noch andauern, ist die Frage derzeit noch nicht abschließend zu beantworten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, in welcher Weise ist das Staatsministerium bisher vom Landratsamt Miesbach in diese von mir skizzierten Fragestellung eingebunden worden?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Zunächst muss durch polizeiliche Ermittlungen der tatsächliche Sachverhalt aufgeklärt werden. Mir ist nicht bekannt, dass das Landratsamt Miesbach bisher unseren Rat gesucht hätte.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Zweite Zusatzfrage: der Fragesteller.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS9O/DIEGRÜNEN): Herr Staatssekretär, bei welcher Fallkonstellation hinsichtlich der Brandverursachung würde die Amtshaftungspflicht des Freistaats Bayern greifen? Das heißt, würde das Landratsamt, im staatlichen Auftrag handelnd, einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Freistaat Bayern bezüglich der Wertstoffe haben?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Herr Dr. Fleischer, ich kann die Frage nur theoretisch andeutend beantworten. Es kommt darauf an, welcher juristischen Person der Schadensverursacher zuzurechnen ist. Kommt man bei der Prüfung zu dem Ergebnis, daß der Schadensverursacher der juristischen Person Katastrophenschutzbehörde des Landratsamts zuzurechnen ist, dann kann auch eine Haftung des Freistaats Bayern in Frage kommen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, eine abschließende Zusatzfrage: Würde die Zuordnung zur juristischen Person Katastrophenschutz des Landratsamtes die Amtshaftung des Freistaates Bayern ausschließen, wenn der Großbrand auf den Feuerwehrschiedsrichter zurückzuführen ist?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Das ist eine rechtlich relativ schwierige Frage, wem der Schiedsrichter, der die Rauchentwicklung in Gang gesetzt hat, zuzurechnen ist. Das kann ich derzeit nicht abschließend beantworten. Daraus ergibt sich die Haftungsfolge.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Vielen Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben um 19.47 Uhr angefangen. Deshalb ist um 20.17 Uhr die 90minü-tige Fragestunde beendet. Ich bedanke mich für die Fragen, das Ausharren und wünsche allen - nachdem ich die Sitzung geschlossen habe - einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.