Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Ich hoffe, dass Sie unseren in aller Regel vernünftigen Vorschlägen auch in den nächsten zwei Jahren zustimmen werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir Ihren Vorschlägen ab Herbst 1998 auch zustimmen werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 13/4964 und die Beschlußempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 13/5705 zugrunde. Der federführende Ausschuß für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Dem stimmt der Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen bei seiner Endberatung zu, schlägt allerdings noch vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den

1. Januar 1997 einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 59 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlußabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das ist meines Erachtens wieder das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Ebenso nicht. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 9 Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 27. September 1996 (Vf. 13-VII-96) betreffend Antrag des Kindes Maximilian Kirchheim, vertreten durch seine Eltern Catharina Fenge-Kirchheim und Klaus H. Kirchheim, 97532 Üchtelhausen, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 37 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli1994 (GVBI. 8.690, 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1995 (GBVI. S.850)

Über die Beratungen im Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen (Drucksache 13/6224) berichtet Herr Kollege Dr. Albert Meyer. Er ist schon hier und hat für die Berichterstattung fünf Minuten Zeit. Herr Kollege, ich bitte Sie um die Berichterstattung.

Dr. Albert Meyer (CSU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab dem Landtag mit Schreiben vom 27. September1996 Gelegenheit, zu einem Antrag des Kindes Maximilian Kirchheim, vertreten durch seine Eltern, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Artikels 37 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes Stellung zu nehmen.

Aufgrund dieser Bestimmung wurde dem Antragsteller die Zulassung zur Grundschule für das Schuljahr 1996/1997 versagt. Der Antragsteller macht geltend, hierdurch in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.

Der Verfassungsausschuß hat sich am 7. November mit diesem Antrag befaßt und hat nach Beratung einstimmig beschlossen: Erstens. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren. Zweitens. Es wird die Abweisung der Klage beantragt. Drittens. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Dr. Albert Meyer bestellt. - Ich bitte das Hohe Haus, diesem Beschluß beizutreten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Gibt es Wortmeldungen? Die Redezeit würde fünf Minuten pro Fraktion betragen. - Ich sehe keine. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen (Drucksache 13/6224) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist, wie es aussieht, das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine.

Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 11 a Bestellung von Mitgliedern für den Landessportbeirat

Mit Schreiben vom 22. Oktober1996 hat Herr Staatsminister Zehetmair mitgeteilt, dass auf Wunsch des Bayerischen Landessportverbands die vom Landtag gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Landessportbeirat am 16. März 1995 bestätigten Mitglieder des Landessportbeirats Frau Ruth Brosche und Herr Jochen Kühl durch die Herren Bruno Dietz und Richard Didyk ersetzt werden sollen. Hierüber ist heute Beschluß zu fassen.

Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wer mit der Bestellung der Herren Bruno Dietz und Richard Didyk als Vertreter des Bayerischen Landessportverbands zu Mitgliedern des Landessportbeirats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. -Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. So beschlossen.

Außerdem hat die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN mit Schreiben vom 14. November1996 mitgeteilt, dass sie eine Umbesetzung im Landessportbeirat wünscht. Anstelle der bisher gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Landessportbeirat nominierten Abgeordneten Frau Theresa Schopper wird ab sofort Frau Kollegin Irene-Maria Sturm als Mitglied des Landessportbeirats benannt. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 11 b Bestellung eines Mitglieds für den Beirat nach dem Gesetz über die Organisation der elektronischen Datenverarbeitung im Freistaat Bayern

Die Fraktion der CSU hat mitgeteilt, dass anstelle des ehemaligen Abgeordneten Rudolf Engelhard der Abgeordnete Eberhard Sinner als ordentliches Mitglied benannt wird. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Ich sehe keine.

Wer mit der Bestellung des Herrn Abgeordneten Sinner zum Mitglied des Beirats nach dem Gesetz über die Organisation der elektronischen Datenverarbeitung im Freistaat Bayern einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das gesamte Hohe Haus.

Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 11 c Bestellung eines Mitglieds für den Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

Die Fraktion der CSU hat mitgeteilt, dass anstelle des ehemaligen Abgeordneten Rudolf Engelhard Herr Abgeordneter Joachim Herrmann als ordentliches Mitglied benannt wird. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Ich sehe keine.

Wer mit der Bestellung des Herrn Abgeordneten Herrmann zum Mitglied des Beirats beim Landesbeauftrag-ten für den Datenschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das gesamte Hohe Haus.

Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine.

Dann ist das so beschlossen.

Außerhalb der Tagesordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, gebe ich gemäß § 24 unserer Geschäftsordnung noch folgende von der Fraktion der CSU mitgeteilten Umbesetzungen in den Ausschüssen bekannt. Herr Dr. Thomas Zimmermann wird anstelle von Herrn Dr. Peter Gauweiler in den Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit entsandt. Herr Dr. Peter Gauweiler wird anstelle von Herrn Dr. Thomas Zimmermann neues Mitglied im Ausschuß für Bundes- und Europaangelegenheiten. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.

Damit schließe ich die Sitzung. Wir beginnen morgen um Uhr mit der Fragestunde. Ich wünsche einen schönen Abend.