Strukturwandel

Angebote nach der Geschäftsordnung des Ausschusses die Verfahren nicht öffentlich sind. Die Veröffentlichung von Entscheidungen für Zwecke der Rechtswissenschaft erfolgt generell nur in anonymisierter Form. Von einer Veröffentlichung wird aber dann abgesehen, wenn auch die anonymisierte Fassung einen Rückschluß auf das konkrete Vergabeverfahren ermöglicht.

Der Beschluß der Vergabeprüfstelle der Regierung von Niederbayern ist Bestandteil des Verwaltungsverfahrens zur Nachprüfung von Vergabeverfahren und wird nur den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht. Veröffentlichungen dieser Beschlüsse sind nicht vorgesehen.

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie und die Regierung von Niederbayern werden prüfen, ob im Zusammenhang mit den die Entscheidung des Vergabeüberwachungsausschusses und den Beschluß der Vergabeprüfstelle betreffenden Veröffentlichungen in der Presse ein widerrechtliches Verhalten, zum Beispiel eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, erfolgt ist und welche rechtlichen Konsequenzen gegebenenfalls daraus zu ziehen sind.

Frau Peters (SPD): Ich frage die Staatsregierung, welche Sachverhaltsfeststellungen den Vergabeüberwachungsausschuß beim bayerischen Wirtschaftsministerium veranlaßten, den Bescheid der Vergabeprüfstelle vom 28. April 1995 für die Müllverbrennungsanlage an die Firma Siemens für rechtswidrig zu erklären, und wie hat sich die Firma Siemens unter dubiosen Umständen im Ausschreibungsverfahren einen Wettbewerbsvorteil verschafft?

Antwort der Staatsregierung: Der Vergabeüberwachungsausschuß wurde aufgrund der Rechtsmittelrichtlinie der EU und der zu deren Umsetzung ergangenen Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes, der Nachprüfungsverordnung des Bundes und der Bayerischen Nachprüfungsverordnung beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie eingerichtet. Er hat einen gerichtsadäquaten Status und führt seine Verfahren in richterlicher Unabhängigkeit durch.

Die Verfahren vor dem Vergabeüberwachungsausschuß sind nicht öffentlich. Dementsprechend werden die Beschlüsse nur den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Eine Veröffentlichung, die für Zwecke der Rechtswissenschaft generell nur in anonymisierter Form erfolgt, ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.

Die Staatsregierung ist daher nicht in der Lage, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.

Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, um den am 18. April 1996 beschlossenen Auftrag (Drs. 13/4635) zu erfüllen, sich bei der Planung des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Augsburg - München für eine behinderungsfreie Anbindung der Paartal-Bahn in einzusetzen, so dass eine zukünftige Einführung eines 20- oder 15-Minutentakts nicht verbaut wird und zu prüfen, ob hierfür Mittel aus dem 20 Prozenttopf für den Schienenpersonennahverkehr nach Paragraph 8 Abs. 2 des Schienenwegeausbaugesetzes eingeplant werden können?

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung hatte in dieser Angelegenheit in den vergangenen Jahren bereits mehrere Gespräche mit der Deutschen Bahn AG geführt. Aufgrund des Auftrags des Landtags bat die Staatsregierung die Deutsche Bahn AG um eine nochmalige Überprüfung. Zudem hat die Staatsregierung die Bayerische Eisenbahngesellschaft um eine Stellungnahme gebeten. Dabei hat sich auch nach nochmaliger Prüfung keine Notwendigkeit für die Realisierung eines Kreuzungsbauwerks in Augsburg-Hochzoll ergeben.

Nach Vollendung des viergleisigen Ausbaus der Strecke München - Augsburg werden die beiden nördlich gelegenen Gleise, in die die Paartalbahn von Ingolstadt kommend einfädelt, dem Hochgeschwindigkeitsverkehr, die beiden südlich gelegenen Gleise hingegen dem Nah- und Güterverkehr dienen. Die nördlich gelegenen Gleise des Hochgeschwindigkeitsverkehrs werden weniger stark befahren sein als die südlich gelegenen Gleise des Nahund Güterverkehrs.

Die bei Realisierung eines Kreuzungsbauwerks durch die zusätzliche Benutzung der südlichen Nah- und Güterverkehrsgleise mögliche Verkehrsverdichtung auf der Paartalbahn könnte nur relativ gering ausfallen. Sie rechtfertigt nicht die hohen Kosten für ein Kreuzungsbauwerk sowie die dann notwendigen Umbaumaßnahmen im Augsburger Hauptbahnhof. Einer Verdichtung des Angebots auf Taktfolgen von unter 30 Minuten werden zudem durch die Eingleisigkeit der Paartalbahn von Augsburg-Hochzoll nach Ingolstadt Grenzen gesetzt.

Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Ich frage die Staatsregierung: Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, daß eine indonesische Firma in den neuen Bundesländern eine Zellstoffabrik nach dem Muster Bayerische Zellstoff Kelheim errichtet, und welche Förderung erhält die Firma dafür?

Antwort der Staatsregierung: Aus Presseberichten ist bekannt, dass in den neuen Bundesländern Bestrebungen zur Errichtung einer Zellstofiproduktion im Gange sind. Im Gespräch sind dabei drei Standorte, Arneburg/ Stendal und Zeitz in Sachsen-Anhalt sowie Wittenberge in Brandenburg. Als mögliche Investoren werden für die Standorte Wittenberge bzw. Zeitz ein südkoreanischer Industriekonzern und für den Standort ein internationales Firmenkonsortium genannt. Von einem indonesischen Interessenten ist nichts bekannt.

Verfahrenstechnisch steht offensichtlich nicht die in Kelheim angewandte Organocell-Technologie zur Diskussion, sondern das traditionelle, weltweit praktizierte ren.

Die Frage, welche Förderung ein anderes Bundesland einem Investor für die Errichtung einer Zellstoffabrik gewährt, ist von der Staatsregierung nicht zu beantworten.

Im übrigen unterliegen Ansiedlungsverhandlungen mit Firmen und damit verbundene Förderangelegenheiten generell der Geheimhaltungspflicht.

Dr. Scholz (SPD): Welche und wie viele neue Fahrzeuge, wie Doppelstockwagen, Nahverkehrstriebwagen und Nahverkehrspersonenwagen, werden ab 1997 im Schienenpersonenverkehr in Bayern mit welcher räumlichen Zuordnung in Bayern eingesetzt, und wo sollen sie gewartet werden?

Antwort der Staatsregierung: Bei der DB AG ist 1997 in Nordbayern der Einsatz von 65 neuen Doppelstockwagen im Schienenpersonennahverkehr auf Hauptstrekken mit starkem Fahrgastaufkommen vorgesehen. Nach dem augenblicklichen Planungsstand sollen diese Fahr-zeuge auf den Strecken Sonneberg - Nürnberg, Bamberg - Nürnberg, Nürnberg - Regensburg - München eingesetzt werden. Die Wartung und Instandsetzung der Doppelstockwagen soll nach Auskunft der DB AG durch den Regionalbereich Werke Nürnberg erfolgen.

Bei der Regentalbahn werden elf neue Nahverkehrstriebwagen vom Typ im Bereich der Zwieseler Spinne zum Einsatz kommen. Die Wartung und Instandsetzung dieser Fahrzeuge soll in Viechtach stattfinden.

Bei der Kahlgrundbahn wird ein neuer Nahverkehrstriebwagen vom Typ im Bereich Schöllkrippen Kahl am Main - Hanau zum Einsatz kommen. Die Wartung und Instandsetzung soll in Schöllkrippen stattfinden.

Im Verkehrsdurchführungsvertrag mit der DB AG ist die Beschaffung von Fahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr in Bayern geregelt. Hiernach sollen ab 1998 neben den genannten Doppelstockwagen schrittweise ET 423 (S-Bahn-Triebwagen), ET 425 (vierteilige Regionaltriebwagen), ET 426 (zweiteilige Regionaltriebwagen), VT 642 (Dieselleichttriebwagen) beschafft und im Freistaat zum Einsatz gebracht werden. Der konkrete Einsatzort, sowie der Ort von Wartung und Instandhaltung sind nach Auskunft der DB AG vom Lieferzeitpunkt abhängig und können deshalb derzeit noch nicht genannt werden.

Nach den Planungen der Bahn werden von 1998 bis zum Jahr 2000 für diese Beschaffungen insgesamt rund 1,3

Milliarden Mark eingesetzt.

Schläger (SPD): Nachdem es durch Maßnahmen des Staates gelungen ist, die sich anbahnende negative wirtschaftliche Entwicklung in Schweinfurt wenigstens zu stoppen, frage ich die Staatsregierung, ob ein ähnliches Eingreifen auch für das Mittelzentrum Selb vorgesehen ist, das durch das Wegbrechen der Porzellanindustrie und anderer Industriezweige zu einer Krisenregion werden könnte?

Antwort der Staatsregierung: Die strukturellen Probleme in wie in der gesamten Arbeitsmarktregion (AMR) Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel und Landkreis Tirschenreuth), in denen die Porzellanindustrie noch immer eine dominierende Rolle spielt, hat die Bayerische Staatsregierung bereits im Rahmen ihrer Förderpolitik in besonderer Weise berücksichtigt. Folgende Maßnahmen wurden eingeleitet:

- Bei der Neuabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) zum 1.Januar 1997 soll die gesamte AMR Marktredwitz (also auch wieder in das GA-Fördergebiet einbezogen werden.

- Im Rahmen der Verwendung der Privatisierungserlöse (II. Tranche) werden - begrenzt auf vier Jahre -70 Millionen Mark zugunsten der vom industriellen Wandel besonders betroffenen GA-Fördergebiete bereitgestellt. Damit sollen die Regionalfördermittel für diese Sonderfördergebiete aufgestockt werden, um hier eine weitgehende Ausschöpfung der Förderhöchstsätze zu ermöglichen und damit stärkere An reize für Investitionen in den Strukturwandel zu setzen.

In diese Sonderfördergebiete hat die Bayerische Staatsregierung die AMR Marktredwitz (also auch einbezogen.

Hufe (SPD): Nachdem mir Informationen vorliegen, nach denen die Bahn AG im Landkreis Roth einen Abbau von 10-25 Prozent des im Schalterdienst eingesetzten Personals plant, frage ich die Staatsregierung, ob dieser Abbau der Serviceleistungen mit dem Bayernvertrag vereinbar ist und was die Staatsregierung gegebenenfalls unternehmen wird.

Antwort der Staatsregierung: Der Staatsregierung ist bekannt, dass der Geschäftsbereich Fernverkehr der Deutschen Bahn AG einen Personalabbau im Schalterdienst an Bahnhöfen des Landkreises Roth plant. Es liegen aber keine Informationen vor, dass dabei Serviceleistungen für den Bahnkunden eingeschränkt werden sollen.

Ein Abbau der Serviceleistungen durch eine mögliche Schließung der im Verkehrsdurchführungsvertrag aufgeführten Verkaufsstellen an den Bahnhöfen Roth und Georgensgmünd wäre nur mit Zustimmung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft möglich, wobei stets geeignete alternative Möglichkeiten zum Verkauf von Fahrausweisen von der DB AG sichergestellt werden müßten. Ein entsprechender Antrag auf Schließung liegt aber nicht vor.

Prof. Dr. Gantzer (SPD): Wie sehen die Pläne für die Verlagerung der Allgemeinen Luftfahrt von München und Neubiberg nach Fürstenfeldbruck aus, nachdem die Bundeswehr den Oberbefehl über den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck behalten will, und was bedeutet das zeitlich?

Antwort der Staatsregierung: Der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Herr Dr. Wichert, hat Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu mit Schreiben vom 25. November 1996 mitgeteilt, dass der Flugplatz Fürstenfeldbruck auch nach 1997 als Militärflugplatz im Ressortvermögen des Bundesministeriums der Verteidigung verbleiben wird. Gleichzeitig hat Herr Dr. Wichert vorgeschlagen, alsbald Gespräche über die Möglichkeiten einer zivilen Mitbenutzung des Flugplatzes zu führen. An den Plänen der Staatsregierung, den Flugplatz Fürstenfeldbruck für Kleinflugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt zu öffnen, hat sich deshalb nichts geändert.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Staatsregierung den Verkehr der Allgemeinen Luftfahrt nicht bestimmten Flugplätzen zuteilen, sondern lediglich Vorschläge für die bereitzustellenden Flugplatzkapazitäten entwickeln kann.

Sie kann daher dem Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreifen.

Vor Gesprächen mit dem Bundesministerium der Verteidigung will Herr Staatsminister Dr. Wiesheu mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck und den Flugplatzanrainergemeinden einen politischen Konsens über den möglichen Umfang einer zivilen fliegerischen Mitbenutzung des Flugplatzes Fürstenfeldbruck herbeiführen. Dazu hat er dem Land rat und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden bei Gesprächen am 12. Dezember 1996 bzw. am 16. Dezember 1996 konkrete Vorschläge unterbreitet.

Das Ergebnis der Verhandlungen wird aller Voraussicht nach im Januar 1997 vorliegen. Danach wird Herr Staatsminister Dr. Wiesheu unverzüglich auf das Gesprächsangebot des Bundesministeriums der Verteidigung zurückkommen, um für die Allgemeine Luftfahrt im Raum München zu einer tragfähigen und dauerhaften Lösung zu kommen.