Studiengang

Die Einsparungen der öffentlichen Hand zwingen dazu, mittelfristig den Personalbedarf zur Erfüllung neuer Aufgaben an den Universitäten grundsätzlich aus dem vorhandenen Personalbestand zu decken.

Die Chancen für eine strukturelle Anpassung sind wegen des anstehenden Generationswechsel an den Universitäten derzeit günstig; wir werden diese Chancen verwirklichen. Etwa 50% aller Professuren an den Universitäten werden in den nächsten zehn Jahren aus Altersgründen frei. Eine Erhebung in 21 repräsentativen Fächergruppen an den Universitäten, die ich im letzten Jahr durchführen ließ, hat diese Prognose bestätigt. Im einzelnen liegt die Zahl der freiwerdenden Professuren teilweise sogar höher, zum Beispiel in der Chemie bei 67% und in der Pädagogik bei immerhin 58%.

Die Hochschulen haben in den vergangenen Jahren bereits mit Maßnahmen zur Umstrukturierung von Professuren und der von ihnen vertretenen Fächer begonnen.

Ich will deutlich und dankbar erwähnen, dass allein in den vergangenen beiden Jahren an den bayerischen Universitäten durch die Aktivitäten der verantwortlichen Präsidenten und Rektoren 90 Professorenstellen umgewidmet wurden. Wer weiß, wie schwer es ist, sich von Gewohntem zu trennen, erkennt das als eine stattliche Größe.

Im Rahmen dieser Umstrukturierungen wurden neue, moderne Studiengänge eingerichtet, zum Beispiel Wirtschaftsinformatik, europäische Wirtschaft, Buchwissenschaft, Sportökonomie und Materialwissenschaften. Bei den herkömmlichen Studiengängen wurden Schwerpunkte geschaffen, mit denen auf die geänderten Bedingungen reagiert wurde, so unter anderem Genetik, Biochemie, Mikroelektronik, Automatisierungstechnik, Biotechnologie und Verfahrenstechnik.

Das im Haushalt 1995/96 geschaffene Lehrstuhlerneuerungsprogramm mit einem Volumen von 150 Millionen DM für fünf Jahre hat diese Umstrukturierungen wesentlich gefördert. Für 30 Millionen DM werden jährlich Geräte und Einrichtungen in den experimentellen Fächern, den Naturund Ingenieurwissenschaften erworben; wir schaffen so die Grundlagen für Neuentwicklungen. Insgesamt wurden bereits 59 Lehrstühle zusätzlich aus Mitteln des Lehrstuhlerneuerungsprogramms gefördert.

Auf meine Veranlassung haben die bayerischen Universitäten Strukturpläne für die einzelnen Fächergruppen als Grundlage für die künftige Ausschreibung und Wiederbesetzung von Lehrstühlen vorgelegt. Zur Unterstützung anstehender Strukturentscheidungen habe ich für eine Reihe zentraler Fächer Strukturempfehlungen in Auftrag gegeben. Darüber hinaus werde ich bei grundlegenden Strukturentscheidungen auch den Rat des wissenschaftlich-technischen Beirats der Bayerischen Staatsregierung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft einholen.

Für kommende Neubesetzungen haben die Universitäten bei der Vorlage der Ausschreibungstexte zu begründen, ob die jeweilige Professur wiederbesetzt oder umgewidmet werden soll. Bei der Überprüfung wird mein Haus besonders auf die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Fächern, also auf die Vernetzung, auf die innovative Ausrichtung, die Initiierung von Forschungsschwerpunkten und auf eigenständige zukunftsorientierte Profilbildung Wert legen.

Ich danke dem Staatsminister der Finanzen dafür, dass bei der Umwidmung von Lehrstühlen ab sofort seine Zustimmung nicht mehr erforderlich ist. Der Verfahrensgang wird somit vereinfacht und beschleunigt.

Im Rahmen der Strukturreform strebe ich insbesondere folgende Ziele an: Leistungsfähige Fächer an den Universitäten sind besonders zu unterstützen. Freiwerdende.

Professuren sollten, sofern sie für das Lehrangebot nicht erforderlich sind, anderweitig verwendet werden

Eine wissenschaftliche Zusammenarbeit räumlich benachbarter Hochschulen halte ich für unabdingbar. Dies gilt zum Beispiel für den Standort München ebenso wie für die fränkischen Universitäten Bamberg, Bayreuth und Erlangen-Nürnberg. Zwischen außeruniversitären Einrichtungen, zum Beispiel der Max-Planck-Gesellschaft, der Akademie der Wissenschaften und anderer Träger und den Universitäten ist eine stärkere Kooperation erforderlich. Das ist ein Anliegen, das wir gegenüber dem Bund vertreten, denn nur unter dieser Voraussetzung können die Synergieeffekte verbessert werden.

Ich komme zu Punkt 4, Reformmaßnahmen im Personalbereich: Die. Effizienz der Hochschulen zu stärken und den Wettbewerb unter den Hochschulen zu fördern, verlangt Personalreformen.

Im letzten Jahr wurde die Möglichkeit geschaffen, Professoren für die Dauer von bis zu sechs Jahren zu Beamten auf Zeit zu ernennen. Ich erwarte mir vom Professor auf Zeit mehr Flexibilität für eine sinnvolle, zweckbezogene Besetzung von Professuren und damit deren effizientere Ausnutzung. Besonders wichtig ist diese Möglichkeit aus meiner Sicht für die Gewinnung von Personen aus Bereichen außerhalb der Hochschule für eine befristete Tätigkeit, für die Wahrnehmung von speziellen Aufgaben begrenzter Dauer und die Berufung von Professoren an Kunsthochschulen.

Der Wissenschaftsrat hat vor einigen Jahren auf die Bedeutung der Teilzeitprofessuren für die Gewinnung qualifizierter Lehrpersonen aus der Berufspraxis hingewiesen. Die Beschäftigung von Professorinnen und Professoren in Teilzeit ist geeignet, mehr berufliche Praxis in die Hochschule einzubringen und kurzfristig notwendige und nur für begrenzte Zeit nötige Erweiterungen der Lehrkapazität zu realisieren. Denken Sie nur an die Entwicklung bei den Lehrern, die auf uns zukommt. In den Grundschulen Werden wir in einem Jahr den Zenit erreicht haben. Bei den weiterführenden Schulen und Berufsschulen ist der Gipfel im Jahr 2008 erreicht. Die Möglichkeiten der Beschäftigung von Teilzeitprofessoren sollte verstärkt genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Bund die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schafft.

Geänderte Rahmenbedingungen und die Lebenserfahrung zeigen, dass nicht jeder Professor den Freiraum, der ihm nach Erfüllung der Lehrverpflichtung verbleibt - ich betone: nach Erfüllung der Lehrverpflichtung -,in der Forschung zu jedem Zeitpunkt seiner akademischen Laufbahn in vollem Umfang nutzt oder nutzen kann. Die Frage, ob eine variable Festlegung von Lehr- und Forschungsaufgaben zu mehr Effizienz in der Aufgaben-wahrnehmung der Hochschulen führen kann, bedarf daher einer intensiven Diskussion innerhalb der Länder.

Wir unterstützen alle Ansätze, die dahin zielen, im Besoldungsrecht leistungsbezogene Vergütungsbestandteile zu ermöglichen, etwa eine zusätzliche Lehrvergütung bei über das Pflichtmaß hinausgehenden Lehrleistungen und bei Weiterbildungsangeboten.

Die Staatsregierung prüft ferner die Möglichkeit, für die Laufbahn der akademischen Räte und Studienräte im Hochschuldienst eine Einheitslaufbahn zu schaffen. Die Amtsbezeichnung Studienrat wird der Aufgabenstellung dieser Personalgruppe vielfach nicht gerecht und stößt an den Hochschulen häufig auf wenig Akzeptanz.

Nun komme ich zu Punkt 5, Lehre und Studium. Überlange Studienzeiten werden beklagt. Ihre Ursachen liegen im persönlichen Leben der Studenten ebenso wie in wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Natürlich trägt auch die zum Teil schwierige Uberlastsituation an den Hochschulen zu Verzögerungen im Studienablauf bei.

Mit dem Aktionsprogramm zur Verkürzung der Studiendauer wurden insbesondere die Studienberatung und Studentenbetreuung verbessert, die Informations- und Beratungsstellen verstärkt und die Tutorien ausgebaut.

Ferner wurden die Studien- und Prüfungsordnungen gestrafft und aktualisiert sowie die Regelstudienzeit und Obergrenzen der Semesterwochenstunden festgelegt. Die Prüfungsdauer wurde begrenzt und die Zahl der Prüfungsleistungen in den Prüfungsordnungen - zwar noch nicht in allen, aber das wird noch geschehen - reduziert.

Als Vergleichszahlen für die Jahre 1991 bis 1995 ergibt übrigens die bayerische Statistik für die meisten Studiengänge bereits eine Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer an den Universitäten seit 1992, zum Beispiel im Diplomstudiengang Biologie von 12,56 auf 11,71

Semester, im Diplomstudiengang Chemie von 12,2 auf 11,2 Semester, im Diplomstudiengang Elektrotechnik von 12,3 auf 11,6 Semester und im Studiengang Rechtswissenschaft von 10,3 auf 8,8 Semester. Beachtlich und erfreulich ist, dass in Bayern 16 universitäre Studiengänge mit einer geringeren Regelstudienzeit geführt werden, als in der neuen Förderhöchstdauerverordnung des Bundes vorgesehen ist.

Vor- oder Zwischenprüfungen oder sonstige Leistungsnachweise müssen nach meiner Überzeugung in allen Studiengängen spätestens im vierten Semester abgelegt werden - als Indikatoren für die Erfolgsaussichten im Studium.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Mit Regelungen zu den Prüfungsfristen muss erreicht werden, dass das Studium nach dem sechsten Semester grundsätzlich nur bei erfolgreichem Abschluß der Voroder Zwischenprüfung fortgesetzt werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Vor allem in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen wurden Modellversuche mit verstärkt studienbegleitenden Prüfungsteilen, einem Punktesystem und zusätzlichen Freiversuchsmöglichkeiten genehmigt. Diese Modellversuche tragen zur Beschleunigung des Studienablaufs bei und könnten beispielgebend sein, was die Entflechtung der Prüfungen in anderen Studiengängen angeht.

(Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das alles haben wir doch schon vor 20 Jahren in Augsburg gemacht!)

Die sogenannte Freischußregelung hat sich bei Abschlußprüfungen sehr bewährt; in vielen Fällen konnte damit eine Verkürzung der Studienzeiten erreicht werden. Diese Möglichkeit soll auf Zwischen- und Teilprüfungen ausgeweitet werden. Die konkrete Umsetzung kann von den Hochschulen nach eigener Entscheidung getroffen werden.

Es geht aber nicht allein um den Faktor Zeit; es geht vor allem um die Inhalte. Die Studienreform soll angesichts des raschen Wandels der Berufsprofile und Berufsanforderungen gewährleisten, dass die Studieninhalte den Hochschulstudenten breite berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Nach meiner Auffassung ist es von enormer Wichtigkeit, dass sich Studiengänge für benachbarte Fächer öffnen und flexibler werden.

Nicht jedes Studium kann sich heute noch an einem klar profilierten Berufsbild orientieren. Auch gilt es ein Fundament allgemeiner Bildung und geistiger Prägung zu vermitteln. Hinzu kommt, dass viele Hochschulabsolventinnen und -absolventen in ihrem Berufsleben künftig unterschiedliche Tätigkeiten ausüben werden. Den wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes würde es nicht entsprechen, ein hohes Maß von bald überholtem Spezialwissen zu vermitteln. Wir dürfen unsere Studentinnen und Studenten nicht auf wissenschaftlichen Einbahnstraßen ausbilden. Ausgeprägte Spezialisierungen, wie sie heute von der Wirtschaft im Hinblick auf aktuelle Bedürfnisse manchmal gefordert werden, können morgen in einer beruflichen Sackgasse enden.

Hochschulabsolventen müssen vielmehr über fachliche und außerfachliche Schlüsselqualifikationen verfügen. Sie müssen befähigt werden, in ihrem jeweiligen Berufsfeld flexibel neues Wissen zu erfassen und umzusetzen. Sie müssen geistige und soziale Kompetenz sowie Teamfähigkeit besitzen, Verständnis für systematische Zusammenhänge haben. Auch der selbstverständliche Umgang mit neuen Medien ist unerläßlich.

Alle Hochschullehrerinnen und -lehrer sind aufgerufen, der jungen Generation die fachliche Qualifikation und die Persönlichkeitsbildung zu vermitteln, die sie befähigen, die

Aufgaben der Zukunft zu bewältigen. Alle Studierenden sind aufgerufen, ihre Studienzeit als eine begrenzte Lernund Bildungszeit zu begreifen, sie aktiv zu gestalten und sich Rüstzeug für das berufliche Leben zu verschaffen.

(Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das heute anders?) Lernen ist heute ein lebensbegleitender Orientierungsprozeß. Im Hinblick auf die kürzer werdende Halbwertzeit des Wissens, aber auch wegen der Anforderungen unterschiedlicher Berufsprofile kommt der Weiterbildung immer größere Bedeutung zu. Hochschulen und auch Einrichtungen außerhalb der Hochschulen sollten, dem wachsenden Bedarf an Weiterbildung entsprechend, in stärkerem Maße nachfrageorientierte Angebote für berufstätige Hochschulabsolventen entwickeln, etwa zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Hinblick auf neue Technologien, Management und fachbezogene Fremdsprachen.

Die Lehre und ihre Bedingungen müssen stärker ins Bewußtsein gerückt werden. Lehrberichte auf Fachbereichsebene sollen eingeführt werden. Sie sollen Aufschluß geben über die konkrete Lehrsituation eines Studienganges, qualitativ wie quantitativ. Die Lehrberichte sollen Fakultäten und Hochschulleitung in die Lage versetzen, qualitätsverbessernde Maßnahmen zu treffen.

Eine Beteiligung der Studentinnen und Studenten an der Bewertung der methodisch-didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen, an einigen Hochschulen bzw. Fakultäten erfreulicherweise bereits eingeführt, wird ausdrücklich verankert. Die Handhabung im einzelnen bleibt den Hochschulen überlassen.

Verpflichtend eingeführt werden Studiendekane zur Verbesserung und Koordination der Lehre. Das ist ein Punkt, auf den ich großen Wert lege. Die Studiendekane sollen dafür sorgen, dass Erkenntnisse zur Optimierung des Lehrbetriebes, die sich vor allem aus den Lehrberichten ergeben werden, schnell und wirksam umgesetzt werden.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich komme nun zur Frage der Einführung von Studiengebühren. Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass am Grundsatz der allgemeinen Gebührenfreiheit in der heutigen Situation, die für viele Studierende und ihre Unterhaltspflichtigen in finanzieller Hinsicht immer problematischer wird, festgehalten werden muß. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abgeordneten Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Sie weiß sich darin einig mit der sie tragenden Fraktion.

Die Erhebung einer allgemeinen Studiengebühr würde sich selbst bei sozialverträglicher Ausgestaltung der entsprechenden Regelungen als Hemmnis für sozial Schwächere erweisen, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Von den Studenten sollte nicht in erster Linie Geld, sondern Leistung verlangt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Der Bayerische Landtag hat mit Beschluß vom 27. Juni 1996 die Staatsregierung um Prüfung ersucht, ob grundsätzlich ein zweites Studium nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß mit einer Gebühr belegt werden sollte. Es erscheint mir gerechtfertigt, dass bei einem Zweitstudium grundsätzlich Studiengebühren erhoben werden. Ausnahmen müssen möglich sein, wenn ein Zweitstudium für das angestrebte Berufsziel unabdingbar notwendig ist. Ob auch für Langzeitstudierende Studiengebühren in Betracht zu ziehen sind, wird noch zu diskutieren sein.

(Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An wen denken Sie denn da? - Frau Haas (SPD): Schauen wir uns doch einmal die Lebensläufe der Abgeordneten an!)

Ich komme sechstens zur Internationalisierung der Hochschulen. Das rückläufige Interesse qualifizierter ausländischer Studentinnen und Studenten an einem Studium in Deutschland ist Anlaß zur Sorge. Internationalität ist nicht nur ein wichtiges wissenschaftspolitisches Anliegen; sie ist auch Grundlage unserer Kultur-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik.

(Beifall des Abgeordneten Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Statt derzeit rund 4% sollte der Anteil ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen 10% betragen, fordert der Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, Herr Prof. Berchem. Er sagt zu Recht, deutsche Hochschulen seien längst nicht so schlecht wie ihr Ruf und die amerikanischen - dies will ich dick unterstreichen - längst nicht alle so gut, wie immer behauptet.

Entscheidend sind viele - auch hochschulfremde - Faktoren, wozu insbesondere die Sprachbarriere gehört. Die erfreulich hohe Zahl an Partnerschaftsabkommen zwischen bayerischen und ausländischen Hochschulen bewirkt noch nicht genug. Es gilt, Mobilitätshindernisse abzubauen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität deutscher bzw. bayerischer Hochschulen zu treffen. Die Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist eine Zukunftsinvestition zugunsten der wissenschaftlichen und auch der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen Teilen der Welt.

(Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch kulturell!)

Mit der Einrichtung des Fonds Hochschule International aus der zweiten Tranche der Privatisierungserlöse wurde ein Zeichen gesetzt und gezeigt, wie durch Einsatz finanzieller Mittel der internationale Austausch wissenschaftlicher Eliten und die Zusammenarbeit bayerischer und ausländischer Hochschulen verbessert werden können. Ab 1997 stehen für diesen Zweck jährlich zirka 1,4 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung.

Hochrangige Einzelprojekte werden gefördert, so die Zusammenarbeit in der Lehre zwischen den medizinischen Fakultäten der Universität München und der Harvard University, von der ich mir Anstöße für die Medizinerausbildung bayernweit erhoffe.