Wohnhaus

Plenarprotokolle 13/71 v. 20.02.97 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 5175

Bebauungsplan T 260. Es war vorgesehen, hier ein Dorfgebiet zu etablieren. Im Hinblick auf die Konfliktsituation, die sich aus dem Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen ergibt, und angesichts des von der Regierung von Mitteifranken als notwendig erachteten Mindestabstands von 60 Metern zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und einer Wohnbebauung wurde besagter Grundstücksteil ganz bewußt aus dem Bebauungsplan herausgenommen. Das vorgesehene Bauvorhaben liegt also ganz eindeutig im Außenbereich.

Nachdem die Bebauung im Rahmen eines Bebauungsplanes nicht genehmigt wurde, wird jetzt versucht, die Genehmigung durch das Hintertürchen zu erlangen. Mit Einverständnis des Innenministeriums soll genehmigt werden, dass ein nichtprivilegiertes Wohnhaus im Außenbereich gebaut werden kann. Damit können wir uns auf keinen Fall einverstanden erklären. Woche für Woche diskutieren wir im Petitionsausschuß über Bauen im Außenbereich. Herr Kollege, wir kennen die Situation, und wir wissen auch, wie eng die Landratsämter und auch das Innenministerium den Außenbereich definieren. Oftmals geht es nur um 1 bis 2 Meter, und die Auslegung ist für uns oft gar nicht nachvollziehbar.

In dem von mir geschilderten Fall soll nun § 35 des Baugesetzbuches angewandt werden. Das Vorhaben soll als sonstiges Vorhaben genehmigungsfähig sein, weil öffentliche Belange offensichtlich nicht beeinträchtigt werden. Wenn im Fall Ebersberger schon keine öffentlichen Belange geltend gemacht werden können, wann können sie denn dann überhaupt geltend gemacht werden? Hier geht es ganz konkret um den Bestand eines Bauernhofes, aber das ist wohl kein öffentlicher Belang.

Oder sehen Sie es anders?

Mit Recht muss auch davon ausgegangen werden, daß durch die Genehmigung dieses Vorhabens Bezugsfälle entstehen werden. Gerade Bezugsfälle sind aber in der Regel der Grund dafür, dass § 35 nicht angewandt wird. In dem speziellen Fall nämlich kann man davon ausgehen, daß weitere Leute in diesem Bereich bauen wollen. Mit dieser Genehmigung werden Fakten ganz bewußt umgedreht, und dabei macht die SPD-Fraktion nicht mit.

Die Wohnbebauung würde nach der vorliegenden Planung bis auf 32 Meter an den Stall heran rücken. Von der Sibanlage und von der Kühlanlage wäre das geplante Haus nur mehr 18 Meter entfernt, von der Miststätte und von der Güllegrube nur mehr 26 Meter. Von diesen Anlagen gehen doch auch Emissionen aus, die berücksichtigt werden müssen, und nicht nur die Emissionen, die von den Ställen ausgehen.

Ich erinnere daran, dass im Bebauungsplan T 260 festgelegt wurde, dass 70 Meter Entfernung zum Stall - ausgehend von der bisherigen Bebauung - ausreichend sind.

Tatsächlich beträgt die Entfernung ohnehin nur 53,10

Meter, und jetzt soll in diese Abstandsfläche auch noch ein Wohnhaus hineingebaut werden. Dieser Streifen, der frei gehalten werden sollte und deshalb ganz bewußt nicht in den Bebauungsplan aufgenommen wurde, soll jetzt durch das Hintertürchen bebaut werden.

Ich will auf die Angaben im Schreiben der Regierung von Mittelfranken gar nicht eingehen, wonach östlich des Grundstücks eine Wohnzeile entstanden ist, die nur 50

Meter von dem Bauernhof entfernt ist. In dem Schreiben steht auch, dass die Familie Ebersberger diese Bebauung gewissermaßen hingenommen habe. Im Gegenteil, auch gegen die Aufstellung des diesbezüglichen Bebauungsplanes hat sich die Familie Ebersberger gewehrt. Die Stadt Erlangen hat den Einwendungen der Familie Ebersberger aber nicht Rechnung getragen.

Ich fasse zusammen. Die SPD will, dass der Bestand des Bauernhofes der Familie Ebersberger auf Dauer gesichert bleibt. Auch die Kollegen der CSU im Landwirtschaftsausschuß, Herr Göppel und der Ausschußvorsitzende, Herr Loscher-Frühwald, sind der Meinung, daß man dem landwirtschaftlichen Betrieb jegliche Entwicklungsmöglichkeit nimmt, wenn man zuläßt, dass nur 35

Meter von den Wirtschaftsgebäuden entfernt eine Wohnbebauung entsteht.

Ich bin der Meinung, dass Sie sich nicht nur auf Bauernverbandstagen oder Landfrauenveranstaltungen als die alleinigen Vertreter der Bauern, die für die Landwirtschaft alles richtig machen, darstellen sollten. Auch in einem konkreten Einzelfall, wie hier bei der Familie Ebersberger, sollten sie sich für unsere Landwirte in Bayern und damit auch für die Familie Ebersberger einsetzen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die SPD will den Bestand dieses Bauernhofes sichern.

Wir sind der Meinung, dass eine solche Sicherung durch den Würdigungsbeschluß, wie er im Landwirtschaftsausschuß verabschiedet wurde, möglich ist. Im Landwirtschaftsausschuß wurde beschlossen, dass die Stadt Erlangen darum zu bitten ist, bei der Planung einen höheren Abstand zu den Wirtschaftsgebäuden einzuhalten, und nicht den Abstand von 35 Metern, wie er bisher vorgesehen ist.

(Beifall bei der SPD) Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat Herr Abgeordneter Schammann.

Schammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem Christa Naaß mir so aus der Seele gesprochen hat, brauche ich keine halbe Stunde mehr zu reden. Mir bleiben deswegen nur ein paar Bemerkungen. Als Bauer möchte ich eine Lanze für den Petenten brechen. Er muß Recht bekommen, denn er war zuerst da. Die Stadt Erlangen wußte dies und hätte diese Tatsache bei der Baulandausweisung auch berücksichtigen müssen. Sie hätte vielleicht ein dörfliches Mischgebiet ausweisen können, damit wüßten nämlich auch die Siedlungswilligen über den Charakter des Gebietes Bescheid, wenn sie dort Grundstücke kaufen wollten.

Zum anderen darf der Bauer nicht in seinem Bestand und in seiner Entwicklung beeinträchtigt werden; auch der Hof nachfolger, der den Betrieb mittlerweile übernommen hat, darf nicht in seiner Existenz gefährdet werden. Ganz allgemein darf ich feststellen, dass zuviel fruchtbares Land verbaut wird. Wir müssen mit der Beschlußfassung über diese Petition ein Zeichen gegen die oft ausufernde Baulandausweisung setzen. Landauf, landab fehlt bei den Behörden und bei den Kommunen die Einsicht dafür, daß vor Ausweisung von Bauland die Verdichtungsmöglichkeiten in den Städten und Ortskernen ausgeschöpft werden müßten. Aus den vorgenannten Gründen stimmt meine Fraktion für Würdigung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat Herr Abgeordneter Herrmann.

Herrmann (CSU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir uns alle darüber einig sind, daß die Existenz dieses landwirtschaftlichen Betriebes auf keinen Fall in Frage gestellt werden darf. Zu den angesprochenen Problemen möchte ich aber doch noch einmal folgendes klarstellen. In den siebziger und den achtziger Jahren hatte sich leider die Tendenz entwickelt, dass in traditionell landwirtschaftlich geprägten Dörfern oder Ortsteilen Geruchsemissionen von Viehställen und Misthaufen plötzlich für die umliegenden Wohnungen für nicht mehr zumutbar erklärt würden. Damals haben sich aber nicht die Emissionen verändert, die Rechtsprechung hat sich geändert und Zustände, die seit Jahrhunderten üblich waren, wurden plötzlich für nicht mehr zumutbar erklärt.

Daraus haben die Bauern verständlicherweise die Konsequenz gezogen und keine Wohngebäude in ihrer unmittelbaren Umgebung mehr zugelassen. Diese Entwicklung war meines Erachtens aber falsch. Ich mache auch kein Hehl daraus, dass ich während meiner vierjährigen Tätigkeit als Leiter der Bauabteilung am Landratsamt Erlangen-Höchstadt immer versucht habe, sowohl bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben wie auch bei Wohnungsneubauten den berechtigten Interessen der Bauherren gerecht zu werden. Ich habe eine Reihe von Baugenehmigungen zu verantworten, in denen die in der Richtlinie über Mindestabstände empfohlenen Abstände deutlich unterschritten wurden. Bei den von mir im Landkreis Erlangen-Höchstadt zu verantwortenden Baugenehmigungen gibt es bis heute keinen einzigen Fall, in dem es zu Konflikten oder zu Problemen gekommen wäre.

Inzwischen haben die Verwaltungsgerichte ihre Rechtsprechung ohnehin tendenziell verändert. Im Petitionsausschuß hat beispielsweise Kollege Ritter von einem Fall aus seinem Landkreis berichtet, in dem der Verwaltungsgerichtshof erst im letzten oder im vorletzten Jahr in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets eine neue größere Stallung für zulässig erklärt hat. Umgekehrt hat die Stadt Erlangen erst kürzlich im Ortsteil Hüttendorf ein neues Wohnhaus in unmittelbarer Nähe eines Rinderstalles genehmigt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat diese Genehmigung bestätigt, weil zu dem dorfgebietsähnlichen Charakter auch das Wohnhaus gehört.

Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen. Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen von 1983 sind die gesamte Fläche des Bauernhofes der Familie Ebersberger, das Baugrundstück der Eheleute Beer und auch die nähere Umgebung als gemischte Baufläche ausgewiesen. Daraus lässt sich weder in der einen noch in der anderen Hinsicht etwas ableiten. Es ist richtig, dass dieses Gebiet nicht von dem vor drei Jahren aufgestellten Bebauungsplan T 260 der Stadt Erlangen umfaßt ist.

Daraus, dass es davon nicht umfaßt ist, kann man aber auch nicht den Schluß ziehen, dass es nicht bebaubar ist.

(Widerspruch des Abgeordneten Gartzke (SPD))

- Nein, das kann man eben nicht.

Drittens. Die Planungshoheit liegt eindeutig bei der Stadt Erlangen. Ich will deutlich darauf hinweisen, dass der positive Vorbescheid, den die Eheleute Beer erhalten haben und gegen den sich die Petition richtet, in der Amtszeit des früheren Erlanger SPD-Oberbürgermeisters Dr. Hahlweg erteilt worden ist. Im übrigen rührt der Beschluß des Bauausschusses, der diesem Bescheid zugrunde liegt, aus der früheren, letzten Wahlperiode des Stadtrats her. Ich halte diese Entscheidungen für richtig.

(Zurufe von der SPD) Aber egal wie man das betrachtet, hat diese planerische Entscheidung in Ausübung der kommunalen Planungshoheit durch die Stadt Erlangen überhaupt nichts mit irgendwelchen CSU-Mehrheiten, wo auch immer, zu tun.

Viertens. Der Petent, Herr Ebersberger, hat vor drei Wochen bei der Stadt Erlangen einen Bauantrag eingereicht mit dem Ziel, seinen Rinderstall zu erweitern. Es soll eine sogenannte Liegehalle errichtet werden. Ich begrüße dieses Vorhaben; denn bei einer solchen Liegehalle handelt es sich um die Verbesserung artgerechter Tierhaltung. Selbstverständlich habe ich mich bei dem Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen dafür eingesetzt, dass dieser Bauantrag genehmigt wird. Natürlich hält auch diese Liegehalle nur geringere Abstände als üblich zu der vorhandenen Wohnbebauung und dem geplanten Bauvorhaben der Eheleute Beer ein.

Frau Kollegin Naaß, wenn Sie die von Ihnen vorhin genannten Meter-Abstände auch nur im Hinblick auf die schon vorhandene Wohnbebauung zugrunde legen, wird die Stadt Erlangen den Bauantrag von Herrn Ebersberger nicht genehmigen können. Sie wird den Bauantrag vielmehr nur dann genehmigen können, wenn man für diesen Bauantrag von der Zulässigkeit geringerer Abstände im Hinblick auf den dorfgebietsähnlichen Charakter der dortigen Bebauung ausgeht.

(Zurufe von der SPD)

Ich bin der festen Überzeugung, dass von einer solchen Liegehalle keine unzumutbaren Immissionen ausgehen, sondern dass diese Liegehalle eine sinnvolle und zuverlässige Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Anwesens Ebersberger darstellt, mit der sich auch die

Eheleute Beer werden anfreunden müssen. Es ist richtig, im Interesse aller Beteiligten dort Baugenehmigungen auszusprechen und nicht etwa gegenüber allen Beteiligten Baugenehmigungen zu verweigern.

(Beifall bei der CSU - Zuruf von der SPD: Friede, Freude, Eierkuchen!) Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat Herr Abgeordneter Gartzke.

Gartzke (SPD): Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier wirklich um die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes. Landauf und landab beschwören wir die bäuerliche Landwirtschaft. Hier ist ein klassischer Fall. Es geht um einen jungen Landwirt, dessen Existenz gesichert ist, der aber durch die ihn umzingelnde Bebauung bedroht wird. Dies sind Tatsachen. Uns geht es wirklich um seine Existenz. Wenn man sich den Fall vor Augen führt, wird klar, dass die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Erlangen feststellen, daß, wenn doch ein Bebauungsplan aufgestellt würde, dieser aus immissionsrechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Dies ist eine klare und entscheidende Aussage.

Es stellt sich hier die Frage: Für was brauchen wir Bebauungspläne? - Bebauungspläne brauchen wir, um die Planungen und Konflikte, die bei der baulichen Nutzung gegeben sind, und alle Belange einschließlich der Landwirtschaft und der Bauwilligen abzustimmen. Es wäre der richtige Weg gewesen, dort einen Bebauungsplan aufzustellen. Das aber geht nicht. Jetzt wird das Ganze auf den Kopf gestellt und gesagt, man wendet § 35 des Baugesetzbuches - - an. Dies ist der klassische Privilegierungsfall, der bei Gemeinden, Weilern, bei der Genehmigung von Kapellen und Wegkreuzen zutrifft, und was man sonst noch alles hinzunehmen kann. Dies ist der klassische Fall nach § 35 Logischerweise sind dann bei der Beurteilung nach § 35 die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen geringer. Wir gehen aber von einer anderen Situation aus, nämlich daß man draußen in der freien Landschaft baut, wo die Immissionen eine geringere Rolle spielen. Wir stellen hier das gesamte Planungsrecht und was wir in den letzten dreißig Jahren entwickelt haben, auf den Kopf.

Der Bau des Stalles ist wahrscheinlich für die Existenz des Landwirts notwendig. Das müßte das Landwirtschaftsamt klären. Dann aber ist die Gültigkeit des § 35 noch mehr berechtigt. Der Antragsteller ist Landwirt, und das ist die klassische Privilegierung, die auch eine Rolle spielt.

Der Landwirtschaftsausschuß hat mit Würdigung hervorragend votiert, mit der Maßgabe, dass dieser Fall mit einem Bebauungsplan geregelt werden muß. Dafür sind die Bebauungspläne da. Man muss aber sehen, ob dieser Konflikt entschärft werden kann.

Wenn der Bebauungsplan nicht entschärft werden kann, darf halt niemand bauen. Es gibt kein Grundrecht, dort zu bauen, wo man will.

(Beifall bei der SPD) Erster Vizepräsident Hiersemann: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuß für Eingaben und Beschwerden hat die Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Wer dem Votum dieses Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind vereinzelte Stimmen aus den Reihen der Fraktion der CSU und eine Stimme aus den Reihen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Dieses war aufgrund der Stimmenthaltungen die Mehrheit. Damit ist das Votum des Ausschusses abgelehnt.

Nun stellt sich die Frage, was wir machen. Es wäre sinnvoll, das Votum des Landwirtschaftsausschusses Würdigung zur Abstimmung zu stellen. Hätte jemand in diesem Haus die Güte, dies zu beantragen? - Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller.

Herbert Müller (SPD): Herr Präsident, ich bitte, diesen Antrag, wie Sie ihn formuliert haben, zur Abstimmung zu bringen: Würdigung. (Allgemeine Unruhe) Erster Vizepräsident Hiersemann: Wenn ich richtig verstanden habe, stimmen wir über das Votum Würdigung des Landwirtschaftsausschusses ab. Wer dem Votum des Landwirtschaftsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der SPD und Herr Abgeordneter Kurz, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und zehn Stimmen aus den Reihen der Fraktion der CSU. Wer gegen dieses Votum ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind zwölf Stimmen aus den Reihen der Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? - Das ist eine Stimme aus den Reihen der CSU. Damit ist hier das Votum des Landwirtschaftsausschusses beschlossen worden.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 14

Antrag der Abgeordneten Haas, Hirschmann, Dr. Simon und anderer (SPD) Prävention (Drucksache 1314514)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten. Von der SPD ist Frau Kollegin Hirschmann als Rednerin benannt. Bitte, Frau Kollegin Hirschmann.

Frau Hirschmann (SPD): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte man diesen Antrag anstatt mit Prävention auch mit Seehofers Rückzug überschreiben.