Wohnungsbau

der Fall ist.

(Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, Uberkapazitäten haben Sie geschaffen!) Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Kolo.

Kolo (SPD): Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß andere keine Kapazitäten hätten, um den Müllexport aus Bayern aufzunehmen, wenn diese Kapazitäten nicht vorher geschaffen worden wären?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Wenn Länder nach Bayern liefern und es hier Entsorgungsbetreiber gibt, die diesen Müll unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten annehmen können, so müssen wir das akzeptieren. Die Alternative wäre, die Kosten der Entsorgungsanlagen für die Bürger zu erhöhen. Das kann doch wohl nicht Ihr Ziel sein.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Kolo.

Kolo (SPD): Herr Staatssekretär, könnte die Genehmigung, auf der Deponie bestimmte Müllsorten abzulagern, nicht damit zusammenhängen, dass die Erlaubnis für die Firma Gala, aus dem gesamten Bundesgebiet Müll zusammenzukarren, Gegenstand des Übernahmevertrags der Mülldeponie war?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Der Übernahmevertrag ist mir nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass die Regierung von Oberbayern intensiv geprüft hat. Da die Ablagerung zugelassen wurde, unterstelle ich, daß die Regierung alle Möglichkeiten geprüft und alle relevante Fragen berücksichtigt hat.

Präsident Böhm: Herr Kollege Kolo, ist Ihre eigene Anfrage noch aktuell oder schon beantwortet?

(Kolo (SPD): Sie werden es gleich sehen, Herr Präsident!) Bitte, stellen Sie Ihre Frage.

Kolo (SPD): Herr Staatssekretär, durch welche Sicherungen will bzw. kann die Firma Gala mit ihrem angeblichen Stammkapital von nur 0,5 Millionen DM nicht nur den Erwerb der Salzschlackendeponie Wiedenzhausen, sondern auch den ordnungsgemäßen Betrieb, die Risikoabdeckung gegenüber Beeinträchtigungen der Umwelt, insbesondere aber die Kaution für die hoffentlich doch vorgesehenen Rekultivierungs- und dauerhaften Sicherungsmaßnahmen gewährleisten, oder sollen die hierfür erforderlichen Kapitalien erst durch die Ablagerung besonders gewinnträchtigter Abfälle verdient werden? Sie sehen den Bezug zur vorhergehenden Frage, Herr Präsident.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Herr Kollege Kolo, mit Bescheid vom 16.08.1996 hat die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbescheid für die Deponie Wiedenzhausen auf die Firma Gala übertragen. Im Bescheid ist festgestellt, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Millionen DM vor Beginn der Ablagerungen in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu erbringen ist. Ab dem Beginn von Einlagerungen sind darüber hinaus Sicherheitsleistungen von 12 Millionen DM für die Sanierung und für die Rekultivierung der Bauabschnitte 1 und II, von 3 Millionen DM für die Sanierung und Rekultivierung des Bauabschnittes III sowie von 3 Millionen DM für die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen, insbesondere der Sickerwasserentsorgung, zu erbringen.

Letztgenannte Beträge sind laufend durch Rückstellung eines festen Betrags des Erlöses aus den eingelagerten Abfällen zu erbringen und durch Bankbürgschaft abzusichern. Die Höhe der danach aus dem Betrieb zu erbringenden zusätzlichen Sicherheit wird im laufenden Zulassungsverfahren für die Ablagerung neuer Abfallarten konkret festgelegt. Die Firma Gala übernimmt damit die rechtliche und finanzielle Verantwortung für die gesamte Deponie, also auch für die Abschnitte, die bereits verfüllt sind.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Kolo.

Kolo (SPD): Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, dass vorher eben keine Rücklagen bestehen und Sicherheiten gegeben werden, sondern dass die Rücklagen erst durch die Ablagerung dieser Materialien verdient werden sollen? Denn Sie sagten, die Rücklagen werden aus den Ablagerungsgewinnen gebildet. Welches Risiko hat der Betreiber?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Herr Kollege Kolo, ich habe deutlich gemacht, dass die Firma bereits zu Beginn 3 Millionen DM als selbstschuldnerische Bankbürgschaft zu erbringen hat. Das sind Mittel, die nicht erst erwirtschaftet, sondern von vornherein erbracht werden müssen.

Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Kolo.

Kolo (SPD): Herr Staatssekretär, wie hoch schätzt die Staatsregierung als Genehmigungsbehörde die Sanierungskosten der Deponie, wenn sich die Firma Gala als nicht sicher genug erweisen sollte, was angesichts der Kapitalkonstruktion keine unberechtigte Vermutung ist?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Man kann davon ausgehen, dass mit den von der Regierung von Oberbayern festgelegten finanziellen Leistungen die möglichen Kosten wohl abgedeckt werden können.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Abgeordneter Kolo.

Kolo (SPD): Herr Staatssekretär, da im Falle des Konkurses dieser Firma der alte Grundsatz gilt, dass da, wo nichts ist, der Kaiser das Recht verloren hat, frage ich Sie, woher Sie dann die 3 Millionen DM holen wollen.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Herr Kollege Kolo, das ist eine sehr hypothetische Frage. Deshalb möchte ich sie nicht beantworten.

(Kolo (SPD): Sie sollten sich einmal die Konkursstatistiken anschauen!) Präsident Böhm: Wir bleiben beim Thema Wiedenzhausen. Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Berg.

Frau Berg (SPD): Herr Staatssekretär, wie will die Staatsregierung die Zuverlässigkeit des ins Auge gefaßten Betriebs, das heißt der Firma Gala, für die Fortführung der Salzschlackendeponie überprüfen, wenn der persönlich haftende Gesellschafter eine Albatross-AG in Luxemburg ist, der Geschäftsführer Hubert Brandts keine Erfahrung mit dem ordnungsgemäßen Betrieb einer Deponie hat und der Berater Alexander von Lüdinghausen zwar mit der Geschäftsführung eines bundesweit tätigen anderen Entsorgungsunternehmen prahlt, aber nicht bereit ist, dessen Namen zu nennen, und der jetzige Deponieleiter der Firma DWG, die immer noch über die Genehmigung des Betriebs verfügt, nicht übernommen werden soll?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Frau Kollegin, Inhaber der Deponie und damit Träger von Rechten und Pflichten aus dem Planfeststellungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb der Deponie ist durch den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid vom 16.08.1996 die Firma Gala geworden. Im Bescheid hat die Regierung von Oberbayern festgestellt, dass ihr keine Gesichtspunkte bekannt geworden seien, welche die Zuverlässigkeit von Dr. Brandts als verantwortlichem Geschäftsführer der Firma Gala in Frage stellen würden.

Die Firma Gala habe im wesentlichen das bisherige Deponiepersonal übernommen, so dass die sachkundige Weiterführung der Deponie als gesichert erscheine.

Sollte sich der für die Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs verantwortliche Personenkreis ändern, wird die Regierung, zum Beispiel auch im laufenden Planänderungsverfahren, zu prüfen haben, ob dies Auswirkungen auf einen zuverlässigen und sachkundigen Betrieb der Deponie hat und ob gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu treffen sind.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Berg (SPD): Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wodurch die Regierung diese Erkenntnisse bei der Einschätzung gewonnen hat und welches Personal übernommen worden ist? Nach der Anhörung in Wiedenzhausen ist mir bekannt geworden, dass der Geschäftsführer wegen der Situation vor Ort nicht übernommen werden sollte.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Frau Kollegin, Sie werden mir zugestehen, dass ich Ihnen keine Liste der übernommenen und nicht übernommenen Mitglieder der bisherigen Deponiemannschaft vorlegen kann. Ich gehe davon aus, dass die Regierung von Oberbayern diese Fragen wirklich intensiv geprüft hat. Sie macht in ihren Mitteilungen an das Umweltministerium deutlich, dass sie dafür sorgen wird, dass der Betrieb geordnet geführt wird.

Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Berg.

Frau Berg (SPD): Herr Staatssekretär, diese Auskunft ist äußerst unbefriedigend.

Präsident Böhm: Wir werten in der Fragestunde nicht, sondern fragen.

Frau Berg (SPD): Herr Staatssekretär, ich frage Sie noch einmal, aufgrund welcher Kriterien die Regierung von Oberbayern überprüft hat, denn bei der Anhörung ist die Zuverlässigkeit der Firma Gala und die Zuverlässigkeit und Erfahrung des Beraters der Firma, eines Herrn von Lüdinghausen, offensichtlich nicht deutlich geworden.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Frau Kollegin, ich gehe davon aus, dass die Regierung die Dinge unter dem Gesichtspunkt eines ordnungsgemäßen Betriebs der Deponie überprüft hat. Das ist die entscheidende Voraussetzung.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Kolo.

Kolo (SPD): Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie die Genehmigungsbehörde sind und nicht die Regierung von Oberbayern, und sind Sie angesichts dieser Sachlage bereit, den hier vorgetragenen Fragen nachzugehen, insbesondere der Frage nach der Zuverlässigkeit des Betreibers, zumal die Firma zum öffentlichen Erörterungsverfahren nicht einen Mitarbeiter hinschickt, der die Zuverlässigkeit dieses Betreibers darstellen könnte, sondern einen Berater einer anderen Entsorgungsfirma, und sind Sie bereit, dabei zu klären, warum Herr von Lüdinghausen, der doch über so viel Erfahrung bei einer anderen Entsorgungsfirma verfügt, nicht sagen will, bei welcher Entsorgungsfirma er seine Erfahrungen gesammelt hat?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Herr Kolo, wir sind zwar bereit, alle Fragen zu klären, die Sie geklärt haben wollen, aber ich bin davon überzeugt, daß allein Ihre Anfragen dazu beigetragen haben, dass die Dinge nochmals überprüft wurden. Das Ergebnis ist das, was ich Ihnen hier vorgetragen habe.

(Kolo (SPD): Sie müssen überprüfen, nicht die Regierung von Oberbayern!) Präsident Böhm: Wir kommen zur nächsten Frage, die von Frau Kollegin Münzel gestellt wird. Bitte, Frau Kollegin.

Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, wie viele Hektar Wohnungsbau- und Gewerbeflächen wurden seit Inkrafttreten der Naturparkverordnung 1982 im Naturpark Spessart in der Erschlleßungszone und in der Schutzzone jeweils ausgewiesen, für wie viele Hektar in der Erschließungszone und in der Schutzzone planen die Gemeinden jeweils eine wohnbauliche oder gewerbliche Nutzung, wie viele Hektar insgesamt sollen in der beabsichtigen Änderung der Verordnung aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Frau Kollegin Münzel, zu den Teilfragen 1 und 2 will ich folgende Antwort geben: Da weder beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen noch beim Staatsministerium des Innern noch bei den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden entsprechende Statistiken geführt werden, ist es nicht möglich, die Teilfragen 1 und 2 innerhalb der kurzen Frist für mündliche Anfragen zu beantworten. Darüber hinaus würde es einen unverhältnismäßig hohen und, wie ich meine, nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen, die gewünschten Angaben für den mit 171 000 Hektar relativ großen Naturpark mittelfristig zu ermitteln.

Zur Beantwortung der Teilfrage 1 müßten die Landratsämter Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart sowie die kreisfreie Stadt Aschaffenburg die Flächennutzungsläne und Bebauungspläne der vergangenen 15 Jahre von knapp 80 Gemeinden heranziehen, sie mit den Abgrenzungen nach der Naturparkverordnung abgleichen und die jeweiligen Flächen ermitteln.

Zur Beantwortung der Teilfrage 2 müßten die knapp 80

Gemeinden im Naturparkgebiet unmittelbar befragt werden. Bei einer derartig aufwendigen Erhebung könnten die damit zu befassenden Behörden ihre vorrangigen Vollzugsaufgaben nicht mehr vernünftig erfüllen.

Zur Teilfrage 3: Nach einer vorläufigen Grobberechnung sollen aus der Schutzzone insgesamt 120 Hektar herausgenommen werden. Dadurch verringert sich die Fläche der Schutzzone, die etwa 77 % der Naturparkfläche umfaßt, also außergewöhnlich groß ist, nur um etwa 0,1 %. Präsident Böhm: Zusatzfrage: Frau Kollegin Münzel.

Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, befürchten Sie nicht auch so wie ich, daß die Schutzzone im Naturpark Spessart in einer Art Salamitaktik sukzessive verkleinert wird, wenn man die Verordnung mit dem Ziel ändert, dem weiteren gemeindlichen Entwicklungsbedarf Rechnung zu tragen?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Frau Kollegin, diese Sorge habe ich nicht. Es ist so, dass bei der damaligen Ausweitung der Schutzzone sehr großzügig verfahren worden ist. Es ist festgelegt, dass bei Veränderungen Reduzierungen der Schutzzone nur vorgenommen werden, wenn die unteren Naturschutzbehörden dies geprüft haben und die Regierung von Unterfranken diese Reduzierungen für vertretbar hält.

Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Frau Münze!. Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, sind Ihnen von anderen Naturparken, zum Beispiel vom Naturpark Odenwald, Änderungen bekannt?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Willi Müller (Umweltministerium): Mir sind im Moment solche Änderungen nicht bekannt, aber ich gehe davon aus, Frau Kollegin, dass es bei den einzelnen Naturparken durchaus Möglichkeiten für gewisse Grenzveränderungen geben kann.

Präsident Böhm: Dann kommen wir zur nächsten Frage aus dem Umweltbereich. Frau Kellner ist an der Reihe.

Bitte, Frau Kellner.