Steuer

Das bedeutet eine wesentliche Veränderung der Vorlage der Staatsregierung.

Eine zweite wesentliche Änderung der Vorlage der Staatsregierung besteht darin, dass die beiden Städte Dinkelsbühl und Donauwörth durch dieses Gesetz wiederum den Status der Großen Kreisstädte erhalten. Die Begründung dafür wurde gegeben. Es handelt sich in der Tat um den einzigen Restbestand aus der unrechtmäßigen Gemeindegebietsreform, die das autoritäre NSRegime in Bayern durchführte. Dies ist eine späte Wiedergutmachung des damals den Städten zugefügten Unrechts. Selbstverständlich tragen wir von der SPD-Fraktion diesen Vorschlag mit.

Wir wollen den beiden Städten Dinkelsbühl und Donauwörth, die bekanntermaßen schöne und traditionsreiche Orte im schwäbischen und im fränkischen Raum sind, zu ihrer neuen Würde, die zum Jahresbeginn 1998 eintreten wird, herzliche Glückwünsche sagen. Wir gratulieren auch den neuen Repräsentanten und Oberbürgermeistern zu ihrer neuen Würde. Ich sehe die Herren Kollegen Straßer und Georg Schmid vor mir. Möge doch ein wenig von dem neuen Glanz auf die örtlichen Abgeordneten abstrahlen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ein schwerwiegender Dissens bleibt aber in der Frage, unter welchen Voraussetzungen Ausgemeindungen, das heißt die Wiedererlangung der Selbständigkeit ehemaliger Gemeindeteile, nach bayerischem Recht und Verfahren künftig möglich sein soll.

Die Regelungen hierfür sind in Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung niedergelegt. Ich greife nur die für uns wesentliche Vorschrift heraus: Eine Gemeinde kann durch Ausgliederung aus einer bestehenden Gemeinde wieder oder neu gebildet werden, wenn die bestehende Gemeinde mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderates einem solchen Begehren zustimmt. Es besteht also ein Quorum von zwei Dritteln der Gesamtgemeinde. Seit diese Vorschrift besteht, ist dieses Quorum auf freiwilligem Wege von keinem Gemeindeoder Stadtrat jemals erreicht worden.

(Dr. Albert Meyer (CSU): In Maroldsweisach schon!)

- Wenn ich sage, auf freiwilligem Wege, Herr Kollege Dr. Meyer, dann spiele ich genau auf den Fall Maroldsweisach an, bei dem es um die Ausgemeindung der ehemaligen Gemeinde Ermershausen ging. Damals hat der Gemeinderat von Maroldsweisach, als es diese Vorschrift noch nicht gab, immer mit der Mehrheit der Maroldsweisacher gegen das Begehren Ermershausens gestimmt. Damit hat er verhindert, dass Ermershausen aus der Gemeinde Maroldsweisach entlassen und wiederum neue selbständige Einheitsgemeinde wird.

Dann kam diese Vorschrift des Artikels 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung, wonach zwei Drittel der Mitglieder des Gemeinderats der Gesamtgemeinde einer Ausgliederung zustimmen müssen. Im weiteren Verlauf ist der Gemeinde Maroldsweisach bedeutet worden, dass sie künftig schwere Nachteile erleiden werde, wenn sie der Entlassung Ermershausens nicht zustimme. Von seiten des Landkreises und der örtlichen CSU, maßgeblich wohl gerade auch unter Ihrer Regie und Federführung, Herr Kollege Dr. Meyer, ist ein außerordentlich starker politischer Druck auf die Gemeinde Maroldsweisach ausgeübt worden, so daß der Gemeinderat schließlich über Nacht mit 14:0 Stimmen der Ausgliederung Ermershausens zugestimmt hat.

Das sind Methoden des politischen Drucks und der politischen Erpressung, die nicht als gutes Beispiel für das Funktionieren dieser Vorschrift des Artikels 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung herangezogen werden sollten.

Gerade Maroldsweisach und Ermershausen sind ein Beispiel dafür, dass es sich bei Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung um eine ungerechte und unhaltbare Vorschrift handelt, die geändert werden muß.

In gleicher Weise kann man in diesem Zusammenhang das immer wieder genannte und auf Dauer ärgerliche Beispiel des Marktes Pleinting und seiner Eingemeindung in die Stadt Vilshofen anführen. Selbstverständlich wird die Stadt Vilshofen niemals einer Wiederbildung des ehemaligen Marktes Pleinting durch Ausgliederung zustimmen. Auf dem Gebiet des reichen ehemaligen Marktes Pleinting betreibt nämlich das Bayernwerk ein großes Kraftwerk, das einen beträchtlichen Betrag an örtlicher Gewerbesteuer abwirft. Selbstverständlich wird die Stadt Vilshofen niemals zustimmen, dass sich diese reiche Tochter, die zwangseingemeindet worden ist, frei bewegen darf und sich möglicherweise einen anderen Freier sucht.

Wenn der ehemalige Markt Pleinting arm wäre und nur eine durchschnittliche Steuerkraftzahl aufweisen würde, dann wäre er selbstverständlich schon längst entlassen worden, weil er dafür alle Kriterien erfüllt. Weil Pleinting aber reich ist, bleibt es gefangen. Diese Beutenahme wird rein formal durch Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung gedeckt, weil der Gemeinderat der Stadt Vilshofen selbstverständlich niemals mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder zustimmen wird, den Markt Pleinting in die Selbständigkeit zu entlassen.

Artikel 11 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung muß geändert werden. Ich kündige hiermit für die SPD-Fraktion an, dass wir einen entsprechenden Gesetzesänderungsantrag noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung stellen werden. Im Kern wird es bei diesem Gesetzesänderungsantrag darum gehen, dass der Ausgliederungswunsch der Bürgerinnen und Bürger einer ehemals selbständigen Gemeinde ausreicht, um überhaupt in die sachliche Prüfung einzutreten, ob aus Gründen des öffentlichen Wohls und bei Einschätzung der künftigen Bestands- und Verwaltungskraft der neuen kommunalen Gliederung, nämlich sowohl der wiederzubildenden ehemaligen Gemeinde als auch der von der Ausgliederung betroffenen, abgebenden Gemeinde, die Wiederbildung möglich ist oder nicht. Diese Sachprüfung muß überhaupt erst wieder eröffnet werden und darf nicht mit der Keule oder Sense des Artikels 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung von vornherein verhindert oder abge schnitten werden. Diese Vorschrift ist nämlich ein Unrecht gegenüber den Gemeinden und ihrem respektablen Freiheitswillen, das wir nicht mitmachen.

Dieser tiefgreifende Dissens prägt natürlich auch unsere Haltung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung hat nämlich in den Fällen, in denen die bestehende Gemeinde einer Ausgliederung nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderats zugestimmt hat, eine sachliche Erörterung im Ausschuß gar nicht zugelassen. Dies galt für alle Fälle der Negativliste 2, gleichgültig, ob es sich dabei um Hilgertshausen-Tandern oder Pleinting-Vilshofen oder um all die anderen Fälle der Negativliste 2 gehandelt hat. Es kam also wie gesagt gar nicht zur Sachdiskussion über die Negativliste 2, in der diejenigen Fälle enthalten sind, in denen die Ausgemeindung ehemaliger Gemeinden von der Staatsregierung nicht zugelassen wird.

Das war auch der schwerwiegende Mangel der gesamten Diskussion. Da wir aber hinter den positiven Entscheidungen des Gesetzes zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften stehen und auch befürworten, dass Donauwörth und Dinkelsbühl zu Großen Kreisstädten erklärt werden, werden wir insgesamt doch diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der SPD) Präsident Böhm: Als nächster hat Herr Kollege Dr. Fleischer das Wort.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, meine Damen und Herren! In jeder Legislaturperiode diskutieren wir ein Gesetz zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Sinn und Zweck dieser Initiativen sind Korrekturen der seinerzeitigen Gebietsreform mit dem Ziel, Härten abzumildern. Deshalb begrüßen wir natürlich jede Entscheidung, mit der einer Gemeinde die Selbständigkeit bzw. die Ausgliederung aus einer Verwaltungsgemeinschaft ermöglicht wird. Für diejenigen Gemeinden, die das geschafft haben, ist es ein schöner Tag, zu dem wir ihnen natürlich gerne gratulieren wollen.

Entscheidend für die in jeder Legislaturperiode wiederkehrende Gesetzesdiskussion sind natürlich die Maßstäbe, die an die Neubildung oder Ausgliederung von Gemeinden anzulegen sind. Herr Kollege Kreidl hat dazu in seiner Berichterstattung sehr intensive und präzise Ausführungen gemacht.

Aus Sicht der GRÜNEN gibt es einen Dissens, den Herr Kollege Loew bereits angesprochen hat. Dabei handelt es sich um diejenigen Gemeinden, die in der Regierungsvorlage als Sonderfälle bezeichnet werden. Dazu zählt neben anderen in Niederbayern der Markt Pleinting.

Seit Durchführung der Gebietsreform versuchen die Pleintinger Bürgerinnen und Bürger immer wieder, die Ausgliederung des ehemaligen Marktes Pleinting aus der Stadt Vilshofen zu erreichen. Sie scheitern damit aber an Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung, der vorschreibt, dass die bestehende Gemeinde mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderats zustimmen muß. Nur bei Erfüllung dieses Quorums können solche kommunalen Zwangsehen getrennt werden. Der Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung hat den Landtag bereits mehrfach beschäftigt.

Daß auch anders verfahren werden kann, hat seinerzeit der Fall Ermershausen-Maroldsweisach gezeigt. Besonders stört uns dabei, dass diejenigen ehemaligen Gemeinden, deren Bürgerinnen und Bürger mit friedlichen Mitteln für die Ausgliederung streiten, immer wieder auf die Warteliste gesetzt werden. Im Falle Ermershausen ging es dagegen seinerzeit bekanntlich weit über das normale Maß des Widerstandes hinaus, so dass Staatsregierung und CSU schließlich eingeknickt sind. Und plötzlich wurde dann der schöne unbestimmte Rechtsbegriff Besondere Gründe des öffentlichen Wohls bemüht. So kann es nicht gehen.

Wir brauchen gleiches Recht für alle Gemeinden im Freistaat Bayern. Deswegen fordern wir auch die Freiheit für Pleinting. Wir fordern Sie auf, mit dieser Flickschusterei aufzuhören. Herr Kollege Kreidl, in einem Punkt besteht Dissens. Sie haben gesagt, es sei nicht möglich, Pleinting gegen den Willen von Vilshofen wieder selbständig werden zu lassen. Diese Aussage ist nicht richtig. Ich zitiere aus einer Debatte, die wir in der 12. Legislaturperiode zu diesem Thema geführt haben. Und dort finden wir im Protokoll zu dem einschlägigen Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung folgende Ausführungen:

Der Gesetzgeber, der über die Ausgliederung zu entscheiden hat, ist allerdings an das von ihm früher gesetzte einfache Recht nicht gebunden.

Das ist der Kernsatz. Wir im Bayerischen Landtag sind der Gesetzgeber, wir können handeln und entscheiden. Es ist einfach nicht fair, sich hinter dem Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung zu verstecken.

Präsident Böhm: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Heike?

Heike (CSU): Herr Kollege Dr. Fleischer, Sie haben eben Pleinting genannt. Ist Ihnen bekannt, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof in der letzten Woche die Klage Pleintings in vollem Umfang als unzulässig und unbegründet abgewiesen hat?

(Alois Glück (CSU): Das war ihm noch nicht bekannt, aber jetzt ist es ihm bekannt!) Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Heike, es ist schön, dass Sie mich noch einmal auf den Ausgang dieses Verfahrens hinweisen. Wir respektieren diese Entscheidung auch.

(Alois Glück (CSU): Es bleibt Ihnen auch gar nichts anderes übrig!)

Zwar haben sich die Pleintinger gegen vermeintliches Unrecht gewehrt und sind damit vor dem Verfassungsgerichtshof unterlegen. Dies bedeutet aber nicht, dass der

Gesetzgeber, der Bayerische Landtag damit nicht mehr in der Lage wäre, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es den Pleintinger ermöglicht, die bestehende Zwangsehe zu verlassen. Deswegen sage ich auch, dass wir im Freistaat Bayern mit gleichem Maßstab messen sollen. Wir alle, die wir damals im Ausschuß vertreten waren, erinnern uns noch sehr wohl an die Diskussionen über Maroldsweisach und Ermershausen. Im Falle dieser fränkischen Gemeinden haben wir die dringenden Gründe des öffentlichen Wohls bemüht, im Falle Pleintings entscheiden wir ganz anders.

Deswegen fordern wir Sie auf: Machen Sie den Weg frei, geben Sie den Pleintingern die Freiheit zurück. Ganz offensichtlich wurde hier etwas zusammengebunden, was nicht zusammenbleiben will. In einem demokratischen Rechtsstaat muss diese Trennung auch möglich sein.

Die anderen Neubildungen und Ausgliederungen, die in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, unterstützen wir natürlich. Vor allem unterstützen wir es, dass Dinkelsbühl und Donauwörth wieder Große Kreisstadt werden. Damit wird Unrecht, das früher geschehen ist, wieder ausgeglichen. Ich habe mir sagen lassen, dass diese Aufstufung auch mit pekuniären Vorteilen verbunden ist. Darüber ist im Ausschuß bisher nicht diskutiert worden. Aber auch diese Vorteile gönnen wir den Dinkelsbühlern und Donauwörthern von Herzen.

Wir fordern Sie noch einmal auf: Machen Sie endlich klar Schiff, damit alle Altfälle, die Sie als Sonder- oder Einzelfälle bezeichnen, gelöst werden können. Ändern Sie den Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung, so dass Neubildungen auch dann möglich sind, wenn die große Gemeinde oder die große Stadt ihre Zustimmung nicht gibt. Nachdem wir mit der bisher praktizierten Lösung nicht einverstanden sind, werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Dem Änderungsantrag bezüglich Dinkelsbühl und Donauwörth werden wir dagegen zustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Böhm: Als nächster hat Herr Kollege Albert Meyer das Wort.

Dr. Albert Meyer (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte nur die Behauptung und den Vorwurf von Herrn Kollegen Loew, dass auf den Gemeinderat von Maroldsweisach bei dessen Entscheidung politischer Druck ausgeübt worden sei, im Interesse meines Landrats und der Kreisverwaltung zurückweisen. Dieser Vorwurf trifft nicht zu, und ich glaube, er ist auch nicht zu beweisen. Er wurde vor Ort auch nicht erhoben. Ich habe ihn nur hier im Landtag, niemals aber in meinem Stimmkreis gehört.

Der Gemeinderat von Maroldsweisach hat sich möglicherweise bei seiner Entscheidung von der Befürchtung leiten lassen, dass der Landtag ein Gesetz beschließt, mit welchem Ermershausen ausgegliedert wird. Damals war aber noch völlig offen, ob ein solches Gesetz einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung standhalten würde.

Die Maroldsweisacher haben jedenfalls frei entschieden, und ihre Entscheidung war auch - wie man heute weiß gut und richtig.

(Beifall bei der CSU - Zuruf von der SPD: Jetzt auf einmal!) Präsident Böhm: Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehöre seit 1974 dem Landtag an und bin deswegen in den Auseinandersetzungen um die Gebietsreform streiterprobt. Wenn ich vergleiche, wie die Auseinandersetzungen damals geführt wurden und mit welchem Einvernehmen jetzt die Kriterien dargestellt werden, glaube ich, feststellen zu können, dass die Kriterien für die Gemeindegebietsreform, die die CSU gegen den erbitterten Widerstand der Opposition durchgesetzt hat, heute Allgemeingut sind und auch von der Opposition anerkannt werden. Herr Kollege Loew hat doch gesagt: dass die Kriterien akzeptiert werden. Damit sollten Sie aber auch einsehen, dass das SPD-Konzept von damals eindeutig gescheitert ist. Es wäre fair, wenn Sie diese Feststellung treffen würden.

(Loew (SPD): Sie haben unserem Konzept gar keine Chance gegeben! Ich habe nicht gesagt, es ist gescheitert!) Herr Kollege Loew reden Sie doch nicht darum herum. Sie hatten damals ein riesiges Konzept, Sie wollten Flächengemeinden und ähnlichen Unsinn, wie es ihn in anderen Bundesländern bereits gegeben hat. Jetzt reden Sie davon, dass man auch Gemeindeteilen bestimmte Freiheiten geben sollte. Diese Argumente müssen Sie sich schon anhören. Ich stelle fest, dass die Kriterien, die wir damals durchgesetzt haben, Allgemeingut geworden sind.

Und das ist auch gut so.

Präsident Böhm: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Loew? - Herr Kollege Loew, bitte.

Loew (SPD): Würden Sie mir zustimmen, dass die Staatsregierung bezüglich der Größe der Einheitsgemeinde nunmehr eine ganz andere Meinung hat als damals? Damals lag die untere Grenze für die Bildung einer eigenen Gemeinde bei 5000 Einwohnern, jetzt befürworten Sie auch Gemeinden mit unter 2000 Einwohnern.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Loew, an Ihnen ist die Diskussion von damals völlig vorbeigegangen. Das überrascht mich aber auch nicht.

(Widerspruch bei der SPD - Coqui (SPD):

Immer das gleiche! Was ist das für eine Arroganz! - Gegen ruf von der CSU: 20 000 Einwohner habt ihr gewollt!)