Kredit

Beck (CSU): Herr Staatsminister, neben der biologischen Bekämpfung werden auch zentnerweise Fische eingesetzt, die die Larven vernichten sollen. Andererseits ist es aber nicht erlaubt, den Kormoran, der diese Fische vernichtet, abzuschießen. Deshalb frage ich Sie: Sind Sie bereit, sich dafür zu verwenden, dass der Kormoran im Donaugebiet ohne Einzelgenehmigung zum Abschuß freigegeben wird?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Der Donauraum pauschal ist nicht ausgenommen, sondern die Räume, in denen ein Einfluß des Kormorans auf die Fischbestände nicht nachgewiesen werden konnte oder in denen ein Naturschutzgebiet besteht. Ob es Überschneidungen gibt, die mich an allgemeine Abkommen binden, müßte geprüft werden. Ich bitte Sie, mir zu sagen, welchen Raum genau Sie meinen. Sollte es der Raum um die beiden Staustufen sein, müßten wir genau recherchieren; denn ich kann im Detail ohne Katastervorlage nicht beurteilen, wo die Grenzen des Naturschutzgebiets verlaufen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Eine weitere Zusatzfrage wird nicht gestellt. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin von Truchseß. Frau von Truchseß (SPD): Herr Staatsminister, nachdem ich auf meine letzte Frage nur eine sehr vage Antwort bekommen habe, frage ich Sie heute noch einmal:

Wann genau ereignete sich der von Ihnen erklärte Reibkorrosionseffekt an einem bereits wie lange sich im Kern befindenden Brennelement mit welcher Anzahl an defekten Brennstäben?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Es tut mir leid, dass Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden gewesen sind. Vielleicht hätte sich das auf einem kürzeren Weg bereinigen lassen. Ich bereinige es nun hier, so gut es geht.

Frau Kollegin, bei den in der Anfrage angesprochenen Reibkorrosionsvorgängen handelt es sich um einen sehr langsam fortschreitenden Prozeß, dessen Auswirkungen zum Beispiel auf die Hüllrohre von Brennstäben erst nach einem längeren Zeitraum festzustellen sind. Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld wurden beim Brennelementwechsel im Juni 1996 im Rahmen der unter anderem zu diesen Zweck vorgeschriebenen Kontrolle des ausgeladenen Kerns lediglich an einem Brennelement, und auch da nur an einem einzigen Brennstab, Auswirkungen von Reibkorrosion detektiert. Dieses Brennelement war bis dahin bereits dreimal in Betriebszyklen im Einsatz.

Die Kenntnisse über den zeitlichen Verlauf von Reibkorrosionsvorgängen und die Auswertung der durchgeführten Inspektionen zeigen, dass die für den Materialabtrag an dem betroffenen Hüllrohr ursächlichen Reibkorrosionseinwirkungen offensichtlich im Betriebszyklus vom Juni 1995 bis Juni 1996 aufgetreten sind.

Wie ich schon in der Antwort auf Ihre vorangegangene mündliche Anfrage verdeutlicht habe, waren mit diesem Vorgang keine Auswirkungen auf die Emission der Anlage und damit auch keine Auswirkungen auf die Immission in der Umgebung der Anlage verbunden. Beides wurde überprüft. Zusammenfassend bestätigt dieser Sachverhalt, daß die für die bayerischen Kernkraftwerke vorgeschriebenen Prüfungen und Inspektionen das erforderliche hohe Qualitäts- und Sicherheitsniveau zuverlässig gewährleisten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Gibt es eine Zusatzfrage? - Frau Kollegin, bitte.

Frau von Truchseß (SPD): Herr Minister, welche Ursache hatte dieser damalige Reibkorrosionseffekt?

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Ich habe gerade gesagt, dass das Problem an dieser Stelle relativ einfach ist. Man kriegt das Ergebnis aus dem Einsatz heraus und stellt bei der Überprüfung fest, dass da etwas nicht so ist, wie es sein sollte. Aber es ist problematisch, den Zeitpunkt nachträglich festzustellen, weil man nicht in dem Hüllrohr sitzt, um erleben zu können, wie an dieser Stelle die Abläufe sind. Ich bitte um Nachsicht.

Noch genauer kann ich es Ihnen nicht sagen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Noch eine Zusatzfrage. Bitte, Frau Kollegin.

Frau von Truchseß (SPD): An welchen Stellen des defekten Focus-Brennelements traten die Reibkorrosionseffekte exakt auf?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Die Zentimeterabstände müssen nachgemessen werden. Sie bekommen sie nachgeliefert. Jetzt, aus dem Stand heraus kann ich es nicht sagen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Zur dritten und letzten Zusatzfrage hat Frau Kollegin von Truchseß das Wort.

Frau von Truchseß (SPD): Welche Jod-131-Emissionen ergaben sich seit dem Eintreten des meldepflichtigen Ereignisses im 4. Quartal für den 14. November 1996 bis zu seinem Ausbau sowie als dessen Auswirkung danach?

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Meine herzliche Bitte: Stellen Sie das bitte als schriftliche Frage.

Dann kann ich es Ihnen auch beantworten. Ich habe nicht für jedes Brennelement den ganzen Datenkalender im Kopf. Ich kann ihn auch nicht mitbringen. Ich kann Ihnen die Daten aber nachliefern, soweit es sich überhaupt um meßbare Größen handelt.

Die Auskunft hier heißt ausdrücklich, dass weder in der Immission noch in der Emission besondere Folgen zu befürchten waren, so dass von daher kein Problem besteht, irgendeine Schwierigkeit oder Beeinträchtigung festzustellen.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Hartenstein.

Hartenstein (BÜNDNIS 90/DIE~GRÜNEN): Herr Staatsminister, welche Zukunftschancen räumt die Staatsregierung satellitengestützter Mobilfunktechnik ein, und welche Auswirkungen wird diese. Übertragungsart voraussichtlich auf die Höhe der Belastungen der Menschen, Tiere und Pflanzen durch elektromagnetische Felder im Vergleich zu den bereits etabfierten, erdgestützten Techniken ­ D1, D2, El und E2 - haben?

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Der erdgestützte Mobilfunk wird in unserem dichtbesiedelten Land bis auf weiteres eindeutig gegenüber dem satellitengestützten Mobilfunk dominieren, weil nur über den erdgestützten Mobilfunk die hier und heute sowie künftig notwendigen Übertragungskapazitäten bereitgestellt werden können. Der satellitengestützte Mobilfunk wird voraussichtlich in der Zukunft nur in ausgedehnten, sehr dünn besiedelten Gebieten konkurrenzfähig genutzt werden.

Die zum Betrieb des satellitengestützten Mobilfunks erforderlichen Sende- und Empfangsleistungen sind keinesfalls höher im Vergleich zu den bereits etablierten, erdgestützten Techniken. Dementsprechend ist die vom Satellitenmobilfunk zusätzlich verursache flächenhafte Belastung durch elektromagnetische Felder klein im Vergleich zu seiner erdgebundenen Variante. Das ist auch dadurch bedingt, dass infolge der hohen qualitativen Übertragungsleistung, der Digitaltechnik die Funkverbindung auf direktem Weg vom Nutzer zum Satelliten und umgekehrt erfolgen kann.

Falls Sie mit Ihrer Frage ebenfalls auf genaue Zahlen abzielen sollten, bitte ich um Nachsicht. Ich bin gern bereit, die Zahlen nachzuliefern.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Zusatzfrage: Herr Kollege Hartenstein.

Hartenstein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht ist es Ihnen doch möglich, zu sagen, weshalb nach Ihrer Auffassung eine Substitution der herkömmlichen Technik durch die satellitengestützte Mobilfunktechnik in Kürze kaum eintreten wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Nach der Ansicht unserer Vertreter hängt das mit dem aufwendigen Einsatz aller möglichen technischen Aufwendungen zusammen, die in dem Umfang nicht zur Verfügung stehen, wie sie dann gebraucht werden, wenn wir die Erdfunkstellen ersetzen würden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Wird noch eine Zusatzfrage gestellt? - Das ist nicht der Fall. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Götz. Für ihn stellt Herr Kollege Dr. Schuhmann die Frage.

Dr. Schuhmann (SPD): Ist die Staatsregierung bereit, die Stadt Ingolstadt, den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und den Wittelsbacher Ausgfeichsfonds im Rahmen eines geplanten Renaturierungsprogramms gegen das dramatisch zunehmende Eichensterben finanziell zu unterstützen, bzw. sieht die Staatsregierung ehe Alternativlösung?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): In der mündlichen Anfrage des Kollegen Götz, Herr Kollege Schuhmann, sind zwei Sachverhalte miteinander verknüpft, die ich bitte getrennt betrachten zu wollen, da unterschiedliche räumliche Bereiche betroffen sind.

Zum einen geht es um ein angebliches Eichensterben im Gerolfinger Eichenwald nördlich der Donau, im Westen von Ingolstadt, zum anderen um ein Renaturierungsprogramm der Stadt Ingolstadt südlich der Donau, zwischen Bergheim und Ingolstadt.

Die Schäden an den Eichen im Gerolfinger Eichenwald wurden vom Leiter des städtischen Forstamts Ingolstadt aufgrund optischer Eindrücke festgestellt. Die Eichen im Bereich der Donauwälder westlich von Ingolstadt zeigen in den letzten Jahren insbesondere bei länger andauernder trockener Witterung Vergilbungserscheinungen. Von einem Eichensterben mit flächigem Verlust der Altbäume kann jedoch nicht gesprochen werden. Genauere Untersuchungen liegen allerdings für den Bereich Ingolstadt nicht vor. Die Ursachen für den Zustand der Eichen sind bisher nicht ermittelt.

Die Stadt Ingolstadt hat das WWF-Aueninstitut in Rastatt mit einer Machbarkeitsstudie Auenkonzept Ingolstadt beauftragt. Die Studie vom Februar 1997 untersucht die Möglichkeit einer Verbesserung der Überflutungsdynamik in den Auwäldern südlich der Donau zwischen Bergheim und Ingolstadt. Das WWF-Aueninstitut kommt zu dem Ergebnis, dass Verbesserungen möglich sind, allerdings noch genauere Untersuchungen folgen müssen.

Die Reaktivierung der Auedynamik ist zu begrüßen. Mit den in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen können die Durchgängigkeit und die Auedynamik verbessert wer den. Eine staatliche Förderung von Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern ist grundsätzlich möglich.

Über Umfang und Höhe von Zuwendungen kann allerdings erst nach Vorlage prüffähiger Antragsunterlagen zu konkreten Maßnahmen und vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel entschieden werden.

Ich sage noch einmal ganz kurz: Erstens. Eichenwaldsterben ist ein ganz anderes Thema.

Es hat damit nichts zu tun, wird aber untersucht.

Zweitens. Bezüglich der Auedynamik besteht jederzeit Hilfsbereitschaft seitens des Staates, wenn die Vorlage bekannt ist und wir wissen, welche Wünsche in dem Zusammenhang geäußert werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Beantwortung der Fragen. Nun rufe ich zur Beantwortung der nächsten Fragen Herrn Staatsminister Leeb hierher. Der erste Fragesteler ist Herr Kollege Dr. Kaiser. Bitte, Herr Kollege.

Dr. Kaiser (SPD): Herr Staatsminister, aus welchen Gründen ist der offenbar unter Wert erfolgte Verkauf der Nord-Finanz-Bank durch den in Stadelheim einsitzenden Untersuchungshäftfing Symeonidis, der zusammen mit seinem von Interpol gesuchten Kompagnon Peter D. Sommer die mit öffentlichen Schuldverschreibungen handelnde Firma Gesellschaft für Geld und Kapitalverkehr (GGK) offenbar regelrecht ausplünderte, an die beiden Bremer Senatoren Nölle und Bortscheller nicht Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Leeb (Justizministerium): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Über Gegenstand und Stand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München 1 gegen den Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft für Geld- und Kapitalverkehr GGK -, Benedikt Symeonidis, und andere Personen hat die Staatsregierung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Grenzland am 27. Februar 1997 bereits Bericht erstattet.

Mit Bezug zur Nord-Finanz-Bank war und ist das Geschäftsgebaren -von Symeonidis strafrechtlich nur insoweit von Bedeutung, als er nach dem Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft den zum Ankauf der Aktien der Nord-Finanz-Bank erforderlichen Betrag von 37,5 Millionen DM im Sommer 1994 treuwidrig aus Mitteln der in der Krise befindlichen GGK entnommen hat.

Veranlassung, den durch Zeitungsberichte im August 1996 bekannt gewordenen Verkauf der Aktien der zum Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zu machen, bestand und besteht für die Staatsanwaltschaft München 1 nicht. Der Verkauf erfolgte auf Anraten von Vorstand und Aufsichtsrat der Nord-Finanz-Bank AG, nachdem die Festnahme des alleinigen Aktionärs, Symeonidis, die AG in die Gefahr gebracht hatte, einen Großteil ihrer Kunden zu verlieren. Erkenntnisse, dass der Verkauf, wie der Fragesteller meint, offenbar unter Wert erfolgt ist, bestehen nicht. Auch der vom Fragesteller bereits in der spk-Nummer 31 vom 30 August 1996, Seite 4, genannte Kaufpreis von 35 bis 40 Millionen DM vermag - bei einem Einkaufspreis von 37,5 Millionen DM - einen derartigen Verdacht nicht zu begründen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Kaiser.

Dr. Kaiser (SPD): Herr Staatsminister, weshalb wird nicht untersucht, ob Herr Nölle überhaupt das Eigentum an der Nord-Finanz-Bank rechtmäßig erworben hat, da man davon ausgehen mußte, dass er nicht gutgläubig war, weil er zwei Jahre vorher als Treuhänder für Herrn Symeonidis zur Verwaltung der 100prozentigen Aktienanteile eingesetzt worden ist, da Herr Symeonidis seine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nicht nachweisen konnte?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Leeb (Justizministerium): Soweit ich im Bilde bin, ist die Situation folgende: Das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen hat verlangt, solange die Vorwürfe bezüglich der GGK nicht geklärt sind, dass die Aktien der Nord-Finanz-Bank AG in die Obhut eines Treuhänders übertragen werden. Zur Untersuchung irgendwelcher Motive der Erwerber dieses Aktienpakets besteht kein Anlaß. Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Zweite Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Kaiser.

Dr. Kaiser (SPD): Herr Staatsminister, was sagen Sie dazu, dass Herr Finanzsenator Nölle, tätig als Treuhänder für den Untersuchungshäftling Symeonidis, sich in einem Insichgeschäft als Eigentümer für die Bank hat eintragen lassen, und ist diese Konstruktion nicht außerordentlich ungewöhnlich, so dass eigentlich eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung notwendig wäre?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Leeb (Justizministerium): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Staatsregierung ist erstens nicht Aufsichtsbehörde eines Mitglieds einer anderen Landesregierung. Zweitens. Ich muss darauf hinweisen, dass nach Aktenlage nicht nur Herr Nölle, sondern zwei weitere Vorstandsmitglieder der Nord-Finanz-Bank und ein weiterer von Ihnen genannter Senator als Käufer aufgetreten sind. Die Quote der Beteiligungen entzieht sich meiner Kenntnis.