Rechtshilfe in der Schweiz

Ich komme nun zur Frage der Rechtshilfe in der Schweiz.

Die Leistung von Rechtshilfe durch die Schweiz bestimmt sich nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des schweizerischen Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Danach entsprechen die schweizerischen Behörden Ersuchen um Rechtshilfe in Fiskalsachen, wenn ein Abgabenbetrug Gegenstand des Verfahrens ist. Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichtes bei arglistiger Täuschung der Steuerbehörden vor. Die Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden ist dabei nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine entsprechende arglistige Täuschung.

Die Schweiz verlangt im übrigen bei der Bewilligung eines Rechtshilfeersuchens in Fiskalsachen keinen strikten Beweis des Tatbestandes. Ausreichend sind hinreichende Verdachtsmomente für das Vorliegen eines entsprechenden Straftatbestandes, etwa Indizien, welche geeignet sind, die Angaben im Ersuchen als nicht völlig haltlos erscheinen zu lassen.

Unter den genannten Voraussetzungen hat die Schweiz im Ermittlungsverfahren gegen Leo Kirch zwischenzeitlich Rechtshilfe bewilligt und nach Durchsuchungen eine Reihe von Unterlagen sichergestellt. Diese konnten von der Staatsanwaltschaft München 1 noch nicht ausgewertet werden, da sie von der Schweiz noch nicht hierher übersandt worden sind. Die im Wege der Rechtshilfe beantragten Zeugeneinvernahmen stehen ebenfalls noch aus.

In dem Dringlichkeitsantrag wird ebenso wie in einer vorangegangenen schriftlichen Anfrage von Herrn Kollegen Kronawitter die Frage nach der Untersuchungshaft gestellt. Für die Beantragung eines Haftbefehls gegen Leo Kirch sieht die Staatsanwaltschaft München 1 nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand keinen Anlaß. Sie, Herr Kollege Dr. Jung, müßten eigentlich aus Ihrer früheren Berufstätigkeit wissen, dass die Voraussetzungen für einen Haftbefehl andere sind als diejenigen, die zur Bewilligung der Rechtshilfe durch die Schweiz geführt haben. Ich habe Ihnen gerade geschildert, dass es nach der Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts ausreicht, wenn die Behauptungen und Angaben in einem Rechtshilfeersuchen nicht völlig haltlos sind. Ich möchte den Richter in Deutschland sehen, der bereit wäre, aufgrund lediglich nicht völlig haltloser Vermutungen einen Haftbefehl zu erlassen. Es werden wesentlich strengere Voraussetzungen verlangt, und diese sind wenigstens bislang nicht gegeben.

Ich komme zu Nummer 2 Ihres Antrages. Es ist natürlich so, dass es bei den Staatsanwaltschaften personelle Engpässe gibt. Daraus mache ich keinen Hehl. Das trifft auch für die Staatsanwaltschaft München 1 zu. Gleichwohl ist sichergestellt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Leo Kirch ordnungsgemäß durchgeführt wird. Der Fortgang des Verfahrens hängt aber, wie ich bereits betont habe, entscheidend von der Dauer und dem Ergebnis der Rechtshilfe durch die Schweiz ab.

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch eine generelle Anmerkung machen. Die Staatsanwaltschaft ist ein der dritten Gewalt zugeordnetes Organ der Rechtspflege, ihr Grundgesetz ist das Legalitätsprinzip in seinen positiven und in seinen negativen Seiten. Mit diesen Worten beschreibt ein gängiger Kommentar zur Strafprozeßordnung die Stellung der Staatsanwaltschaft.

Dagegen ist es nicht Aufgabe unserer Staatsanwälte, sich zum Instrument im politischen Meinungskampf machen zu lassen. Das wollen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mit Ihrem Dringlichkeitsantrag erreichen. Sie sollten aber einsehen, dass dies falsch ist.

Was machen Sie statt dessen? Mit einer Reihe von pseudospektakulären Medienaktionen und politischen Schaufensteranträgen setzen Sie die Staatsanwälte unter Druck und binden damit wertvolle Arbeitskraft, die besser für die eigentliche Ermittlungstätigkeit eingesetzt werden sollte.

(Beifall bei der CSU)

So kann das nicht weitergehen. Das ist nicht der erste Fall, in dem Sie auf diesem Klavier spielen. Unsere Staatsanwaltschaft muss endlich wieder unbeeinflußt und so, wie es ihr als objektivster Behörde der Welt gebührt, ihre Arbeit machen können.

Ich habe bereits erwähnt, dass es zum gleichen Komplex eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kronawitter gibt. Das Strickmuster, meine Damen und Herren von der Opposition, das Sie im Fall Leo Kirch anwenden, ist nicht neu. Sie versuchen - ich verweise nochmals auf die schriftliche Anfrage - im übrigen nicht zum erstenmal, den Justizminister persönlich in laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hineinzuziehen. Sie bezwecken damit eine politische Justiz, indem Sie von mir persönliches Eingreifen verlangen. Es ist zwar richtig, dass dem Justizminister nach § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes ein Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft zusteht.

Ein Justizminister ist aber gut beraten, von diesem Recht tunlichst keinen Gebrauch zu machen, einmal abgesehen von allgemeinen Weisungen. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren.

Der Justizminister wäre natürlich auch - das möchte ich an dieser Stelle einmal betonen - in dem Umfang seiner Weisungen nicht frei. Er ist an gesetzliche Schranken gebunden. Auf der einen Seite könnte man ihm den Vorwurf machen, er weise zur Verfolgung Unschuldiger an.

Dann würde er sich strafbar machen. Auf der anderen Seite könnte man ihm vorwerfen, er betreibe Strafvereitelung im Amt, wenn er in der falschen Richtung eine Weisung erteilte. Das ist eine Gratwanderung, auf die sich ein Justizminister nach Möglichkeit nicht einlassen sollte.

Die handelnden Staatsanwälte sind stets näher an der Sache. Sie nicht durch Weisungen zu behindern, das dient letztlich der Sache und ihrem Fortgang und verhindert den Eindruck politischer Einflußnahme.

Wie wird denn im allgemeinen über Justizpolitik geredet, meine Damen und Herren? Die jeweilige Opposition in einem Land wirft dem Justizminister vor, er halte die Staatsanwälte an der kurzen Leine, er behindere sie durch Weisungen, Berichtspflicht und dergleichen. Gerade das tue ich nicht. Ich möchte das auch nicht tun, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Ich habe in mehr als vierjähriger Amtszeit bislang in einem Einzelfall keine einzige Weisung erteilt. Ich wäre froh, wenn es dabei auch bei meiner weiteren Amtsführung bleiben könnte.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, in dem Dringlichkeitsantrag, aber auch in der schriftlichen Anfrage von Herrn Kronawitter wird das Thema Untersuchungshaft für Leo Kirch hochgespielt. Lassen Sie mich mit einem Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vom 27. August dieses Jahres auf Seite 4 schließen. Dort hat ein Kommentator zu diesem Komplex folgendes geschrieben:

Die Ermittlungen sind so kompliziert, dass sich bisher nur Menschen eine Beurteilung zutrauen, die mit der Sache eher nichts zu tun haben. Der verdiente Demagoge Georg Kronawitter, früher SPD-Oberbürgermeister von München, hat gefordert, Kirch in Untersuchungshaft zu nehmen. Wem glaubt er mit solchen Sprüchen einen Dienst zu erweisen? Der Rechtsstaat braucht keine Politiker, die Kirch ruckzuck zu Krenz bringen wollen, wohl aber eine Justiz, die sich vom Getöse nicht anstecken läßt. Politiker, die den Leuten vorgaukeln, hier müsse ein Robin Hood eingreifen, die braucht in Wahrheit niemand.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem ausnahmsweise absolut zutreffenden Kommentar der Süddeutschen Zeitung möchte ich mich vollinhaltlich anschließen. Mehr ist zu dem Fall nicht zu sagen. Ich wäre dankbar, wenn der Dringlichkeitsantrag abgelehnt werden könnte.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Der nächste Redner ist Herr Kollege Hartenstein. Bitte, Herr Kollege.

Hartenstein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Reichen die Verdachtsmomente nicht aus, oder findet eine Sonderbehandlung statt? Das ist die Frage, die in der neuerlichen Affäre um Leo Kirch vordringlich beantwortet werden muß. Bezüglich des Falles selbst ist lückenlose Aufklärung nötig, soll der Rechtsstaat keine Erschütterungen erfahren. Wir begrüßen deshalb die Inititative der SPD-Fraktion; sie kommt dem berechtigten öffentlichen Interesse entgegen.

(Dr. Weiß (CSU): Was hat das mit dem öffentlichen Interesse zu tun?) Niemand in dieser Gesellschaft, meine Damen und Herren, hätte Verständnis dafür, würde ein gegebenenfalls nachgewiesener Steuerbetrug eines Medienmoguls in hundertfacher Millionenhöhe nach anderen Rechtsgrundsätzen geahndet als die Steuerdelikte anderer.

(Dr. Weiß (CSU): Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt!) Klärungsbedürftig in der Sache selbst sind folgende in Frageform gekleideten Gesichtspunkte: Ist Leo Kirch über die Rocks AG an der Medienhandelsgesellschaft beteiligt?

Handelt es sich bei den Filmverkäufen im Jahr 1990 um reine Scheingeschäfte? Wurden folglich Gelder am Finanzamt vorbeigeschleust? Hat der Schweizer Unternehmer Otto Beisheim eine Millionenprovision erhalten?

Welche Rolle spielte in diesem Geschäft gegebenenfalls Günther Kiss? Gab es den Versuch einer politischen Einflußnahme auf die Strafverfolgungsbehörden? Wenn ja, von wem?

Einer Antwort bedürfen sicherlich aber auch die im SPDDringlichkeitsantrag aufgeworfenen Fragen: Warum hat die Schweiz Amtshilfe geleistet? Weshalb wurde bislang kein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt?

Wir fordern schnellstmöglich klare und umfassende Antworten auf diese offenen Fragen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Der nächste Redner ist Herr Kollege Kronawitter. Bitte, Herr Kollege.

Kronawitter (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Minister, herzlichen Dank, dass meine Anfrage so schnell beantwortet wurde. Das ist sonst nicht üblich.

(Dr. Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sonderbehandlung! - Heiterkeit bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Das ist eine Sonderbehandlung, das ist ein bißchen verdächtig; denn eine Sonderbehandlung im positiven Sinne habe ich hier noch selten erlebt. Es ist schön, das, bevor ich aufhöre, mitzuerleben.

Ich bin auch für die Antwort dankbar, weil ich sehe, daß die Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht -, 8. Jahrgang vom 9. Juni 1989 zutreffend schreibt. Darin ist ein Artikel vom damaligen Regierungsdirektor Dr. Günther Dressler in Bonn über die Rechtshilfe für Steuerstrafsachen durch die Schweiz abgedruckt. 1989 war das in Bonn sicherlich kein Sozialdemokrat, oder wenn doch, ist das auch recht. Die Aussagen darin, unter welchen Bedingungen die Schweiz Amtshilfe leistet, sind sehr klar. Darüber kann man staunen. Sie, Herr Minister, haben das im großen und ganzen bestätigt. Dafür bin ich Ihnen dankbar.

Die Schweiz leistet bei einer normalen Steuerhinterziehung, und sei sie noch so groß und ginge es auch um mehrere hundert Millionen, keine Amtshilfe. Ich kann mir vorstellen, warum sie das tut. Die Schweiz kann nicht genügend Geld bekommen. Auf welche Weise das Geld in die Schweiz kommt, ist egal. Sie leisten keine Amtshilfe.

Amtshilfe wird nur geleistet - wir haben auf diese Aussagen hingewiesen -, wenn Abgabebetrug damit verbunden ist. Es stellt sich die Frage, wie der Abgabebetrug - ein klassisches Vergehen wie Urkundenfälschung usw., Sie haben das aufgeführt - bewiesen werden kann. Die ausländische Staatsanwaltschaft oder in diesem Fall die deutsche Staatsanwaltschaft muss den Abgabebetrug in Verbindung mit der Steuerhinterziehung eindeutig beweisen. Sie, Herr Minister, haben das bestätigt. Ich bedanke mich dafür. Sie haben gesagt, das könne durch Vorlage von Indizien belegt werden. Andererseits heißt es:

Durch Vorlage von Verträgen oder sonstigen Sachen.

Dann müssen die Schweizer Behörden nicht mehr kontrollieren, ob das stimmt. Sie können aufgrund der Unterlagen und Belege, aufgrund der Indizien, die von der ausländischen Staatsanwaltschaft vorgelegt worden sind, sehen, ob es Abgabebetrug ist. In diesem Fall kann die Schweiz Amtshilfe leisten.

Die Razzien in zwölf Häusern gegen Kirch ist eine große Sensation. Man kann nur staunen und positiv mit dem Kopf schütteln. Ich habe großen Respekt vor den Schweizern, aber auch vor der Münchner Staatsanwaltschaft, die die Belege so klar vorlegen konnte, dass die Schweizer Behörden nicht mehr anders konnten, als den Abgabebetrug anzuerkennen und Amtshilfe zu leisten.

Daraus folgten die Razzien. Dies hat mich zunächst aufhorchen lassen. Das hat mich Fragen stellen lassen.

Als bayerischer Abgeordneter - gleich, ob Opposition oder Regierung - darf man Fragen stellen. Mehr habe ich nicht getan. Sollten Sie behaupten, ich hätte die Untersuchungshaft veranlassen wollen, muss ich Ihnen entgegnen, dass ich nur gefragt habe: Warum kam der ehemalige Bundestagsabgeordnete Manfred Schmidt, in dessen Fall es um Peanuts im Vergleich zum Fall Kirch ging, in Untersuchungshaft?

(Dr. Matschl (CSU): Peanuts nennen Sie das? Das waren Millionen!)

Ich habe kein Mitleid mit ihm, im Gegenteil. Und wer weiß, welche Auseinandersetzungen ich mit ihm hatte, glaubt mir das. Damals wurde ein dringender Verdacht nachgewiesen, und er kam sofort in Untersuchungshaft. Ich habe keine Einwände.

(Dr. Weiß (CSU): Man braucht einen Haftgrund!)

Auch Herr Avram wurde, als der dringende Verdacht vorlag, sofort in Untersuchungshaft genommen. Als er ins Krankenhaus mußte, wurden ihm sogar Fußfesseln angelegt, obwohl vor der Türe und im Raum Bewacher waren.

(Dr. Weiß (CSU): Das kommt darauf an, wie er sich aufgeführt hat!) Man stelle sich vor, wie in diesem Fall vorgegangen wurde. Ich zolle meinen Respekt; denn Unrecht darf man nicht durchgehen lassen, wer immer das ist.

Ich hatte auch kein Mitleid mit Peter Graf, dem Vater von Steffi Graf, der in Untersuchungshaft kam. Vielleicht hat man in diesem Fall etwas zu lange gewartet. Aber es ist geschehen.

(Zuruf von der CSU: Was sagen Sie zur Süddeutschen Zeitung?)

- Ich habe das gehört und dann darauf reagiert. Das Gute an der Süddeutschen Zeitung ist, dass manchmal zwei am selben Tag zu einem Thema schreiben - einer dafür und der andere dagegen.

(Zuruf von der CSU: Wie bei der SPD!)

Die Süddeutsche Zeitung bringt immer wieder zwei Meinungen. Das war schon so, als es um den Fall des Bundeswehrkrankenhauses gegangen ist.

Damals hat die Süddeutsche Zeitung auch am längsten gebraucht. Einer hat mich als Vollidioten hingestellt, und zwar zu einer Zeit, als die CSU von diesem Senator schon längst abgerückt war.

Wie das jetzt bei der Süddeutschen Zeitung weitergeht, kann man mit Interesse verfolgen. Das macht mir nichts aus.

Also, da gibt es beides. Da hat zum Beispiel Herr Leyendecker an dem Tag, an dem ein anderer Journalist, der mit de zeichnet, gegen mich vorgegangen ist, schon die tollsten Sachen gefunden gehabt. Ein paar Tage später hat er es genauer gewußt. Ich darf Ihnen zitieren, was Herr Leyendecker am 30. August geschrieben hat. Überschrift: Dringender Verdacht des Abgabebetruges. Staatsanwälte vermuten,

- also die Staatsanwälte, nicht die SPD-Opposition; wir haben nichts untersucht, wir wissen das nicht, wir können nur auf die Aussagen der Staatsanwälte zurückgreifen Kirch hat 2 Milliarden nicht ausgewiesen.

Also, Moment, 2 Milliarden DM nicht ausgewiesen. Jetzt geht es weiter:

Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß die Taunus-Film & Co. des Medienunternehmers Leo Kirch in ihren Bilanzen Gewinne in Höhe von 2 Milliarden DM nicht ausgewiesen hat. Die Bilanzen seien angeblich falsch beurkundet.

Ich zitiere so genau, damit man nicht sagen kann, das sei meine Meinung. Das ist die Meinung von Herrn Leyendecker und angeblich auch der Münchner Staatsanwaltschaft.