Antwort der Staatsregierung. Der Fachklassengliederungsplan folgt den Vorgaben der KMKRahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen

Sprinkart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Staatsregierung die u. a. von der IHK Schwaben vertretene Auffassung, dass ermöglicht werden muß, den Berufsschulunterricht für den modernen Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann der Bürokommunikation an mehreren Standorten in Schwaben zu ermöglichen, indem der Fachklassengliederungsplan durchlässig gestaltet wird, damit die Auszubildenden teilweise zusammen mit den Bürokaufleuten ortsnah unterrichtet werden können und so die Ausbildung in vielen kleinen und mittleren Betrieben weiterhin möglich ist, da dort in den letzten Jahren verdienstvolle Anstrengungen zur Schaffung zusätzficher Ausbildungsplätze unternommen wurden?

Antwort der Staatsregierung: Der Fachklassengliederungsplan folgt den Vorgaben der KMK-Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen. Eine Änderung des Fachklassengliederungsplanes in dem Sinn, dass mehrere Berufe gemeinsam unterrichtet werden können, setzt somit notwendig eine Änderung dieser Vorgaben voraus.

Wegen der unterschiedlichen KMK-Rahmenlehrpläne sowie Prüfungsanforderungen gemäß den beiden Ausbildungsordnungen ist die Beschulung in einer gemeinsamen Fachklasse nur in Jahrgangsstufe 10, nicht aber in den Jahrgangsstufen 11 und 12 möglich.

Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Wie viele Berufsschüler/innen wurden in diesem Schuljahr 1997/98 mit einem Bußgeld (wegen Nichterscheinen u. a. Vergehen) belegt, wie viele von ihrer Schulpflicht entbunden?

Antwort der Staatsregierung: Eine Erhebung, wie viele Bußgeldbescheide gemäß Art. 119 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen erlassen werden, wird nicht durchgeführt. Zu einem so frühen Zeitpunkt im Schuljahr liefe sie auch ins Leere.

Berufsschüler können nur dann mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie berufsschulpflichtig sind und am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen vorsätzlich nicht teilnehmen. Für die Durchführung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bewehrt ist, ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Allein schon wegen des vorgeschriebenen Verfahrens ist es unwahrscheinlich, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit, die in diesem Schuljahr begangen wurde, bereits Bußgeldbescheide erlassen wurden.

Die Entlassung Berufsschulpflichtiger, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, ist erst seit Beginn dieses Schuljahres möglich. Eine Erhebung über die durchgeführten Entlassungen könnte (einmalig) zum Ablauf dieses Schuljahres durchgeführt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hätte sie aber keinen Sinn, da der Entlassung aus der Berufsschule in aller Regel die Androhung der Entlassung vorausgehen muß. Frau Goertz (SPD): Wie viele Sonderschullehrer sind in den einzelnen Regierungsbezirken in den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten eingesetzt, seit wieviel Jahren sind die einzelnen Sonderschullehrer in den vorhandenen Mobilen Diensten tätig, und mit welchem wöchenlichem Stundendeputat arbeiten die einzelnen Sonderschullehrer (aufgeschlüsselt nach Bezirken) in den vorhandenen Mobilen Sonderpädagogischen Diensten? Die Vorgaben des Staatsministeriums waren für die Regierungen verbindlich.

b) Das Staatsministerium hat bisher nicht erhoben, seit wieviel Jahren die einzelnen Sonderschullehrer in den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten tätig sind.

c) Dem Staatsministerium ist auch nicht bekannt, mit welchem wöchentlichem Stundendeputat die einzelnen Sonderschullehrer arbeiten. Für das Schuljahr 1997/98 wurde jedoch im Klassenbildungs-KMS vorgegeben, daß es sich empfiehlt, Lehrkräfte mit wenigstens 10 15 Stunden für Mobile Sonderpädagogische Dienste einzusetzen. Schultz (SPD): Wie beurteilt die Staatsregierung die Untersuchungen und statitischen Auswertungen des BLLV zum Schulversuch der 6stufigen Realschule (R 6) in Schwaben und Ober- und Unterfranken, wonach die Übertritts quoten zum Schuljahr 97/98 an die Hauptschulen dadurch nochmals um 8,7% stark zurückgegangen sind, die Eignungsempfehlungen für die Gymnasien erheblich zugenommen, die Mögfichkeiten einer kindgerechten Pädagogik angesichts des erheblichen Leistungsund Notendrucks dagegen deutlich abgenommen und die betroffenen Hauptschulen als unmittelbare Konsequenz Eingangsklassen verloren haben oder -soweit einzügig stark gefährdet sind, und welche Schlußfolgerungen zieht die Staatsregierung daraus für die von ihr geplante Ausweitung des Versuchs, insbesondere auch auf den Raum Mittelfranken?

Antwort der Staatsregierung:

Das Staatsministerium hat zum Stand des Schulversuchs im Herbst 1997 umfangreiche Erhebungen durchgeführt. Deren Auswertung wird voraussichtlich Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Eine Aussage zu dem behaupteten Rückgang der Übertritts quote an die Hauptschulen ist derzeit noch nicht möglich. Im übrigen kann schon jetzt gesagt werden, daß im laufenden Schuljahr 1997/98 weder in Schwaben (Schullandschaft Augsburg) noch in Unterfranken (Schullandschaft Haßberge) ein Schutstandort aufgegeben werden mußte.

2. Das Staatsministerium ist nicht der Auffassung, daß durch eine weitere Schullaufbahnatternative nach der

4. Jahrgangsstufe der Leistungs- und Notendruck in der Grundschule zunimmt. Ein Gutachten von Prof. Heller (Universität München) zur pädagogischen Bewertung und zu Auswirkungen des Schulversuchs auf die Grundschule ist in Auftrag gegeben worden.

3. Überlegungen zu einer weiteren Ausweitung des Schulversuchs im Raum Mittelfranken bestehen derzeit nicht.

Frau Radermacher (SPD): Ist die Bayerische Staatsregierung bereit, das von der Firma Alcatel/autoelektric für 1,- DM angebotene Gelände bei der Gedenkstätte Flossenbürg zu kaufen?

Antwort der Staatsregierung: Das großzügige Schenkungsangebot der Firma Alcatel bedarf im Hinblick auf die künftige Verwendung der Grundstücke und die nicht unerheblichen Folgekosten noch näherer Prüfung in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen.

Das Staatsministerium bittet um Verständnis, dass das Ergebnis der darüber in den nächsten Tagen zu führenden Verhandlungen heute noch nicht vorweggenommen werden kann. Auch mit Vertretern der Firma Alcatel wurde vereinbart, vor der bis Ende November zugesagten Entscheidung keine öffentlichen Erklärungen abzugeben.

Auch mit der Gemeinde Flossenbürg muss noch ein Gespräch geführt werden.

Kurz (fraktionslos): Wie viele Schulkinder waren zum Stichtag der statistischen Erhebung am 1Oktober 1997 in Klassen mit über 30 Kindern, und zwar bezogen auf die 1.

Klassen der bayerischen Grundschulen, die Eingangsklassen der Realschulen (bzw der R 6) sowie die 5.

Klassen der Gymnasien; wie groß war die entsprechende Schülerzahl jeweils insgesamt, und wie viele zusätzliche Lehrkräfte wären erforderlich, um in diesen Jahrgangsstufen eine Klassendurchschnittszahl von 25

Kindern zu erreichen?

Antwort der Staatsregierung: Die Verhältnisse an den allgemeinbildenden Schulen werden jeweils am 1. Oktober detailliert erhoben. Die Auswertung dieser Daten ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen, so dass die folgenden Angaben als vorläufig zu betrachten sind.

8807 Schüler der Jahrgangsstufe 1 der bayerischen Grundschulen befinden sich in Klassen mit mehr als 30

Schülern. In den Eingangsklassen der staatlichen Gymnasien beläuft sich die entsprechende Zahl auf 11 360 Schüler, bei den staatlichen Realschulen sind es 9 170

Schüler. Bezogen auf die Schülergesamtzahl in diesen Jahrgangsstufen, befinden sich in der Grundschule 6%, in der Realschule 35% und im Gymnasium 32% der Schüler in Klassen mit mehr als 30 Schülern.

Um im staatlichen Schulbereich in den Eingangsklassen eine durchschnittliche Klassenfrequenz von 25 zu erreichen, wären im Gymnasium rund 300 und in den Realschulen rund 210 zusätzliche Vollzeitlehrkräfte erforderlich. Die durchschnittliche Klassenfrequenz in Jahrgangsstufe 1 der Grundschule liegt mit 24,8 bereits unter 25.

Dr. Kaiser (SPD): Wie sehen Stand und Zeitplan für die Einführung ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge an der Universität Würzburg aus, die in enger Kooperation zwischen der Universität und Vertretern der Wirtschaft in Unterfranken entwickelt wurden und besonders geeignet sind, so das seit 1995 der Staatsregierung vorliegende Konzept, Ingenieure praxisnah, zukunftsorientiert und effizient auszubilden, den Technologietransfer in die regionale und nationale Wirtschaft zu beschleunigen und darüber hinaus die Absolventen zur Gründung kleiner und mittelständischer Unternehmen zu qualifizieren?

Antwort der Staatsregierung: Das von der Universität Würzburg im November 1995 vorgelegte Konzept zur Weiterentwicklung der Universität in Richtung ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge wurde mit Schreiben vom 25.03.1996 dem Beirat für Wissenschafts- und Hochschulfragen zur fachlichen Begutachtung übermittelt; dabei sollen vor allem die beiden geplanten Studiengänge Mikroverfahrenstechnik und 1,Technologie der Funktionswerkstoffe auf ihre innovative Bedeutung sowie ihre wissenschaftliche Akzeptanz überprüft werden. Der Beirat hat bis jetzt seine gutachterliche Überprüfung noch nicht abgeschlossen.

Dr. Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nachdem die Technische Universität München, die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung mehrfach versichert haben, dass das zur Herstellung von Bomben geeignete hochangereicherte Uran für den geplanten Forschungsreaktor München II aus westlichen Lieferländern stammt, so z. B. Staatssekretär Neumann am 20.09.1995 im Bundestag (Sie können davon ausgehen, dass es aus dem westlichen Bereich stammt), frage ich die Staatsregierung, ob sie angesichts des SZ-lnterviews von Prof Gläser (TU München) an der Versicherung festhält, daß das HEU nicht aus Rußland bezogen wird, und was gedenkt sie zu unternehmen, um die Lieferung und den Einsatz von hochangereichertem Uran aus Rußland zu verhindern?

Antwort der Staatsregierung: Wie auf wiederholte Mündliche und Schriftliöhe Anfragen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, obliegt die Uran-Versorgung nach Kapitel VI des EURATOM-Vertrags der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), die sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Europäischen Versorgungsagentur ESA (Euratom Supply Agency) bedient. Der Brennstoff für den FRM II wird von einem von der ESA vermittelten Lieferanten aus Beständen geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung der ESA gehören und an denen zu diesem Zeitpunkt keine Nutzungsrechte dritter Staaten bestehen.

Andere Versorgungsquellen und -wege sind sowohl aus

EU-rechtlichen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen:

- Nach den Bestimmungen des EURATOM-Vertrags (Art. 52 ff. EURATOM-Vertrag) verfügt die europäische Versorgungsagentur über das ausschließliche Recht, Verträge über die Lieferung von Erzen, Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen.

- Nach Art. 32 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes; im vorliegenden Fall liegt kein Sachverhalt vor, der es dem Freistaat Bayern erlauben würde, mit einem auswärtigen Staat mit Zustimmung der Bundesregierung einen Vertrag abzuschließen.

An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert.

Erwin Schneider (CSU): Warum wurde der Verwaltun gsratsvorsitzende der Kreissparkasse Altötting-Burghausen als Dienstvorgesetzter des früheren Vorstandsvorsitzenden von den Aufsichtsbehörden nicht darüber informiert, dass der frühere Vorstandsvorsitzende, der bis zum 30. September 1996 im Amt war, ab Juli 1996 keine Vorstandstätigkeit mehr ausüben durfte?

Antwort der Staatsregierung: Die Anfrage betrifft einen abgeschlossenen Vorgang aus dem Jahr 1996, der von den Aufsichtsbehörden entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß behandelt wurde; auch wurden dem Verwaltungsratsvorsitzenden die notwendigen Informationen erteilt.

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass personalrechtliche und sonstige interne Angelegenheiten einer Sparkasse von den dafür zuständigen Organen der Sparkasse in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind und sich daher auch nicht für eine öffentliche Behandlung im Landtag eignen.

Dr. Simon (SPD): Wie beurteilt die Staatsregierung Aussagen, die eine gezielte Einwanderungspolitik nach ökonomischen Kriterien und eine geregelte Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland befürworten, in Anbetracht der ständigen Äußerungen von Mitgliedern der Staatsregierung, die sich stets strikt gegen diese Einschätzung ausgesprochen haben?

Antwort der Staatsregierung: Deutschland ist kein Einwanderungsland. Die Staatsregierung hat sich beständig für eine Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland ausgesprochen. Angesichts eines auch im westeuropäischen Vergleich sehr hohen ausländischen Bevölkerungsanteils von 8,9% bzw. zirka 7,3 Millionen Ausländern, einer Nettozuwanderung von 445000 Personen einschließlich 218000 Spätaussiedlern im Jahr 1995 und nach wie vor beträchtlicher Asylbewerberzahlen - im Jahr 1996 116000 Personen - besteht auch ein Bedarf für eine Begrenzung der Zuwanderung ins Bundesgebiet. Mit einem Zuwanderungssaldo von 2,3 Millionen Ausländern und 1,4 Millionen Aussiedlern zwischen 1988 und 1993 sind nach Deutschland annähernd ebenso viele Personen eingewandert wie in das klassische Einwanderungsland USA mit seiner dreimal größeren Bevölkerung und einem mehr als zehnmal größeren Territorium.

Die sich durch die außerordentlich hohe Zuwanderung ergebenden Integrationsprobleme werden erst jetzt im Zuge grundlegender Strukturveränderungen des Arbeitsmarktes und der sozialen Systeme in voller Schärfe sichtbar. Ausländer und Spätaussiedler belasten den Arbeitsmarkt und die sozialen Systeme in erheblichem Maße. Angesichts Hunderttausender von Arbeitslosen ist eine strikte sozialverträgliche Begrenzung der Zuwanderung erforderlich. Forderungen nach einer gezielten Einwanderung sind abzulehnen. Sie werden derzeit nur noch vereinzelt, etwa im Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechte von Einwanderern und Einwanderinnen der Bundestagsfraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, vertreten.

Dr. Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Staatsregierung Planungen kommunaler Gebietskörperschaften, bereits getätigte, weitgehend kreditfinanzierte Investitionen über Sonderfinanzierungsmodell/ Leasingfonds umzufinanzieren, aus kommunalrechtlicher sowie zuwendungs- und haushaltsrechtlicher Sicht und unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit?

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung respektiert das kommunale Selbstverwaltungsrecht einschließlich der Befugnis der Kommunen, ihre finanziellen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln.

Zu diesem Rahmen gehören die Vorschriften des Kommunal(haushalts)rechts wie die Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (z.B. Art. 61 Abs. 2 Gemeindeordnung), die Genehmigungspflicht der Gesamtkreditaufnahme (z.B. Art. 71 Abs. 2 Gemeindeordnung) oder die für Immobilienleasing einschlägige Genehmigungspflicht (z.B. Art. 72 Abs. 1 Gemeindeordnung). In diesem Rahmen können und sollen die Kommunen die für sie bestmöglichen Finanzierungsformen auswählen oder die Finanzierung gegebenenfalls auch neu gestalten. Sie können unter diesen Voraussetzungen auch umschulden, wie sich z. B. aus Art. 71 Abs. 1 Gemeindeordnung ergibt.

Welche Zuwendungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind, ergibt sich aus den jeweiligen Förderbestimmungen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass z. B. der Wechsel zu bestimmten steuergünstigen Finanzierungsformen förderrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Denn nach Auffassung der Staatsregierung sind die Vorteile steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei der Förderung angemessen zu berücksichtigen.

Probleme der Steuergerechtigkeit stellen sich nicht, soweit sich Sonderfinanzierungsmodelle/Leasingfonds im Rahmen der geltenden steuerlichen Regelungen halten.

Denn es steht grundsätzlich jedermann frei, durch eine entsprechende Beteiligung seine Steuerlast - zeitweise zu mindern. Unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit verdient jedoch aus Sicht der Staatsregierung ein Steuersystem den Vorzug, das an Stelle einer großen Zahl von Sonderregelungen und Sondervergünstigungen