Forschung

Eine undichte Stelle in diesem Apparat würde das Leben des Scheinaufkäufers erheblich gefährden. Das waren Straftäter, die nicht ohne weiteres an Plutonium heran kommen konnten. Es war auf jeden Fall richtig, die russischen Behörden nicht zu informieren, sondern den Fall hier zu lösen.

Ich möchte noch eine kleine Korrektur an dem Minderheitenbericht der SPD bezüglich der Strafanzeige wegen angeblicher Überlassung der Akten der Staatsanwaltschaft und die Widersprüche bei zwei Zeugenaussagen anbringen. Das Verfahren ist nicht bei der Staatsanwaltschaft München noch offen, sondern das ist der Staatsanwaltschaft in Nürnberg durch das Staatsministerium zugewiesen worden. Dort hat man keinen Anlaß für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gesehen.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Fall Landshut. Wir haben uns gewundert, dass das in den Untersuchungsauftrag aufgenommen worden ist. Wir dachten zuerst, der Auftrag an den Untersuchungsausschuß sollte etwas aufgemotzt werden. Ich fürchte, es hat nicht viel gebracht. Es handelt sich um dieselbe Frage, nur diesmal mit der eventuellen Tatprovokation von Frau Klein. Die war schon vorher entschlossen. Wenn man den Täter überführen will, dann muss man daranbleiben. Zu dem Auftritt von Boeden als nicht offen ermittelndem Polizeibeamten habe ich mich schon geäußert.

Es gab ein großes Theater bei den GRÜNEN, weil Frau Sturm ihr Lieblingsthema Forschungsreaktor Garching in den Untersuchungsausschuß einbringen wollte. Frau Sturm, der Untersuchungsausschuß hat einen Auftrag. Wir können hier nicht jedes Lieblingsthema von Ihnen weiterspinnen. Aus diesem Grunde haben wir Ihre Fragen berechtigterweise abgelehnt. Sie mag das vielleicht interessieren, aber mit der Tätigkeit bayerischer Behörden hat das nichts zu tun.

Beide Aktionen waren ein großer Erfolg für die bayerische Polizei. Darauf sind wir stolz. Damit wurde deutlich gemacht, dass es sich in Bayern nicht lohnt, solche Straftaten zu begehen.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Als nächster Redner hat Herr Kollege Schindler das Wort.

Schindler (SPD): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Lieber Kollege Weiß, es ist einigermaßen rührend, dass Sie Ihren Bericht damit beginnen, daß Sie sich über die von der SPD und den GRÜNEN einberufene Pressekonferenz zu Ihren jeweiligen Minderheitenberichten aufregen. Sie haben Ihren Abschlußbericht schon vor acht Wochen der Presse verkauft.

(Beifall bei der SPD) Herr Kollege Weiß, dieser Schuß ging nach hinten los. Ich bestätige, dass die Arbeitsatmosphäre im Ausschuß durchaus gut war und sich alle Seiten zumindest bemüht haben.

Sie haben sich jedoch in unterschiedlicher Intensität bemüht. Es wundert niemanden, dass Sie Ihre Aufgabe in erster Linie darin sahen, die Position der Staatsregierung zu stützen. Das ist nichts Ehrenrühriges. Wir haben als Opposition eine andere Aufgabe. Wir haben versucht, dieser Aufgabe gerecht zu werden.

Die Vorlage eines Minderheitenberichts ist kein Ritual.

Speziell in diesem Fall hat sich die Vorlage eines eigenen Minderheitenberichts als Notwendigkeit herausgestellt.

Darauf sind Sie auch eingegangen, Herr Kollege Dr. Weiß, da Sie im wesentlichen die Position der Staatsregierung mit ein paar redaktionellen Änderungen wiedergegeben haben. Das verwundert deswegen, weil Sie wegen des völligen Fehlens jeglicher Kritik ganz allein dastehen. Ich darf daran erinnern, dass sich der Vorsitzende des Bonner Untersuchungsausschusses, Kollege Dr. Gerhard Friedrich, der auch Ihrer Partei angehört, sich ganz anders geäußert hat. Er hat gesagt, der BND und das LKA hätten die Plutoniumschmuggler dazu ermutigt, das Material von Moskau nach München zu bringen. Es sei deswegen eine erhebliche Kritik an diesen beiden Behörden anzubringen.

(Dr. Weiß (CSU): Das war ein falsches Zwischenergebnis!)

Auch Herr Justizminister Leeb hat sich geäußert. Er hat seinen Unmut darüber deutlich zum Ausdruck gebracht, daß er nicht informiert wurde. Herr Dr. Beckstein hat mehrfach ausgeführt, dass nicht alles hundertprozentig gelaufen ist; insbesondere an der Zusammenarbeit zwischen dem BND und dem LKA sei Kritik anzubringen. Da schon Herr Dr. Beckstein von seiner ursprünglichen Euphorie, die er kurz nach der Sicherstellung des Plutoniums auf der Pressekonferenz gezeigt hat, abgerückt ist, hätte man dies auch von der CSU-Mehrheit erwarten können, insbesondere weil die Vernehmung der Zeugen zu einem entsprechenden Ergebnis geführt hat.

Sie wissen, dass die SPD-Fraktion zunächst gezögert hatte, einen eigenen Untersuchungsausschuß im Bayerischen Landtag einzurichten. Entgegen dem Stereotyp hegen wir kein grundsätzliches Mißtrauen gegenüber unseren Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft. Wir haben grundsätzlich Vertrauen in diese Behörden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben unsere Haltung ändern müssen, nachdem wir die beiden Prozesse in Landshut und München aufmerksam beobachtet haben und die Urteilsbegründung zur Kenntnis nehmen mußten.

Ich will noch einmal zusammenfassen, was die Gerichte ausgeführt haben. Selbst wenn man der Aussage von Herrn Kollegen Dr. Weiß zustimmt, dass vieles zugunsten der Täter gewertet wurde, so steht dennoch im Urteil des Landgerichts München:

Nicht widerlegt werden konnte, dass die Aufkäuferseite die Rede auf Deutschland, genauer München, als Übergabeort gebracht hat. Andere Kaufinteressenten als Roberto, Rafa und später Adrian und Walter

Boeden waren nie im Spiel. Es war auch entgegen anfänglichen anderen Gerüchten kein Plutonium in Deutschland gelagert. Es spricht also viel dafür, daß der Anstoß zur Geschäftsabwicklung von der Scheinaufkäuferseite kam.

Die eigenmächtig erfolgte Provokation durch eine VPerson wurde in München zu einer klassischen polizeilichen Tatprovokation, insbesondere nach der Übergabe der Plutoniumprobe. Es gab eine intensive Tatsteuerung durch die Lockspitzel Rafa, Adrian und Walter Boeden.

Das sagt das Landgericht München. Das Landgericht Landshut sagt, daß sich zugunsten aller Angeklagten auswirken mußte, dass es für einen Uranhandel weder im Fall 1 noch im Fall 2 einen Markt gibt, sondern dass im Gegenteil durch die Tätigkeit von Walter Boeden ein künstlicher Nachfragemarkt geschaffen worden ist. Diese Aussagen, die wir in einen richtigen Rahmen gestellt haben, waren für uns der Grund, warum wir letztendlich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zugestimmt haben.

Die in den insgesamt 38 Sitzungen näher untersuchten beiden Fälle München und Landshut bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus der Vielzahl von Fällen von Nuklearkriminalität, die im wesentlichen nach dem Zerfall der Sowjetunion aufgetreten sind. Es ist unbestritten, daß es nach dem Verfall der Sicherheitsstandards in der ehemaligen zu Diebstählen gekommen ist und nicht nur in Deutschland und Bayern plötzlich strahlendes Material angeboten worden ist. Deshalb hat es uns gar nicht gewundert, dass es im Bericht der Staatsregierung heißt, es seien von 1991 bis 1995 159 Hinweise in Bayern registriert worden, die Angebote über Nuklearmaterial zum Gegenstand und einen Bezug zu Bayern hatten. Aufgrund dieser 153 Hinweise gab es insgesamt 22 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, und in neun Fällen führte dies zur Sicherstellung von Nuklearmaterial, wobei die Qualität oder Güte dieser Materialien im Laufe der Zeit zugenommen hat.

Die Fälle München und Landshut waren nicht die ersten.

Daher ist die Argumentation nicht richtig, man müsse die polizeiliche Vorgehensweise unter einem besonderen Licht sehen, weil die Fälle so einmalig und neu waren.

Man hatte bereits Erfahrungen mit anderen Fällen sammeln können.

Es stellt sich also die Frage - Kollege Weiß hat sie auch gestellt -, ob es einen Nuklearmarkt gab oder gibt. Den gibt es wohl, und ich habe auch gehört, was uns dazu in Ungarn und Rumänien erzählt worden ist. Richtig ist aber auch - und das muss jeder, der unvoreingenommen ist, zugestehen -, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keinen klassischen Markt in der Form gibt, dass man zum Beispiel im Stachus-Untergeschoß Plutonium, Lithium oder sonst irgend etwas problemlos absetzen kann. Einen solchen Markt gibt es natürlich nicht. Leider gibt es Länder

- man spricht von Schwellenländern -, die in den Besitz von Nuklearmaterial kommen wollen. Die warten aber doch nicht darauf, dass in München im jemand eine Plutoniumprobe von drei Gramm anbietet. Diese Länder werden ganz andere Methoden anwenden, und diesen Methoden können wir mit den Mitteln der bayerischen Polizei sicher nicht begegnen.

Es stellt sich insbesondere die Frage, ob es in Deutschland bzw. in Bayern einen Käufermarkt gibt. Zwar hat es unzählige Desperados gegeben die radioaktive Materialien angeboten haben; und es gibt sie noch; allerdings sind es weniger geworden, wie ich dem Bericht von Herrn Geiger vor dem Bonner Untersuchungsausschuß entnommen habe. Für einen Käufermarkt konnte der Untersuchungsausschuß aber keine schlüssigen Beweise finden. Herr Kollege Weiß, Sie geben es zwar zu, aber Sie hätten es auch sagen sollen: Es gibt keinen schlüssigen Beweis dafür, dass es einen Käufermarkt gibt. Wie die beiden von uns vernommenen Sachverständigen ausgeführt haben, spricht im Gegenteil vieles dafür, daß es ein paar unseriöse Journalisten gibt, die meinen, sie könnten eine große Story schreiben, und deswegen entsprechende Angebote konstruieren. Daneben gibt es sicherlich auch Leute, die meinen, sie könnten mit solchen Geschäften eine schnelle Mark verdienen. All dies ist aber nicht nennenswert.

Uns ist aufgefallen, dass in 13 von insgesamt 22 Fällen, über welche die Staatsregierung berichtet hat, Scheinaufkäufer der Polizei bzw. des beteiligt waren. Ich behaupte nicht und habe auch nie und nimmer behauptet, daß es in Deutschland oder Bayern nur deshalb Angebote von Nuklearmaterial gegeben hat, weil Scheinaufkäufer tätig geworden sind. Einen solchen kausalen Zusammenhang stellen wir nicht her. Dennoch scheint es einen Zusammenhang zwischen der Ermittlungstaktik der Polizei und der Häufigkeit derartiger Fälle zu geben. Zwar könnte man sagen, unsere bayerische Polizei sei besser als die Polizei in Rheinland-Pfalz oder in Niedersachsen.

Dieses Argument überzeugt allerdings nicht; wir müssen schon auf die jeweilige Ermittlungstaktik abstellen. Es genügt auch nicht, nur auf tendenzielle Erkenntnisse zu verweisen, wie Sie es in Ihrem Mehrheitsbericht getan haben, und zu sagen, die Entwendung von Nuklearmaterialien sei damit bewiesenermaßen nicht durch Aktivitäten von Scheinaufkäufern ausgelöst worden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings, daß die Zahl der Fälle seit der öffentlichen Diskussion über den Fall München deutlich abgenommen hat. Herr Geiger hat das erst vor kurzem in Bonn gesagt; man kann es auch in den Zeitungen nachlesen. Nun weiß ich nicht, woran das liegt. Es kann sein, dass die Dunkelziffer dieser Fälle größer geworden ist. Ich glaube es aber nicht, und ich hoffe es auch nicht. Vieles spricht nämlich dafür, daß es sich in den Ursprungsländern herumgesprochen hat, daß man dieses Material nicht mehr so leicht absetzen kann.

Wenn festgestellt werden muß, dass es Angebote von Nuklearmaterial gibt, stellt sich die Frage, wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen reagieren sollen. Klar und völlig unbestritten ist, dass die Polizei mit verdeckten Ermittlern und Scheinaufkäufern arbeiten muß, um dieser Kriminalitätsform zu begegnen. Das haben wir nie bestritten. Strittig ist aber, wie weit die Polizei bzw. der jeweilige Scheinaufkäufer hierbei gehen darf. Kann man hierbei genauso vorgehen wie bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität? Darf man wirklich versuchen, möglichst viel Material ins Land zu holen, um es hier zu haben und vernichten zu können? Ich meine, dass die Ermittlungstaktik bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität nicht herangezogen werden kann, weil es zwischen Rauschgift und Nuklearmaterialien, insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung Dritter, grundsätzliche Unterschiede gibt.

Die Innenminister des Bundes und der Länder haben sich über die Frage, wie man mit dieser Kriminalitätsform umgeht, frühzeitig Gedanken gemacht und dabei den, wie ich meine, richtigen Grundsatz festgelegt, dass die Gefahrenabwehr Vorrang vor der Strafverfolgung haben müsse. Fraglich ist allerdings, ob es in einzelnen Fällen zulässig ist, im Zuge von Ermittlungen die Einfuhr radioaktiver Materialien nach Deutschland hinzunehmen. Auf Bundesebene ist diese Frage eindeutig beantwortet worden. Die Protokolle des Arbeitskreises Kripo und des Arbeitskreises II beim Bundesinnenminister sind uns übergeben worden, und dort steht wörtlich, dass durch Ermittlungsaktivitäten kein radioaktives Material nach Deutschland gebracht werden darf. Dies gilt sogar für den Fall, dass dadurch ein Kontrollverlust eintreten würde.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Warnungen zu verstehen, die von Bundesbehörden, unter anderem vom Bundesumweltministerium, ausgesprochen worden sind.

Unbestritten hat das Bundesumweltministerium bei bayerischen Behörden angerufen und davor gewarnt, Material ins Land zu locken. Unbestritten hat auch das Bundeskriminalamt diese Linie von Anfang an verfolgt; es hat sogar den V-Mann Roberto in Madrid angewiesen, daß er alles unterlassen sollte, was dazu führen könnte, daß das Material nach Deutschland kommt.

In Bayern wurde aber eine andere Ermittlungsstrategie angewendet, und jetzt wird es für uns interessant. Kurz bevor der Fall München heiß geworden ist, wurden am 15. Juli 1994 Regelungen für die polizeiliche Gefahrenabwehr und für die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem illegalen Umgang mit radioaktiven Stoffen erlassen. Dort heißt es, dass polizeiliche Maßnahmen grundsätzlich nicht dazu führen dürfen, dass im Ausland befindliches Material nach Deutschland gebracht wird. Dieser Grundsatz läßt die Ausnahme zu, dass Material ins Land geholt wird.

Dagegen könnte auch nichts eingewendet werden, wenn der Import aufgrund des Täterverhaltens nicht verhindert werden kann. Wenn die Täter es darauf anlegen, kann man den Import nicht verhindern. Das gestehen wir Ihnen auch zu.

Problematisch wird diese Vorgehensweise aber dann und das ist auch der Kern der Kritik -, wenn die Anbieter erst dazu angestachelt werden, Material aus dem Ausland zu holen, und wenn versucht wird, an Material heranzukommen, unabhängig davon, wo es sich befindet.

Diese Staubsaugermethode verursacht gerade wegen des Transports mehr Gefahren, als sie letztlich verhindert.

Außerdem besteht dabei die Gefahr, dass radioaktives Material erst zum Vagabundieren gebracht wird. Die Sprachregelung des Innenministeriums und anderer Behörden lautet, dass es in den beiden Fällen darum gegangen ist, vagabundierendes Material abzufangen.

Dieses Vorgehen der Polizei wäre richtig gewesen, wenn es sich tatsächlich so verhalten hätte. Allerdings spricht das allermeiste dafür, dass durch die konkret gewählte polizeiliche Ermittlungstaktik Material erst losgeeist und zum Vagabundieren gebracht worden ist.

Wegen dieses problematischen Punktes haben wir den Untersuchungsausschuß überhaupt eingesetzt. Dieser Frage haben wir verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt.

Eine Behörde wie das Bayerische Landeskriminalamt, die meint, mit dieser Taktik Materialien, die in Moskau oder noch weiter im Osten lagern, sicherstellen zu können, übernimmt sich ein bißchen. Außerdem wäre es ein völlig hoffnungsloses Unternehmen, wenn man bedenkt, wie viele Hunderte Tonnen solchen Materials angeblich in Rußland lagern.

(Frau Sturm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das wäre eine Lebensaufgabe!)

Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft haben sich im Fall München und zum Teil auch im Fall Landshut für die Staubsaugermethode entschieden. Ich meine, daß die Vernehmung vieler Zeugen und die Durchsicht von Protokollen über Telefonüberwachungen und Lauschangriffe eindeutig ergeben haben, dass das radioaktive Material - von geringen Probemengen abgesehen - erst im Ausland beschafft werden mußte. Im Fall München war es ganz offensichtlich. Die Täter haben nie behauptet - Herr Kollege Dr. Weiß, hier haben Sie eben nicht korrekt zitiert -, dass sie in München über mehr als drei Gramm Plutonium verfügten. Die Behauptung, dass 400 Gramm oder 494 Gramm verfügbar wären, kam vom BND bzw. später von Rafa oder von Adrian, also von Leuten, für deren Leumund ich die Hand nicht ins Feuer legen würde.

Beide haben Strafbefehle wegen Falschaussage bekommen. Nur sie haben behauptet, Material sei in nennenswertem Umfang in Deutschland oder in München gewesen, sonst niemand.

Die Ausgangslage war also, dass die Täter in München außer der Probe kein Material in nennenswerter Menge mit sich führten. Das kann durch viele Telefongespräche, die abgehört worden sind, belegt werden. In diesen Telefonaten haben die Täter überdeutlich ausgeführt, dass sie zu ihrem Bedauern gar nichts bei sich hätten. Man muß sich nur einmal das Protokoll über das Gespräch vom 25. Juli 1994 vor Augen führen. Dort heißt es: Fragen Sie doch einmal, woher Sie den Stoff haben.

Dann antwortet der Haupttäter Torres: Nein, haben wir nicht hier. Das ist in Moskau.

Ich könnte jetzt ungefähr zehn solcher Zitate bringen, aus denen sich eindeutig ergibt: Die Täter haben gesagt, das Material - außer der Probe - ist in Moskau, ist jedenfalls nicht in München. Deshalb meine ich, dass es falsch war, die gesamte Ermittlungsstrategie darauf abzustellen, es in Kauf zu nehmen, dass diese Materialien ins Land gebracht werden.

Nicht anders war es übrigens im Fall Landshut.