Vom Menschenhandel betroffene Frauen haben in Bayern keinerlei Hilfe

Im Vordergrund steht nur der Vollzug des Ausländergesetzes. Das Schicksal der Opfer interessiert die Behörden nicht. Lippenbekenntnissen und schönen Worten bei Tagungen steht ein knallharter Vollzug in der Praxis gegenüber. So hat vor kurzem der CDU-Politiker Heiner Geißler bei einer Veranstaltung der Lichterkette in München die Demütigung, Verachtung und frauenspezifische Verfolgung gebrandmarkt und beklagt, dass auch in Deutschland Frauen in Bordellen sich in einem Teufelskreis von sexueller Sklaverei und drohender Abschiebung befänden.

Wenn sie bei der Polizei Zuflucht suchten - so sagte Herr Geißler -, drohe ihnen das Schicksal, von derselben Polizei oder von den Ausländerbehörden über die Grenze abgeschoben und dort wiederum Opfer der Mädchenhändlerringe zu werden.

Unsere Fraktion hat sich im Rahmen einer internationalen Tagung am 22. Juni 1996 in Regensburg mit der Problematik des Menschen- bzw. Frauenhandels auseinandergesetzt. Zu dieser Tagung lag uns ein Bericht der Bayerischen Grenzpolizei vom 1. Februar 1996 vor. In diesem Bericht stellt die Grenzpolizei fest, dass sich mit der Öffnung der Grenzen zu den ehemaligen Ostblockstaaten an der deutsch-tschechischen und an der deutsch-polnischen Grenze ein Milieu im rechtsfreien Raum entwickelt hat, das ausbeuterisch junge Frauen viktimisiert.

Zwar hat-sich die Szene insbesondere auf tschechischer Seite inzwischen von der Straße in Bars und Nachtclubs, in Erotikcenters, Privatwohnungen und Hotels verlagert.

Die Situation der Prostituierten hat sich jedoch grundsätzlich nicht verbessert. Die Freier sind fast ausschließlich deutsche Männer. Sie kommen meist aus dem grenznahen Raum. Darüber hinaus werden auch regelrechte Sex-Busreisen für Freier organisiert. Angesichts der enormen Nachfrage nach frischem Fleisch, das heißt jungen Frauen, erfolgt ein reger Austausch von Prostituierten in Teplice und Prag. Außerdem werden die Prostituierten auch in grenznahe Orte der Bundesrepublik sowie in Großstädte wie München, Nürnberg, Frankfurt, Berlin verschickt.

Anläßlich der Beratung der Petition im Auschuß für Eingaben und Beschwerden hat die Ordensschwester lgnatia Pöpl vom Guten Hirten mitgeteilt, dass ein starker Frauenhandel von Ost- nach Mitteleuropa, nach Deutschland und Bayern stattfinde. Nach Schätzungen des Bundeskriminalamts üben derzeit zirka 200000 Prostituierte in Deutschland ihr Gewerbe aus. Davon stammen zirka SO 000 aus Osteuropa. Das Europäische Parlament schätzt, dass zirka 10000 Frauen in der Bundesrepublik gegen ihren Willen zur Ausübung der Prostitution gezwungen werden. Die Zahl der vom Menschen-handel betroffenen Opfer, die über die Kriminalstatistik erfaßt werden, steigt von Jahr zu Jahr. Nach Angabe des Bundeskriminalamts hat sich die Zahl der registrierten Opfer 1995 von 1996 auf 1437 1996 erhöht. Die Dunkelziffer ist enorm hoch, denn die betroffenen Frauen sind in einem sklavenähnlichen Abhängigkeitsverhältnis.

Für die Täter ist das Geschäft mit den Menschen bzw. der Frauenhandel ein sehr lukratives Geschäft, weil es wenig Investitionen erfordert, und darüber hinaus ist dieses Geschäft sehr sehr risikoarm. Menschenhandel ist inzwischen lukrativer als der Drogenhandel. Diese Aussage, meine Damen und Herren, stammt von einer seit Jahren in diesem Bereich sehr engagierten Ordensfrau, nämlich von Frau Dr. Lea Ackermann, die die Frauenhilfsorganisation Solwodi gründete. Bei einer Tagung des Sozialdienstes katholischer Frauen am 6. März 1997 führt Frau Dr. Ackermann aus, dass die potentiellen Zeuginnen zu 98% abgeschoben werden und für eine Aussage nicht in Frage kommen. Lediglich 1,9% der vom Menschenhandel betroffenen Frauen kommen in ein Zeugenschutzprogramm. Das ist in meinen Augen ein riesiger Skandal.

Damit wird der Menschenhandel nicht bekämpft, sondern gefördert.

(Beifall beim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ohne die Aussagen der Opferzeuginnen können die Täter nicht verurteilt werden. Häufig landen die Opfer des Menschenhandels nach dem Aufgreifen durch die Polizei selbst im Gefängnis, weil sie sich illegal hier aufhalten, da ihnen der Zuhälter die entsprechenden Papiere abgenommen hat. Bayern ist sehr fix bei der Abschiebung von Ausländern - das wissen wir. Das gilt auch in diesem Bereich.

(Loscher-Frühwald (CSU): Gott sei Dank!)

- Ich weiß nicht, ob Sie Gott sei Dank auch hier meinen.

Zumindest könnten Sie das den Ordensschwestern sagen.

Vom Menschenhandel betroffene Frauen haben in Bayern keinerlei Hilfe. Wenn bei der Durchsuchung eines Bordells festgestellt wird, dass sich die aufgegriffenen Frauen illegal hier aufhalten, landen sie postwendend in einer JVA und anschließend in ihrem Heimatland. Es gibt in Bayern keine Beratungsstellen oder Unterbringungsmöglichkeiten für vom Menschenhandel betroffene Frauen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Frau Dr. Ackermann zitieren, die bei ihrem Vortrag am 06.03.1997 vor dem Sozialdienst der katholischen Frauen in Bayern sagte:

Wenn die Opfer nicht im Zeugenschutzprogramm der Länder Aufnahme finden, dürfen sie auch keine Sozialhilfe beziehen. Sozialhilfebezug ist ein Abschiebegrund. Sie bekommen nur sehr selten eine Duldung und wenn, dann nur bis zum Ende des Verfahrens.

Was bringt es ihnen, wenn sie die oft entwürdigende Befragung über sich ergehen lassen und dann noch erleben, dass die Täter kaum oder nur mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung bestraft werden? Sie haben dann nicht einmal die Genugtuung, dass der Täter für all das, was er ihnen angetan hat, bestraft wird. So kann es nicht verwundern, wenn Frauen von der Polizei in den Bordellen aufgegriffen werden und zur Unterbringung ins Gefängnis kommen, dass viele von ihnen nach Hause wollen, und zwar so schnell wie möglich, und keine Aussage machen.

Soweit Frau Dr. Ackermann. Weiter sagte sie bei dieser Tagung:

Aber es gibt Frauen, die aussagen, und für sie fordern wir, dass sie nach ihrem Entdecken durch die Polizei an Frauenorganisationen vermittelt werden und nicht in Abschiebehaft kommen, dass sie eine Duldung erhalten und Sozialhilfe oder eine Arbeitserlaubnis - so wie es für die Zeuginnen möglich ist, die im offiziellen Programm des Zeugenschutzes sind. Wir fordern für sie Rechtsberatung und Nebenklagevertretung. Die Frauen sollten von Frauenberatungsstelle begleitet werden und psychosoziale Beratung erhalten.

Meine Damen und Herren, exakt diese Forderungen sind Gegenstand unserer Anträge. Ich darf in diesem Zusammenhang auf unseren Antrag auf Drucksache 13/6745 verweisen. In diesem fordern wir, dass bei Frauen, die aussagewillig sind, bis zum Abschluß der entsprechenden Strafverfahren die Abschiebung ausgesetzt und eine Duldung erteilt wird. Mit einer Duldung ist im übrigen die Arbeitsaufnahme möglich. Des weiteren fordern wir in diesem Antrag, dass für Frauen, die nicht aussagen wollen, trotzdem eine vierwöchige Duldung erteilt wird, damit sie ihre Ausreise selbst organisieren können und nach ihrer Abschiebung nicht in den Fängen der Zuhälter oder der Menschenhändler landen.

Ähnliche Anweisungen meine Damen und Herren, gibt es in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in. Das bedeutet, Herr Kollege Unterländer, daß das Ausländerrecht einem Bundesland sehr wohl Handlungsspielraum läßt. Es ist lediglich eine Frage des politischen Willens, ob dieser Handlungsspielraum auch genutzt wird. Ich spreche Herrn Kollegen Unterländer deshalb an, weil er im Petitionsausschuß behauptet hat, daß die Landesbehörden keinen Ermessensspielraum hätten. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen, auf das ich hinweisen will, zeigt, dass es Handlungsspielraum gibt.

Im letzten Absatz unseres Antrags fordern wir Unterbringungsmöglichkeiten für die Opfer des Menschenhandels, damit diese Frauen entsprechend betreut werden können.

Im Antrag auf Drucksache 13/6747 fordern wir Beratungsstellen und Ausstiegshilfen für Frauen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind. Frau Stamm ist immer noch nicht der Ansicht, dass Beratungsstellen und Unterbringungsmöglichkeiten nötig sind. Allerdings fordern Organisationen wie zum Beispiel Solwodi und die Ordensfrauen vom Guten Hirten in Würzburg solche Einrichtungen. Hierzu liegen entsprechende Eingaben vor.

In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits mehrere Stellen.

Das niedersächsische Frauenministerium hat mir eine Pressemitteilung vom 15. September 1997 zugeleitet, aus der hervorgeht, dass es in Niedersachsen eine Beratungsstelle für vom Menschenhandel betroffene Frauen gibt, die mit 135000 DM von diesem Ministerium bezuschußt wird. Nur in Bayern wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Herr Kollege Peterke verstieg sich in den Ausschußberatungen zu der Behauptung, bei der Zwangsprostitution und beim Menschenhandel handele es sich um relativ wenige Einzelfälle. Damit wollte er wohl ausdrücken, daß die CSU in diesem Problembereich keinen Handlungsbedarf sieht. Diese Verharmlosung der Problematik ist unglaublich, zumal Vertreter der CSU in den letzten Monaten immer wieder beteuert haben, wie wichtig ihnen der Opferschutz sei. Anscheinend gilt dies nur für Opfer mit deutschem Paß und nicht für Opfer mit einem ausländischen Paß.

Die Problematik des internationalen Frauen- bzw. Menschenhandels beschäftigte in der Vergangenheit mehrere internationale Tagungen. Die EU hat ein Maßnahmenpaket aufgelegt und gefordert, jedes Land solle einen Beauftragten für den Menschenhandel installieren. Die bisherigen Maßnahmen gegen den Menschenhandel beschränken sich auf eine unzureichende Strafverfolgung.

Ausstiegshilfen für Betroffene werden nicht angeboten.

Vielmehr führt die bisherige Abschiebepraxis dazu, daß die Opfer direkt in die Arme ihrer Zuhälter zurückgeschoben werden. Außerdem gibt es keine Programme zur Vorbeugung oder Verhinderung des Menschenhandels.

Mit unserem Antrag auf Drucksache 13/6746 wollen wir erreichen, dass die Staatsregierung gemäß den Beschlüssen der internationalen Tagungen unter Beteiligung von verschiedenen Institutionen und Behörden Programme zur Prävention des Menschenhandels entwickelt. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass meine Ausführungen dazu geführt haben, Sie von der Richtigkeit unserer Anträge zu überzeugen. Die Eingabe soll der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Präsident Böhm: Der nächste Redner ist Herr Kollege Unterländer.

Unterländer (CSU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Köhler, ich halte es für überaus problematisch, ein so wichtiges Thema wie die Frage des Menschenhandels auf ausländerrechtliche Fragen zu reduzieren. Hier geht es um die Bekämpfung von Schwerstkriminalität. Dies muss im Vordergrund stehen.

(Beifall bei der CSU) Lassen Sie mich zunächst auf das Anliegen der Petentinnen eingehen, das im Petitionsausschuß eine Rolle spielte. Die Schwestern vom Guten Hirten in Würzburg und Frau Schmidt von der Deutschen Sektion der Internationalen Frauenliga wollen mit ihren Eingaben die Aussetzung der Abschiebung von Frauen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, erreichen, damit diese Frauen in einem Strafverfahren wegen Menschenhandels oder Bestimmung zur Prostitution als Zeuginnen aussagen können. Außerdem wollen die Petentinnen den Frauen persönliche Sicherheit bei deren Rückkehr in ihr Heimatland gewährleisten. Darüber hinaus fordern die Petentinnen die Förderung und Unterstützung von Beratungs- und Schutzstellen für Frauen, die Opfer des Menschenhandel geworden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich für die CSU-Landtagsfraktion folgende grundsätzliche Bemerkungen zu diesem Thema machen: Erstens. Eine konsequente Verfolgung dieser verabscheuungswürdigen Straftaten ist dringend erforderlich.

Zweitens. Hierzu müssen die Betroffenen als Zeuginnen gewonnen und einbezogen werden.

Drittens. Für die Beratung und den Schutz der Betroffenen bedarf es eines internationalen Konzepts. Nicht jedes Land soll in seinem eigenen Saft schmoren. (Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ihr weicht doch aus! Ihr wollt nichts tun!)

Diese Beratung und der Schutz müssen allen Betroffenen, die dies wünschen, angeboten werden. Zu der Frage der Ausländer ist folgendes zu sagen: In Übereinstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium stelle ich fest, in Fällen, in denen ausländische Zeugen für ein Strafverfahren benötigt werden, wird diesen Personen der Aufenthalt bis zum Abschluß der Hauptverhandlung gestattet.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nur 1,9% der Frauen dürfen in solchen Verfahren aussagen!) Sehen Sie sich einmal die konkreten Fälle an. Ein dauerhaftes Bleiberecht nach Abschluß des Strafverfahrens wird nach § 53 Absatz 6 des Ausländergesetzes gewährt, wenn die Zeugenaussage von einem solchen Gewicht war, dass eine Lebensgefahr für die betreffende Zeugin besteht. Eine Aussetzung der Abschiebung zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit nach der Rückkehr in das Heimatland ist dagegen nicht möglich.

Sie müssen begreifen, die bayerischen Behörden, die für den Vollzug des Ausländerrechts zuständig sind, können nicht in andere Staaten hineinregieren. Die bayerischen Behörden haben keine Handhabe, für den Schutz der Personen im Heimatland zu sorgen.

(Frau Haas (SPD): Sie reden völlig am Problem vorbei!)

Das Sozialministerium weist in seiner Stellungnahme auf die bereits laufenden Aktivitäten auf Bundes- und Europaebene hin. Sowohl auf Bundes- als auch auf Europaebene wird derzeit ein Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Frauenhandels erarbeitet. Das Bundesfamilienministerium hat im Februar dieses Jahres eine bundesweite Arbeitsgruppe Frauenhandel eingesetzt, der alle mit diesem Thema befaßten Behörden und Ministerien des Bundes und der Länder angehören.

Darüber hinaus soll auch auf europäischer Ebene der organisierte Frauenhandel durch ein multidisziplinarisches Konzept über Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten bekämpft werden. Die Maßnahmen reichen von der Datenerhebung und der Koordinierung über eine Informationskampagne und strafrechtliche Maßnahmen bis hin zu Programmen im sozialen Bereich.

Für Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, bestehen bereits derzeit verschiedene Beratungsangebote.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Bayern nicht!)

Ich nenne nur den allgemeinen Sozialdienst, die Wohlfahrtsverbände, die Jugendämter, die Gesundheitsämter und die Selbsthilfegruppen.

(Walter Engelhardt (SPD): Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

Meine Damen und Herren, Sie müssen endlich anerkennen, dass bereits verschiedene Einrichtungen bestehen.

Wir bezuschussen diese Einrichtungen. Wichtiger als die Schaffung zusätzlicher Beratungsstellen ist der gezielte Hinweis der Betroffenen auf die vorhandenen Betreuungsmöglichkelten. Vor der Einrichtung weiterer Beratungsstellen sollte abgewartet werden, ob die bundesweit eingesetzte Arbeitsgruppe Frauenhandel weiteren Beratungsbedarf sieht.

(Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ihr wollt nichts tun! Seien Sie bitte ehrlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich vor einigen Jahren im Bezirkstag von Oberbayern tätig war, habe ich mich für die Förderung der Einrichtung Kofiza eingesetzt. Diese Einrichtung hat die Grundlage für die Entwicklung von Beratungs- und Kooperationsangeboten im asiatischen Bereich geschaffen.

Es zeigt sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß in unserem Land bereits Möglichkeiten vorhanden sind, und diese sollten in dem Gesamtkonzept auch überprüft werden.

Aufgrund der dargestellten ausländerrechtlichen Situation, der bestehenden Möglichkeiten und dieses auf Bundesebene zu prüfenden Gesamtkonzeptes werden wir bei den Eingaben wie im Ausschuß für Eingaben und Beschwerden hinsichtlich des ausländerrechtlichen Punktes dafür stimmen, sie aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Hinsichtlich des Beratungsaspektes stimmen wir dafür, sie als Material an die Staatsregierung zu überweisen, weil die Petentinnen aufgrund ihrer Kompetenz Anregungen geben. Ich bitte darum, dass die Anträge des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hinsichtlich der Beratungsangebote aus den genannten Gründen abgelehnt werden.

(Beifall bei der CSU - Frau Münzel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Eine Schande ist das!) Präsident Böhm: Das Wort hat Frau Kollegin Hirschmann.

Frau Hirschmann (SPD): Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Unterländer, das, was Sie hier eben gesagt haben; ist bedrückend, ich will nicht sagen beschämend.