Davon hängt ab wie die weiteren Entscheidungen im Hinblick auf die Reitanlage in Riem

Diese beiden Instanzen haben das zu beurteilen.

Ich bin dazu da, die Interessen der Pferdezucht und des Pferdesports zu repräsentieren und zu berücksichtigen.

Davon hängt ab, wie die weiteren Entscheidungen im Hinblick auf die Reitanlage in Riem aussehen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Dritte und letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Hölzl. Bitte, Herr Kollege.

Hölzl (CSU): Herr Staatsminister, unter Berücksichtigung Ihrer Aussage, dass Ihr Haus die Privatisierung des Areals prüfe, möchte ich an Sie die Frage stellen: Welche Aktivitäten werden derzeit unternommen oder sind geplant, um tatsächlich dieses Areal für die Pferdezucht und den Pferdesport zu sichern und nicht einer gewerblich und konzeptionell industriellen fußballerischen Nutzung zuführen zu lassen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

(Maget (SPD): Hüte dich vor deinen Freunden!) Staatsminister Bocklet (Landwirtschaftsministerium): Zunächst, Herr Kollege Hölzl, darf ich Sie darüber aufklären, dass der Konsortialvertrag keine Festlegung auf den Pferdesport enthält, sondern lediglich auf Sportzwecke. Damit wäre auch die Nutzung durch den FC Bayern vertraglich abgedeckt. Ich nehme an, dass wir beide davon ausgehen, dass es sich beim FC Bayern noch um einen Sportverein handelt, auch wenn er sehr starke gewerbliche Komponenten hat.

(Maget (SPD): Hart an der Grenze!) Jedenfalls sind Fußballspiele meiner Meinung und wahrscheinlich auch Ihrer Meinung nach Sportveranstaltungen

Wir haben - das ist meine Zuständigkeit - den Auftrag vom Landtag, im Lichte dessen, was der Rechnungshof über die Anlage gesagt hat, eine möglichst wirtschaftlich sinnvolle Verwertung des Geländes für den Pferdesport zu erreichen. Wir alle wissen, dass die Reitanlagen in München-Riem in einem ziemlich maroden Zustand sind.

Sie wurden zu den Olympischen Spielen 1972 sehr schnell hochgezogen. Man hat in den letzten Jahren nicht mehr investiert, weil nicht klar war, in welche Richtung die Entwicklung gehen würde. Ich habe nun vom Landtag den Auftrag erhalten, etwas Vernünftiges daraus zu machen.

Man muss wissen, dass die beiden Landesverbände für Pferdezucht und -sport nicht in der Lage sind, das Gelände ökonomisch gut zu verwerten, weil sie im Gegensatz zum FC Bayern keine wirtschaftlichen Unternehmen sind. Mir wurde ein Konzept vorgelegt, das für den Staat und die Öffentlichkeit keinen Mehrwert bedeutet. Aus diesem Grunde bin ich auf der Suche nach Investoren, die bereit sind, das Gelände, insbesondere das marode Olympia-Reitstadion, wieder so instandzusetzen, dass es ein Schmuckstück für München und den Pferdesport wird.

Dabei muss man einen Weg finden, wie man den privaten Investor oder den Sponsor mit den Verbänden und interessierten Nutzern zusammenspannt, um eine bestmögliche Lösung für den Pferdesport in München zu erreichen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Die nächste Frage wird von Frau Kollegin Haas für Frau Kollegin Berg gestellt.

Frau Haas (SPD): Wer oder was hat die Regierung von Oberbayern veranlaßt, den Ausbau eines Almweges im Geigelstein-Gebiet zu betreiben, bzw. wer soll Bau- und Kostenträger dieser Maßnahme sein?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Bocklet (Landwirtschaftsministerium): Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Roßalm liegt im Naturschutzgebiet Geigelstein, Gemeinde Aschau, Landkreis Rosenheim, in einer Höhenlage von nahezu 1700 Metern. Sie zählt damit zu den höchstgelegenen Almen in Oberbayern. Diese Alm umfaßt eine Lichtweidefläche von 48,8 Hektar und wird durchschnittlich mit 35 Rindern bestoßen. Sie ist im Besitz der Staatsforstverwaltung und wird von einem Landwirt aus Heufeld bei Bad Aibling, der diese Alm seit 1950 gepachtet hat, bewirtschaftet. Die Versorgung dieser schwer zu bewirtschaftenden Alm erfolgt derzeit mit dem Hubschrauber. Gelegentlich führt der Almbauer auch Versorgungsfahrten mit einem Geländemotorrad durch. Ein Fahrweg ist derzeit nicht vorhanden. Sie müßten sich einmal ansehen, wie der Almbauer mit seinem klapprigen Motorrad auf diesem Gelände fährt. Das ist ein halsbrecherischer Akt.

Unabhängig von der Erschließung der Roßalm besteht ein allgemeines Interesse, den von der Priener Hütte direkt zum Geigelstein-Gipfel führenden Wanderweg zu verlegen. Auf diesem Steig treten nämlich seit Jahren und in zunehmendem Umfang durch den Massentourismus verursachte Erosionsschäden auf. Diese Schäden haben im niederschlagsreichen Sommer 1996 erheblich zugenommen, weil Wanderer den Hang über die Weideflächen querten, um auf den gegenüberliegenden Steig zu gelangen. Die Überlegungen zur Sanierung des Wanderwegnetzes sowie zur Verbesserung der Wegverbindung auf die Roßalm reichen bis in das Jahr 1991 zurück.

Der Weg wurde bisher nicht gebaut, weil es nicht gelungen ist, sowohl die Belange des Naturschutzes als auch die Erfordernisse der Almwirtschaft bestmöglich in Einklang zu bringen.

Die Unterzeichner des Almerhaltungspaktes, also der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern e. V., der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz und der Deutsche Alpenverein, haben sich auf meinen Vorschlag bei einem Gespräch am 22. Mai 1997 dieser Angelegenheit angenommen. Sie verständigten sich im Beisein der Regierung von Oberbayern darauf, dass die Roßalm durch einen etwa 1,2 Meter breiten Weg erschlossen werden soll. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll der Wegebau auf ein Spezialfahrzeug abgestellt werden, das weniger Platz als die herkömmlichen Hofschlepper beansprucht. Gleichzeitig sollen in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Fragen der Sicherheit von derartigen Spezialfahrzeugen geklärt werden.

Diese Empfehlung ersetzt nicht die naturschutzrechtliche Prüfung bzw. das erforderliche Genehmigungsverfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz sowie der Verordnung über das Naturschutzgebiet Geigelstein.

Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat Aschau im Chiemgau mit Beschluß vom 2. Dezember 1997 einstimmig die Errichtung eines Weges zwischen der Priener Hütte und der Roßalm im Naturschutzgebiet Geigelstein beschlossen. Die Gemeinde übernimmt die Trägerschaft für die vorgesehene Baumaßnahme unter der Voraussetzung, dass sie kostenmäßig nicht belastet wird. Mit Schreiben vom 15. Dezember 1997 hat die Gemeinde Aschau die naturschutzrechtliche Befreiung bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Die Verbandsanhörung nach Artikel 42 des Bayerischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 29 Absatz 1 Nummer 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurde von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 18. Dezember 1997 eingeleitet. Die Stellungnahmen der beteiligten Verbände, der Grundstückseigentümer und Pächter werden bis zum 20. Februar 1998 erwartet.

Falls die beantragte Genehmigung zur Errichtung dieses Weges erteilt wird, ist die Bauleitung durch das Forstamt Rosenheim vorgesehen. Als Berater sollen das Landratsamt Rosenheim als untere Naturschutzbehörde und der Deutsche Alpenverein, fungieren. Über die Kosten der Maßnahmen sind Aussagen erst nach Eingang der Ausschreibung möglich. Im günstigsten Fall kann die Baumaßnahme noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

Als Kostenträger kommen grundsätzlich der Roßalmbauer als Pächter, die Bayerische Staatsforstverwaltung als Grundstückseigentümer, das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Verwaltung für ländliche Entwicklung, in Frage. Verbindliche Aussa9en sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Kolo.

Kolo (SPD): Herr Staatsminister, nicht die Gemeinde Aschau, sondern ein Vertreter der Regierung von Oberbayern hat den Gemeinderat davon überzeugt, dass dieser Almweg ausgebaut werden sollte. Für mich bleibt die Frage, wer diesen Aüsbau ursprünglich veranlaßt hat. War es die Bayerische Staatsforstverwaltung, die als Verpächter der Roßalm fungiert, oder war es die Almbäuerin Furtner? Wer hat die Beschlußfassung in Aschau ermöglicht?

Meine zweite wichtige Frage lautet: Wer soll diese Maßnahme bezahlen? Sie wollen den Almweg ausbauen.

Kann ich davon ausgehen, dass der Hauptteil der Kosten für dieses Modellprojekt aus Ihrem Hause finanziert und die Finanzierung nicht dem Naturschutz aufgebürdet wird?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Bocklet (Landwirtschaftsministerium): Ich kann Ihnen keine genaue Auskunft über die Verursacher dieses Projektes geben. Wenn Sie an der Hauptalmbegehung, die vor zwei Jahren stattgefunden hat, teilgenommen hätten, hätten Sie sich ein Bild von dieser problematischen Situation machen können. Alle Beteiligten waren der Meinung, dass endlich etwas geschehen müsse. Ich kann nicht genau sagen, weicher Teilnehmer an dieser Begehung die Meinung, dass diese Situation behoben werden muß, zuerst vertreten hat. Nach der Almbegehung war ich der Meinung, dass diese Situation weder für den Naturschutz noch für die Almwirtschaft tragbar ist.

Im Rahmen des Almerhaltungspakts hat sich das Landwirtschaftsministerium zusammen mit allen Landesverbänden und der Regierung von Oberbayern, geeinigt, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Ich weiß jedoch nicht, ob ein Vertreter der Regierung von Oberbayern mit der Gemeinde As9hau gesprochen hat.

Dies habe ich soeben von Ihnen erfahren. Allerdings ist es logisch, dass sowohl die Höhere Naturschutzbehörde, also die Regierung von Oberbayern, als auch die Höhere Landwirtschaftsbehörde von sich aus tätig werden, wenn sie erfahren, dass im Rahmen des Almerhaltungspaktes der Ausbau eines Almweges geplant wird.

Die Frage, wer für die Kosten aufzukommen hat, wurde im Landwirtschaftsministerium noch nicht geprüft. Sie können jedoch davon ausgehen, dass das Landwirtschaftsministerium einen Teil der Kosten übernehmen wird, da dieser Weg nicht nur dem Naturschutz, sondern auch der Almwirtschaft dient. Die Almwirtschaft gehört zur Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums. Im Landwirtschaftsministerium gibt es zwei Behördenstränge, die vom Ausbau dieses Almweges direkt betroffen sind. Die Bayerische Staatsforstverwaltung ist der Eigentümer des Grundstücks, über das der Weg geführt werden soll. Die Verwaltung für ländliche Entwicklung ist seit der letzten Verwaltungsreform für den Wegebau im Gebirge zuständig. Sie mögen also meinen Ausführungen entnehmen, dass die Baulast nicht dem Naturschutz obliegt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Zweite Zusatzfrage: Herr Kollege Kolo.

Kolo (SPD): Zunächst bedanke ich mich für die Übernahme der Alimente für Ihre Idee. Zweitens geht es nicht nur um die Baukosten, sondern auch um den Unterhalt der Wege. Ich gehe davon aus, dass Sie auch die Kosten für den Unterhalt der Straßen und Wege übernehmen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: War dies jetzt eine Frage? Herr Staatsminister, wollen Sie darauf antworten, oder ist die Frage damit beantwortet? - Herr Staatsminister.

Staatsminister Bocklet (Landwirtschaftsministerium): Ich nehme an, Herr Kolo wollte eine Frage stellen.

Kolo (SPD): Ob Sie den Unterhalt der Wege in gleicher Weise alimentieren und ob Sie Ihre Idee auch nachträglich kostenmäßig mittragen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Jetzt ist es klar.

Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Bocklet: Nach meinen Unterlagen hat die Gemeinde Aschau beschlossen, die Trägerschaft für die vorgesehene Baumaßnahme unter der Voraussetzung zu übernehmen, dass sie kostenmäßig nicht belastet wird, sondern der Grundstückseigentümer und die Gemeinde müssen sich verständigen. Ich kann hier noch keine Aussage über die Unterhaltslast treffen. Etwas anderes ist es beim Wegebau; denn dort gibt es ein politisches Programm, nämlich den gemeinsam gewünschten Wegebau, also keine breiten Fahrstraßen, sondern Wege, die tatsächlich nur mit Spezialfahrzeugen befahren werden können, um diesem Ziel zu genügen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie es begrüßten, dass wir jetzt ein Projekt in Angriff nehmen, über das seit zehn Jahren gesprochen worden ist, ein Programm also, die Almen mit Spezialfahrzeugen zu erschließen, um zu verhindern, dass noch mehr Autos und breite Fahrzeuge auf unsere Berge fahren.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Zur Beantwortung des nächsten Fragenkomplexes darf ich Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu ans Rednerpult bitten.

Bitte, Herr Staatsminister. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Brosch. Bitte, Herr Kollege.

Brosch (CSU): Herr Staatsminister, warum hat die Deutsche Bahn AG bei der Strecke der Mainschleifenbahn Seligenstadt - Volkach an den Streckenkilometern 2,3, 3,0, 3,5 und 5,4 überraschend Teile der Freileitungen der Bahnübergangssicherungen abgebaut und somit an dieser zu reaktiverenden Strecke alle Bahnübergangssicherungsanlagen funktionsfähig gemacht, und gegebenenfalls wann nimmt die Staatsregierung eine Ausschreibung der Verbindung Volkach - Seligenstadt Würzburg für Dritte vor?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Wiesheu (Wirtschaftsministerium):

Die Deutsche Bahn AG hat Teile der Freileitungen an der Mainschleifenbahn abgebaut, weil nach ihrer Auffassung die Leitungen ein Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr darstellten. Nachdem vor wenigen Tagen die Eisbildung an den Leitungen zunahm, bestand eine große Gefahr für den Straßenverkehr durch herabfallende Eisbrocken. Deshalb beabsichtigte die Deutsche Bahn AG, die Leitungen vom Eis zu befreien. Dabei stellte sich heraus, dass einige Holzbefestigungsmasten morsch waren.

Da Einsturzgefahr bestand, mußten die Masten und damit auch die Leitungen im Bereich der schadhaften Masten nach Darstellung der Deutschen Bahn AG entfernt werden. An den Bahnübergangssicherungsanlagen selbst wurden dagegen keine Veränderungen vorgenommen. Es wurden also nur schadhafte Teile abgebaut, die im Falle einer Reaktivierung in jedem Fall hätten erneuert werden müssen. Das Vorgehen der Deutschen Bahn AG hat damit keine negativen Auswirkungen auf die mögliche Reaktivierung der Strecke.

Eine Ausschreibung der Strecke für Dritte wird nur erfolgen, wenn die Reaktivierungsentscheidung positiv ausfallen sollte. Derzeit sind weder alle Entscheidungsgrundlagen vorhanden noch alle Entscheidungsparameter bekannt. Untersuchungen werden derzeit noch im Zusammenhang mit der Mainquerung in Volkach angestellt. Erst wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, wird eine Entscheidung über eine Reaktivierung der Strecke möglich sein. Diese Untersuchungen will ich also noch abwarten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich sehe bereits drei Zusatzfragen. Die erste Zusatzfrage stellt der Fragesteller, die zweite Zusatzfrage Herr Kollege Hartenstein und die dritte Frau Kollegin Radermacher. Bitte, Herr Kollege Brosch.

Brosch (CSU): Ist der Staatsregierung bekannt, dass die Deutsche Bahn AG in der nächsten Zeit aus technischen Gründen gezwungen ist, bei der seit Jahren nicht mehr in Funktion befindlichen Strecke Würzburg ­ Rottendorf Volkach, die Abzweigweiche der Strecke nach Volkach, die technisch sehr im argen liegt, zurückzubauen? Welche Maßnahmen wollen Sie dagegen ergreifen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Wiesheu (Wirtschaftsministerium): Mir ist natürlich jede Abzweigweiche in Bayern bekannt. Wir wissen, daß, wenn eine in schlechtem Zustand befindliche Strecke reaktiviert wird, eine Menge an Investitionen erforderlich sind. Es ist auch bekannt, dass es bei diesem Streckenabschnitt um die Frage geht, ob sich diese Investitionen rentieren. In diesem Zusammenhang spielen eine Menge Einzelheiten eine Rolle. Wenn Masten morsch und Weichen und Bahnkörper schlecht sind, muss viel investiert werden, und zwar nicht nur so viel, dass man dort wieder fahren kann, sondern dass auf Dauer ein attraktiver Zugbetrieb möglich ist. Wenn die Maßnahmen zuviel kosten, wenn sich die Strecke nicht rentiert und das Ganze ein Defizitgeschäft ist, kann man es logischerweise nicht machen; dann wäre das Geld zum Fenster hinausgeworfen. Wenn alles in einem vertretbaren Umfang möglich wäre, könnte man darüber reden. Dies sollen aber die Gutachten klären.