Wohnungsbau

Angesichts weiterer Aufgabenüberprüfungen und der damit verbundenen Personaleinsparungen in der Verwaltung wäre es illusionär, die Außenstelle auf Dauer wie bisher erhalten zu können. Auch hierüber hat der Minister ebenso wie der Präsident des gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinen Zweifel gelassen.

Ungefragt wird noch mitgeteilt, dass sich bei einer Befragung 9 Beschäftigte bereit erklärt haben, mit dem nach Augsburg zu gehen (2 von ihnen haben sich allerdings zwischenzeitlich anders orientiert); 8 Beschäftigte lehnen einen Umzug aus persönlichen Gründen ab.

Dr. Heinz Köhler (SPD): Teilt die Staatsregierung die Auffassung der Stadt Neustadt bei Coburg, dass zur Umsetzung des in dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und Thüringen ausgewiesenen gemeinsamen Mittelzentrums eine Stabsstelle vor Ort notwendig ist? Wie will die Staatsregierung die weitere Entwicklung des Doppelzentrums unterstützen?

Antwort der Staatsregierung: Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) von 1994 sind die Städte Neustadt b. Coburg und Sonneberg als gemeinsames Mittelzentrum förmlich festgelegt. Thüringen hat die bayerische Initiative aufgegriffen und die beiden Städte ebenfalls als gemeinsames Mittelzentrum in seinem Landesentwicklungsprogramm verankert. Daneben sind im LEP 1994 weitere 5 grenzüberschreitende Doppelzentren mit Thüringen (1), der Tschechischen Republik (2), Oberösterreich (1) und Baden-Württemberg (1) dargestellt.

Im Rahmen der Umsetzung von LEP-Zielen hat das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen auch Kontakt mit allen grenzüberschreitenden Doppelzentren aufgenommen, um deren Bemühungen für eine künftige gemeinsame Entwicklung zu unterstützen.

Nach mehreren bilateralen Gesprächen insbesondere mit dem 1. Bürgermeister von Neustadt b. Coburg sollen nunmehr im Rahmen eines Workshops am 3. März 1998 in Furth i. Wald mit den Vertretern der Doppelzentren deren Vorstellungen zur künftigen gemeinsamen Entwicklung diskutiert werden. In gemeinsamen Gesprächen mit Vertretern der zuständigen Regierungsstellen der übrigen beteiligten Länder sollen dabei auch Unterstützungsmöglichkeiten seitens der jeweils zuständigen Regierungen und des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen erörtert werden.

Dieses Vorgehen folgt dem Grundsatz der Subsidiarität: Initiativen zur gemeinsamen grenzüberschreitenden kommunalen Entwicklung und Kooperation machen nur Sinn, wenn sie im Interesse der jeweiligen Kommunen liegen und deshalb auch von diesen selbst angestoßen und getragen werden. Erst danach stellt sich die Frage, wie von staatlicher Seite die Zusammenarbeit und insbesondere die Realisierung von Projekten von überörtlichem Interesse unterstützt werden kann.

Voraussetzung ist damit, dass sich die betroffenen Doppelzentren bereits auf gemeinsame Projekte und die zu ihrer Realisierung notwendigen Strukturen - wie zum Beispiel die Einrichtung von Stabsstellen - verständigt haben. Erst auf dieser Grundlage kann das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, gegebenenfalls unter Beteiligung weiterer Ressorts, gemeinsam mit den Kommunen geeignete Maßnahmen und Mittel zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit prüfen. Hier wird der Workshop in Furth i. Wald wesentliche Erkenntnisse liefern. Über konkrete Maßnahmen etwa im Fall Neustadt b. Coburg kann damit erst nach Vorliegen der Ergebnisse des Workshops und nach einer weiteren Abklärung zwischen den Städten Neustadt b. Coburg und Sonneberg unter Beteiligung der fachlich zuständigen Ressorts in Thüringen und Bayern entschieden werden.

Dr. Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Staatsregierung die Äußerung des Bezirksfischereiberaters Dr. Peter Wißmath, der von ehem oberbayerischen Winterbestand des Gänsesägers aus 10000

Exemplaren spricht, im Hinblick auf die ihr vorliegenden gesicherten Erkenntnisse, zum Beispiel aus Daten der Internationalen Wasservogelzählung oder anderen Daten des Instituts für Vogelkunde in Garmisch-Partenkirchen?

Antwort der Staatsregierung: Die nach langjährigen ornithologischen Zählungen festgestellten Zahlen der Gänsesäger in Bayern belaufen sich auf etwa 300 Brutpaare und in den Wintermonaten auf etwa 700 Gänsesäger als Gäste, meist skandinavischer Herkunft.

Infolge zunehmender Klagen über Fischereischäden, die dem Gänsesäger zugeschrieben werden, hat die Staatsregierung eine Arbeitsgruppe beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingerichtet. Sie besteht aus Vertretern der Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Umweltfragen, des Landesamtes für Umweltschutz, der Landesanstalt für Fischerei, der Bezirke, der Regierungen und der Fischereiverbände. Im Laufe des ersten Gesprächs am 28.01.1998 wurde deutlich, dass die Angaben zur Zahl der Gänsesäger insbesondere in Gewässernähe unzureichend sind. Es wurde deshalb vereinbart, in den kommenden Monaten Erhebungen über fischereiliche Schäden und über Gänsesägervorkommen durchzuführen und sie dann gemeinsam auszuwerten.

Herr Dr. Wißmath, Fachberater für Fischerei des Bezirks Oberbayern und Mitglied der Arbeitsgruppe Gänsesäger, hat die Ergebnisse seiner Erhebung vorzeitig und ohne gegenseitigen Abgleich veröffentlicht.

Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Fällen sind im Jagdjahr 1995/96 Störungen des biologischen Gleichgewichts oder übermäßige landwirtschaftliche Schäden durch Greifvögel aufgetaucht, die eine Bejagung nach Artikel 33 des Bayerischen Jagdgesetzes (Schonzeitaufhebung) gerechtfertigt haben, und weshalb wurden in den Landkreisen Freising und Dachau signifikant mehr Habichte und Mäusebussarde abgeschossen bzw. gefangen als in allen anderen bayerischen Landkreisen?

Antwort der Staatsregierung: Es existiert keine landesweite Statistik, in der Fälle, die eine Bejagung von Greifvögeln nach Artikel 33 des Bayerischen Jagdgesetzes Störungen des biologischen Gleichgewichts oder 13/100 v. 19.02.98 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 7215 mäßige landwirtschaftliche Schäden - rechtfertigen, aufgezeichnet werden. In der Kürze der Beantwortungsfrist sind die zur Klärung der Frage notwendigen Erhebungen bei den unteren Jagdbehörden Bayerns nicht möglich.

Als die Gründe für die von Landkreis zu Landkreis unterschiedlichen Zahlen als gefangen bzw. erlegt gemeldeter Habichte und Mäusebussarde sind folgende zu nennen:

- Die Zulassung einer Ausnahme zum Abschuß oder Fang von Habichten bzw. Mäusebussarden wird nur dann geprüft, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Die Zahl solcher Anträge differiert von Landkreis zu Landkreis.

- Die Zulassung einer solchen Ausnahme stellt als Einzelfallentscheidung auf die Besonderheiten der konkreten Situation, insbesondere der örtlichen Gegebenheiten ab. Auch hieraus resultieren Unterschiede in den verschiedenen Landkreisen.

Aus den dargestellten Gründen ist daher keine konkrete Aussage möglich, warum in manchen Landkreisen wenig, in anderen mehr Habichte und Mäusebussarde als erlegt bzw. gefangen gemeldet wurden.

Dr. Fleischer (fraktionslos): Haben seit dem 13. November 1997 weitere Verhandlungen zwischen der Staatsregierung und der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Netz, mit dem Ziel, die Möglichkeiten für eine Übernahme der Vorhabensträgerschaft nach dem GVFG für die Verlängerung der S-Bahn-Lhie 7 von Wolfratshausen nach Geretsried durch die Deutsche Bahn AG zu schaffen, stattgefunden, und falls ja, welche konkreten Ergebnisse haben diese Verhandlungen erbracht?

Antwort der Staatsregierung: Der Staatsregierung liegt zwischenzeitlich eine Stellungnahme. der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Netz, zur Übernahme der Vorhabensträgerschaft nach dem GVFG für die Verlängerung der S-Bahn-Linie 7 von Wolfratshausen nach Geretsried vor. Demnach ist die Deutsche Bahn AG grundsätzlich bereit, aktiv an der Verbesserung des OPNV mitzuwirken.

Voraussetzung für die Ubernahme der Vorhabensträgerschaft nach dem GVFG ist für die Deutsche Bahn ÄG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen jedoch, daß das Investitionsvorhaben in ein GVFG-Programm aufgenommen und das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bahn AG mit der Realisierung dieser Maßnahme nicht negativ beeinflußt wird.

Die Deutsche Bahn AG hat sich bereit erklärt, die Klärung der damit verbundenen Finanzierungsfragen in die Gesamtproblematik über den weiteren S-Bahn-Ausbau im Großraum München einzubeziehen. Die entsprechenden Verhandlungen, die insbesondere auch den Finanzierungsanteil des Freistaats Bayern für den S-Bahn-Ausbau im Streckenabschnitt Dachau/Obermenzing betreffen, sind noch nicht abgeschlossen.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Zuschußverlusten für den Bahnverkehr (Regionalisierungsmittel) muss der Freistaat Bayern rechnen, wenn die Bundesregierung ihren Plan umsetzt, bis 2001 726 Millionen DM weniger als vereinbart an die Länder zu bezahlen?

Antwort der Staatsregierung: Nach der derzeit gültigen Gesetzeslage erhalten die Länder zur Bestellung von SPNV-Leistungen 1997 und in den Folgejahren gemäß § 8 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes sogenannte Status-quo-Mittel, insgesamt 7799 Millionen DM. Hiervon erhält Bayern bisher 1260,3 Millionen DM.

Nach § 8 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes erhielt Bayern 1997 zusätzlich 631,8 Millionen DM zum Ausgleich der bundesweit um 3 Milliarden DM gekürzten GVFGMittel. Dadurch ist es seit 1992 möglich, die Investitionsförderung des ÖPNV in Bayern auf hohem Stand fortzuführen.

Die gesamten Regionalisierungsmittel betrugen 1997 12

Milliarden DM zuzüglich einer Sonderzuweisung für Berlin in Höhe von 100 Millionen DM. Ab 1998 steigt der Betrag von 12 Milliarden DM nach dem Regionalisierungsgesetz entsprechend dem Wachstum der Umsatzsteuer.

Zwischenzeitlich hat der Bundesminister für Verkehr im Zuge der gesetzlichyorgesehenen Revision einen Referentenentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes erarbeitet. Anlaß dafür ist die in § 6 des Regionalisierungsgesetzes vorgesehene Überprüfung, ob die Mittel nach § 8 Absatz 1 ausreichen, um auch künftig SPNV-Leistungen im Umfang des Fahrplans 1993/94 bestellen zu können. Das Gutachten der Firma WIBERA kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgesehenen Mittel auskömml ich sind und bis zum Jahr 2001 reduziert werden können. Dieses Gutachten basiert nicht nur auf dem Fahrplanangebot 1993/94, sondern berücksichtigt auch die damaligen nicht rationalisierten Betriebszustände, zum Beispiel veraltete, abgeschriebene Fahrzeuge.

Der Referentenentwurf des Bundes basiert auf diesem WIBERA-Gutachten und sieht einerseits eine Reduzierung der im Regionalisierungsgesetz festgelegten Gesamtmittel von 12 Milliarden DM und andererseits eine Neuaufteilung der Regionalisierungsmittel auf die einzelnen Länder nach § 8 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes vor. Die DB AG hat hierzu erklärt, dass sie sich nicht in der Lage sehe, auf dieser Grundlage den Ländern Angebote zum Abschluß von Verkehrsdurchführungsverträgen zu unterbreiten. Damit ist die Forderung der Verkehrsministerkonferenz, auch nach der Revision die Status-quo-Leistungen unter heutigen Bedingungen bestellen zu können, nicht erfüllt.

Da dieses WIBERA-Gutachten nicht den heutigen und künftigen modernisierten Betriebsverhältnissen, die erhebliche Investitionen der DB AG erfordern, entspricht, wurde ein zweites WIBERA-Gutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die veränderten Betriebsverhältnisse bei den Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen. Dieses zweite WIBERA-Gutachten kommt gegenüber dem ersten Gutachten zu einer anderen Bewertung, wurde jedoch im Referentenentwurf des Bundes nicht berücksichtigt. Damit entspricht der Referentenentwurf des Bundes weder dem Erörterungsstand zur Regionalisierung auf der letzten Verkehrsministerkonferenz vom 20.11. noch der Beschlußlage in den mit der Angelegenheit befaßten Gremien.

Da nach Artikel 106 a des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes notwendig ist, kommt eine Neuregelung gegen den Willen der Länder nicht in Betracht.

Egleder (SPD): Welche gezielten Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um dem sich für 1998 und die Folgejahre abzeichnenden weiteren, in Ostbayern besonders massiven Einbruch in der Bauwirtschaft und der damit verbundenen Steigerung im Baubereich Ostbayerns entgegenzuwirken?

Antwort der Staatsregierung: Der Bayerischen Staatsregierung ist die Stabilisierung der Lage der Bauwirtschaft ein wichtiges Anliegen. Das bereits für 1997 in die Wege geleitete Maßnahmenpaket wird auch 1998 fortgesetzt:

- Für kommunale Hochbauten wurde bereits 1997 ein vorzeitiger Baubeginn bewilligt. Mit der 1998 beabsichtigten Freigabe des vorzeitigen Baubeginns für all jene Vorhaben, die erst im Jahr 2000 anfinanziert werden, dürfte ein zusätzliches Neubauvolumen von über 800 Millionen DM angestoßen werden. Zudem stehen 1998 für den kommunalen Hochbau mehr Mittel zur Verfügung (381 Millionen DM; 1996: 371 Millionen DM).

- Auch für Bauinvestitionen der Krankenhäuser stehen 1998 mehr Mittel bereit, als noch im Nachtragshaushalt 1998 vorgesehen (Steigerung von 670 Millionen auf 690 DM). Ebenso wie im letzten Jahr ist beabsichtigt, das Jahresprogramm für den Krankenhausbau vorzuziehen (damit würde Planungssicherheit für neue Bauinvestitionen von 600 Millionen DM geschaffen).

- Für staatliche Baumaßnahmen sind 1998 rund 2,2

Milliarden DM veranschlagt (davon 1,6 Milliarden für Hochbau). Wie 1997 sollen auch 1998 die Haushaltsreste des Vorjahres (1996: 500 Millionen DM, 1997: 47 Millionen DM) bei Baumaßnahmen des Hoch- und Tiefbaus in voller Höhe zur Verfügung stehen.

- Investitionen in Höhe von rund 27 Millionen DM im Staatsstraßenbau, die erst für 1998 und 1999 vorgesehen waren, wurden bereits auf 1997 vorgezogen.

Auch beim Staatsstraßenbau sollen die Ausgabereste des Vorjahres (voraussichtlich 5 Millionen DM) übertragen werden können.

Darüber hinaus profitiert die bayerische Bauwirtschaft erheblich von den Investitionen, Förderprogrammen und Deregulierungsmaßnahmen der Bayerischen Staatsregierung. Zu nennen sind insbesondere:

- Von 5,8 Milliarden DM Privatisierungserlösen werden 3,5 Milliarden DM direkt in Bauten investiert, das sind durchschnittlich 600 Millionen DM pro Jahr bis 2000.

- Die Staatsbauverwaltung bewirkt jährlich ein Auftragsvolumen von zirka 16 Milliarden DM.

- Bayern wird die Fördermittel im sozialen Wohnungsbau trotz weiter zurückgehender Bundeszuschüsse auch 1998 auf hohem Niveau halten. Insgesamt ergibt sich damit im Freistaat ein Fördervolumen von 865 Millionen DM.

- Insbesondere profitiert der ostbayerische Raum von der Umsetzung des 100-Millionen-DM-Sonderprogramms für den Staatsstraßenbau, das 1998 noch um 45 Millionen DM erhöht wurde. Diese Mittel werden für den Bau dringend notwendiger Ortsumgehungen verwendet. Der Schwerpunkt des Sonderprogramms mit 60% der Mittel liegt in den Regierungsbezirken Oberfranken sowie Oberpfalz und Niederbayern, weil dort besonderer Nachholbedarf besteht.

Dr. Jung (SPD): Welche Möglichkeiten sieht die Bayerische Staatsregierung, eine drohende Teil- oder Gesamtverlagerung des Standorts Fürth der Flabeg mit derzeit 330 Beschäftigten in die Tschechische Republik noch zu verhindern, und welche Aktivitäten ist das Wirtschaftsministerium bereit, in dieser Sache zu unternehmen, bzw. welche wurden bereits unternommen, da das Werk in Fürth mit Aufträgen gut ausgelastet ist und Überstunden dort ebenso an der Tagesordnung sind wie die durchgehende Beschäftigung von über 40 Leiharbeitern?

Antwort der Staatsregierung: Eine Rückfrage bei der Geschäftsleitung der Pilkington Deutschland zu der die Flabeg gehört, hat folgendes ergeben:

1. Pilkington möchte grundsätzlich den Standort Fürth der Flabeg erhalten. Voraussetzung dafür sei aber eine ausreichende Rentabilität, die zur Zeit trotz guter Beschäftigungslage nicht gegeben ist.

2. Um nicht den gesamten Betrieb und damit den Standort zu gefährden, müsse eine Teilverlagerung verfolgt werden. Diese hätte, so die Geschäftsleitung von Pilkington, den Vorteil, dass sie freie Fläche schaffe für Substitutionsprodukte mit hoher Wertschöpfung und besserer Rentabilität; wie diese Substitutionsprodukte aussehen könnten, sei aber noch nicht konkret festgelegt.

3. Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht getroffen.

4. Jetzt gehe es darum, dass Geschäftsleitung und Belegschaftsvertretung eine mittelfristig tragtähige Lösung für die geforderte Rentabilität fänden.

5. Unter diesen Umständen, also bei wieder erreichter Rentabilität, sei die Pilkington-Gruppe bereit, am Standort Fürth weiter zu investieren und damit die Mehrzahl der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern.

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie wird in engem Kontakt mit der Geschäftsleitung die weitere Entwicklung verfolgen. Auf die Notwendigkeit, möglichst viele Arbeitsplätze zu halten, wurde mit Nachdruck hingewiesen.