Aktionismus und Schaumschlägerei bringen uns in dieser Sache nicht weiter

Sie haben doch selbst angesprochen, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren angestiegen ist. Daraus, dass mehr Korruptionsfälle aufgegriffen werden, darf nicht geschlossen werden, dass die Korruption momentan bedenklich anwächst. Das wäre die gleiche Milchmädchenrechnung, die gestern Ihr Generalsekretär, Herr Hoderlein, aufgemacht hat. Er hat gestern gesagt, die Kriminalität sei um 3 % gestiegen. In Wirklichkeit haben wir die Kontrollmaßnahmen verschärft und an der Grenze mehr Aufgriffe gemacht. Statistisch haben wir zwar einen Anstieg der aufgedeckten Fälle, in Wirklichkeit aber haben wir eine bessere Sicherheitslage. Wer keine Fälle aufgreift, hat zwar niedrige Zahlen, aber eine schlechte Sicherheitslage. So verhält es sich auch bei der Korruption. Wir können auf Erfolge verweisen, und deswegen ist es vollkommen absurd, zu behaupten, daß nichts gemacht worden sei. Die getroffenen Maßnahmen sind erfolgreich gewesen.

Aktionismus und Schaumschlägerei bringen uns in dieser Sache nicht weiter. Ihre Maßnahmen und Vorschläge lassen sich aber in weitem Maße unter diese zwei Begriffe einordnen. Die Maßnahmen müssen sich messen lassen.

Bevor man etwas fordert, muss man prüfen, ob das angestrebte Detailziel nicht schon durch andere Maßnahmen erreicht worden ist. Man muss prüfen, ob die Maßnahmen zielführend sind. Man muss prüfen, ob sie nicht einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden oder ob sie in anderen Bereichen mit erheblichen Nachteilen verbunden wären. Auch Ihre Anträge müssen sich an diesem Prüfungsmaßstab messen lassen. Diesem Prüfungsmaßstab werden sie aber nicht gerecht.

Zu Ihrem ersten Antrag, zur bayernweiten Einführung eines Korruptionsregisters. Sie haben bereits im August letzten Jahres bei einer Pressekonferenz eine Regelung auf Bundesebene gefordert.

(Dr. Hahnzog (SPD): Leider hat dies keine Wirkung gehabt!)

Es ist schon eine gewisse Zeit her, aber das Bayerische Kabinett hat bereits am 23. April 1996 - also über ein Jahr früher - beschlossen, dass es sich für ein bundesweites Korruptionsregister einsetzen wird.

(Zurufe von der SPD: Wo ist es denn? -Coqui (SPD): Nur reden! Wo ist das bayerische Register?)

Wir sind uns in der Zielsetzung einig. In Bayern erfolgt alles relativ schnell. Bis man sich aber mit den SPD-regierten Ländern einigt, dauert es verhältnismäßig lange.

Das Ziel eines bundesweiten Korruptionsregisters ist unstrittig und wird weiter verfolgt. Es gibt in Bayern momentan auch eine Regelung, nach der überführte und verurteilte Firmen in eine Liste aufgenommen werden.

Diese Liste liegt bei den Regierungen aus, und die Kommunen können sich dieser Daten bedienen, damit ihnen klar wird, bei welchen Firmen Korruption nachgewiesen worden ist.

(Kolo (SPD): Zwölf Unternehmen seit vier Jahren!)

- Herr Abgeordneter, wenn Sie nicht zählen können, kann ich Ihnen nicht helfen. Entweder wissen Sie es nicht, oder Sie können nicht zählen.

(Kolo (SPD): Wie viele sind es denn dann? Dr. Hahnzog (SPD): Wir sagen Ihnen konkrete Zahlen!) Erkundigen Sie sich, wie viele es sind. Ich weiß es. Es sind nicht fünf, sondern wesentlich mehr.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Kollege, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?

Kreuzer (CSU) (vom Redner nicht autorisiert): Nein. Vollkommen klar sein muss uns, dass wir eine Veröffentlichung erst dann vornehmen dürfen, wenn ein Schuldnachweis vorliegt. Bloße Verdachtsmomente können bei den erheblichen Folgen einer Veröffentlichung niemals ausreichen.

Darüber hinaus lehnen wir ein bayernweites Korruptionsregister ab. Es würde dazu führen, dass wir im Freistaat Bayern unsere bayerischen Firmen aufführen müßten und vom ganzen Bundesgebiet aus auf diese bayerischen Daten zugegriffen werden könnte. Auf der anderen Seite hätten wir aber keine Erkenntnisse über Firmen aus anderen Bundesländern, die die gleichen Tatbestände erfüllen. Eine bayerische Firma, die der Korruption überführt ist, würde in Baden-Württemberg von Aufträgen ausgeschlossen, während eine baden-württembergische Firma, die die gleichen Tatbestände erfüllt wie die bayerische, bei uns weiterhin Aufträge bekommen würde. Das kann nicht sinnvoll sein. Deswegen brauchen wir ein bundesweites Korruptionsregister. Wir wollen keine einseitige Benachteiligungen für bayerische Firmen. Sie reden immer viel von Arbeitsplätzen. Sie müssen aber dann auch verhindern, dass unsere Firmen gegenüber der Konkurrenz aus anderen Bundesländern Nachteile erleiden. Darauf müssen wir auch achten.

Zur Vergabe staatlicher Aufträge. Staatliche Aufträge sollen nach Ihrem zweiten Antrag grundsätzlich ohne irgendeine Einschränkung bezüglich des Wertes öffentlich ausgeschrieben werden. Alles andere bedarf der Genehmigung der vorgesetzten Dienststellen. Dies ist der erste Punkt der Verwaltungsvereinfachung nach dem Vorschlag von Herrn Kollegen Dr. Schade.

Wir haben ein ausgeklügeltes Regelungssystem bei der Vergabe. Dieses System reicht von der europaweiten Ausschreibung über die bundesweite Ausschreibung bis hin zur beschränkten Ausschreibung der freihändigen Vergabe. Dieses System hat sich bewährt. Die Praxis hat gezeigt, dass die Kommunen eher mehr Entscheidungsspielraum wollen. Ihr Vorschlag hätte zur Folge, daß eine freihändige Vergabe im Bagatellbereich beim Landratsamt nur noch mit Zustimmung der Regierung möglich wäre. Dies widerspricht unseren Vorstellungen der Verwaltungsvereinfachung und der Verlagerung der

Kompetenzen nach unten. Sie können sich offenbar nur eine dirigistische Verwaltung vorstellen.

(Kolo (SPD): Sie erhalten uns die Korruption!) Deswegen können wir eine solche Maßnahme nicht mittragen. Wenn Sie ein Thema angehen, dürfen Sie die ganzheitliche Sichtweise nicht verlieren. Wir dürfen nicht in einem Bereich tätig werden und die Nachteile in einem anderen Bereich außer acht lassen.

(Beifall bei der CSU - Kolo (SPD): Sie wollen die Korruption!)

Meine Damen und Herren, nun komme ich zu dem von Ihnen angesprochenen Verhaltenskodex. Darüber kann man auf freiwilliger Basis selbstverständlich reden. Wir haben es bei der Korruption mit einem höchst strafbaren Verhalten zu tun. Häufig ist dieses Verhalten Bestandteil der organisierten Kriminalität. Herr Kollege Dr. Schade, Sie sind der Korruptionsexperte der SPD. (Lebhafter Beifall bei der SPD)

Wer solche Experten hat, wird sich immer schwer tun, bei einer Wahl über 30 % zu kommen.

(Lebhafter Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Es wäre schön, wenn Sie Herrn Kollegen Kreuzer ausreden lassen würden Kreuzer (CSU) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Dr. Schade vertritt die Auffassung, dass eine Person nach der Einführung eines solchen Verhaltenskodex von bestimmten Methoden Abstand nehmen wird. Auch wenn eine solche Person den Verhaltenskodex unterschreiben würde, wäre sie immer noch bereit, Straftaten zu begehen.

Deshalb ist diese Maßnahme völlig untauglich. Die Vorschläge, die Sie in Ihren Anträgen immer wieder formulieren, sind entweder bereits umgesetzt, untauglich oder mit einem riesengroßen Verwaltungsaufwand verbunden. Mit diesen Methoden können Sie allenfalls bei Leuten Eindruck schinden, die sich mit dem Thema nicht befaßt haben.

(Güller (SPD): Dann müßten Sie tief beeindruckt sein!)

Wir sind der Auffassung, dieses Problem muss ernst genommen und darf nicht mit einem Sammelsurium untauglicher Vorschläge angegangen werden. Ihre Vorschläge sind entweder bereits umgesetzt oder untauglich.

(Dr. Hahnzog (SPD): Welche Vorschläge sind umgesetzt worden?)

Wir werden daher diese Anträge ablehnen. Wir werden uns jedoch mit diesem Thema weiter befassen.

(Dr. Hahnzog (SPD): Das ist sehr nötig!)

Wir werden zu diesem Thema eine fraktionsinterne Anhörung durchführen. Sie dürfen sicher sein, dass wir aus dieser Anhörung erfolgversprechende Maßnahmen entwickeln werden. Sie können sich dann diesen Maßnahmen anschließen. Ich bitte Sie, die Anträge abzulehnen.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Meine Damen und Herren, die nächste Woche ist sitzungsfrei und die übernächste Woche wird eine Informationswoche sein.

Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich, Ihre Fächer auszuleeren. Der CSU verbleibt eine Redezeit von 15 Minuten.

Ich erteile Frau Kollegin Rieger das Wort.

(Wahnschaffe (SPD): Sprechen Sie jetzt für die CSU?) Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Wahnschaffe, ich spreche nicht für die CSU, auch wenn ich mich gestern vor die CSU gestellt habe. Ich halte dies jedoch für gerechtfertigt, weil die Scharfmacherei, die Sie gestern betrieben haben, unerträglich und schamlos war.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hätte mir eine konstruktivere Arbeit im Ausschuß gewünscht, da wir alle ein Interesse daran haben müssen, das Thema Korruption anzugehen. Wir hätten dann Gelegenheit gehabt, über problematische Datenschutzfragen zu sprechen. Wir hätten außerdem über die Bagatellvergaben bei den Kommunen sprechen können. Auch ich halte es für einen Unsinn, wenn Kommunen bei kleineren freihändigen Vergaben vorher bei der Regierung anfragen müßten. Dies wäre eine sinnlose Behinderung der Arbeit der Kommunen.

Das Problem besteht darin, dass in der Bevölkerung noch kein Rechtsbewußtsein besteht, wann ein Korruptionsfall vorliegt. Auf der einen Seite sind Bestechungsgelder steuerlich absetzbar, auf der anderen Seite wollen wir gerade die Bestechungskorruption bekämpfen. Dieser Konflikt müßte ausgeräumt werden. Sie haben ausgeführt, daß die Einrichtung eines Korruptionsregisters in Bayern bayerische Firmen gegenüber Firmen in anderen Bundesländern benachteiligen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Firmen, die in diesem Korruptionsregister nicht aufgeführt wären, könnten dies als Qualitätssiegel betrachten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Dies könnte ein Vorteil für diese Firmen sein. Das gilt auch für die Einrichtung eines Korruptionsregisters auf Bundesebene. Ein solches Register muss schrittweise eingeführt werden. Das Endziel muss die Einführung eines europaweiten Korruptionsregsters sein. Ich hatte bereits einen Antrag eingebracht, betreffend die Absprachen in der Zementindustrie. In der Bundesrepublik bestehen etwa fünf Firmen, die sich durch einen kurzen Telefonanruf jederzeit absprechen können. Deshalb ist die Einführung eines europaweiten Korruptionsregisters unbedingt erforderlich.

Wir können diesen Anträgen mit den genannten kleinen Korrekturen zustimmen. Über den Datenschutz hätten wir gerne etwas ausführlicher gesprochen. Außerdem wäre es wünschenswert, dass der Passus über die Vergabe von Bagatellfällen gestrichen wird. Da die CSU bereits angekündigt hat, dass sie diesem Antrag nicht zustimmen wird, werde ich keine gesonderte Abstimmung beantragen, wie ich das im Ausschuß getan habe. Meine Damen und Herren von der SPD, ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass die CSU nicht entschlossen genug gegen die Korruption vorgeht. Hier stimme ich Ihnen, im Gegensatz zu gestern, zu.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Spitzner. Der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN stehen noch 25 Minuten Redezeit zu.

Staatssekretär Spitzner (Wirtschaftsministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Thema ist viel zu ernst, als dass wir es mit solchen Zwischenrufen diskutieren sollten.

(Dr. Hahnzog (SPD): Nach solchen CSU-Beiträgen!) Stellvertretend für das Innen- und das Justizministerium möchte ich klar und deutlich sagen: Wir nehmen das Thema sehr, sehr ernst. Es hieß, derzeit stünden vier Firmen auf der schwarzen Liste. In den letzten Jahren waren es insgesamt aber 53 Firmen und Ingenieurbüros und derzeit sind es nach meinen Informationen 23.

(Dr. Schade (SPD): Falsch!)

Das ist schon beachtlich. Aus Gesprächen mit Bauunternehmern und Firmen weiß ich, dass es aufgrund der Untersuchungen in München und anderswo und aufgrund der einschlägigen Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft sehr viel Sensibilität für das Thema gibt. Die Botschaft ist bei den Firmen angekommen; man ist äußerst vorsichtig. Die Tariftreueerklärung hat Bayern als einziges Bundesland durchgesetzt, und bayerische Firmen trauen sich aus guten Gründen nicht, die entsprechenden Bestimmungen zu unterlaufen. Sie wissen, dass sie für Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen wären, würden sie erwischt.

Ihren Antrag, Herr Dr. Schade, der mir im Herbst letzten Jahres zugeleitet wurde, habe ich aufmerksam gelesen.

Vieles von dem, was darin gefordert wird, ist in unserer Bekanntmachung bereits enthalten. Kollege Zeller hat schon 1995 eine Arbeitsgruppe geleitet, deren detaillierter Bericht über mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption im öffentlichen Dienst vorliegt, und ich selbst war als Leiter einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Korruption im öffentlichen Auftragswesen tätig.

Dabei wurde eingehend mit Justizbehörden und Staatsanwaltschaft diskutiert, und sämtliche praktikablen Vorschläge sind in den Bericht aufgenommen worden.

Offensichtlich haben Sie die Bekanntmachung vom 14. Mai 1996 Hinweise zur Verhütung von Manipulation im öffentlichen Auftragswesen nicht gelesen. Mit vielen Ihrer Forderungen rennen Sie offene Türen ein.

Für die Einführung eines bayernweiten Registers würde ich plädieren, wenn die anderen nichts täten und auf Bundesebene nichts geschähe. Weil ich aber weiß, daß sich die Innenministerkonferenz intensiv mit dem Thema beschäftigt und das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf ausgearbeitet hat, der mit den Länderregierungen abgestimmt wird, ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Thema Bundesregister noch in diesem Jahr erledigt wird. Deshalb sollten wir die paar Monate, die dafür nötig sein werden, noch warten können.

Leitungen und Betriebsräte bayerischer Unternehmen im Grenzgebiet zu Baden-Württemberg, Hessen oder Thüringen sagen: Es kann nicht sein, dass wir in Bayern strengste Vorschriften haben, in Hessen oder aber nichts Vergleichbares praktiziert wird; das wäre eine Benachteiligung bayerischer Firmen.

Selbstverständlich bleibt eine europaeinheitliche Lösung wünschenswert, Frau Kollegin Rieger. Die Steuerehrlichkeit von Palermo-Süd sollte aber bekannt sein. Schon Ministerpräsident Franz-Josef Strauß sagte: In Brüssel beschlossen, in Frankreich aufmerksam gelesen, in Italien

- selbst in Südtirol - sofort in den Papierkorb geworfen, und anschließend in Bayern zweihundertprozentig vollzogen. Wir brauchen gleiche Wettbewerbschancen, und weil das Bundesregister ohnehin kommt, sollten wir darauf auch warten.

Der Grundsatz öffentlicher Ausschreibung ist durch das Haushaltsrecht vorgegeben, und die Bekanntmachung der Staatsregierung geht im Interesse der Korruptionsverhinderung darüber und über den SPD-Vorschlag hinaus, indem sie auch in den Fällen, in denen beschränkte Ausschreibungen zulässig wären, bewußt öffentliche Ausschreibungen empfiehlt. Die von Ihnen geforderte Führung und Aufbewahrung von Vergabelisten trägt in der Praxis nichts zur Vermeidung von Korruption bei und ist als Statistik überflüssig, da die öffentlichen Auftraggeber ohnehin einen Vergabevermerk zu fertigen haben, der auch die Begründung der gewählten Vergabeart enthält.

Die von Ihnen geforderte Aufnahme des im Vergabehandbuch enthaltenen pauschalierten Schadenersatzes bei nachgewiesenen unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen in allen Auftragsvergaben ist bereits durch die Bekanntmachung der Staatsregierung vom 14. Mai 1996 erledigt.

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit erspare ich mir und eihnen, dies alles vorzulesen, bitte Sie aber, das Thema nicht polemisch zu behandeln. Wir bilden uns nicht ein, die Weisheit allein gepachtet zu haben.

(Dr. Schade (SPD): Aber der Kreuzer!)