Ökosystemforschung

Antwort der Staatsregierung: Die planstellenmäßigen Auswirkungen müssen derzeit als noch offen bezeichnet werden. Sie hängen davon ab, wieviel Stellen der bayerische Staatshaushalt für die Errichtung der Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften und für die schrittweise Übernahme des Personals am Bayreuther Institut für Terrestrische Ökosystemforschung zur Verfügung stellen wird.

Im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern errichtet der Freistaat Bayern derzeit auf dem Campus der Universität Bayreuth eine neue Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften mit Baukosten einschließlich Erschließung von etwa 130 bis 140 Millionen DM. Das Fakultätsareal wird aus vier Gebäudekomplexen bestehen, zwei davon werden im Herbst dieses Jahres bezugsfertig. Es ist geplant, zum Wintersemester 1998/1999 mit dem neuen Diplomstudiengang Materialwissenschaften zu beginnen und Ende 2000 den Diplomstudiengang Umwelttechnik aufzunehmen. Entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats werden etwa 130 Stellen für die personelle Ausstattung der Fakultät benötigt. Sie dienen der Errichtung und Ausstattung von elf neuen ingenieurwissenschaftlichen Lehrstühlen und Personal für die notwendige Infrastruktur (Werkstätten, neue Teilbibliothek, technische Dienste für die Betriebssicherheit der Gebäude und Anlagen, Verstärkung des Rechenzentrums und der Verwaltung u. a.). Im Doppelhaushalt 1997/1998 wurden für die neue Fakultät 46 Stellen ausgebracht. Davon wurden bis jetzt 34 der Universität zugewiesen. Für den bis 2000 geplanten Vollausbau werden deshalb noch etwa 80 bis 90 Stellen benötigt.

Das Bayreuther Institut für Terrestrische Ökosystemforschung wird derzeit aufgrund einer Vereinbarung des Bundesministers für Forschung und Technologie und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom September 1990 noch voll vom Bund finanziert. Das Institut befaßt sich wissenschaftlich mit den Stoffflüssen innerhalb eines Waldökosystems (Fichtelgebirge). Je nach Zahl der genehmigten Projekte sind dort etwa 40 bis 50 Personen beschäftigt. Es ist mit drei Lehrstühlen ausgestattet. Die Professoren und einige Mitarbeiter sind als Beamte des Freistaats Bayern angestellt. Alle Stellen werden derzeit vom Bund refinanziert.

Die schrittweise Personal übernahme erfolgt 1999. In einem Ergänzungsvertrag mit dem Bund konnte erreicht werden, dass der Bund von 2000 bis 2005 jährlich 1 Million DM zusätzlich für Personalkosten erstattet. Nach dem Überleitungsplan werden für 1999 sechs Stellen und für 2000 sieben Stellen zur Übernahme angemeldet. Es handelt sich dabei bevorzugt um Stellen des Lehrstuhls Pflanzenökologie II, der durch Verfügung des Ministeriums unter Beibehaltung seiner Forschung am BITÖK nunmehr der Fächergruppe Biologie eingegliedert wurde. Die Universität hat beschlossen, über die Eingliederung der weiteren Lehrstühle und des Personals einen Strukturplan zu beschließen und vorzulegen. Aufgrund der Vereinbarung mit dem Bund ist jedoch auf jeden Fall sicherzustellen, dass das BITÖK als zentrale wissenschaftliche Einrichtung für die weitere interdisziplinäre Forschung erhalten bleiben muß. Frau Lochner-Fischer (SPD): Wie begründet die Staatsregierung die nach meiner Auffassung gegebene Mißachtung des Bayerischen Landtags und der vom Volk gewählten Abgeordneten als gesetzgebende Instanz durch den Erlaß einer Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung bei den klinikführenden Universitäten des Freistaats Bayern; wonach - auf der Grundlage des sich erst in der Landtagsberatung befindlichen Hochschulgesetzentwurfes, dessen endgültige Beschlußformulierung ebensowenig feststeht wie der Zeitpunkt des Landtagsbeschlusses - die Amtszeit der derzeitigen Personalrätinnen und Personalräte verlängert und festgelegt wird, daß die Amtszeit des neu gewählten Personalrats jeweils spätestens sechs Monate nach der Bildung der Aufsichtsräte und Bestellung der Mitglieder der Klinikumsvorstände der jeweiligen Universitätsklinika beginnt; wodurch die Gesetzesberatungen im Landtag ebenso wie die Anhörungen von Sachverständigen ad absurdum geführt werden?

Antwort der Staatsregierung: In der ersten Hälfte dieses Jahres sind turnusmäßig die Wahlen zu den Personalvertretungen durchzuführen. Die Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung bei den klinikführenden Universitäten des Freistaates Bayern vom 13. März 1998 will verhindern, dass aufgrund der vorgesehenen wirtschaftlichen Verselbständigung der Hochschulklinika des Freistaates Bayern im Rahmen des in der Landtagsberatung befindlichen Hochschulgesetzentwurfes in kürzester Zeit nacheinander zwei kostspielige Personalratswahlen durchgeführt werden müssen. Eine Mißachtung des Bayerischen Landtags ist mit dem Erlaß der Verordnung schon deshalb nicht verbunden, weil durch die Verordnung weder die Gesetzesberatung noch entsprechende Gesetzesbeschlüsse des Landtags im Zusammenhang mit der anstehenden Hochschulreform präjudiziert werden. Sollte der Landtag bezüglich der vorgesehenen Klinikreform zu anderen Ergebnissen gelangen, wäre dies gegebenenfalls bei einer Überprüfung der genannten Verordnung zu berücksichtigen.

Unterländer (CSU): Welche Be- und Entlastungen ergeben sich aus der Sicht der Bayerischen Staatsregierung für die Bewohner im Münchner Norden durch die luftrechtliche Genehmigung für den Betrieb des Flugplatzes Oberschleißheim?

Antwort der Staatsregierung: Die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - hat den Flugplatz Oberschleißheim mit Bescheid vom 16. Febraur 1998 auf Antrag des Ikarus Luftsportclub Schleißheim e.V. als Sonderlandeplatz der Klasse 3 für die Durchführung von Flügen nach Sichiflugregeln bei Tage genehmigt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden alle relevanten Umstände und Einwände geprüft und abgewogen, insbesondere hinsichtlich der Lärmbelastung. Im Ergebnis der Abwägung sind keine erheblichen Belästigungen für die Bevölkerung zu besorgen; selbst zumutbare Belästigungen werden weitestgehend vermieden, insbesondere weil im wesentlichen eine Beschränkung auf die bisherigen Nutzer erfolgte, ein Bewegungskontingent von 10000 Bewegungen pro Jahr festgesetzt und die Flugrouten optimiert wurden. Mit der Genehmigung wurde eine gesicherte und dauerhafte Grundlage für den Flugbetrieb in Oberschleißheim geschaffen, die tendenziell zu keiner weiteren Belastung für die Bewohner im Münchner Norden führen wird.

Irlinger (SPD): Wann kann die Stadt Erlangen mit der bereits mündlich in Aussicht gestellten Mittelzuweisung zum Erlanger Wärmepaß rechnen?

Antwort der Staatsregierung: Die Stadt Erlangen hat für das Projekt Erlanger Wärmepaß mit Schreiben vom 20. Oktober 1997 eine Förderung aus dem Bayerischen Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung beantragt. Das Vorhaben ist nach diesem Programm grundsätzlich förderfähig. Der Stadt Erlangen wurde auf ihren Antrag hin umgehend die Genehmigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabensbeginn erteilt. Der Zuwendungsbescheid läuft in den nächsten Tagen aus.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wie beurteilt die Staatsregierung die Planungen für einen Ausbau des Flugplatzes in Schwaighofen/Neu-Ulm angesichts der Tatsache, dass das Landesentwicklungsprogramm von 1992 vorsieht, den Flugplatz Leipheim als Schwerpunkt für die Allgemeine Luftfahrt auszubauen, und sind von staatlichen Stellen bereits Gespräche über den von den Planern gewünschten staatlichen Zuschuß von mehreren hunderttausend Mark geführt worden?

Antwort der Staatsregierung: Bei der zuständigen Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern -wurde ein Antrag auf luftrechtliche Genehmigung nach § 6 für einen neu anzu legenden Verkehrslandeplatz im Raum Schwaighofen/Neu-Ulm gestellt. Derzeit fehlen noch wesentliche Antragsunterlagen wie z. B. Gutachten über Eignung des Geländes, lärmphysikalisches Gutachten usw. Das Genehmigungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorliegen.

Bisher wurden im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie noch keine Gespräche über die Möglichkeit für einen von den Planern gewünschten staatlichen Zuschuß geführt. Beim derzeitigen Stand können keine Aussagen über Fördermöglichkeiten getroffen werden.

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Raumes Ulm/Neu-Ulm sieht das Landesentwicklungsprogramm einen geeigneten Verkehrslandeplatz in diesem Raum vor.

Bei Handel, Industrie und Dienstleistungsgewerbe besteht nach wie vor ein Bedarf hierfür.

Dr. Scholz (SPD): Was kann und was wird die Staatsregierung unternehmen, um dem Arbeitsplatzabbau von bis zu 500 Mitarbeitern der Firma VEDES in Nürnberg durch Verlagerung in die Region Kassel die 12 Millionen DM Fördermittel anbietet, oder nach Thüringen, wo 35 Millionen DM geboten werden, zu begegnen?

Antwort der Staatsregierung: Das Unternehmen hat bereits zu dem Zeitpunkt, als die Planung noch intern war, Staatsminister Wiesheu unterrichtet. Seitdem steht das Unternehmen mit dem bayerischen Wirtschaftsminister in ständigem Kontakt. In diese Gespräche ist die Stadt Nürnberg eingebunden, da der Grundstückspreis bei der Standortentscheidung eine wesentliche Größe darstellt.

Eine grundsätzliche Entscheidung über die Pläne zur Errichtung eines neuen Logistikkonzepts wird durch die Mitgliederversammlung am 7. Mai 1998 gefällt. Auf dieser Grundlage wird die Standortentscheidung vorbereitet. Vier Standorte sind in einem Vorauswahlverfahren in die engere Wahl genommen worden. Davon befinden sich zwei Standorte in Bayern, ein weiterer in Kassel und der vierte in Waltershausen (Thüringen). Die VEDES wird vor einer Entscheidung mit Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu weitere Gespräche führen.

Von den Standortüberlegungen ist lediglich das Logistikzentrum, nicht aber der Sitz der Genossenschaft insgesamt betroffen.

Für den Fall einer möglichen Absiedlung des Logistikzentrums vom Standort Nürnberg sind in Nürnberg 140

Arbeitnehmer betroffen, die aber zum überwiegenden Teil

- nach Auskunft der Geschäftsführung ­ durch Umbesetzung innerhalb der Genossenschaft andere Aufgaben übernehmen werden.

Bei dem neugeplanten Logistikzentrum sollen insgesamt rund 300 Dauerarbeitsplätze und 350 Teilzeitarbeitsplätze, also insgesamt 650 Arbeitsplätze neu entstehen. Die Inbetriebnahme ist bis zum 1. Januar 2001 geplant.

Nach Vorliegen der Entscheidung durch die Mitgliederversammlung von VEDES wird die weitere Vorgehensweise abgesprochen, wobei das Wirtschaftsministerium auf der Grundlage konkreter Planungsdaten abklären wird, welche Hilfestellungen seitens der bayerischen Staatsregierung bei der Realisierung des Vorhabens durch Ausschöpfung der bestehenden Möglichkeiten gewährt werden können. Die Förderunterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind bekannt.

Brandl (SPD): Nachdem Heizölhändler seit Januar 1998 bei jeder Öllieferung, auch bei Abnahme von Kleinstmengen und Sammelbestellungen mit nur einer Anfahrt, zusätzlich zum Ölpreis eine sogenannte Gefahrgutzulage von zirka 22,- DM plus Mehrwertsteuer von jedem Kunden verlangen, frage ich, ob die Staatsregierung darauf hinwirkt, dass diese Pauschale, die insbesondere bei Abnahme von Kleinmengen eine wesentliche Preiserhöhung bedeutet und als ungerecht empfunden wird, wieder zurückgenommen wird und ob Erkenntnisse vorliegen, daß dieser Zuschlag bundesweit erhoben wird.

Antwort der Staatsregierung: Bei dem Gefahrgutbeitrag handelt es sich um einen Bestandteil der Preis- und Kostenkalkulation der Heizölhändler. In dieser Zulage werden die Mehrkosten für den Gefahrgut-Transport berechnet. Sie entstehen insbesondere durch die erhöhten Versicherungsprämien, die Gefahrgut-Schulungen des Personals, durch die Bereitstellung eines besonderen Gefahrgutbeauftragten sowie durch Anschaffung und Wartung von speziellem Zubehör.

Eine Preisregulierung findet auf dem Gebiet des Heizölhandels nicht statt. Die Preiskalkulation ist vielmehr Teil der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Heizölhändler.

Dementsprechend hat die Staatsregierung auch keine Möglichkeit, auf die Preisfindung der Unternehmer Einfluß zu nehmen. Dies bleibt vielmehr dem Wettbewerb auf dem Markt vorbehalten.

Zum zweiten Teil der Frage: Auch auf dem Gebiet des Heizöl-Handels gibt es keine Meldepflicht über Preise und Preiskalkulationen. Deshalb kann nicht gesagt werden, wo und in welcher Höhe dieser Zuschlag erhoben wird.

Dr. Jung (SPD): Ich frage die Bayerische Regierung, wie sie auf die Ankündigung der DHL nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof reagiert, daß diese zukünftig noch mehr Flugbewegungen in der Nacht am Flughafen Nürnberg durchführen wird, und hält die Staatsregierung durch diese Ankündigung nicht auch eine zahlenmäßige Begrenzung der Flugbewegungen am Flughafen Nürnberg für erforderlich?

Antwort der Staatsregierung: Nach dem Kenntnisstand der Bayerischen Staatsregierung hat die DHL Aviation Frankfurt, bisher nur erklärt, gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 25.02.1998 Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Berlin mit der Folge einer weiteren aufschiebenden Wirkung einzulegen. Von einer Ausweitung des Flugbetriebs der DHL am Flughafen Nürnberg während der Nachtzeit ist der Bayerischen Staatsregierung nichts bekannt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25.02.1998 die neue Nachtflugregelung für den Flughafen Nürnberg bestätigt und die Klagen der DHL Avation und der European Air Transport/SA Brüssel abgewiesen. Danach dürfen nach dem 31.03.

1998, 22.00 Uhr, nur mehr besonders lärmarme Flugzeuge, die in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr aufgeführt sind, während der Zeit der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Nürnberg verkehren. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat mit Bescheid vom 19.03.1998 den Sofortvoltzug der neuen Nachflugregelung angeordnet, so daß die aufschiebende Wirkung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des VGH nicht zum Tragen kommt. Der Fortgang der gerichtlichen Auseinandersetzungen verbleibt abzuwarten.

Eine Ausweitung des Flugbetriebs mit den besonders lauten Flugzeugen der DHL ab dem 31.03.1998, 22. Uhr, ist nach der Anordnung des Sofortvollzugs nicht möglich. Soweit sie leises Fluggerät benutzt, ist dies weiterhin gestattet.

Eine zahlenmäßige Begrenzung der Flugbewegungen am Flughafen Nürnberg hält die Bayerische Staatsregierung nach wie vor nicht für notwendig. Die Gründe hierfür wurden in dem Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom 24.03.1997 über die Festsetzung der neuen Betriebsbeschränkungen ausführlich dargelegt. Eine Kopie dieses Bescheides hat unter anderem auch der Abgeordnete Dr. Jung erhalten. Darauf hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass der Bayerische Landtag mit Beschluß vom 17.12.1997 (Drs. 13/9871) den Antrag der Abgeordneten Dr. Jung, Dr. Scholz vom 11.06.1997, mit dem die Staatsregierung aufgefordert werden sollte, die ab dem 01.04.1997 geltenden Betriebsbeschränkungen für den Flughafen Nürnberg um eine zahlenmäßige Kontingentierung der Nachtflugbewegungen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr zu ergänzen, abgelehnt hat.

Frau Sturm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welche Bundesländer und konkret in welche Anlagen wurden die Tiermehle bzw. das Granulat gebracht, das bayerische Tierkörperverwertungsanstalten aus den Rindern herstellen, die seit Anfang 1997 im Zuge der BSE-Vorsorge auf Anordnung des Bayerischen Sozialministeriums getötet worden waren, und wieviel kostete diese Entsorgung inklusive Transportkosten im einzelnen?

Antwort der Staatsregierung: Das im Rahmen der Tötungsaktionen von originär aus dem Vereinigten Königreich und der Schweiz stammenden Rindern anfallende Tiermehl wurde in Sonderchargen hergestellt und in den Verbrennungsanlagen der Abfallverwertung Augsburg (AVA) und der Firma Rethmann Lippewerk in 44536

Lünen (Nordrhein-Westfalen) verbrannt. Der Preis für die Verbrennung einschließlich des Transports zu den Verbrennungsanlagen belief sich pauschal auf 180,00 DM je Tonne Rohmaterial. Die zirka 1766,21 Tonnen Rohmaterial ergaben 506,1 Tonnen Tiermehl, von denen 487,26 Tonnen an die AVA und 18,84 Tonnen an die Firma Rethmann nach Lünen gingen.

Coqui (SPD): Sind der Bayerischen Staatsregierung die Seiten

- 84/Teil II (Rückgang des bezahlten Arbeitsvolumens in Deutschland seit 1970 um mehr als 20%),

- 64/Teil 1 (Rückgang des Anteils der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten),

- 90/Teil II (konstant höherer Kapitalehsatz pro Arbeitsplatz in Deutschland als in USA seit 25 Jahren) des Berichtes der Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen bekannt, und welche Konsequenzen plant die Staatsregierung daraus zu ziehen?

Antwort der Staatsregierung: Die Ergebnisse des Berichtes der bayerisch-sächsischen Zukunftskommission sind der Staatsregierung nicht nur bekannt, sondern sie hat mit der am 17. Februar 1998 im Kabinett beschlossenen Initiative Bayern Arbeit konkrete und langfristig angelegte Konsequenzen aus den für richtig erkannten Teilen des Berichts gezogen. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Zukunftskommission zielt die Staatsregierung mit ihrer Initiative Bayern Arbeit nicht nur auf Strategien der Anpassung an das europaweit gesunkene Arbeitsvolumen, sondern setzt primär auf die Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere führt sie ihre konsequent wachstumsorientierte Wirtschafts- und Strukturpolitik fort und entwickelt diese weiter.