Nachhilfe

Zuverlässigkeit eines Betreibers oder eines Gewerbetreibenden geredet werden kann und Betriebserlaubnisse entzogen werden dürfen, wenn in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachgewiesen werden kann, dass er - unter Umständen sogar vorsätzlich

- gegen Meldepflichten verstoßen hat. Nur wenn das der Fall ist, kann in diesem Zusammenhang etwas unternommen werden.

Mit aller Entschiedenheit weise ich die Aussage zurück, daß in diesem Fall eine aus Beamten des Umweltministeriums und Mitarbeitern der Kernkraftwerke bestehende Atommafia tätig gewesen sei. Auch die Mitarbeiter in den Kraftwerken leisten nicht nur ihre Pflicht und erfüllen ihre Aufgaben. Sie haben auch ein persönliches Interesse daran, dass sie selber und ihre Familienangehörigen vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden.

Ich möchte noch einmal auf den Wahrheitsgehalt Ihrer Aussagen zurückkommen. Sie haben in der vorhergehenden Diskussion Dr. Webb zitiert. Ich konnte zu Ihrem Beitrag keine Fragen stellen, weil Sie sie nicht zugelassen haben. Sie haben allerdings darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Webb errechnet hat, dass 1987 die Zahl der Geburten in München um 1400 zurückgegangen sei. Nicht erwähnt haben Sie, dass Prof. Lerche auf Seite 8 seines Gutachtens diesen Vorgang aufgegriffen und erklärt hat, daß dieser Fehler von Dr. Webb später korrigiert worden sei.

Noch eine Nebenbemerkung. Auch Sie geben Strahlung ab, denn auch bei Ihnen werden aufgrund körpereigener Strahlung zirka 5000 Becquerel gemessen.

(Brosch (CSU): Frau Sturm hört hier überhaupt nicht zu!) Sie fordern in Ihrem Antrag, die Zuverlässigkeit der Betreiber kritisch zu prüfen, aber vor dem Ergebnis der Prüfung bereits die Betriebserlaubnis zu entziehen. Dies wäre ein einzigartig rechtswidriger Vorgang in unserem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

Auch ein Doppelzentner Mineraldünger enthält ein Strahlenpotential von 300 000 oder 400 000 Becquerel.

Wollten Sie deswegen beantragen, dass Mineraldüngertransporte zukünftig nicht mehr mit der Bahn durchgeführt werden dürfen? Würden Sie wegen dieser höchst unerfreulichen Ergebnisse punktueller Strahlenmessungen auch verlangen, dass das gesamte Transportsystem vom Auto bis hin zur Eisenbahn verboten wird, weil schließlich auch mit dem Auto oder mit der Eisenbahn Unfälle passieren können? Wäre es im Sinne der Vorsorge für die Bevölkerung nicht vernünftiger, die Defekte abzustellen?

Ein weiterer Hinweis an die GRÜNEN in Bayern. Sie haben offensichtlich vergessen, dass mittlerweile nicht nur Teile der SPD erklärt haben, dass der Ausstieg aus der Kernenergie 25 bis 30 Jahre dauern werde.

(Frau Sturm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das gilt doch nur bei Ihnen! - Kolo (SPD): Ein Teil der SPD!)

- Ich habe doch gesagt: Teile der SPD. Wenn die GRÜNEN aber am Rhein die Macht ergreifen wollen, sind sie mit einem Ausstieg über acht Jahre hinweg einverstanden, damit sie mit der SPD zusammenarbeiten können.

Unzuverlässig sind nicht die Kraftwerksbetreiber. Unzuverlässig in all ihren Positionen sind die GRÜNEN.

Nachdem sich diese Unzuverlässigkeit vor allem in der Person der Kollegin Sturm widerspiegelt, fällt es mir und der CSU-Fraktion ganz leicht, diesen Antrag der GRÜNEN abzulehnen.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Der federführende Ausschuß für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne steht auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion, jeweils im Bereich der Eingangstüren. Die Enthaltung-Urne befindet sich auf dem Stenographentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierzu steht ausreichend Zeit zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 11.49 bis 11.54Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Stimmergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich werde es später bekanntgeben.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 59

Antrag der Abgeordneten Dr. Schade, Dr. Hahnzog, Güller und anderer und Fraktion (SPD) Bekämpfung der Korruption IV Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit aller im In- und Ausland gezahlten Schmier- und Bestechungsgelder (Drucksache 13/10057)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 15 Minuten. Ich darf Herrn Kollegen Dr. Schade ans Rednerpult bitten.

Dr. Schade (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beende hiermit die zufällige große Koalition. Ich spreche jetzt über ein äußerst kontroverses Thema. Ich habe in diesem Hohen Hause immer betont, daß ich es für einen Skandal halte, dass Schmierund Bestechungsgelder nach wie vor von der Steuer abgesetzt werden können.

(Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe in den letzten vier Jahren in diesem Hause unter anderem gelernt, daß es bei der CSU ein Zweiklassenrecht gibt. Ich darf an die Äußerungen des stellvertretenden CSU-Generalsekretärs, Herrn Herrmann, erinnern, der Ausländer in gute und

böse Ausländer einteilen möchte. Gestern haben wir gelernt, dass Universitätsdirektoren bzw. Klinikchefs alle Rechte und Studenten keine Rechte haben. Auch bei der Kriminalität wird mit zwei Maßstäben gemessen. Die CSUFraktion hat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem ausschließlich auf Kinder- und Jugendkriminalität abgestellt wird und in dem sogar von Schnupperhaft die Rede ist. Vom Thema Wirtschaftskriminalität ist in diesem Dringlichkeitsantrag jedoch wieder einmal nicht die Rede.

(Beifall bei der SPD)

Im Bereich der Wirtschaftskriminalität gibt es in der Bundesrepublik Deutschland und in Bayern erhebliche Mißstände. Wir haben uns in diesem Hause schon oft über das Thema Steuerhinterziehung unterhalten. Ich erinnere daran, dass Zwick und Tandler unter Beschuß stehen. Sie verlieren darüber kein Wort. Sie versuchen, die Wirtschaftskriminalität herunterzureden. Allerdings plädieren Sie dafür, Kinder und Jugendliche ins Gefängnis zu sperren, obwohl Sie in diesem Bereich Prävention betreiben müßten.

Wie sieht es derzeit aus? Derzeit können Schmier- und Bestechungsgelder bei einer rechtskräftigen Verurteilung nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies kommt allenfalls in einem von tausend Fällen vor. In den restlichen 999 Fällen wird das kriminelle Verhalten weiterhin vom Staat belohnt. Sie unterstützen dieses Verhalten. lch bezeichne das als Beihilfe zu kriminellem Verhalten. Sie und Ihre Freunde in Bonn leisten diese Beihilfe.

(Kupka (CSU): Das ist ein dicker Hund! - Kolo (SPD): Selbsterkenntnis!)

- Das mag ein dicker Hund sein, aber so ist es nun einmal.

Generalstaatsanwalt Froschauer, der sehr konservativ eingestellt ist, hat diesen Punkt deutlich kritisiert. Ich möchte ihn zitieren:

Hinzu kommt, dass bei der Korruption innerhalb der gewerblichen Wirtschaft das Unrechtsbewußtsein vor allem deshalb schwach ausgeprägt ist, weil man auf wirtschaftliche Usancen verweist und sich dabei auf die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von Schmiergeldern als nützliche Aufwendungen beruft. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Staat, wenn er auf diese Weise korrupte Praktiken weiterhin steuerrechtlich begünstigt, nicht unbedingt Unrechtsbewußtsein von denjenigen erwarten kann, die dieses legitime Recht für sich in Anspruch nehmen.

Wenn ich für dieses Verhalten den Begriff Beihilfe für kriminelles Verhalten verwende, drücke ich damit lediglich etwas schärfer aus, was der Generalstaatsanwalt zum Ausdruck gebracht hat. Das Unrechtsbewußtsein fehlt.

Dies hat der Generalstaatsanwalt deutlich gemacht.

Dieses Unrechtsbewußtsein geht auch Ihnen ab. Sie haben in einem lichten Augenblick im März 1997 unserem Antrag, Schmier- und Bestechungsgelder nicht mehr von der Steuer absetzen zu lassen, zugestimmt. Daraufhin hat das Finanzministerium eingewendet, dass unsere Steuerbeamten in solchen Dingen nicht geschult seien.

(Brosch (CSU): Sprechen Sie bitte zu dem Antrag!)

- Herr Kollege Brosch, Sie werden nachher zu diesem Antrag sprechen. Ich spreche über die Absetzbarkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern. Das bayerische Finanzministerium hat mitgeteilt, dass der Vollzug unseres damaligen Antrags nicht möglich ist. Daraufhin hat die CSU eine Kehrtwendung vollzogen und den vorliegenden Antrag in allen Ausschüssen abgelehnt.

(Brosch (CSU): Waren Sie die letzten zwei Jahre nicht im Landtag?)

- Herr Kollege Brosch, wie schlecht das Unrechtsbewußtsein der CSU ausgeprägt ist, hat sich gezeigt, als Alois Glück den CSU-Mann Marinus Dießl als Ehrenmann bezeichnet hat.

(Brosch (CSU): Es ist nicht glaubhaft, wenn Sie Herrn Glück etwas unterschieben!)

Wer private Grundstücksangelegenheiten unter Zuhilfenahme seines Amtswissens abwickelt, ist kein Ehrenmann. Eine solche Person muss aus der Politik entfernt werden, weil sie den von ihr geleisteten Eid, für die Verfassung und die Bevölkerung einzutreten, verletzt hat.

(Brosch (CSU): Irgendwie haben Sie heute eine gefärbte Brille auf!)

Wer von einer solchen Person behauptet, sie sei ein Ehrenmann, hat sein Unrechtsbewußtsein verloren.

(Dr. Weiß (CSU): Sie holzen nur in der Gegend herum!)

Ich muss Ihnen das einmal ganz deutlich sagen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Kollege Dr. Schade, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Dr. Gröber?

Dr. Schade (SPD): Nein. - Ziel der SPD-Initiative ist es, den Abzug von Schmiergeldern als Betriebsausgaben umfassend für In- und Ausland auszuschließen, was in allen wichtigen OECD-Ländern, zum Beispiel in den USA, in Kanada oder in Japan, schon lange erfolgreich praktiziert und jetzt auch in Frankreich eingeführt wird. Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass Ihre Behauptung, die Finanzverwaltung sei nicht in der Lage, Bestechungszahlungen im Einzelfall aufzudecken, nicht zutrifft.

In den USA gibt es ausführliche Handbücher für alle Finanzbeamten, und man hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Das Steuerrecht bietet ganz andere Möglichkeiten als das Strafrecht. Sie sagen zwar, es solle alles im Strafrecht geklärt werden, in Wirklichkeit wollen Sie aber, daß Schmier- und Bestechungsgelder weiterhin abgesetzt werden können. Die CSU führt im Bereich Kriminalität ein

Zweiklassenrecht ein. Wirtschaftskriminelle werden geschont, die Kleinen sollen hängen.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CSU - Dr. Weiß (CSU): Schmarren, Unsinn!) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Zeller.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Zwar wird es nichts nützen; die SPD braucht aber offenbar Nachhilfestunden.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU - Widerspruch bei der SPD - Walter Engelhardt (SPD): Es könnte aber auch umgekehrt sein!)

Die SPD fordert: Das OECD-Antikorruptionsabkommen soll noch vor Ende der Legislaturperiode in Bonn in nationales Recht umgesetzt werden; die steuerliche Absetzbarkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern soll, egal ob im Inland oder im Ausland geflossen, abgeschafft werden. Dazu muss ich folgendes feststellen: Wir haben schon längst gehandelt. Der Bundestag hat zur Umsetzung des OECD-Antikorruptionsabkommens bereits zwei Gesetzentwürfen zugestimmt: zum einen dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung internationaler Bestechung, zum anderen dem Gesetzentwurf eines EUBestechungsgesetzes, beides am 24. Juni 1998. Der Bundesrat wird am 10. Juli die Gesetzentwürfe beraten, und Bayern wird beiden Entwürfen zustimmen. Wenn die SPD die Gesetzentwürfe im Bundesrat nicht blockiert, (Dr. Weiß (CSU): Das ist das Problem!) steht einer raschen Umsetzung des OECD-Antikorruptionsabkommens nichts mehr im Wege. Vielleicht sollte die SPD besser bei den Genossen in Bonn nachfragen, statt den Bayerischen Landtag mit dem Thema zu beschäftigen.

(Beifall bei der CSU - Dr. Weiß (CSU): Das war ein Schuß in die Hose!)

Die SPD scheint die zentrale Meldestelle für alle ehrlichen Bestecher zu sein. Aus der Pressemitteilung der Opposition vom 3. Juli 1998 erfahren wir - ich zitiere -:

Trotz der Änderungen im Jahressteuergesetz 1996 können Bestechungsgelder in 99 von 100 Fällen nach wie vor als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Folglich weist der sogenannte ehrliche Bestecher seine Schmiergeldzahlungen offen in der Buchhaltung aus und meldet jede Bestechungszahlung zeitnah an die SPD-Landtagsfraktion in München - um es humorvoll zu formulieren.

(Widerspruch bei der SPD)

- Sie haben doch behauptet, jeden, der eine Bestechung vornimmt, könne man sofort belangen. Im Gegensatz zur SPD hat es die Bayerische Staatsregierung nicht mit dem Zählen von Bestechungsfällen sein Bewenden haben lassen, sondern bereits gehandelt. Allein im Bereich der Staatsanwaltschaft München 1 wurden ohne die Verfahren des sogenannten Herzklappenkomplexes seit 1992 1872

Ermittlungsverfahren wegen Korruption eingeleitet, 251

Personen verurteilt, insgesamt 210 Jahre Freiheitsstrafen ausgesprochen, rund 13 Millionen DM Geldstrafen und Geldauflagen verhängt und zirka 42 Millionen DM Schadenersatzzahlungen von Tätern geleistet.

Bereits im Jahr 1995 hat die SPD die Einführung eines eigenen steuerlichen Begriffes des Schmiergelds gefordert, und der entsprechende Gesetzentwurf fand zu Recht keine Mehrheit, genausowenig wie die jetzige Initiative eine Mehrheit finden wird. Die Behauptung der SPD, der deutsche Fiskus belohne den Bestechenden durch die steuerliche Absetzbarkeit seiner Schmiergelder, trifft nicht zu. Das Finanzamt kann den Betriebsausgabenabzug von Schmiergeldern versagen, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger seiner Zahlungen nicht nennt.

Seit 1. Januar 1996 gilt zusätzlich ein automatisches Betriebsausgabenabzugsverbot für strafrechtlich sanktionierte Bestechungszahlungen. Diese Gesetzesänderung beruht auf einer Initiative der Bayerische Staatsregierung. Zahlungen sind damit in voller Höhe nicht abzugsfähig, wenn eine rechtskräftige Verurteilung des Zahlenden oder des Empfängers vorliegt oder das strafrechtliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde. Daneben wurde durch das Jahressteuergesetz 1996 auch der Datenaustausch zwischen den Finanz-, Straf- und Verwaltungsbehörden entscheidend verbessert. Finanzämter sind danach gesetzlich verpflichtet, alle Verdachtsfälle von Bestechungsstraftaten den Verfolgungsbehörden zu melden.

Ich sage: Das Steuerrecht darf nicht vom Strafrecht getrennt werden. Das Steuerrecht muss wertneutral bleiben. Die Anknüpfung des Steuerrechts an eine Entscheidung der zuständigen Strafgerichte und der Staatsanwaltschaft ist deshalb richtig. Eigene Moralvorstellungen des zuständigen Finanzbeamten dürfen die Höhe der Steuerschuld nicht beeinflussen.

(Coqui (SPD): Das darf nicht wahr sein!)

- Entschuldigung, Tatsache ist, dass derzeit das OECDVerfahren in Deutschland eingeführt wird, wenn die SPD dies im Bundesrat in dieser Woche nicht verhindert. Die Einführung eines eigenen steuerrechtlichen Begriffs des Bestechungsgeldes würde dagegen zu unterschiedlicher Bewertung führen. Staatsanwaltschaft und Finanzamt müßten dann einen einheitlichen Begriff isoliert auslegen und beurteilen. Dann wären unterschiedliche Ergebnisse und Wertungswidersprüche in Strafrecht einerseits und Steuerrecht andererseits vorprogrammiert.

Die Finanzverwaltung kann und will die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörde nicht leisten. Das ist auch gar nicht möglich.