Finanzamt

Anhaltspunkte für das steuerliche Abzugsverbot bei Bestechungszahlungen haben. Der Betriebsprüfer ist kein Staatsanwalt, sondern ein Vollzugsbeamter der Fiskalverwaltung. Auch das müssen wir uns endlich merken.

Die Abgrenzung der Schmiergelder von legalen Zahlungen ist keineswegs so einfach, wie es die Antragsteller der Opposition darstellen. Die Vorstellung, Steuerpflichtige würden ein eigenes Konto - (Kolo (SPD): Woher haben Sie die Erfahrung?)

- Entschuldigung: Wenn Sie sagen, Sie kennen beispielsweise 99 Fälle, in denen Schmiergeld abgesetzt wird, dann nennen Sie uns diese endlich einmal. So einfach wäre dies. Sie behaupten etwas, was nicht der Wirklichkeit entspricht.

(Kolo (SPD): Das ist doch gar nicht strafbar!

Das ist das Problem!) Tatsache ist, dass bei Schmiergeldzahlungen kein eigenes Konto Schmiergelder geführt wird. Infolgedessen ist es gar nicht so einfach dahinterzukommen.

Praxisfremd und der Zeit hinterherhinkend sind auch die weiteren vier Vorschläge der SPD für eine angeblich bessere Bekämpfung der Korruption. Ich nenne Ihnen Beispiele.

Die SPD fordert: Der Korruption überführte Unternehmen sind von öffentlichen Aufträgen auszusperren. Fakt ist: In Bayern wurden seit 1990 insgesamt 36 Unternehmen, je nach Schwere der Verfehlungen, von den Staatlichen Baubehörden für zwei bis drei Jahre vom Wettbewerb ausgesperrt. Bei der Beurteilung dieser Zahl muss man wissen: Viele überprüfte Firmen entgehen einem behördlichen Ausschluß, indem sie selbst ihre Zuverlässigkeit freiwillig wiederherstellen. Geeignete Maßnahmen hierzu sind beispielsweise die sofortige Entlassung von in die Bestechung involvierten Personen, die Installation unternehmensinterner Kontrollorgane zur Vermeidung zukünftiger Bestechungszahlungen und nicht zuletzt die freiwillige Begleichung aller durch die Korruption entstandenen Schäden. Zu Ihrem Vorschlag kann ich nur sagen: Sie wollen eine Art Sippenhaft einführen. Dies würde teilweise auch zu einer Arbeitsplatzvernichtung führen - um dies einmal so deutlich zu sagen.

(Dr. Schade (SPD): Die Sippenhaft machen Sie doch bei den Ausländern!)

Der Anfangsverdacht einer Korruption darf nicht zwangsläufig zu einem Wettbewerbsausschluß führen.

Dem Unternehmen muss die Möglichkeit gegeben werden, seine Zuverlässigkeit nachweislich wiederherzustellen.

Das scharfe Schwert der Aussperrung sollte verantwortungsvoll und ausgewogen eingesetzt werden.

Sie fordern beispielsweise die Einführung einer Korruptionsdatei. Fakt ist: Die Oberste Baubehörde meldet den Regierungen seit Jahren zeitnah die verfügten Wettbewerbsausschlüsse. Hier können alle öffentlichen Auftraggeber zuverlässig die Namen der betroffenen Unternehmen erfahren. Bauunternehmen lediglich bei einem Anfangsverdacht der Korruption auf eine jedermann zugängliche schwarze Liste zu setzen, halte ich für falsch.

Damit würde die rechtsstaatlich wichtige Unschuldsvermutung leichtfertig untergraben. Vorverurteilungen wollen wir nicht - um es einmal deutlich zu sagen. Wenn auch der ehrliche Unternehmer bei gewollten Falschanzeigen der Konkurrenz oder aufgrund eines Anfangsverdachtes ausgeschlossen werden würde, würde nicht zuletzt die öffentliche Hand schadensersatzpflichtig werden.

Die SPD fordert weiter die eindeutige Gestaltung der Vertragsbedingungen und Kontrolle der Verwaltung. Fakt ist: Vertragsstrafen bei Teilnahme an Preisabsprachen oder bei Bestechung von Beamten sind heute allgemein üblich. Damit ist der Versuch von Angebotsmanipulationen erheblich riskanter geworden. Den Bauämtern wurde die strikte Beachtung der Verdingungsordnung für Bauleistungen auferlegt. Den Behörden wurden wichtige organisatorische Vorkehrungen wie etwa die strikte Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips vorgegeben.

Die SPD fordert weiter eine Änderung der Unternehmenskultur und der Selbstverpflichtung der Unternehmen.

Fakt ist: Die CSU-Fraktion hat das Problem Unternehmensethik und Bestechung bereits früh aufgegriffen und in entsprechende Initiativen gestartet. Die CSUFraktion hat deshalb am 13. Mai eine umfangreiche Expertenanhörung zum Thema Bekämpfung der Korruption durchgeführt.

(Dr. Hahnzog (SPD): Drei Jahre nach uns!)

Dabei war auch eine Änderung der Unternehmensethik zentraler Diskussionspunkt. Die Initiative der CSU ist bereits auf fruchtbaren Boden gefallen.

(Lachen bei der SPD)

- Daran, dass Sie lachen, sieht man, dass Sie von der Sache keine Ahnung haben.

(Beifall bei der CSU - Zurufe von der SPD) Unternehmen der bayerischen Bauindustrie wollen durch interne verbindliche Unternehmensregeln die Korruption bereits im Vorfeld bekämpfen und verhindern. Die Bestätigung, dass eine Firma ein wirksames Werteprogramm eingerichtet hat, wird nach einem Audit-Verfahren von einem unabhängigen Zertifikationsausschuß vergeben. Bisher haben bereits 15 Firmen ein Zertifikat erhalten. Ich bin zuversichtlich, dass auch andere Verbände diese Ideen umsetzen werden.

Die SPD hat mit ihrem Antrag wieder einmal bewiesen: Sie macht Vorschläge für Dinge, bei denen die anderen schon längst gehandelt haben.

(Walter Engelhardt (SPD): Danke für die Vorlesung!)

Die SPD bleibt ihrer Linie treu, wirtschaftspolitisch völlig unausgewogene Vorschläge zu präsentieren.

(Coqui (SPD): Sie haben doch keine Ahnung von Wirtschaftspolitik!)

- Ein bißchen mehr als Sie schon; dies kann ich Ihnen garantieren.

(Coqui (SPD): Nein, leider nicht! Sie haben keine Ahnung!)

Weil Sie ganz genau wissen, dass Sie in diesem Haus heute und auch künftig keine Mehrheit haben, können Sie solche, ich bin geneigt zu sagen, verrückten Anträge stellen.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Rieger. Ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht mehr dazu Stellung nehmen. Wir hätten dem Antrag zugestimmt, weil wir ihn für richtig halten. Dies tun wir auch weiterhin.

Durch das Absetzen von Schmiergeldern als Betriebsausgaben wird das Rechtsverständnis des Bürgers auf den Kopf gestellt. Dies müssen wir so sehen.

(Beifall bei der SPD)

Der Bürger kann nicht begreifen, warum auf der einen Seite Bestechung gar nicht so schlimm ist, sondern auch noch Arbeitsplätze schafft und zum Vorteil sein kann, während auf der anderen Seite rigoros gegen ihn vorgegangen wird, wenn er zum Beispiel einen Beamten bestechen will, was auch zu seinem Vorteil ist und vielleicht auch einige Arbeitsplätze schaffen kann.

Im Ausschuß ist immer wieder behauptet worden, dass es dem Finanzamt nicht möglich sei, zwischen Provision und Bestechung zu unterscheiden.

(Coqui (SPD): Das ist nur in Deutschland das Argument!)

Dazu muss ich sagen: Ich bin keine Juristin, aber eine Provision hat für mich immer vorausgesetzt, dass eine Leistung erbracht wird.

(Coqui (SPD): Natürlich! Das weiß doch jeder!)

Ich glaube, es kann doch auch von einem Finanzbeamten verlangt werden, nachzufragen, wofür gewisse Summen geflossen sind.

Herr Staatssekretär Zeller hat gerade davon gesprochen, daß es beim Anfangsverdacht Schwierigkeiten geben könnte, dass Schadensersatzansprüche gestellt werden könnten und so weiter. Dies gibt es doch zum Beispiel auch beim Submissionsbetrug. Dort ist die Situation genau dieselbe. Dort muss einem Anfangsverdacht nachgegangen werden. Dort kann es auch so sein, dass der Verdacht eben nicht stimmt. Dort entsteht dann dieselbe Situation. Ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen, wenn andere Länder (Coqui (SPD): Fast alle!) in der Lage sind, dagegen vorzugehen und dies steuerrechtlich zu regeln. Ich kann nicht begreifen, warum dies in unserem Land nicht möglich ist.

(Beifall bei der SPD) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner ist Herr Kollege Brosch. Ich erteile Ihnen das Wort.

Brosch (CSU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schade, Sie müssen im Landtag sitzengeblieben sein und nicht zugehört haben so sagt man zu einem Schüler, wenn er Falsches sagt oder nichts weiß. (Dr. Hahnzog (SPD): Der zweite Lehrer!) Sie müßten wissen, dass wir uns in den letzten Jahren, wenn auch zu Ihrer Überraschung, sehr klar ausgedrückt haben. Sie waren doch überrascht, dass im März letzten Jahres ein einstimmiger Beschluß hinsichtlich der Absetzbarkeit von Schmiergeldern gefaßt worden ist.

(Dr. Schade (SPD): Der dann aber vom Finanzminister abgelehnt worden ist!)

Unser Ministerpräsident Stoiber hat sich an die Spitze der Bewegung gestellt und gesagt: Wir werden diesen Vorwurf nicht mehr dulden. Deswegen haben wir zugestimmt und haben im Jahressteuergesetz die ganz klare, eindeutige Regelung aufgenommen: In Fällen, in denen die Zahler verurteilt worden sind oder die nach § 153 bis § 154 e eingestellt worden sind, können Schmiergelder nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.

Wir streiten über folgenden Fall: Jemand behauptet, ein anderer habe Schmiergeld bekommen. Dieser ist aber nicht verurteilt. Bis dahin kann der Finanzbeamte eben nicht sagen: Dies darf abgesetzt werden oder nicht abgesetzt werden. - Dort ist eine zeitliche Grenze vorhanden.

Sie müssen einsehen, dass ein Finanzbeamter nicht in dem Sinne urteilen kann: Es wurde bestochen.

Ein weiteres, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Am 13.08.1997 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption - Frau Rieger hat das gerade angesprochen in Kraft gesetzt. Darin ist ganz klar geregelt, dass Mittel, die bei Absprachen im Zusammenhang mit Ausschreibungen, im Falle der Vorteilsnahme usw. geflossen sind, nicht steuerlich abgesetzt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem Antrag - ich habe das schon im Ausschuß gesagt - ist folgendes zu berücksichtigen. Wir wollen zur Zeit OECDRecht umsetzen. Herr Staatssekretär Zeller hat gesagt, an diesem Freitag müsse die SPD im Bundesrat einfach Klarheit schaffen und vernünftiges Handeln zeigen, indem sie dem, was die Bundesregierung und auch die 13/112 v. 09.07.98 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 8111 sche Staatsregierung erarbeitet haben, zustimmt. Damit wird OECD-Recht umgesetzt.

Frau Rieger, Sie beziehen sich immer auf das OECDRecht und sprechen von internationalen Vergleichen. Ich lese Ihnen folgendes einmal vor: In den Niederlanden genügt zur steuerlichen Absetzbarkeit, wenn der Zahlende die betriebliche Veranlassung von Schmiergeldern der Finanzverwaltung gegenüber glaubhaft macht. Das ist niederländisches Recht. Das wollen wir nicht. Sie wissen das. Sie wissen ebenso, dass bei uns der Finanzbeamte in einem solchen Fall verpflichtet ist, sich an den Staatsanwalt zu wenden und Anzeige zu erstatten. Das ist eine klare Regelung. Sie beziehen sich immer auf internationales Recht. Ich habe Ihnen gerade vorgelesen, was in den Niederlanden gilt.

Ich führe weitere Beispiele an. In den Niederlanden gilt auch: Es spielt dabei keine Rolle, ob der Empfänger im Inoder Ausland tätig ist. Eine ähnliche Regelung gilt in der Schweiz. Im internationalen Vergleich findet sich am häufigsten die Regelung, nach der Schmiergeldzahlungen grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn Empfänger nicht angegeben sind. Dies gilt in Belgien, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Griechenland, Frankreich und Japan. So weit wie in diesen Ländern sind wir schon lange.

Wir haben gesagt: Wir stimmen mit Ihnen im Grunde überein und setzen EG-Recht um. Warum wir den Antrag im Ausschuß abgelehnt haben, steht auf den Seiten 28ff. des Protokolls über die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 07.05.1998. Wir haben gesagt: Wir sind mit Ihnen im Grunde einer Meinung, aber lassen Sie uns, bevor wir einem solchen Kauderwelsch, wie Sie es vorschlagen, zustimmen, erst einmal den Bericht der Staatsregierung abwarten, der für den Herbst dieses Jahres, spätestens für das Frühjahr 1999 zugesagt ist. Die dafür notwendigen Untersuchungen sind umfangreich. Sie wissen selbst, dass wir uns derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden. Wir lassen uns von Ihnen jetzt nichts aufreden.

Herr Dr. Schade, Sie haben Schlagworte gebraucht. Sie haben gesagt: Ihr seid für Beihilfe zu kriminellem Verhalten verantwortlich. Alles, was Schmiergeld ist, wird bei euch in Bayern abgesetzt. - So einen Blödsinn lassen wir uns nicht nachsagen. Seit März 1997 ist klar, dass in einer vernünftigen Weise steuerlich und rechtlich eine Umsetzung erfolgt. Ich verweise auf das Jahressteuergesetz und auf die Antikorruptionsgesetze aus dem Jahre 1997. Im Bundesrat erfolgt diese Woche ebenfalls die Umsetzung. Wir werden weiterhin einen klaren Kurs verfolgen. Wir machen aber nicht mit, wenn uns vorgeworfen wird: Die Jugendlichen werft ihr ins Gefängnis, und den Wirtschaftsverbrechern gebt ihr freie Hand. - Wir verurteilen Ihre blödsinnige Pauschalisierung in dieser Hinsicht. Ich habe Ihnen gesagt, was wir tun Wir werden auch weiterhin konsequent diesen Weg beschreiten.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Dr. Schade hat noch einmal um das Wort gebeten. Bitte, Herr Kollege.

Dr. Schade (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin vor allen Dingen über Herrn Staatssekretär Zeller etwas erstaunt, der viele Dinge überhaupt nicht auf die Reihe bekommt.

(Beifall bei der SPD)

Er hat gar nicht zu unserem Antrag gesprochen. Er hat den Artikel aus der Staatszeitung genommen und diesen von oben bis unten kommentiert. Zu unserem Antrag, daß wir die Schmier- und Bestechungsgelder im In- und Ausland generell von der Absetzbarkeit ausgeschlossen wissen wollen, hat er aber fast nichts gesagt, obwohl er aus dem Finanzministerium kommt. Ich habe mich darüber in der Tat gewundert. Herr Staatssekretär es reicht nicht, das, was einem die Mitarbeiter aufgeschrieben haben, abzulesen. Man muss schon auf die aktuelle Debatte eingehen.

Herr Brosch, Sie haben so gravierende Fehler Gott sei Dank nicht gemacht. Sie haben nur ein paar Fehler gemacht.

Herr Staatssekretär, Sie sprechen davon, dass 1990 36

Unternehmen ausgesperrt worden seien. Das ist falsch.

Diese Angabe bezieht sich auf den Zeitraum von 1990 bis 1997. Das hat uns die Staatsregierung mitgeteilt. Es gibt einiges, was Sie wirklich nicht zur Kenntnis genommen haben.

Ich komme nun noch einmal auf das Wesentliche zurück.

Wir haben im Bundestag - das ist der entscheidende Punkt - eine Gesetzesinitiative zu § 4 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes ergriffen. Herr Brosch, das wissen Sie hoffentlich auch. Wir fordern, dass in § 4 Absatz 5 die restlose Beseitigung der Absetzbarkeit von Schmierund Bestechungsgeldern festgeschrieben wird. Da machen Sie nicht mit. Das ist der entscheidende Punkt, Herr Brosch.

(Beifall bei der SPD) Herr Staatssekretär, was Sie hier erzählen, ist unrichtig.

Sie machen einfach nicht mit. Nach Ihren Vorstellungen sollen Personen nur dann, wenn sie als Straftäter bereits irgendwann einmal rechtskräftig verurteilt worden sind, diese Gelder nicht mehr von der Steuer absetzen können.

Im Vorfeld sollen sie alles absetzen dürfen. Wo gibt es denn so etwas in unserer Rechtsordnung? Sie verfahren also nach dem Motto: Du darfst dich nicht erwischen lassen. - Wenn Sie nach diesem Motto verfahren, wo kommen wir dann mit unserer Rechtsmoral hin? Das ist doch wirklich ganz schlimm.

Selbstverständlich handelt der Finanzbeamte nicht wie ein Staatsanwalt. Darüber brauchen Sie uns wirklich nicht zu belehren. Die Finanzbehörden haben völlig andere Aufgaben als die Staatsanwaltschaft. Das ist überhaupt keine Frage. Die Finanzbehörden haben zu überprüfen, welche Steuer fällig ist.