Möglichkeit der flächendeckenden Direktabfrage der Einwohnermeldedatei für die Polizei

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei die Möglichkeit bekommt, flächendeckend in Bayern bei allen Kommunen die Einwohnermeldedatei direkt abzufragen, unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den Kommunen, die der AKDB angeschlossen sind.

Begründung:

Die kurzfristige Abfrage der Einwohnermeldedatei ist bei den zunehmenden Überwachungsaufgaben (verdachtsunabhängige Kontrollen) ein wichtiger Bestandteil der polizeilichen Arbeit. Ein möglichst rascher und direkter Zugriff der Polizei auf die Daten ist dabei von großer Bedeutung.

Immer mehr Gemeinden benutzen jedoch nicht mehr EDV-Grundlagen der AKDB. Dadurch entstehen vielerorts Schwierigkeiten und ein großer Aufwand für Gemeinden und Polizei zur Abklärung zu Einwohnermeldeamtsanfragen.