Ich frage die Staatsregierung 1 Wie hoch ist die Wasserentnahme der bayerischen Donau im Durchschnitt und in Zeiten von

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie hoch ist die Wasserentnahme der bayerischen Donau im Durchschnitt und in Zeiten von Niedrigwasser?

2. Zahlen die Bayernwerke als Nutznießer der Wasserüberleitung eine Entschädigung?

3. Ist ein Ausgleich der Entnahme bei Niedrigwasser durch ein Niedrigwassermanagement, z. B. durch eine gezielte zusätzliche Wasserabgabe aus Staustufen im Oberlauf der Donau bzw. aus den Donauzuflüssen (z.B. Lech) möglich?

Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

In Bayern ist das Wasser von Natur aus sehr unterschiedlich verteilt. Wasserreichtum im Landesteil südlich der Donau stehen Wassermangelgebiete im Norden Bayerns gegenüber.

Mit dem wasserwirtschaftlichen System Überleitung von Altmühl- und Donauwasser in das Regnitz-Main-Gebiet, das auf einen Beschluß des Bayerischen Landtags von 1970 zurückgeht, wird hier ein überregionaler Wasserausgleich geschaffen.

Ziel dieser Maßnahme ist, entlang den Entwicklungsachsen Regnitz und Main durch Zugabe von Wasser in Mangelzeiten günstigere Standortbedingungen herzustellen.

Ein Teil dieses Systems, die sogenannte Kanalüberleitung, wurde 1994 in Betrieb genommen. Hierbei wird Altmühl und Donauwasser über die Südrampe des Main-Donau-Kanals und den Rothsee als Zwischenspeicher in Regnitz und Main geleitet. Mit der Wasserüberleitung wird begonnen, wenn arn Regnitzpegel Hüttendorf unterhalb von Nürnberg der Abfluß von 27 m3/s Is im Sommer und 22 m3/s im Winter unterschritten wird. Bei Unterschreitung des mittleren Niedrigabflusses der Donau von 140 m3/s, gemessen unterhalb der Altmühlmündung am Pegel Kelheimwinzer, muss die Wasserüberleitung eingestellt werden.

Beantwortung der Einzelfragen:

Zu 1.: Aus der Donau bzw. der Altmühl wird nur bei Niedrigwasserführung der Regnitz (Steuerpegel Hüttendorf) Wasser zur Überleitung entnommen. Seit Inbetriebnahme der Kanalüberleitung waren das im Durchschnitt der Jahre 1994 ­ 1998 rund 105 Mio. m3/s pro Jahr. Die Prognose geht von einem mittleren Jahresüberleitungsbedarf von 125 Mio. m3 aus. Die Entnahme pro Sekunde beträgt in der Regel 14 m, in Zeiten großen Wasserbedarfs 21 m. 1998 mußte die Wasserüberleitung zeitweise eingestellt werden, da der Grenzabfluß von 140 m3/s in der Donau unterschritten wurde.

Zu 2.: Die wasserrechtliche Bewilligung für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld sieht eine Kostenbeteiligung der Bayernwerke an der Überleitung von Altmühl- und Donauwasser in das Regnitz-Main-Gebiet vor. Die Bayernwerke haben sich demnach zum Ausgleich der durch das Kraftwerk entstehenden Verdunstungsverluste durch einen Beitrag an den Kosten der Überleitung so weit zu beteiligen, als dadurch die Verdunstungsverluste und die sonstigen mit den Gewässerbenutzungen verbundenen Beeinträchtigungen des Mains, insbesondere des Abflusses und der Gewässergüte, ausgeglichen werden.

Zu 3.: Die Wasserentnahme aus der Donau für die Überleitung wurde mit Planfeststellungsbeschluß des Landratsamts Kelheim geregelt. Durch den Entnahmegrenzwert (140 m3/s) wird in der Donau unterhalb Kelheim ein ungeschmälerter Niedrigwasserabfluß sichergestellt. Ein spezielles Niedrigwassermanagement erübrigt sich daher. Der Entnahmegrenzwert stellt sicher, dass Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Gewässergüte für die Unterlieger an der Donau nicht eintreten. Wegen der rechtzeitigen Einstellung der Entnahme ist ein Ausgleich für die Entnahmemengen nicht erforderlich. Gleichwohl tragen Wasserspeicher im oberen Donaugebiet, wie z. B. der Rottachsee oder der Forggensee, zur Niedrigwasseraufhöhung der Donau unterhalb Kelheim bei.