Steuer

B4.1999 terminiert?

Wenn ja

1. Wurde deshalb die Einführung des EDV-Grundbuches (SOLUM-STAR), das bei allen anderen Grundbuchämtern Bayerns bereits eingeführt bzw. derzeit installiert wird, in Kempten auf Eis gelegt?

2. Wie werden die Auswirkungen der Verzögerung der Einführung des EDV-Grundbuches für den Bereich Oberallgäu eingeschätzt?

3. Soll das Grundbuchamt dann, wenn in Kempten SOLUM-STAR auch eingeführt wird, von Sonthofen wieder rückverlagert werden?

4. Wurde andernorts die Zusammenlegung von Grundbuchämtern mit der Begründung vorgenommen, dass das SOLUM-STAR sich nur ab einer bestimmten Größe rechnet?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 18.03.

Im Jahre 1976 wurde das Grundbuchamt der amtsgerichtlichen Zweigstelle Sonthofen, das den Bezirk der Zweigstelle umfaßte, an das Hauptgericht in Kempten (Allgäu) verlegt.

Seither ist die amtsgerichtliche Zweigstelle Sonthofen die einzige der bestehenden 33 Zweigstellen in Bayern, die kein Grundbuchamt für ihren Bezirk führt.

Anfang der 90er Jahre wurde aus der Anwaltschaft und von Kommunalpolitikern betroffener Gemeinden des Landkreises Oberallgäu der Wunsch an die Justiz herangetragen, die Allzuständigkeit der amtsgerichtlichen Zweigstelle in Sonthofen für ihren Bezirk wieder herzustellen. Entsprechend wurde im Rahmen einer Hochbaumaßnahme das bestehende Gerichtsgebäude in Sonthofen erweitert und umfassend saniert.

Die neuen Räume in Sonthofen sind nun bezugsfertig und entsprechend der Gesamtplanung soll Anfang April 1999 das Grundbuchamt für den Bezirk der Zweigstelle nach Sonthofen verlagert werden.

Die hieran anknüpfenden Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.: Nein; ein Zusammenhang zwischen der seit langem geplanten Verlegung des Grundbuchamts nach Sonthofen und dem Zeitpunkt der Einführung von SOLUM-STAR beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) besteht nicht. Die im Jahre 1996 begonnene flächendeckende Ausstattung aller bayerischen Amtsgerichte mit SOLUM-STAR soll bis Ende 2001 abgeschlossen sein. Der Einführungsplan wurde nach strukturellen und umstellungsorganisatorischen Erwägungen aufgestellt. Im aktuellen, bis Ende 1999 reichenden Umstellungsplan ist das Amtsgericht Kempten (Allgäu) nicht enthalten.

Zu 2.: Im Bereich Oberallgäu werden die Grundbuchämter planmäßig bis zum Abschluß des vorgesehenen Umstellungszeitraums auf maschinelle Grundbuchführung umgestellt. Eine Verzögerung, deren Auswirkungen geschätzt werden könnte, liegt nicht vor.

Zu 3.: Im Rahmen der abschließenden Planung für die Umstellung auf SOLUM-STAR wird die endgültige Entscheidung über die Durchführung der Funktionsteilung zwischen dem Amtsgericht Kempten (Allgäu) und seiner Zweigstelle Sonthofen zu treffen sein. Zur Vorbereitung werden räumliche, personelle und organisatorische Gesichtspunkte der betroffenen Gerichte individuell geprüft werden. Ein Ergebnis kann heute noch nicht vorausgesagt werden.

Zu 4.: Im Rahmen der Einführung von SOLUM-STAR wurde bei Amtsgerichten mit Zweigstellen die Bearbeitung der Grundbuchsachen bei den Hauptgerichten zusammengefaßt und bei den Zweigstellen weiterhin der Bürgerservice durch Einsichtsmöglichkeit in das Grundbuch und durch die Herstellung von Ausdrucken und amtlichen Ausdrucken aufrecht erhalten. Die Hauptvorteile dieser Organisationsform liegen durch die Nutzung der Synergieeffekte im personellen Bereich. Die darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich daraus, daß bei einer Vollausstattung auch der Zweigstellen dort ein finanziell aufwendiges Leitungsnetz in allen betreffenden Räumen errichtet werden müßte, ein dezentraler Server (Steuerungs-, zwischenspeicher- und Kommunikationsrechner) beschafft, installiert, verwaltet und gewartet werden sowie technisch aufwendigere Standleitungen für die Verbindung mit der zentralen Grundbuchspeicherstelle für Bayern eingerichtet werden müßten. Dieser technische Aufwand ist grundsätzlich unabhängig von der Größe des Grundbuchamts.