Die aufgeblähten Stäbe und Funktionsbereiche im Polizeipräsidium München sind unverzüglich abzubauen

Die aufgeblähten Stäbe und Funktionsbereiche im Polizeipräsidium München sind unverzüglich abzubauen. Verantwortung und Personal ist auf die Ebene der Direktionen und Inspektionen zu delegieren.

3. Die Vorfälle im Bereich des Polizeipräsidiums München der letzten Monate werden durch eine unabhängige Untersuchungskommission, besetzt mit Angehörigen der Polizei außerhalb Münchens und der Justiz, aufgeklärt.

4. Die polizeiinterne Aus- und Fortbildung soll sich zukünftig verstärkt befassen mit der Darstellung von Art. 3 Abs. 2 GG sowie einer Unterrichtung über das Bayerische Gleichstellungsgesetz und dessen Hintergrund.

5. Charakter und sozialer Kompetenz der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sollen in Prüfung und Ausbildung für den Polizeidienst eine entscheidende Bedeutung zukommen.

6. Als Angebot für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wird eine Supervision durch Polizeipsychologen eingerichtet.

7. Eine Verlängerung der Zwangsverweildauer für Polizeibeamtinnen und -beamte um weitere Jahre wird abgelehnt.

8. Es wird eine Münchenzulage in Höhe von DM 400,monatlich für in München über die Mindestdienstzeit hinaus arbeitende Polizeibeamtinnen und -beamte bezahlt.

9. Die Versorgung in München mit Dienstwohnungen für Polizeibeamtinnen und -beamte wird verbessert und die Vergabe flexibler gestaltet (Zulässigkeit von Wohngemeinschaften, nichtehelichen Lebensgemeinschaften).

10. In Dienststellen der bayerischen Polizei mit besonders ungünstiger Altersstruktur werden Polizeibeamtinnen und -beamte direkt nach der Ausbildung eingesetzt.

11. Der Personalbedarf für vorhersehbare Ausfallzeiten weiblicher Polizeivollzugsbeamter infolge Schwangerschafts-/Mutterschutz-/Erziehungsurlaub ist zu ermitteln und durch Bereitstellung einer ausreichenden mobilen Reserve abzusichern.

12. Polizeibeamtinnen und -beamte bei Sondereinheiten/Spezialkommissariaten sind zu etatisieren, und dem allgemeinen Polizeivollzugsdienst entzogenes Personal wieder zur Verfügung zu stellen.