Pflege

Wie errechnen sich die Größen von Pflanzenkläranlagen (qm pro Einwohnergleichwert)?

3. Welche Größe (Gemeinde/Einwohnergleichwert) von Anlagen sind vorstellbar/machbar?

4. Wie errechnen sich Kosten für Pflanzenkläranlagen (Investitionskosten, laufende Kosten).

5. Wo gibt es bereits vorbildliche Anlagen?

6. Welche Probleme gibt es mit bestehenden Anlagen (z.B. Verschlammung)? Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 27.04.

Zu 1.: Pflanzenkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit Pflanzenbeeten als biologische Reinigungsstufe. Die Pflanzenbeete bestehen aus einem mit Röhrichtpflanzen bewachsenen sandigkiesigen Bodenkörper, der fallweise auch geringe Anteile an bindigem (lehmigen oder tonigem) Material enthalten kann. Das in einer Vorreinigungsstufe entschlammte und von Grob- und Schwimmstoffen befreite Abwasser durchströmt zum Zweck der biologischen Reinigung den Bodenkörper entweder horizontal oder vertikal.

Horizonital durchströmte Pflanzenbeete sind in Bayern langjährig erprobt. Die älteste Anlage dieser Art (Kläranlage See der Gemeinde Happurg, Lkr. Nürnberger Land) wurde 1984 gebaut und wird derzeit saniert und erweitert. Zu vertikal durchströmten Pflanzenbeeten liegen in Bayern hingegen erst wenige Erfahrungen ­ vor allem keine Langzeiterfahrungen ­ vor, weil die hier tätigen Anlagenplaner- und -bauer die horizontal durchströmten Pflanzenbeete bevorzugen.

Zu 2.: Die Bemessung der Pflanzenbeete ist im Arbeitsblatt A 262

Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzenbeeten für kommunales Abwasser bei Ausbaugrößen bis 1000 Einwohnerwerte der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV) vom Juli 1998 ausführlich beschrieben.

Horizontal durchströmte Pflanzenbeete benötigen danach eine spezifische Fläche von mindestens 5 m2 pro angeschlossenem Einwohner und müssen wenigstens 20 m2 groß sein.

Vertikal durchströmte Pflanzenbeete erfordern eine spezifische Fläche von mindestens 2,5 m2 pro angeschlossenem Einwohner und eine Mindestfläche von 10 m2. Sind an die Beschaffenheit des gereinigten Abwassers über die Mindestanforderungen nach § 7 a WHG hinausgehende strengere Anforderungen zu stellen, so werden deutlich größere spezifische Beetflächen benötigt.

Zu 3.: Kläranlagen für häusliches und kommunales Abwasser mit Pflanzenbeeten als biologische Hauptreinigungsstufe entsprechen bis zu einer Ausbaugröße von 1000 Einwohnerwerten (Größenklasse 1 nach Anhang 1 der Abwasserverordnung) dem Stand der Technik.

Zu 4.: Die Investitionskosten setzen sich bei Pflanzenkläranlagen im wesentlichen zusammen aus den Kosten für das Grundstück einschließlich Erschließung, für die Vorreinigungsstufe, die Pflanzenbeete, die Zu-, Ablauf- und Messeinrichtungen, die Verbindungsleitungen und die Umzäunung zumindest der Vorreinigungsstufe. Sie liegen nach Firmenangeboten im oberen Schwankungsbereich vergleichbarer anderer Kläranlagen mit gleichem Reinigungsziel (z.B. Abwasserteichanlagen, technische Kläranlagen). Je nach Ausbaugröße der Pflanzenkläranlagen liegen die spezifischen Investitionskosten pro Einwohner zwischen 1.500,- DM und 5.000,-DM. Werden Eigenleistungen erbracht, so können die Investitionskosten bei Pflanzenkläranlagen deutlich gesenkt werden. Allgemein gültige Angaben hierzu lassen sich aber nicht machen, weil der mögliche Umfang der Eigenleistungen stark von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abhängig ist.

Der Betreuungsaufwand ­ und damit die laufenden Kosten ­ von Pflanzenkläranlagen entspricht dem vergleichbarer, naturnaher Abwasserreinigungssysteme (z.B. unbelüftete Abwasserteiche). Neben der regelmäßigen Pflege und Wartung sämtlicher Anlagenteile sind auch wöchentliche Kontrollen der Pflanzenbeete und Untersuchungen nach der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung ­ EÜV) erforderlich.

Zu 5.: Als Referenzanlagen im kommunalen Bereich, die die Regelanforderungen erfüllen, können in Bayern genannt werden die Anlagen im

­ Ortsteil See der Gemeine Happurg, Lkr. Nürnberger Land (Baujahr 1984)

­ Ortsteil Höhenberg der Marktgemeinde Velden, Lkr. Landshut (Baujahr 1990)

­ Ortsteil Burk der Gemeinde Seeg, Lkr. Ostallgäu (Baujahr 1995)

­ Ortsteil Lauterbach der Gemeinde Geslau, Lkr. Ansbach (Baujahr 1996)

­ Ortsteil Altershausen der Stadt Königsberg i. Bay., Lkr. Haßberge (Baujahr 1996)

­ Ortsteil Neustädtles der Gemeinde Nordheim v.d. Rhön, Lkr. Rhön-Grabfeld (Baujahr 1996).

Zu 6.: Bei Anlagen, die nicht in allen Teilen den Technischen Regeln für Planung, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen entsprechen, treten unter anderem folgende Probleme auf Verschlammung des Bodenmaterials (insbesondere im Zulaufbereich), oberflächiger Abfluß des Abwassers und demzufolge zu geringe Reinigung, Absinken der Reinigungsleistung während der kalten Jahreszeit, Geruchsprobleme, Schädlingsbefall der Röhrichtpflanzen.

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