Grundschule
Frage 3. Wie viele Polizeibeamte waren in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und im ersten Halbjahr 2005 im Rahmen der in Frage 1 dargestellten Unterrichtsangebote zu Präventionsthemen in hessischen Schulen eingesetzt worden (Darstellung bitte nach den Polizeipräsidien und Schulformen)?
Da viele Polizeibeamtinnen und -beamte sowohl in Grund- als auch in weiterführenden Schulen tätig sind, ist eine Auflistung nach Schulformen nicht möglich. Zudem konnten mit vertretbarem personellem und zeitlichem Aufwand nur die folgenden, nicht abschließenden Daten erhoben werden, da weitergehende Daten nicht regelmäßig oder automatisch erfasst werden.
Polizeipräsidium Nordhessen
Da die Anforderungen aus dem schulischen Bereich nicht zentralisiert gesteuert werden können, kann keine genaue Zahl benannt werden. Für den gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Nordhessen kann eine geschätzte Zahl von 35 Vollzugsbeamtinnen und -beamten als realistisch angesehen werden.
Polizeipräsidium Osthessen
Während in den Jahren 2000 und 2001 in den aufgeführten Projekten und Themenbereichen lediglich ein Beamter eingesetzt war, waren es 2002 bereits acht Beamte, im Jahr 2003 15 Beamtinnen und Beamte und 2004 schon 20 dort eingesetzte Polizeivollzugsbeamte. In diesem Jahr konnte die Zahl nochmals auf insgesamt 24 Polizeibeamtinnen und -beamte gesteigert werden. Eine Besonderheit stellt hier das Projekt "Schule machen ohne Gewalt (SMOG)" dar, das, mit personeller Unterstützung durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, ebenfalls wesentliche Koordinationsaufgaben im Jugendbereich übernommen hat.
Polizeipräsidium Mittelhessen
Die Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten stieg in den Jahren 2000 bis 2004 von 18 auf 43 (2001: 16 Beamte, 2002: 20 Beamte, 2003: 23 Beamte). Für 2005 liegen noch keine definitiven Vergleichszahlen vor. Neben der Jugendkoordination und -sachbearbeitung sind hier inzwischen in allen vier Polizeidirektionen im Zuständigkeitsbereich "Arbeitsgruppen Gewalt an Schulen (AGGAS)" eingerichtet.
Polizeipräsidium Westhessen
Das Polizeipräsidium Westhessen beschäftigt sieben Jugendkoordinatoren, wovon drei halbtags tätig sind. Die "AG Jaguar", die sich ausschließlich mit Jugenddelinquenz beschäftigt, besteht aus sieben Mitarbeitern. Dazu kommen 26 Jugendsachbearbeiter/Schutzmänner vor Ort (Bezirksbeamte) aus den Ermittlungsgruppen, Fachkommissariaten und Revieren. Somit sind 40
Beamtinnen und Beamte haupt- oder nebenamtlich in dem relevanten Präventionsbereich tätig.
Polizeipräsidium Frankfurt Jährlich nehmen an den aufgeführten Projekten und schulischen Veranstaltungen, unter anderem auch in den seitens des Netzwerks gegen Gewalt geführten Projekten wie "PiT" und "Gewalt-Sehen-Helfen" (Kampagne zur Stärkung der Zivilcourage), ca. 30 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte teil.
Einzelne Beamtinnen und Beamte sind in mehreren Projekten eingebunden.
Polizeipräsidium Südosthessen
In den genannten Jahren waren überwiegend zwei Jugendkoordinatoren für die Unterrichtsgestaltung in Schulen eingesetzt. Vereinzelt wurden sie dabei von anderen Mitarbeitern des Sachgebietes PÖA, von Jugendsachbearbeitern und Mitarbeitern der Polizeistationen oder Kriminalkommissariate unterstützt. In den Jahren 2000 bis 2004 sind ca. 120 Beamte in diesem Sinne eingesetzt worden. Durchschnittlich werden von den Dienststellen ca. vier bis sechs Beamte pro Jahr eingesetzt.
Polizeipräsidium Südhessen
Über die Arbeit der fünf Jugendkoordinatoren hinaus ist in den Direktionen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Bergstraße ein "Schulbeauftragten"Konzept umgesetzt worden. Die aktuelle Zahl dieser Schulbeauftragten beträgt insgesamt 53 Beamtinnen und Beamte. Das Projekt "Kids gegen Gewalt" wurde 2000 von drei Beamten betreut, seit 2001 stehen zwei Beamte zur Verfügung. Das Projekt "Sicher ohne Gewalt" wurde ebenfalls von zwei Beamten betreut. Aktuell werden beide Projekte von je einem Beamten begleitet.
Hessisches Landeskriminalamt
In den Jahren 2000 bis 2003 waren zwei Polizeivollzugsbeamte zur Vermittlung unterrichtsbegleitender Themen und Aktionen eingesetzt, seit 2004 sind es fünf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.
Frage 4. Wie viele Polizeibeamte waren in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und im ersten Halbjahr 2005 im Rahmen der Jugendverkehrsschulen in und für hessische Schulen eingesetzt worden (Darstellung bitte nach den Polizeipräsidien)?
Siehe Anlage.
Frage 5. Wie viel Zeit wenden die im Rahmen zu den Fragen 1 und 2 eingesetzten Polizeivollzugsbeamten für die Tätigkeit in den Schulen durchschnittlich auf?
Der polizeiliche Präventionsunterricht in Grundschulen erstreckt sich in der Regel über ein bis zwei Schulstunden. An den weiterführenden Schulen wird die präventive Thematik in zwei Schulstunden behandelt.
Der verkehrspräventive Unterricht der Jugendverkehrsschulen erstreckt sich in der Regel über ca. fünf Schulstunden.
Präventions-/Informationsvorträge (z.B. Rauschgift), Gesamtkonferenzen, Elternabende und Helferkonferenzen dauern ca. zwei Zeitstunden. Einschließlich der erforderlichen Vorbereitung, Vorgespräche sowie An- und Abfahrt muss pro Unterrichtseinheit von einem Zeitaufwand von drei bis vier Zeitstunden ausgegangen werden.
Eine durchschnittliche aufgewandte Wochenstundenzahl der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten lässt sich nicht einheitlich darstellen, da Daten zur tatsächlich aufgewandten Arbeitszeit für Präventionszwecke nicht bzw. nicht einheitlich erfasst werden.
Bei den aufgeführten Polizisten handelt es sich um Vollzugsbeamtinnen und -beamte, die einmal pro Jahr in eine Unterrichtseinheit gehen, bis hin zu Beamtinnen oder Beamten, die bis zur Hälfte ihrer Arbeitszeit an Schulen verbringen.
Die Anzahl der durchschnittlichen Schulbesuche und der damit verbundene zeitliche Aufwand ist zudem stark von der regionalen Struktur abhängig.
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zur Schulwegbegehung wenden durchschnittlich etwa drei Stunden pro Grundschulklasse auf. Einberechnet sind hier die Vorbereitungs- und tatsächliche Unterrichtszeit. Die Schulwegbegehung ist auf die Monate Oktober/November beschränkt.
Im Durchschnitt liegt der Zeitaufwand etwa bei 50 bis 60 Stunden pro Jahr.
Der Zeitaufwand für die PiT-Trainerinnen und -Trainer oder ähnliche Projekte liegt bei jeweils etwa 60 bis 100 Stunden pro Beamtin/Beamten und Jahr.
Der für Projekte im Zusammenhang mit der Sympathiefigur "Leon" benötigte Zeitaufwand war sehr unterschiedlich und kann nicht genau beziffert werden.
Frage 6. Welche Aufgaben erfüllen die im Rahmen zu den Fragen 1 und 2 dargestellten Bereiche eingesetzten Polizeibeamten außerhalb dieser Tätigkeiten?
Jugendkoordinatorinnen und -koordinatoren üben ihre Tätigkeit ganz überwiegend hauptamtlich aus, nur in wenigen Fällen nehmen sie in Personalunion auch die Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder des Ermittlungsdienstes wahr.
Die Jugendsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter der Reviere und der Fachkommissariate sind neben ihrem präventiven Einsatz an Schulen als Sachbearbeiter in Ermittlungsgruppen tätig und bearbeiten dort schwerpunktmäßig Delikte aus dem Bereich der Jugendkriminalität, darüber hinaus aber auch alle anderen Delikte, die in den Zuständigkeitsbereich der Ermittlungsgruppen oder Fachdienststellen fallen.
Der so genannte "Schutzmann vor Ort" leistet hauptamtlich im Tagesdienst bürgernahe und dauerhafte Polizeiarbeit. Er ist fester Ansprechpartner für den Bürger und somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger-PolizeiGemeinde/Stadt und anderen Institutionen.
Die Beamtinnen und Beamten des HLKA sind über die beschriebenen Aufgaben hinaus insbesondere mit Koordinations- und Konzeptionsarbeiten für den gesamten polizeilichen Präventionsbereich beschäftigt.
Frage 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Einsatz von Polizeibeamten in den zu den Fragen 1 und 2 dargestellten Bereichen in hessischen Schulen zu?
Der Präventionsarbeit an Schulen wird eine sehr hohe Bedeutung zugemessen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass gerade dort nachhaltige
Erfolge in der Kriminalprävention erzielt werden können. Allerdings ist dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam getragen werden kann. Der personal- und zeitintensive Präventionseinsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den hessischen Schulen darf nur als einer von mehreren Bausteinen angesehen werden, der das dort originär zuständige Kultusressort in ausgewählten, spezifischen Teilbereichen unterstützt.
Frage 8. Wie viele Jugendkoordinatoren gab es in den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Polizeipräsidien in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?
Siehe Anlage.
Frage 9. Welche Aufgaben nahmen die Jugendkoordinatoren der hessischen Polizei in den vorgenannten Jahren wahr?
- Erarbeitung von Konzeptionen und Richtlinien,
- Zusammenführung aller Informationen zur Kriminalität junger Menschen und Analyse der regionalen und landesweiten Entwicklung der Jugendkriminalität,
- Erstellung bzw. Aktualisierung von Jahresberichten zur Jugenddelinquenz und -gefährdung,
- Beschaffung und Erstellung von Informationsmaterialien für jugendspezifische Präventionsmaßnahmen zu Themen wie Paintball, LAN-Party, jugendtypische Waffen und verbotene Gegenstände, Alcopops, Selbstsicherheitstrainings für Mädchen und Jungen,
- Mitarbeit bei der Erstellung von jugendspezifischen Präventionsprogrammen und -medien des Programms "Polizeiliche Kriminalprävention" sowie deren Umsetzung,
- Mitarbeit in Arbeitskreisen/Gremien auf örtlicher, überörtlicher und landesweiter Ebene (z.B. Projekt "Schulhof" der AG Kripo, Projekt "Fritz" in Friedberg, Präventionsräte, Landespräventionsrat),
- Anregung und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Standards zur einheitlichen und verstärkten Anwendung von "vorgezogenen Jugendverfahren", Diversionsverfahren und Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs,
- Steuerung und Weiterleitung von Informationen zur Jugendkriminalität und -gefährdung,
- Vortrags- und Referententätigkeit im Rahmen der polizeilichen Ausbildung,
- Unterrichtung und Fortbildung der Jugendsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter,
- Anregung, Koordination sowie Beratung und Mitwirkung bei der Planung von Jugendschutzstreifen,
- fachliche Beratung der Führungs- und Leitungsebenen,
- aufgabenbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
- Zusammenarbeit mit Schulen, Staatlichen Schulämtern, Lehrerfortbildungseinrichtungen und Elternvertretungen,
- Zusammenarbeit mit allen Stellen, die mit Jugendfragen befasst sind, insbesondere mit den Jugenddezernaten der Staatsanwaltschaft, den Jugendgerichten, der Jugendgerichtshilfe, der Bewährungshilfe, den Jugendämtern, Familien- und Jugendberatungsstellen sowie den Trägern der Jugendhilfe,
- Zusammenarbeit mit und Teilnahme an interdisziplinären Arbeitskreisen/Gremien (Kommunale Präventionsräte), die sich mit Fragen der Jugenddelinquenz und -gefährdung befassen,
- Unterrichtung der "Zentralstelle für Jugendsachen" über bedeutsame Entwicklungen und Erkenntnisse zur Jugenddelinquenz und -gefährdung,
- Umsetzung der landesweit durch die "Zentralstelle für Jugendsachen" gesteuerten Informationen und Präventionsprogramme,
- Beobachtung, Erfassung und Auswertung der örtlichen Jugendkriminalität,
- örtliche Ansprechpartner für Schulen und sonstige Stellen, die sich mit Jugendfragen beschäftigen,
- Vortragstätigkeiten an Schulen sowie Mitwirkung im Rahmen von Veranstaltungen der Jugendhilfe, freier Träger sowie sonstiger Präventionsträger und Hilfseinrichtungen,
- Koordination der Vortragstätigkeit an Schulen im Zuständigkeitsbereich.