Technologiezentrum Freising

In der Landtagsdrucksache 13/5005 werden die vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der Nachwachsenden Rohstoffe geförderten Projekte benannt. Darunter befindet sich das Projekt Markteinführung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen in mittelständischen Betrieben.

Der Antragsteller Technologiezentrum Freising bekam dafür laut Liste eine Fördersumme von 70.110 DM. Der Leiter des Technologiezentrums Freising, Peter Schönweitz, war gleichzeitig Wahlkampfmanager für CSU-OB-Kandidat Theo Weber, damals Leiter des Referats Agrarforschung und Nachwachsende Rohstoffe im und Vorsitzender des Vereins Carmen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. In welchem Umfang hat Carmen bzw. der Carmen-Vorsitzende Theo Weber das Technologiezentrum Freising beraten?

a) Hat Carmen e.V. das Technologiezentrum Freising bzw. dessen Arbeitskonzept als förderwürdig im Rahmen des Programms Nachwachsende Rohstoffe eingestuft?

2. Wofür wurden die 70.000 DM gezahlt, bzw. verwendet?

a) Ist es richtig, daß, wie der damalige Leiter des Technologiezentrums sich erinnert, die 70.000 DM weitgehend für die Miete der Räume Verwendung fanden?

b) Wer kam für die Personalkosten auf?

3. Wie erfolgte bei der Förderung des Technologiezentrums der Geldfluß?

a) Wurde die Fördersumme als Ganzes ausgezahlt?

b) Wurden je nach Projektfortschritt und Abruf durch das Technologiezentrum die Fördergelder in Raten bezahlt?

c) Wohin bzw. auf welche Konten wurde die Fördersumme gezahlt?

4. Wie finanzierte sich das Technologiezentrum Freising in der Zeit vom 31.05.93 (Ende des Werkvertrages mit dem Staatsministerium) bis Mitte 1995, als nach Berichten von Carmen e.V. das Technologiezentrum eingeschlafen ist?

a) Wurde das Technologiezentrum Freising über die bekannte Fördersumme von 70.110 DM hinaus mit weiteren Fördermitteln unterstützt? Wenn ja, wie hoch?

5. Wurde das Technologiezentrum Freising während der Werkvertragslaufzeit, der Dauer der Förderung, oder zu einem sonstigen Zeitpunkt vom Staatsministerium geprüft?

a) Welches Ergebnis hatten diese Kontrollen?

b) Gibt es Arbeitszeitnachweise für die Mitarbeiter des Technologiezentrums?

c) Gibt es einen Abschlußbericht des Technologiezentrums, wenn ja, welche Ergebnie im Sinne des Förderzwecks wurden erreicht?

d) Wie wurde die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel belegt?

6. Aus welchen Gründen wurde die Arbeit des Technologiezentrums Freising eingestellt?

7. War dem Staatsministerium bekannt, dass der Leiter des Technologiezentrums Freising gleichzeitig Wahlkampfmanager von CSU-OB-Kandidat Theo Weber war?

a) Wie wurde sichergestellt, dass aus dieser Doppelrolle kein Schaden für die vom Staatsministerium geförderten Projektzwecke entstehen konnte?

b) Wie beurteilt die Staatsregierung die, in den Freisinger Neuesten Nachrichten vom 24./25. April 1999, getroffene Feststellung, dass schließlich dieses Technologiezentrum zu jener Zeit die Wahlkampfzentrale von Theo Weber war? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10. 06. 1999

Zu 1.: Das Technologie-Zentrum Freising Büroservice und Vertriebsgesellschaft hat wie andere Antragsteller von C.A.R.M.E.N. im Vorfeld der Antragstellung allgemeine Informationen erhalten. Der C.A.R.M.E.N.-Vorsitzende Dr. Theodor Weber war für das Technologie-Zentrum nicht beratend tätig.

Zu 1. a): Der Antrag des Technologie-Zentrums wurde direkt beim Staatsministerium eingereicht. C.A.R.M.E.N. hat die Förderwürdigkeit des Technologie-Zentrums Freising bzw. dessen Arbeitskonzept hierbei nicht beurteilt.

Davon abgesehen stellte sich diese Frage nicht, nachdem das Technologie-Zentrum nicht gefördert wurde. Vielmehr wurde eine Zusammenarbeit auf Werkvertragsbasis vereinbart.

Zu 2.: Im Rahmen des Werkvertrages wurde folgender Leistungsumfang vereinbart:

· Aufklärung der Zielgruppen über den aktuellen Angebotsstand bei ausgewählten Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen,

· Verkauf von Erprobungsmengen und nach Möglichkeit Anbahnung längerfristiger Bezüge,

· Erfassung der Akzeptanz der ausgewählten Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen,

· Erarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung der Produktqualität,

· Werbung für nachwachsende Rohstoffe,

· Bereitstellung eines möblierten Ausstellungsraumes und eines Büroraumes (Berechnung der tatsächlich anfallenden Kosten),

· Anschreiben, Einladen, Aufsuchen von potentiellen Abnehmern in den Landkreisen München, Freising, Erding, Landshut, Kelheim, Pfaffenhofen, Dachau einschließlich Verteilen von Mustern,

· Erstellen von Informationsmaterial für bestimmte Produkte, insbesondere für Kühlschmiermittel, Pflanztöpfe, Verpackungsfüllstoffe, Verpackungsmaterial, Wurstbindegarn, Hartschaumkörper, Biopack, Bio-Mülltüten, Isowoll,

· Ausstellungsführung für Gruppen,

· Seminare für Endverbraucher,

· Telefonische Beratung, Telemarketing,

· Dokumentation der Kundengespräche,

· Vorbereitung, Betreuung, Nachbearbeitung der Freisinger Frühjahrs-Ausstellung im Mai 1993,

· Anfertigen von Arbeitsberichten, 14tägig,

· Öffentlichkeitsarbeit unter Mitwirkung von Medien,

· Erstellen eines Schlußberichtes.

Das Technologie-Zentrum Freising wurde im Wesentlichen mit Aufgaben im Bereich Markteinführung betraut, die C.A.R.M.E.N. aufgrund der Konzeption als übergeordnete Koordinierungtelle sowie Projektträger nicht wahrnehmen konnte.

Zu 2. a) und 2. b):

Der Kostenplan zum Werkvertrag sah folgende Kostenaufteilung vor:

­ Personalkosten 39 900 DM

­ Kosten Büro, Ausstellungsraum 11 400 DM

­ Sonstiges 18 810 DM

­ Gesamt 70 110 DM

Zu 3. a) und 3. b):

Die Vergütung wurde entsprechend dem Werkvertrag in drei Teilbeträgen ausbezahlt.

Zu 3. c):

Die Vergütung wurde auf ein Konto des Technologie-Zentrums Freising bei der Sperrer-Bank in Freising ausbezahlt.

Zu 4.: Das Staatsministerium hat die Entwicklung des Technologie-Zentrums in Freising nicht weiterverfolgt. Nach Auskunft des damaligen Geschäftsführers wurde die Firma in den angemieteten Räumen im Stadtzentrum von Freising bis Dezember 1996 betrieben. Das Technologie-Zentrum Freising Büroservice und Vertriebsgesellschaft finanzierte sich gemäß seinem Geschäftszweck in dieser Zeit durch Bürodienstleistungen, Vermietung von Büroflächen und Vertrieb von Produkten, insbesondere auch von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen.

Zu 4. a):

Das Technologie-Zentrum Freising hat über die Vergütung des Werkvertrages in Höhe von 70 110 DM keine weiteren Aufträge bzw. Fördermittel erhalten.

Zu 5.: Die Arbeit des Technologie-Zentrums Freising wurde im Rahmen des abgeschlossenen Werkvertrages anhand der 14tägig vorzulegenden Arbeitsberichte sowie des Abschlußberichtes geprüft. Den Berichten sind jeweils Belege über die vertragsgemäße Erfüllung der geforderten Leistungen beigefügt.

Zu 5. a):

Die Kontrollen hatten zum Ergebnis, dass die im Werkvertrag vereinbarten Leistungen erbracht wurden.

Zu 5. b):

Dem Staatsministerium liegen keine Arbeitszeitnachweise vor, da diese im Rahmen des Werkvertrages nicht gefordert wurden.

Zu 5. c):

Der Abschlußbericht des Technologie-Zentrums Freising wurde mit Schreiben vom 08.07.1993 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlußberichtes hat ergeben, dass der vereinbarte Leistungsumfang erfüllt wurde.

Der Abschlußbericht weist zusammenfassend folgende Ergebnisse auf:

· Im Bereich der Naturfarben und Isoliermaterialien lassen sich auch kurzfristig im Zuge des Trends zum biologischen Bauen Marktanteile erringen.

· Im Bereich der Füll- und Polstermaterialien konnten sich Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen bereits am Markt etablieren. Hierbei werden bereits vorhandene Vertriebswege benutzt.

· Bioabbaubare Polymere lassen sich wegen des hohen Preises am Markt schwer absetzen. Jedoch besteht hier die Möglichkeit, sich in Nischenmärkten zu etablieren.

Auch bei den technischen Ölen existieren bereits Vertriebswege. Bestimmte Produkte, wie z. B. Kettenöle, weisen bereits einen festen Marktanteil auf.

· Im Bereich des gewerblichen Einsatzes von Naturprodukten zeigten sich technische Probleme bei der Verarbeitbarkeit, woraus ein erheblicher Bedarf an Entwicklungsarbeit abgeleitet wurde.

· Ganz allgemein zeigte sich ein hohes Informationsdefizit in der breiten Öffentlichkeit. Durch entsprechende Aufklärungsarbeit könne mit Sicherheit ein größerer Markt geschaffen werden. Neben Preis und technischen Mängeln liege hier der größte Nachholbedarf.

Zu 5. d):

Im vorliegenden Fall handelte es sich nicht um eine Förderung, sondern um einen Werkvertrag. Maßgeblich war demnach die Erfüllung des Leistungsumfanges.

Zu 6.: Die Arbeit des Technologie-Zentrums Freising wurde nach Auskunft des damaligen Geschäftsführers vorerst eingestellt, weil die geschäftsführenden Gesellschafter im Vergleich zu den hauptsächlich angebotenen Dienstleistungen wie Büroservice und Vermietung von Büroflächen für Existenzgründer sowie Vertrieb von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen lukrativere Betätigungsfelder fanden.

Zu 7.: Das Staatsministerium hat weder beim Abschluß noch bei der Prüfung des Werkvertrages eine Verbindung zum Wahlkampf von Dr. Weber erkennen können. Bei Abschluß des Werkvertrages war eine OB-Kanditatur von Dr. Weber nach seinen Angaben für ihn nicht einmal ansatzweise erkennbar.

Zu 7. a):

Der Oberbürgermeister-Wahlkampf in Freising begann erst nach Abschluß der Laufzeit des Werkvertrages. Die geforderten Leistungen wurden im vereinbarten Zeitraum voll erbracht.

Zu 7. b):

Die in den Freisinger Neuesten Nachrichten getroffene Feststellung ist aufgrund des unter Nr. 7 a) dargelegten zeitlichen Ablaufes nicht zutreffend. Der Wahlkampf von OB-Kandidat Dr. Theodor Weber wurde nach dem Kenntnisstand des Staatsministeriums über eine Werbeagentur an einem ganz anderen Standort in Freising gesteuert. Die vertraglichen Vereinbarungen dazu wurden am 20.07.1993 unterzeichnet.

Demzufolge begann der Wahlkampf erst nach Auslaufen des Werkvertrages. Bestimmte Büroserviceleistungen des Technologie-Zentrums Freising wurden im Rahmen des OBWahlkampfes erst nach Auslaufen des Werkvertrages in Anspruch genommen. Diese Serviceleistungen wurden nach Angaben von Dr. Weber von der CSU Freising bezahlt.