Autobahn A 45, Talbrücke Langgöns

Auf der Website des Bundesverkehrsministeriums wird der Bereich der A 45 im Gemeindegebiet Langgöns als Fernverkehrskorridor mit extrem hoher Verkehrsbelastung dargestellt.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Konsequenzen, konkreten Maßnahmen und Planungen - insbesondere für den Lärmschutz - hält die Landesregierung in diesem Autobahnabschnitt für erforderlich?

Die hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung ist für den Neu- und Ausbau der Autobahnen als Auftragsverwaltung des Bundes tätig; die Sachkompetenz liegt beim Bund.

Welche Maßnahmen des Neu- und Ausbaus im Autobahnbereich ergriffen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des seit Herbst 2004 gültigen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Dort ist der Ausbau des Abschnitts der A 45 zwischen dem Gambacher Kreuz und dem Gießener Südkreuz in der Kategorie "Weiterer Bedarf" enthalten.

Diese Zuordnung entspricht der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP 2003). Darin wird erläutert, dass nach Abwägung der finanziellen Rahmenbedingungen, des frühen Planungsstandes und der netzkonzeptionellen Wirkung dieses Projekt nicht in den "Vordringlichen Bedarf" aufgenommen wurde. Für Projekte der Kategorie "Weiterer Bedarf" hat die hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung keinen Planungsauftrag, da nach dem BVWP 2003 ihre Finanzierung erst nach dem Jahr 2015 vorgesehen ist.

Maßnahmen des Lärmschutzes an bestehenden Straßen im Rahmen der Lärmsanierung, die eine freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen ist, können nur ergriffen werden, wenn die Immissionsgrenzwerte nach der Regelung im Bundeshaushalt erreicht oder überschritten werden. Dies ist bei der Talbrücke Langgöns nicht der Fall.

Frage 2. Welche Initiativen zur Umsetzung der unter Frage 1 genannten Konsequenzen und Maßnahmen wurden bereits eingeleitet?

Wenn keine eingeleitet wurden, warum nicht?

Aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen wurden keine Maßnahmen eingeleitet.

Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheit der Autobahnbrücke angesichts der Statikfragen beim Aufbau einer Lärmschutzwand?

Die Standsicherheit der Brücke ist gewährleistet. Dies gilt unabhängig davon, dass eine Beton(lärm)schutzwand am Brückenrand wegen ihres hohen Gewichts und der Windlasten aus Gründen der Statik des Brückenkragarms nicht errichtet werden kann.