Planungen der Umrüstung des Forschungsreaktors München II von HEU auf LEU zu beginnen

Änderungsantrag der Abgeordneten Lochner-Fischer SPD zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schmidt Renate, Maget, Werner-Muggendorfer u.a. und Fraktion SPD betreffend Konsequenzen aus dem Bericht der Expertenkommission zur Umrüstbarkeit des FRM II (Drs. 14/1275)

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag begrüßt das Ergebnis der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zum FRM II, die u. a. zu folgendem Ergebnis kommt: Die Umrüstung des FRM II auf den Einsatz von LEUBrennstoff vor seiner Fertigstellung ist eine proliferationspolitisch sinnvolle und technisch realisierbare Option. Es besteht Einigkeit, dass ein solcher Umbau grundsätzlich denkbar ist und unzumutbare Beeinträchtigungen für die Wissenschaft vermeidbar sind, wenn er in einem fest kalkulierbaren Zeitraum von max. 3 Jahren durchgeführt werden kann.

2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit der Bundesregierung gemeinsam und konstruktiv die Umrüstung des Forschungsreaktors München II von hochangereichertem Uran (HEU) auf niedrigangereichertes Uran zu vereinbaren.

3. Die Staatsregierung wird beauftragt, entsprechend dem Bericht der Expertenkommission vom 21. Juni 1999 unverzüglich mit den Planungen der Umrüstung des Forschungsreaktors München II von HEU auf LEU zu beginnen. Die Ablaufplanung der Genehmigungs- und Umbauschritte darf die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.

4. Dem Landtag ist schnellstmöglich dieser Ablaufplan sowie eine detaillierte und nachvollziehbar aufgeschlüsselte Aufstellung der Umbaukosten vorzulegen, der die einzelnen im Expertenbericht aufgeführten Varianten berücksichtigt.

5. Dem Landtag ist unverzüglich ein Bericht

a) über den Stand der genehmigungsrechtlichen Situation unter Berücksichtigung bereits erfolgter oder möglicher Änderungen

b) über den Stand der Anmeldungen zur Nutzung des FRM II sowie die zu erwartenden Standzeiten des Reaktors zu geben.

6. Die Staatsregierung wird beauftragt, alles zu unterlassen, was den Weg der Umstellung des Reaktors von HEU auf LEU erschwert oder verteuert.

Begründung:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hatte eine Expertenkommission eingesetzt, zu deren Beratungen für die Bayerische Staatsregierung Staatsminister Hans Zehetmair und für die Projektgruppe der TUM Dr. Axmann, Prof. Dr. Böning und Prof. Dr. Petry eingeladen waren. Die FRM II-Betreiber waren also zu jedem Zeitpunkt über die Beratungen der Kommission informiert und konnten auf diese direkten Einfluß nehmen. Die Expertenkommission legte am 21.6.1999 ihren Bericht vor. Sie führt in ihren Abschlußbemerkungen (S. 20) aus:

Die Bearbeitung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung, die noch nicht eingereicht wurde, dauert im günstigsten Fall eineinhalb bis zwei Jahre. Bei einer sofortigen Planung zur Umrüstung des FRM II auf LEU-Betrieb könnte demnach der LEU-Reaktor bereits ein Jahr später als der bisher geplante Reaktor zur Verfügung stehen. Bei einer Minimumlaufzeit von 25 (wahrscheinlich 35) Jahren ist diese kleine Verzögerung ohne weiteres hinnehmbar.