Unterrichtsverpflichtung der Fachlehrer an beruflichen Schulen

Ich bitte die Staatsregierung um folgende Auskunft:

1. Welche Begründung gibt es für das unterschiedliche Stundenmaß der Fachlehrer für berufliche Schulen und der Studienräte an beruflichen Schulen?

2. Welche Begründung gibt es für das unterschiedliche Stundenmaß in bezug auf den Lehreinsatz im fächerübergreifenden Unterricht Technologie für Fachlehrer und Studienräte an beruflichen Schulen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 06.07.

Zu 1. Die Lehrkräfte des höheren Dienstes an beruflichen Schulen besitzen aufgrund ihrer Ausbildung die Lehrbefähigung für alle Fächer der vertieft studierten beruflichen Fachrichtung (Erstfach) sowie für ein studiertes Zweitfach. Die Lehrkräfte des gehobenen Dienstes (Fachlehrer) erwerben die Lehrbefähigung für die Vermittlung von fachpraktischen und fachzeichnerischen Lerninhalten in der jeweiligen Fachrichtung sowie die Lehrbefähigung für die Vermittlung von fachtheoretischen Lerninhalten der Lehrberufe, die der fachlichen Vorbildung der Lehrkraft entsprechen.

Der durch ihre Lehrbefähigung eingeschränkte Unterrichtseinsatz der Fachlehrer hat einen geringeren Vor- und Nachbereitungsaufwand zur Folge. Zudem erfolgt die Vermittlung der praktisch-orientierten Lerninhalte i.d.R. in Gruppen mit weniger als 16 Schülern. Die Unterrichtspflichtzeit bei Lehrkräften des gehobenen Dienstes (Fachlehrer) an beruflichen Schulen ist deshalb höher als bei Lehrkräften des höheren Dienstes.

Die Festsetzung der Unterrichtspflichtzeit für Fachlehrer war bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Festsetzung der Unterrichtspflichtzeit für Fachlehrer als rechtmäßig erklärt.

Er hat ausgeführt, dass es eine Angelegenheit des Direktionsrechts des Dienstherrn sei, das Pflichtstundenmaß festzustellen, und dass der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen entscheide.

Zu 2. Neben der selbstverständlich notwendigen Fachkompetenz werden heute den Beschäftigten verstärkt berufsübergreifende Qualifikationen, wie z. B. Methoden- und Sozialkompetenz, abverlangt. Ziel einer Berufsausbildung ist es nun, wegzukommen von einer zu starken Arbeitsteilung hin zu einem ganzheitlichen Tun. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, wurden die KMK-Rahmenlehrpläne in Abstimmung mit den jeweiligen Ausbildungsrahmenplänen für die betriebliche Ausbildung weiterentwickelt. Seit ca. drei Jahren sind die KMK-Rahmenlehrpläne nicht mehr nach fachsystematischen Lerngebieten strukturiert, sondern nach Lernfeldern, die sich an beruflichen Handlungen orientieren. Die Struktur der Lernfelder sichert die Zusammenschau, betont die Zusammenhänge, garantiert den Praxisbezug und schlägt die Brücke zwischen Unterricht und betrieblicher Praxis.

Dieser ganzheitliche Ansatz führt bei den Schülern zu größeren Lernerfolgen.

In einigen Fällen ist es möglich, die Lernfelder der KMKRahmenlehrpläne unmittelbar als bayerische Unterrichtsfächer auszuweisen. In den anderen Fällen ergeben sich die bayerischen Unterrichtsfächer durch eine Verknüpfung bzw. Aufteilung von Lernfeldern der KMK-Rahmenlehrpläne.

Die bisher üblichen Unterrichtsfächer, z. B. Fachtheorie, Fachrechnen, werden durch neue, aus den Lernfeldern der KMK-Rahmenlehrpläne abgeleitete Unterrichtsfächer ersetzt. Bei der Festlegung der lernfeldorientierten Unterrichtsfächer ­ i.A. für neue bzw. neugeordnete Ausbildungsberufe ­ wird darauf geachtet, dass die Verzahnung von zusammengehörigen fachtheoretischen und fachpraktischen Lerninhalten gewährleistet ist.

Lernfeldorientierte Unterrichtsfächer können einen fachtheoretischen oder auch einen fachpraktischen Schwerpunkt haben. Für den Einsatz der Lehrkräfte hat dies zur Folge, daß bei Unterrichtsfächern mit fachpraktischen Schwerpunkten die Lehrkräfte des gehobenen Dienstes (Fachlehrer) von Lehrkräften des höheren Dienstes unterstützt werden müssen. Im umgekehrten Fall, wenn die Schwerpunkte der Unterrichtsfächer im Bereich der Theorie liegen, werden die Lehrkräfte des höheren Dienstes von Lehrkräften des gehobenen Dienstes unterstützt.

Beim Einsatz der Lehrkräfte des gehobenen bzw. des höheren Dienstes ist selbstverständlich deren fachliche Qualifikation und Vorbildung zu berücksichtigen. Die Fachlehrer werden wie bisher zur Vermittlung der mehr praktisch-orientierten Inhalte eingesetzt, die i.d.R. in Gruppen mit weniger als 16 Schülern erfolgt.

Inwieweit die Schulen von den Möglichkeiten der Gruppenbildungen bzw. des Team Teaching Gebrauch machen, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Schule.

Der Einsatz der Fachlehrer bleibt im Wesentlichen unverändert. Es hat sich nur der Organisationsrahmen geändert.