Künstlerförderung in Bayern

Im Nachgang des zum Beschluß des Landtags vom 8.7. auf Drucksache 13/11955 erfolgten Berichts der Staatsregierung ergeben sich folgende zusätzliche Fragen:

I. Hat es im Vergleich zu den Vorjahren 1996/97 in der Struktur der Mittelvergabe 1998 gravierende Änderungen gegeben?

II. Welche Förderungen für Künstlerinnen und Künstler gewähren die einzelnen Regierungsbezirke?

Bericht zur Künstlerförderung in Bayern 1998, Titelgruppe 77:

III. Ankäufe: Wie verläuft das Entscheidungsverfahren darüber, welche Gemeinschaftssausstellungen von der Kommission besucht werden?

IV. Notstandsankäufe: Wie verläuft die Entscheidungsfindung was ein Notfall ist und wann ein Notstandsankauf getätigt wird?

V. Förderung des Ausstellungswesens:

1. Worauf lässt sich die enorme Spanne von DM 368,7 Tsd. in Oberbayern bis DM 13,2 Tsd. in Unterfranken zurückführen?

2. Wie viele Künstlerinnen und Künstler leben in Oberbayern, wie viele in Unterfranken?

3. Warum erhielt nur der BBK Fördermittel, nicht aber der Schutzverband Bildender Künstler in den IG-Medien?

VI. Zuschüsse im öffentlichen Raum:

1. Was sind die Kriterien für förderungswürdig?

2. Wie sind die entscheidenden Kommissionen besetzt?

VII. Förderung von Künstlerhäusern:

1. Wie viele Anträge wurden zur Förderung von Künstlerhäusern gestellt?

2. Wie viele abgelehnt?

VIII. In den Titelgruppen 76 und 77 gibt es erhebliche nicht ausgeschöpfte Mittel: Was tut die Staatsregierung, um ihre Förderung auch bei Kunstvereinen und nicht organisierten Künstlerinnen und Künstler bekanntzumachen?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 28. 07. 1999

Zu I.:

Bei der Mittelvergabe des Jahres 1998 hat es im Vergleich zu den Vorjahren 1996/97 in der Struktur keine gravierenden Änderungen gegeben.

Zu II.:

Die 7 bayerischen Bezirke sind in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichem Maße auf dem Gebiet der Künstlerförderung tätig:

­ Der Bezirk Oberbayern gab für die Förderung von Ausstellungen und Symposien, für die Durchführung eines Kunstfestivals im Bauernhausmuseum Amerang, für die Durchführung eigener Ausstellungen in München und für Förderpreise für Nachwuchskünstler im Jahre 1998 insgesamt 90.500,­ DM aus. Ab dem Jahre 2000 wird der Bezirk zusätzlich einen Förderpreis für junge Holzgestalter in Höhe von 5.000,­ DM vergeben.

­ Der Bezirk Niederbayern förderte im Jahre 1998 Ausstellungen des Berufsverbandes Bildender Künstler Niederbayern/Oberpfalz mit einem Gesamtaufwand von 22.000,­ DM.

­ Der Bezirk Oberpfalz erwarb Kunstwerke von Oberpfälzer Künstlern für die Galerie des Bezirks in der Kebbelvilla in Schwandorf und für den Eigenbedarf. Außerdem wurde ein Katalog für die Exponate in der Galerie in der Kebbelvilla erstellt. Insgesamt wurden im Jahre 1998 für diese Zwecke 45.421,­ DM aufgewendet.

­ Der Bezirk Oberfranken erwirbt jedes Jahr Arbeiten von oberfränkischen Künstlern. Hierfür standen im Jahre 1998

10.000,­ DM zur Verfügung.

­ Der Bezirk Unterfranken beteiligte sich an den Betriebskosten des Bundesverbandes Bildender Künstler Unterfranken für die Speth Villa als Künstlerhaus (15.000,­ DM) und an den Betriebskosten der Vereinigung Kunstschaffender Unterfranken e.V. für das Spitäle (16.500,­ DM), unterstützte mit einem weiteren Betrag die Arbeit des Berufsverbandes Bildender Künstler und kaufte einige Kunstwerke für die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund in Berlin an. Der gesamte Aufwand betrug 37.989,­ DM.

­ Der Bezirk Mittelfranken gewährte im Jahre 1998 Zuschüsse für Ausstellungen, Symposien, Publikationen und eine Reihe sonstiger Veranstaltungen und Projekte im Bereich der bildenden Kunst, für die insgesamt 50.000,­ DM zur Verfügung standen. Die Mittel zur Förderung der bildenden Kunst werden ab 1999 auf 60.000,­ DM angehoben.

­ Der Bezirk Schwaben vergibt jährlich den Schwäbischen Kunstpreis (5.000,­ DM), kauft Arbeiten von schwäbischen Künstlern an, gewährt Zuschüsse für die Ausstellungen der Berufsverbände und sonstige Veranstalter und kauft Ausstellungskataloge zum Zweck der Weitergabe an. Hierfür wurden 1998 insgesamt 20.000,­ DM aufgewendet.

Den Regierungen als staatlichen Mittelbehörden stehen keine Mittel für die Künstlerförderung zur Verfügung.

Zu III.:

Die großen Gemeinschaftsausstellungen in den verschiedenen Regionen des Freistaates Bayern sind dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bekannt.

Von Zeit zu Zeit kommt eine neue Veranstaltung hinzu, auf die das Ministerium in der Regel durch eine Einladung oder einen Zuschußantrag des Veranstalters aufmerksam gemacht wird. Nachdem das Ministerium im Frühjahr eines Jahres von den Veranstaltern die Ausstellungstermine erhalten hat, übermittelt es dem Vorsitzenden der Ankaufskommission eine Liste mit den Gemeinschaftsausstellungen, die für einen Besuch der Ankaufskommission in Betracht kommen. Die wichtigsten Gemeinschaftsausstellungen wie die große Kunstausstellung München, die große Schwäbische Kunstausstellung in Augsburg, die Jahresausstellung des Kunstvereins Rosenheim, die große Wasserburger Kunstausstellung oder die Kunstausstellung auf Schloß Weißenstein/ Pommersfelden werden von der Ankaufskommission regelmäßig besucht. Die übrigen Gemeinschaftsausstellungen werden von der Ankaufskommission nicht jedes Jahr, sondern entsprechend ihrem Angebot im Abstand von zwei oder drei Jahren berücksichtigt. Die Ankaufstermine werden vom Vorsitzenden der Ankaufskommission bestimmt, der in Zweifelsfällen die Zustimmung des Ministeriums einholt.

Wenn außerhalb des jährlich wiederkehrenden Ausstellungsbetriebs eine besonders interessante Gemeinschaftsausstellung stattfindet, bittet das Ministerium den Vorsitzenden der Ankaufskommission, auch auf dieser Veranstaltung Ankäufe durchzuführen. In anderen Einzelfällen geht die Initiative vom Vorsitzenden der Ankaufskommission aus, der das Ministerium um Zustimmung bittet, auf einer bestimmten Ausstellung ankaufen zu dürfen. Voraussetzung für den Besuch der Ankaufskommission ist in allen diesen Fällen, dass entweder das Ministerium oder ein Mitglied der Ankaufskommission von der Veranstaltung Kenntnis erlangen. Schließlich ist in diesem Zusammenhang noch anzumerken, dass die Anzahl der Veranstaltungen, die im Laufe eines Jahres von der Ankaufskommission besucht werden können, im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf, da die Mitglieder der Kommission ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Wenn die beiden Beisitzer, die jeweils zu den angesehensten Künstlern des Landes gehören, für ihre Arbeit entsprechend ihren sonstigen Verdienstmöglichkeiten bezahlt würden, müßte ein beträchtlicher Teil des Ankaufsetats für diesen Zweck aufgewendet werden.

Zu IV.: Voraussetzung für einen sogenannten Notstandsankauf ist ein formloses Schreiben einer Künstlerin/eines Künstlers, in dem diese/dieser zur Verbesserung oder Behebung einer akuten finanziellen Notlage einen Ankauf beantragt. Am häufigsten kehrt der Fall wieder, dass ein Künstler infolge eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung während eines längeren Zeitraums arbeitsunfähig war und ohne Einkommen geblieben ist. Wenn die akute finanzielle Notlage plausibel dargelegt wird, leitet das Ministerium den Antrag an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen mit der Bitte um Prüfung weiter, ob die Voraussetzungen für einen Notstandsankauf gegeben sind. Manchmal schicken die Künstler ihren Antrag auch direkt an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Dort wird der Vorgang von dem Vorsitzenden der unter Ziffer III genannten Ankaufskommission bearbeitet. Er besucht den Künstler, um sich in Gesprächen vor Ort ein genaues Bild über die Lebensverhältnisse, die finanzielle Notlage und die künstlerische Arbeit des Antragstellers/der Antragstellerin zu machen. Die künstlerische Arbeit muß eine gewisse Qualität aufweisen, um den Einsatz dieser staatlichen Mittel zu rechtfertigen, die für die Förderung der professionellen Künstler in Bayern bestimmt sind. Wenn im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation und die künstlerischen Leistungen ein Notstandsankauf gerechtfertigt erscheint, sucht der Vorsitzende ein oder zwei Arbeiten des Künstlers für den geplanten Ankauf aus und verständigt sich mit der Künstlerin/dem Künstler über den Kaufpreis. Anschließend bitten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen das Ministerium um Anweisung der Mittel, die für die Zahlung des Kaufpreises benötigt werden. Die angekauften Werke werden bei den Staatsgemäldesammlungen inventarisiert und weiterhin betreut.

Wenn der Besuch einer Künstlerin/eines Künstlers aus räumlichen und terminlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint, bringen die Künstler zur Beschleunigung des Verfahrens eine Auswahl ihrer Arbeiten manchmal direkt in die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Gelegentlich teilen die Staatsgemäldesammlungen dem Ministerium mit, dass sie nach Kenntnis der näheren Umstände die Voraussetzungen für einen Notstandsankauf nicht für gegeben halten, weil sich die Künstlerin oder der Künstler nicht in einer existenziellen Notlage befindet, sondern die Mittel z. B. für die Herstellung eines aufwendigen Kataloges benötigt. Manchmal kommt es auch zu einer Ablehnung, weil nach Mitteilung der Staatsgemäldesammlungen die Mindestanforderungen an die künstlerische Qualität nicht erfüllt sind, die dieses Verfahren von einem Verfahren bei der Sozialhilfebehörde unterscheiden.

Zu V.:

1. Der Gesamtbetrag von 13.258,­ DM, den im Jahre 1998 die Veranstalter im Regierungsbezirk Unterfranken erhielten, teilt sich wie folgt auf:

­ Der Neue Kunstverein Aschaffenburg erhielt für zwei Ausstellungen insgesamt 7.000,­ DM;

­ aus dem Gesamtzuschuß an den Berufsverband Bildender Künstler ­ Landesverband Bayern ­ in Höhe von 100.000,­ DM entfiel ein Anteil von 6.258,­ DM auf den Berufsverband Bildender Künstler Unterfranken.

Der Gesamtbetrag von 368.752,­ DM, den im Jahre 1998 die Veranstalter im Regierungsbezirk Oberbayern erhielten, setzt sich aus 32 Zuschüssen zusammen, die an 15

Veranstalter in München und 17 Veranstalter außerhalb Münchens gezahlt wurden. In München gibt es eine einmalige Konzentration kompetenter Veranstalter, die seit Jahren hervorragende Kunstausstellungen durchführen.

Diese Veranstaltungen finden weit über München und Oberbayern hinaus Beachtung. Die Ausstellungsleitung Große Kunstausstellung im Haus der Kunst München e.V. erhielt einen Zuschuß in Höhe von 140.000,­ DM.

Der Berufsverband bildender Künstler München und Oberbayern erhielt 37.125,­ DM aus dem Gesamtzuschuß des Landesverbandes und weitere 6.000,­ DM für die Ausstellung der staatlichen Förderungspreisträger, insgesamt also 43.125,­ DM. Der Berufsverband Bildender Künstler ­ Landesverband Bayern ­ erhielt neben dem regelmäßigen Jahreszuschuß 34.000,­ DM für die Durchführung des Ausstellungsaustausches mit der Slowakei. Wenn man die Gesamtsumme von 368.752,­ DM um diese drei Beträge reduziert, verbleiben ca. 151.000,­ DM die sich auf 29 Zuschußempfänger verteilen. Größere Zuschüsse entfielen auf

­ den Deutschen Werkbund Bayern e.V., München;

­ die Deutsche Gesellschaft für Christliche Kunst, München;

­ den Kunstverein München;

­ den Kunstraum München;

­ die Stiftung Villa Stuck, München;

­ die Kgl. Privilegierte Münchner Künstlergenossenschaft;

­ die GEDOK München;

­ den Kunstverein Ingolstadt;

­ den Kunstverein Rosenheim;

­ und die Arbeitsgemeinschaft 68 in Wasserburg.

2. Es gibt keine genaue Erhebung über die in Bayern lebenden Künstler. Nach Rücksprache mit dem Berufsverband Bildender Künstler ­ Landesverband Bayern ­, der in den achtziger Jahren im Auftrag des Ministeriums eine Dokumentation über die bildenden Künstler in Bayern erstellte, schätzt das Ministerium die Zahl der in Oberbayern lebender Künstler auf 3.000 und die Zahl der in Unterfranken lebenden Künstler auf 250.

3. Der Schutzverband bildender Künstler wird seit Jahrzehnten ebenfalls vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert. Im Jahre 1998 erhielt die Ausstellungsleitung Pavillon e.V., die die Ausstellungen der im Schutzverband zusammengeschlossenen Künstler organisiert, einen Zuschuß von 3.000,­ DM. Darüber hinaus stellt das Ministerium dem Schutzverband Bildender Künstler den Pavillon im Alten Botanischen Garten für eine sehr niedrige, eher symbolische Miete für seine Ausstellungen zur Verfügung

Zu VI.:

1. Die Entscheidung, ob ein Projekt im Hinblick auf seine künstlerische Qualität förderungswürdig ist, wird von einer Sachverständigenkommission getroffen. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den kompetenten Fachleuten der Kommission keine Kriterien vorgegeben, nach denen die Förderungswürdigkeit eines Projekts zu beurteilen ist. Es handelt sich in allen Fällen um künstlerische Arbeiten, die in öffentlich zugängliche Innenräume eingebracht oder im dörflichen oder städtischen Außenraum aufgestellt werden. Ein Projekt ist dann als gelungen oder förderungswürdig anzusehen, wenn sich die Kunst und die sie umgebende Architektur zu einer überzeugenden Einheit verbinden. Das Kunstwerk darf in diesem Programm nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss zusammen mit seiner Umgebung gesehen und beurteilt werden. Nach Auffassung des Leiters eines Aufbaustudiengangs Kunst im öffentlichen Raum in der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg, entsteht eine Kunst des öffentlichen Raumes, die in ihrer Form unverwechselbar ist und nur an diesem und keinem anderen Ort überzeugend möglich ist, wenn sich die Erkenntnis aus einer intensiven Auseinandersetzung mit dem soziologischen und baulichen Kontext mit der individuellen bildnerischen Intention des Künstlers verbindet.

2. Der fünfköpfigen Sachverständigenkommission gehören die folgenden Persönlichkeiten an: Professor Hans Ladner, Bildhauer, München; Prof. Dr. Michael Petzet, Generalkonservator, München; Ministerialdirigent Georg Schmidt, Oberste Baubehörde, München; Kirchenrat Andreas Hildmann, München; Ordinariatsrat Dr. Hans Ramisch, München.

Zu VII.:

1. Bisher wurden sechs Anträge zur Förderung von Künstlerhäusern gestellt und positiv verbeschieden.

2. Es wurde noch kein Antrag abgelehnt.

Allerdings gab es vor Jahren eine Voranfrage aus der Stadt Nürnberg, die abschlägig beantwortet werden mußte, weil eine Ortsbesichtigung ergeben hatte, dass die vorgesehenen Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Druckwerkstatt ungeeignet waren. Ein entsprechender Antrag wurde daraufhin nicht mehr gestellt.

Zu VIII.:

Bei den Titelgruppen 76 und 77 gibt es normalerweise keine nennenswerten Ausgabereste. Bei Titelgruppe 76 gab es keinen Ausgaberest, weil 1998 nur ein Rom-Stipendium zu zahlen war. In den folgenden Jahren muss für diesen Zweck der doppelte Betrag ausgegeben werden. Außerdem sterben manchmal mehrere Ehrensoldempfänger.

Für die Mittel der Titelgruppe 77 wird aufgrund der eingegangenen Anträge jeweils im Frühjahr eines Jahres ein Verteilungsplan erstellt. Ein Betrag von ca. 20 % wird für später eingehende Anträge in Reserve gehalten. Jedes Jahr gibt es eine kleinere oder größere Anzahl von Ausstellungsprojekten, die in den Verteilungsplan aufgenommen worden sind, dann aber doch nicht verwirklicht werden können. Im Herbst eines Jahres zeichnet sich ab, wie groß der Umfang der nicht abgerufenen Mittel voraussichtlich sein wird. Das Ministerium hat dann die Möglichkeit, zusätzliche Projekte zu fördern oder Zuschüsse für Veranstaltungen zu erhöhen, bei denen ein unerwartet hohes Defizit entstanden ist. Hierzu ist eine intensive Umfrage- und Beratungstätigkeit erforderlich.

Im Jahr 1998 ergab sich bei der Titelgruppe 77 ausnahmsweise ein größerer Ausgaberest, weil die zuständige Sachbearbeiterin infolge Krankheit von Anfang September bis Ende Dezember ausfiel. Zwar wurden die üblichen Bewilligungsbescheide und Zahlungsanweisungen erlassen, es entfiel aber die auf mehrjähriger Erfahrung beruhende Kontaktaufnahme und Beratung bei der Verteilung der nicht abgerufenen Mittel.

Nach Auffassung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gibt es auf diesem Gebiet kein Informationsdefizit. In Publikationen und Presseinformationen wird seit Jahren immer wieder in geeigneter Weise auf die bestehenden Fördermöglichkeiten auf dem Gebiet der Bildenden Kunst hingewiesen. Dies ist zuletzt durch die Broschüre Kulturstaat Bayern ­ Finanzierung und Förderung von Kunst und Kultur in Bayern geschehen, die im Jahre 1998 erschienen ist.