Förderung

Kontrovers ist in diesem Zusammenhang die Auffassung über die potentiell vorhandenen Wege zu einer Entlastung. Die Gemeinderatsmehrheit in Uttenreuth wünscht sich eine Umgehungsstraße, die wesentlich stärker belastete Gemeinde Buckenhof lehnt diese hingegen ab und setzt statt dessen auf die Stadt-Umland-Bahn.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Dringlichkeit und zeitlichen Rahmen räumt die Staatsregierung

a) dem Bau einer Umgehungsstraße um die Gemeinden Uttenreuth und Buckenhof ein, wenn die Tatsache Berücksichtigung findet, dass Widerstände von Seiten der Naturschutzverbände sowie der Gemeinde Buckenhof selbst zu erwarten sein werden, die das Projekt u.U. verzögern könnten?

b) dem Bau der einstimmig von den Landkreisen Erlangen-Höchstadt und Forchheim sowie der Stadt Erlangen beantragten Stadt-Umland-Bahn ein?

2. Wie beurteilt die Staatsregierung die verkehrlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte einer Stadt-Umland-Bahn zwischen Erlangen und Eschenau?

3. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung (einschließlich der bisherigen Planungkosten sowie einer Anbindung der Gemeinden Uttenreuth und Buckenhof durch einen Zubringer) für eine Umgehungsstraße durch den Reichswald im Hinblick auf die beiden folgenden Alternativen für eine Trassenführung:

· südlich der Staatsstraße 2240

· nördlich der Staatsstraße 2240?

4. Wie hoch veranschlagt die Staatsregierung ­ unter der Berücksichtigung der nach Norden orientierten Siedlungsentwicklung ­ die Entlastung Buckenhofs und Uttenreuths vom PKW- und LKW-Verkehr durch eine Umgehungsstraße bei einer Trassenführung

· südlich der Brunnengalerie im Reichswald

· bei einer Trassenführung nördlich der Brunnengalerie im Reichswald

· bei einer Trassenführung nördlich der Staatsstraße 2240?

5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Auswirkungen eines möglichen Straßenbaus (Südumgehung) im Reichswald auf

· das Wasser- und Naturschutzgebiet im Reichswald

· den Status des Reichswaldes als Bannwald

· die Funktion des Reichswaldes als Naherholungsgebiet im Erlanger Osten?

6. Wie beurteilt die Staatsregierung angesichts der konkreten Siedlungs- und Verkehrssituation auf der Entwicklungsachse Erlangen-Neunkirchen-Eckental die Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr kurzfristig (Bus) und mittelfristig (Stadt-Umland-Bahn) zu verbessern und damit dem ÖPNV, wie gesetzlich vorgeschrieben, Vorrang vor neuen Autostraßen und weiterem motorisiertem Individualverkehr zu verschaffen?

7. Bislang sind notwendige und seit langem geforderte Maßnahmen zur Busbeschleunigung nicht umgesetzt worden. Das betrifft vor allem die von der Staatsregierung zugesagte Pförtnerampel am östlichen Ortseingang von Uttenreuth, weitere Busspuren in Uttenreuth, aber auch den Ausbau der Kreuzung in der Ortsmitte von Uttenreuth.

Ist die Staatsregierung bereit, das Straßenbauamt Nürnberg anzuweisen, diese Maßnahmen umgehend durchzuführen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 19. 07. 1999

Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie wie folgt:

Zu 1. a):

Das Vorhaben ist im derzeit noch geltenden Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in der 2. Dringlichkeit eingereiht.

Bei der jetzt angelaufenen Fortschreibung des Ausbauplans ist die Maßnahme zur Bewertung eingebracht worden. Im Anschluß an die Nutzen/Kosten-Bewertung wird in Abstimmung mit dem Regionalen Planungsverband die Dringlichkeitseinreihung vorgenommen. Mit der Vorlage des fortgeschriebenen Ausbauplans wird Ende 2000 gerechnet.

Da noch eine ganze Reihe von zeitintensiven Planungsschritten ansteht, ist eine Abschätzung des Zeithorizontes bis zur Realisierung des Vorhabens derzeit nicht zu benennen.

Obwohl die Maßnahme nicht in der 1. Dringlichkeit eingestuft ist, werden derzeit die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren erstellt. Daraus wird deutlich, welcher Stellenwert dieser Maßnahme eingeräumt wird.

Zu 1. b):

Nach Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) ist die Planung, Organisation und Sicherstellung des Allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehrs eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Daher liegt die Beurteilung der Dringlichkeit und die Festlegung des zeitlichen Rahmens für die geplante Stadt-Umland-Bahn bei den drei betroffenen Gebietskörperschaften als verantwortliche Vorhabensträger. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie prüft dabei als zuständige Förderbehörde die Voraussetzungen für eine Förderung des Vorhabens nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Das von den Vorhabensträgern erarbeitete Konzept erfüllt gegenwärtig aber noch nicht die zwingenden Fördervoraussetzungen nach § 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).

Die im Rahmenantrag zur Aufnahme in das Öffentliche Personennahverkehrs-(ÖPNV)-Programm vorgelegten Unterlagen entsprechen diesen Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich einer gesicherten Finanzierung sowie einer bauund verkehrstechnisch einwandfreien Planung noch nicht.

Deshalb war eine Aufnahme des Vorhabens in das ÖPNVProgramm noch nicht möglich.

Trotz einer möglichen staatlichen Förderung von bis zu 60 % nach § 2 GVFG und bis zu 20 % nach Art. 21 BayÖPNVG können die beteiligten Gebietskörperschaften den bei der Finanzierung zu leistenden Eigenanteil derzeit jedenfalls nicht aufbringen.

Darüber hinaus ist für die Stadt-Umland-Bahn eine bau- und verkehrstechnisch einwandfreie Planung zu erstellen. Wegen des zum Teil extrem hohen Verkehrsaufkommens auf der Staatsstraße 2240 setzt eine solche Planung aber einen eigenen Gleiskörper voraus. Die Schaffung eines eigenen Gleiskörpers wird aber wegen der sehr eng an die Straße heranreichende Bebauung kaum möglich sein. Die Vorhabensträger bemühen sich zwar, auch hierfür gangbare Wege aufzuzeigen. Es steht aber zu befürchten, dass ein gangbarer Weg nur mit Hilfe einer Umgehung von Weiher, Uttenreuth und Buckenhof gefunden werden kann, d.h. ein Großteil des Individualverkehrs muss auf Dauer aus den bisherigen Ortsdurchfahrten auf eine Umgehung verlagert werden.

In einem Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung im Zuge der Staatsstraße werden alle sich aufdrängenden Trassenvarianten ­ ortsnah und ortsfern ­ landesplanerisch überprüft. Im Rahmen dieses Raumordnungsverfahrens werden alle Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit allgemein einbezogen.

Wenn die haushaltsmäßigen und förderrechtlichen Voraussetzungen durch die Vorhabensträger geschaffen sind, ist die Aufnahme des Vorhabens in das ÖPNV-Programm denkbar.

Zu 2.: Die verkehrlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Stadt-Umland-Bahn wurden von den Vorhabensträgern auch im Rahmen der für eine staatliche Förderung erforderlichen standardisierten Bewertung berücksichtigt. Der dabei festgestellte Nutzen/Kosten-Faktor ist für das Vorhaben positiv.

Im übrigen werden diese genannten Aspekte ebenfalls in das Raumordnungsverfahren für das Staatsstraßenvorhaben eingebracht und bewertet.

Zu 3.: Zu den Kosten kann zum derzeitigen Stand der Planung noch nichts ausgesagt werden. Im Rahmen der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens werden gerade die Kosten ermittelt.

Zu bedenken ist auf jeden Fall, dass in eine Nordumgehung auch die Ortsumgehung Dormitz einbezogen werden muß. Kostenunterschiede sind also zu erwarten.

Zu 4.: Es wurde ein Auftrag für die Aktualisierung des Verkehrsmodells vergeben. Darin werden auch die Entlastungsprognosen für die einzelnen Planungsfälle enthalten sein.

Das Ergebnis darüber wird voraussichtlich im August 1999 vorliegen, und in die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren einfließen.

Zu 5.: Durch ein Ingenieurbüro werden zur Zeit für alle möglichen Trassenvarianten eine Raumempfindlichkeitsanalyse (REA) und eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt.

Die Gutachten werden voraussichtlich im Oktober 1999 beim zuständigen Straßenbauamt Nürnberg vorliegen, und ihren Niederschlag in den Unterlagen für das Raumordnungsverfahren finden.

Zu 6.: Auf der Verkehrsachse Erlangen ­ Neunkirchen ­ Eckenthal besteht bereits ein Taktangebot (VGN-Linie 209), das der vorgegebenen Erschließungsqualität des Nahverkehrsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt entspricht.

Es liegt in der Entscheidung des zuständigen Aufgabenträgers des allgemeinen ÖPNV, gegebenenfalls das Angebot weiter zu verbessern. Der Freistaat Bayern gewährt zur Unterstützung der finanziellen Handlungsfähigkeit ÖPNV-Zuweisungen nach Art. 27 und 29 BayÖPNVG.

Zu 7.: Derzeit wird im Auftrag des Straßenbauamtes Nürnberg ein Gesamtgutachten erarbeitet, in dem alle angesprochenen Punkte abgehandelt werden.

Das Gutachten wird Ende Juli 1999 vorliegen. Anschließend wird das Straßenbauamt Nürnberg dieses Gutachten auswerten und den betroffenen Gemeinden vorstellen und mit ihnen Lösungsvorschläge erarbeiten.