Bei den mit Professorinnen besetzten Stellen handelt es sich um

Zu 4.1:

Derzeit sind von 137 Professorenstellen aus dem Hochschulsonderprogramm III 4 Stellen mit Professorinnen besetzt.

Zu 4.2:

Im Fachhochschulbereich ist eine Stellenausstattung vergleichbar denen an Universitäten (mit Stellen des akademischen Mittelbaus und/oder mit Stellen für technische bzw. nichttechnische Mitarbeiter) nicht üblich.

Bei den mit Professorinnen besetzten Stellen handelt es sich um C 2-Stellen.

Zu 4.3:

Aus Mitteln des Hochschulsonderprogramms III werden Stipendien an FH-Absolventinnen vergeben. Diese Stipendien dienen der wissenschaftlichen Weiterbildung. Ob diese Stipendiatinnen zu einem späteren Zeitpunkt sich auf eine ausgeschriebene Professur bewerben und dann auf diese Fachhochschulprofessur berufen werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen.

Zu 5. Im Habilitationsverfahren wird die pädagogische Eignung aufgrund der Leistungen in der akademischen Lehre oder einer Probevorlesung festgestellt (Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bei Habilitanden, die nicht aufgrund eines Dienstverhältnisses an der Universität zur Lehre verpflichtet sind, ist die Wahrnehmung von Lehraufträgen eine wichtige Möglichkeit, die für eine Habilitation erforderlichen Erfahrungen in der akademischen Lehre zu erwerben.

Die Vergabe von Lehraufträgen dient dagegen vor allem der Einbeziehung von Praktikern in die akademische Lehre.

Zu 6.: Das von Bund und Ländern vereinbarte Hochschulsonderprogramm III sieht als einen Schwerpunktbereich die Förderung von Frauen an. Eine deutliche Anhebung des Frauenanteils an den Hochschulen, insbesondere bei der Habilitation und bei den Professuren ist ein wesentliches Anliegen von Bund und Ländern.

Besondere Fördermaßnahmen nur für Frauen sind ein geeignetes Mittel, um zu einer Anhebung des Frauenanteils an den Hochschulen beizutragen. Denn frauenspezifische Förderprogramme können auch die besonderen Lebenswege und Lebenssituationen von Frauen berücksichtigen.

Zu 6.1:

Im Jahr 1996 wurden 326 Wiedereinstiegsstipendien und Werkverträge (verausgabte Mittel: rund 3,3 Mio DM), im Jahr 1997 311 (verausgabte Mittel: rund 3,5 Mio DM) und im Jahr 1998 280 Wiedereinstiegsstipendien und Werkverträge (verausgabte Mittel: rund 3,5 Mio DM) vergeben.

Zu 7.: Die Mittel für Stipendien und Stellen werden den Universitäten vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugewiesen. Von den Universitäten werden die Stipendien und Stellen eigenständig vergeben. Die Bayerische Landeskonferenz der Hochschulfrauenbeauftragten hat Richtlinien zu den Fördermaßnahmen erarbeitet. Diese Richtlinien sind mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst abgestimmt.

Im Fachhochschulbereich können Qualifizierungsstipendien und Werkverträge vergeben werden. Mit den Frauenbeauftragten der Fachhochschulen ist vereinbart worden, dass die Anträge an das Ministerium zu richten sind und von dort bewilligt werden. Die gestellten Anträge werden gemeinsam vom zuständigen Referat des Staatsministeriums mit der Frauenbeauftragten für die Fachhochschule erörtert; bisher wurde stets einvernehmlich über die Anträge entschieden.

Zu 7.1 und 7.2:

Die Vergabe der Wiedereinstiegsstipendien und Werkverträge erfolgt durch die Zentralen Kommissionen für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der einzelnen Universitäten. Die Universitätsfrauenbeauftragten sind Mitglieder dieser Kommissionen. Sie nehmen die Anträge an, prüfen sie, legen sie der Kommission mit einem Entscheidungsvorschlag vor und teilen den Antragstellerinnen das von der Kommission erzielte Ergebnis mit.

Zu 8.: Vgl. die beiliegenden Tabellen. Die gewünschten Daten für 1998 liegen noch nicht vor. Daten zum wissenschaftlichen Personal für 1990 liegen nicht vor; deswegen werden die Daten mit dem Stichtag 01.12.1989 angegeben.

Zu 8.1:

Eine Weiterführung der bislang aus dem HSP III finanzierten Maßnahmen zur Frauenförderung an den Hochschulen hängt davon ab, ob Bund und Länder sich auf eine Fortsetzung des Programms verständigen werden. Die Verhandlungen laufen derzeit. Darüber hinaus wird es insbesondere darauf ankommen, die mit dem HSP III geschaffenen und finanzierten Stellen im Staatshaushalt insoweit unterzubringen, als sie für die Hochschulen von wesentlicher Bedeutung sind.