Wie ist das Gefährdungspotential von Dioxinen bei der Einbringung ins Grundwasser

B2 die Fische in den Baggerseen auf Dioxine untersucht?

Falls ja, mit welchen Ergebnissen?

Wie ist das Gefährdungspotential von Dioxinen bei der Einbringung ins Grundwasser einzuschätzen?

Welche Bodenuntersuchungsergebnisse wurden bislang auf den betroffenen Geländen festgestellt?

Verfügt das Ingenieurbüro B. nach Auffassung der Staatsregierung über ausreichende Fach- und Sachkunde auf dem Gebiet der Boden- und Wasserverschmutzung?

Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass das mit der chemischen Analyse der Bodenproben beauftragte Labor G. ein ständiger Kunde von Herrn K. gewesen ist?

3. Ist bekannt, in welchen Massen (t) Elektroschrott aus dem Aschaffenburger Raum nach Trunstadt gebracht wurde?

4. Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, daß die auf das Gelände angelieferten Papierschlämme zunächst als umweltgefährdend eingestuft und deshalb vom Landratsamt Haßberge 1994 die Beseitigung angeordnet sowie eine Strafanzeige erstattet worden war, das Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt jedoch die Umweltgefährdung bald für gering erklärte und statt der Beseitigung des Materials lediglich ein Beobachtungsbrunnen angelegt wurde und die Staatsanwaltschaft im Januar 1999 das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 einstellte, während jetzt das Wasserwirtschaftsamt die Ablagerungsstelle als eine der besonders stark belasteten Flächen im Bereich Roßstadt/Trunstadt ansieht?

Wurden die Messungen des Wasserwirtschaftsamtes, Quecksilber betreffend, von anderer Stelle überprüft?

Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Woher stammen die ermittelten Quecksilber-Kontaminationen voraussichtlich?

Unter welchen Voraussetzungen können die flußabwärts liegenden Wasserversorgungsanlagen durch die angesprochenen Quecksilber-Verseuchungen ggf. gefährdet werden?

Welche Inforinationen hat die Staatsregierung darüber, ob und ggf. in welchem Umfang nicht ausreichend gereinigter Boden der Fa. B. zur R. nach Roßstadt/Trunstadt gebracht und dort im Baggersee versenkt worden ist?

Welche Kontaminationen wies das angesprochene Material ggf. auf?

7. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierng über die Beteiligung der Firma E. an der R.? Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 22. 09. 1999

Zu 1.1 und 1.2:

Weder die kontaminierten Flächen noch Fische in den Baggerseen wurden auf Dioxine untersucht, und es sind nach momentanem Sachstand auch keine solchen Untersuchungen geplant. Es besteht keine Veranlassung, kostenintensive Untersuchungen auf Dioxine durchzuführen. Weder gibt es in diesem Fall konkrete Hinweise, die solche Untersuchungen erforderlich machen würden, noch werden Dioxine im Rahmen des routinemäßigen Altlastenuntersuchungsprogrammes erfaßt.

Daß Altöle und Ruß aus Hauskaminen stark mit Dioxinen belastet sind, kann nicht allgemein unterstellt werden. Dioxine bilden sich bei unvollständigen Verbrennungen nur dann in größeren Mengen, wenn halogenhaltige Verbindungen mitverbrannt werden (z.B. Schwelbrände im Bereich von Elektroinstallationen, PVC-Fußböden, etc.). Solange nicht bekannt ist, ob und wo solche Verfüllungen stattgefunden haben könnten, kann eine Dioxinuntersuchung nicht zielgerichtet erfolgen. Eine flächendeckende Dioxinuntersuchung ohne konkreten Verdacht macht keinen Sinn.

Zu 1.3: Dioxine entstehen u.a. bei unvollständigen Verbrennungsprozessen unter Anwesenheit halogenierter Verbindungen (PVC u.ä.). Die Verbindungen sind chemisch und biologisch stabil, die Halbwertszeiten betragen mehrere Jahre. Die gute Absorbierbarkeit (Aufnahme, Festhaltevermögen) führen zur Akkumulation (Anreicherung) in Sedimenten und Klärschlämmen.

Dioxin kann letztlich nur gebunden an bestimmte Verbrennungsrückstände in das Grundwasser gelangen. Da Dioxine außerordentlich schwer lösliche Verbindungen eingehen, werden sie, soweit kein Lösungsvermittler vorhanden ist, auch im Grundwasser nicht mobilisiert, sondern bleiben gebunden. Im konkreten Fall gibt es weder Hinweise auf dioxinhaltige Ablagerungen, noch sind Lösungsvermittler im Verfüllbereich angetroffen worden.

Zu 2.1: Erläuterung der im folgenden benutzten Abkürzungen: ALF Altlastenleitfaden für die Behandlung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten in Bayern (Juli 1991) BTEX aromatische Kohlenwasserstoffe: Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol KW Kohlenwasserstoffe LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LHKW leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe MKW Mineralölkohlenwasserstoffe PAK polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Im Rahmen der Detailuntersuchungen wurden folgende Untersuchungsergebnisse von Bodenproben ­ untergliedert nach den Untersuchungsbereichen des Gutachtens der Fa. B. ­ ermittelt:

­ Untersuchungsbereich A (Trocknungsanlage Fa. K.)

Die chemischen Analysen des Bohrgutes von 7 Kernbohrungen vor und in der Halle der Trocknungsanlage überschreiten für PAK durchgehend den Stufe-1-Wert nach dem Altlastenleitfaden und den Z1.1-Wert der LAGARichtlinien, in den Bohrungen K18 und K19 wird der Stufe-2-Wert und der Z2-Wert überschritten. In der Bodenluft aus K19 wurde der Stufe-1-Wert für LHKW und BTEX überschritten. Der Stufe-1-Wert für MKW ist ebenfalls mehrmals überschritten, in der Kernbohrung K1 auch der Stufe-2-Wert. Daneben waren vereinzelt Schwermetalle und Arsen über dem Stufe-1-/Z1.1-Wert nachweisbar. Bei 3 von 6 Schürfen im nordwestlichen, abgesenkten Verfüllbereich wurde der Stufe-1-/Z1.1 Wert für MKW und in 2 Schürfen der Stufe-1-/Z1.1-Wert für PAK überschritten.

­ Untersuchungsbereich B (Sandwaschanlage Fa. K.)

Im August 1998 wurde in der südöstlichen Ecke des Bereiches B die illegale Versickerung des Kreislaufwassers der Sandwaschanlage in einer Regenwasserrigole festgestellt. Beim angeordneten Ausbau der verschlammten, organisch extrem belasteten Rigole und des umgebenden Bodenmaterials wurden Bodenproben aus den Grubenwänden analysiert. Hier lagen die Schwermetallgehalte im Eluat für Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Arsen über dem Stufe-2-Wert. Beim Bau einer Grundwassermeßstelle im Abstrom der Versickerung wurden in den dabei gewonnenen Bodenproben Stufe-1-Wert-Überschreitungen in der Originalsubstanz für jeweils eine Schichtprobe für MKW und für Kupfer ermittelt. Im Eluat dieser Proben wird der Stufe-1-Wert für Arsen, Kupfer, Nickel und Chrom sowie der Stufe-2-Wert für MKW, Zink und Blei erreicht bzw. überschritten.

Im Schurf 29 in der südöstlichen Ecke des Bereiches B wurden im Originalgehalt ein auffälliger MKW-Gehalt und Spuren von PAK und Schwermetallen gefunden. Im Eluat liegt der MKW-Gehalt geringfügig über dem Stufe1-Wert, von den Schwermetallen ist nur Kupfer nachweisbar (

­ Untersuchungsbereich D (Maindamm) Anhand der geophysikalischen Messungen ließ sich dieser Bereich in zwei Teilflächen untergliedern. Westlich des Strommastes waren die geophysikalischen Untersuchungsergebnisse unauffällig. Hier wurde nur ein Schurf niedergebracht, der lediglich Naturboden aufwies. Entsprechend den Befunden der geophysikalischen Erkundungen wurden im Bereich östlich des Strommastes insgesamt 10 Schürfe niedergebracht, die allerdings außer geringmächtigen Schichten von Sandfangmaterial keine Auffälligkeiten erbrachten. Dies steht im Einklang mit den historischen Recherchen, wonach in diesem Bereich größtenteils Abraum aus anderen Abbauflächen abgelagert wurde.

­ Untersuchungsbereich E (Papierschlammablagerung)

Hier wurden drei Schürfe und eine Kernbohrung niedergebracht. In einem Schurf und in der Kernbohrung wurde der Stufe-2-Wert für MKW überschritten. Daneben waren die Arsen-, Kupfer- und Zinkgehalte auffällig und lagen teilweise über dem Stufe-1-Wert.

­ Untersuchungsbereich F (Förderbandinsel)

In dem eng begrenzten Bereich wurden zwei Schürfe und eine Kernbohrung durchgeführt. In beiden Schürfen wurde der Stufe-1-Wert für PAK knapp überschritten und Auffüllungen mit Sandfangmaterial festgestellt. In der Bohrung wurden außer der Überschreitung des Stufe-1 Wertes für PAK im untersten Auffüllhorizont (6­6,8 m) keine weiteren Überschreitungen ermittelt.

­ Untersuchungsbereiche G, H, J (alte Auffüllungen der Fa. M.) Abgesehen von Z1.1-Überschreitungen bei MKW, Blei und Zink im Schurf 24, die offensichtlich durch Verschleppungen aus den oberflächig abgelagerten Haufwerken herrühren, sind die untersuchten Bodenproben unauffällig bis geringfügig belastet.

­ Untersuchungsbereich I

Hier wurden insgesamt 20 Schürfe und 5 Kernbohrungen durchgeführt, von denen zwei zu Grundwassermeßstellen ausgebaut wurden. In den Schürfen und Kernbohrungen wurden folgende Auffüllmaterialien gefunden: Bauschutt, Schotter- und Ziegelbruchstücke, Glühbirnenreste, Keramikbruchstücke, Draht, Pflastersteine, Natursteinbruchstücke, Bodenmaterial, Bimsstein, Betonbruchstücke, Straßenaufbruch, verbranntes Holz, Glas, Schlacke, Fliesen, Plastik, Schieferplatten, Flußschlamm, Papierschlämme, Sandfangmaterial, Vorsiebmaterial, bituminöses Material, diverse lehmigtonige Materialien ­ zum Teil mit Ölgeruch, zum Teil mit naphthalinartigem Geruch, Erdaushub, Gießereisande, öl- und PAK-verunreinigter Aushub.

Die chemischen Analysen der bei den Schürfen und Kernbohrungen gewonnenen Bodenproben zeigen teilweise deutliche Überschreitungen sowohl der Stufenwerte des

ALF (bzw. die im 3.8-10 fortgeschriebenen Stufenwerte) als auch der LAGA-Zuordnungswerte.

So wird in Schurf 17 der Stufe-1-Wert für PAK, Blei und Chrom überschritten, sowie der Z0-Wert für Zink, Blei und Nickel und der Z1.1-Wert für PAK und Chrom. In Schurf 20 überschreitet der PAK-Gehalt den Stufe-1 Wert. Bei den Kernbohrungen ergaben sich Stufe-1-WertÜberschreitungen für PAK, MKW, Blei, Kupfer, Zink, Cadmium und Arsen, teilweise auch Stufe-2-Wert-Überschreitungen bei PAK, MKW, Blei und Kupfer.

­ Untersuchungsbereich II Ergänzend zu den im Oktober 1998 durchgeführten Schürfen, bei denen Belastungen mit MKW und PAK über dem Stufe-1-Wert gefunden wurden, wurden drei weitere Schürfe angelegt sowie eine Kernbohrung als Grundwassermeßstelle ausgebaut. In den Schürfen war deutlicher Dieselgeruch wahrnehmbar, in der Kernbohrung wurde bis in eine Tiefe von 7,8 m Bauschutt und sandfangähnliches Material erbohrt. In Schurf II 4 war für MKW, Zink und Kupfer der Z0-Wert überschritten, für MKW und PAK der Stufe-1-Wert. Im Schurf 5 lag die MKW-Konzentration über dem Stufe-1-Wert, in Schurf 6 überschritten die PAK den Stufe-1-Wert. In K5 waren die Z0-Werte für Cadmium, Kupfer, Zink und Quecksilber überschritten, bei Zink auch der Stufe-1-Wert.

­ Untersuchungsbereiche III und IV

In drei Schürfen wurden PAK, in zwei Schürfen MKW über dem Stufe-1-Wert gefunden. In einer rußähnlichen Sonderprobe lagen MKW und PAK über dem Stufe-2 Wert. In den Schürfen wurden neben Erdaushub unterschiedliche Bauschuttanteile festgestellt. Die Kernbohrungen ergaben bis in eine Tiefe von 9,2 m Auffüllungen mit: Bauschutt, Steinen, Plastik, Kabelresten, Holz, Kacheln, Straßenaufbruch, Ton, Filz, Sand und vorsiebähnlichem Material. Die chemischen Analysen ergaben Überschreitungen des Stufe-1-Wertes für Kupfer, Zink, PAK, MKW und Blei. Stufe-2-Werte wurden nicht überschritten, die untersuchten Eluate sind unauffällig.

­ Untersuchungsbereich V Geringfügige Überschreitungen des Stufe-1-Wertes für PAK in zwei Schürfen und für MKW in einem Schurf. In der Kernbohrung wurde bis in 1 m Tiefe der Stufe-1-Wert für MKW überschritten. In den Rammkernsondierungen wurden lediglich im oberflächennahen Bereich Überschreitungen des Stufe-1-Wertes für MKW und PAK gemessen, mit Ausnahme eines abgegrenzten Bereichs in RKS 3 von 0,4­1 m, in dem hohe PAK-Gehalte auftraten.

­ Untersuchungsbereich Fa. S.

In K12 wurde neben Bodenmaterial Bauschutt, Schlacke, Papierschlämme und sandfangähnliches Material bis in eine Tiefe von 9,5 m erbohrt. An stofflichen Belastungen wurden MKW, Blei und Kupfer über dem Stufe-1-Wert, PAK über dem Stufe-2-Wert festgestellt.

In K13 wurde neben einer sandig-kiesigen Matrix bis in 3,8 m Tiefe Bauschutt und Papierschlämme gefunden.

Der Stufe-1-Wert wird für MKW, PAK und Kupfer überschritten.

Zu 2.2:

Das Büro B. ist als leistungsfähiges Planungsbüro bekannt.

Altlastenfälle hat es im hiesigen Bereich noch nicht bearbeitet. Nach der Referenzliste betätigt sich das Büro seit etwa 1993 in diesem Aufgabenfeld. Für das vorliegende Gutachten, in dem im wesentlichen die Schadstoffpotentiale zu ermitteln und zu bewerten waren, ist der Rahmen für die Bearbeitung durch den Altlastenleitfaden bzw. das eng vorgegeben. Besonderer Spezialkenntnisse bedarf es hier nicht. Etwas anderes gilt für den sich anschließenden Schritt der Sanierungsplanung.

Zu 2.3:

B. hat zur Analyse der Boden- und Wasserproben das Labor Dr. G. eingeschaltet, das seinerseits schon Analysen für beteiligte Firmen ausgeführt hat. Hieraus kann jedoch nicht der Schluß gezogen werden, dass den Untersuchungsergebnissen zu mißtrauen wäre. Nachdem Herr K. in absehbarer Zeit keine weiteren Untersuchungen in Auftrag geben wird, hätte das Labor keinen Vorteil aus einer Begünstigung von Herrn K. Plausibilitätsprüfungen lassen keine Unregelmäßigkeiten erkennen. Bei dem Labor G. handelt es sich um ein AQS-zertifiziertes Labor, das einen guten Ruf zu verlieren hätte.

Zu 3.: Aus den Unterlagen des LRA Bamberg ergibt sich kein Nachweis, dass Elektroschrott aus dem Aschaffenburger Raum nach Trunstadt gelangt ist. Nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bamberg in der Einstellungsverfügung vom 09.12.1992 wurden auf der Hausmülldeponie Wonfurt ca. 26,7 t erdiges Material sichergestellt, das mit Metall-, Kunststoffkleinteilen, Kabelstücken etc. durchsetzt war.

Zu 4.: Zwischen Mai 1993 und Januar 1994 wurden ca. 8000 t Papierschlämme vermischt mit Carbokalk und Boden in die Kiesgruben der Fa. M. eingebracht. Eine Freigabe für die Verfüllung durch das Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt lag nicht vor. Im März 1994 erließ das Landratsamt Haßberge eine Beseitigungsanordnung. Eine Einschätzung des Gefährdungspotentials durch das Wasserwirtschaftsamt lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor, die Beseitigungsanordnung begründete sich allein auf die bescheidswidrige Verfüllung von Abfallstoffen.

Nachdem diese Beseitigungsanordnung nicht vollzogen worden war, wurden bei einem Ortstermin am 06.03. mehrere Schürfe angelegt und Proben entnommen. Die Analysenergebnisse einer besonders auffälligen Probe ergaben damals keine Überschreitungen des Stufe-2-Wertes des Altlastenleitfadens, allerdings waren die für die Verfüllung zulässigen Werte überschritten:

­ Z1.1-Wert für MKW 300 mg/kg

­ Meßwert 679 mg/kg

­ Stufe-1-Wert ALF 1000 mg/kg

­ Stufe-2-Wert ALF 5000 mg/kg.

Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse bewertete das Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt die Umweltgefährdung dieser unerlaubten Ablagerungen als weniger schwerwie gend und bestand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht auf einer Auskofferung, sondern hielt eine Grundwasserüberwachung für ausreichend. Das damals angeordnete Überwachungsprogramm wurde bis heute nicht eingestellt.

Die eigentlich erwartete Schadstoffabnahme der biologisch abbaubaren Kohlenwasserstoffe fand bisher nicht statt, vielmehr werden heute höhere MKW-Gehalte gemessen als 1995. Im Gutachten des Büros B. wurden folgende Höchstbelastungen genannt:

­ Schurf 14 1905 mg/kg

­ Kernbohrung 22 4794 mg/kg.

In der Zwischenzeit fand eine Überarbeitung des Altlastenleitfadens statt, bei der z. B. für Kohlenwasserstoffe (KW) der Stufe-1-Wert von 1000 mg/kg auf 100 mg/kg und der Stufe-2-Wert von 5000 mg/kg auf 1000 mg/kg herabgesetzt wurde. Durch diese Neueinstufung wird heute das Gefährdungspotential höher eingestuft als noch vor vier Jahren. Eine mögliche Ursache für die gestiegenen KW-Gehalte könnte der Abbau von langkettigen, polaren organischen Substanzen zu kürzerkettigen, unpolaren Kohlenwasserstoffen sein, die dann mit der DIN-Bestimmungsmethode (DEV H18) nachgewiesen werden.

Zu 5.1: Ja. Die vom Labor des WWA Schweinfurt Ende 1998 gemessenen erhöhten Quecksilbergehalte aus Grundwasserproben wurden bereits bei der vom WWA selbst wegen fehlender Plausibilität durchgeführten Doppelbestimmung dieser Proben nicht mehr bestätigt. Auch bei den bescheidsgemäßen halbjährlichen Untersuchungen durch ein anerkanntes privates Labor wurde im Grundwasser der Roßstädter Meßstellen Quecksilber stets unter oder nahe der Nachweisgrenze ermittelt. Bei den Untersuchungen für das Gutachten der Fa. B. im Februar 1999 war Quecksilber ebenfalls in keiner Grundwassermeßstelle nachweisbar.

Zu 5.2:

Das Gutachten der Fa. B. berichtet von Spuren von Quecksilber unter dem Stufe-1-Wert des Altlastenleitfadens in einzelnen Bodenproben. In einer einzigen Bodenprobe im Bereich der Sandwaschanlage wurde eine Quecksilberkonzentration über dem Stufe-1-Wert festgestellt. Auch haben Grundwassermessungen am Pegel Sandwaschanlage mehrmals Spuren von Quecksilber ­ deutlich unter dem Stufe-1 Wert ­ ergeben. Die Herkunft dieser Quecksilberkontaminationen ist ungeklärt. Bei derartigen Auffüllungen lässt sich nicht jede einzelne eingebrachte Charge nachvollziehen und zuordnen.

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass der Schadstoff Quecksilber mit einer Stufe-1-Wert-Überschreitung auf dem ganzen Kiesabbaugelände Roßstadt/Trunstadt nicht nennenswert zum Gefährdungspotential der Auffüllungen beiträgt.

Zu 5.3: Quecksilber wurde in den oberirdischen Gewässern (Main, Baggerseen) und im Grundwasser unter der Nachweisgrenze oder in Einzelfällen im Spurenbereich gefunden. Die Bodenproben wiesen mit Ausnahme einer Probe im Bereich der Sandwaschanlage nur Spuren von Quecksilber (unter dem Stufe-1-Wert des Altlastenleitfadens) auf. Es gibt somit nur eine Stufe-1-Wert-Überschreitung im Boden auf dem ganzen Kiesabbaugelände Roßstadt/Trunstadt.

Berücksichtigt man noch die hydrogeologischen Randbedingungen, so kann eine Gefährdung der flußabwärts liegenden Wasserversorgungsanlagen durch Quecksilber so gut wie ausgeschlossen werden.

Zu den 6.1 und 6.2:

Das Landratsamt Haßberge hatte auf Rückfrage beim Landratsamt Roth erfahren, dass nach den Betriebstagebüchern der Bodenreinigungsanlage der Firma B. in Roth dort gereinigtes Material mit dem Entsorgungsweg M., Roßstadt, deklariert worden war. Nach den dortigen Eintragungen soll 1997 eine Menge von ca. 60.000 t nach Roßstadt verschickt worden sein. Die einschlägigen Betriebstagebücher der Firma M. wiesen allerdings keine derartigen Eintragungen auf. Auf Vorhalt erklärte Herr K. seinerzeit, dass es sich um Material gehandelt habe, welches tatsächlich auf oberfränkischer Seite zur Verfüllung gekommen sei und fälschlich auf die Firma M. ausgetragen wurde. Das Landratsamt Bamberg sowie das Wasserwirtschaftsamt Bamberg wurden hierüber umgehend informiert.

Bei den durchgeführten Untersuchungen haben sich keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass kontaminiertes Material aus der RBK in die unterfränkischen Baggerseen verklappt wurde. Es liegen auch keine Zeugenaussagen vor, wonach die entsprechenden Anlieferungen ­ falls sie stattgefunden haben, was aufgrund der Betriebstagebücher nicht nachweisbar ist ­ in Unterfranken stattgefunden haben. Nur unter der Trocknungsanlage der Firma K. wurden Materialproben erbohrt, die den Rückschluß zulassen, dass hier auch Tankstellensanierungsmaterial mit eingebracht wurde. Ein Rückschluß auf den Ort der Herkunft des Materials lässt sich daraus nicht ableiten. Die Untersuchungen auf dem Firmengelände K. lassen jedoch keinesfalls den Rückschluß zu, daß dort in sehr großen Mengen Tankstellensanierungsmaterial eingebracht wurde.

Vom Landratsamt Bamberg wird dazu mitgeteilt, dass lt. Schreiben des Landratsamtes Roth vom 22.02.

59.898,89 t Material aus der Bodenreinigungsanlage der Fa. B. mit Schiffen abtransportiert wurde. Nach dem Betriebstagebuch von M. (das sog. Betriebstagebuch wurde erst nachträglich, wohl auch auf Grundlage von Rückrechnungen und Schätzungen erstellt) wurden 57.699 t per Schiff aus Roth von der Fa. B. angeliefert. Von R. sind 7.679 t vermerkt. Insgesamt wurden per Schiff aus Roth 68.697 t Aufbereitungsmaterial angeliefert. Eine zuverlässige Aussage darüber, ob dieses Material nicht oder nicht ausreichend gereinigt war und in die Baggerseen gelangt ist, konnte nicht getroffen werden.

Zu 7.: Nach dem vorliegenden Kenntnisstand ist die Fa. E. am Kommanditkapital der Fa. R. zu 30 % beteiligt.