Mädchenbeauftragte

Der Landtag wolle beschließen:

An allen Schulen werden Mädchenbeauftragte gewählt.

Zu Mädchenbeauftragten können grundsätzlich nur Frauen ernannt werden.

Ziel ihrer Arbeit ist die Verwirklichung der Gleichberechtigung und damit vor allem gleicher Chancen für Mädchen und junge Frauen beim Zugang zur beruflichen Ausbildung und zum Beruf.

Die Mädchenbeauftragten haben unter anderem folgende Aufgaben:

Sie fördern die Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Mädchen.

Sie sind Ansprechpartnerinnen in Fällen von Diskriminierung und Gewalt gegen Schülerinnen.

Sie thematisieren Rollenstereotypen und strukturelle Ungleichverhältnisse im schulischen Alltag und bieten Projekttage und andere Aktivitäten an, die zur Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler beitragen.

Sie berücksichtigen die Situation von ausländischen Mädchen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufsfindung.

Sie bieten Fortbildungen zur Sensibilisierung des Kollegiums und der Schulleitung im Hinblick auf Schülerinnenförderung an.

Sie sind eingebunden in die Struktur der Gleichstellungsbeauftragten und erarbeiten in diesem Zusammenhang Konzepte der Schülerinnenförderung an den bayerischen Schulen.

Die Mädchenbeauftragten erhalten je nach Größe der Schule Anrechnungsstunden.