Bayerische Forschungsstiftung: Bilanz

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die Ergebnisse der anwendungsbezogenen Forschungsvorhaben zu berichten, die durch die Bayerische Forschungsstiftung seit 1990 mit rund 440 Millionen Mark gefördert wurden. Dabei ist darzulegen, inwiefern durch die vorgenommene Förderung anwendungsnaher Forschung der Hochtechnologiestandort Bayern gefördert, in welchem Maße dabei mittelständische Betriebe berücksichtigt wurden, in welche Forschungsgebiete die Mittel flossen und welche Branchen davon in welchem Maße profitieren konnten. Angaben über die Effizienz des Mitteleinsatzes werden erbeten.

Begründung: Aufgabe staatlicher Forschungspolitik ist in erster Linie die Förderung von Grundlagenforschung. Anwendungsbezogene Forschung liegt im Eigeninteresse von Industrie und Wirtschaft. Daß der Staat die anwendungsorientierte Forschung finanziert, läßt sich in einer Marktwirtschaft unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen: damit verdrängt er ohne Not die Unternehmen aus dieser Aktivität. Denn die Früchte der anwendungsorientierten Forschung sind zurechenbar und können von den Firmen tatsächlich geerntet werden, wenn auch oft erst viel später. Wenn die Staatsregierung auf diese Weise Aufgaben der Unternehmen übernimmt, sollte sie die Vorteile, die Bayern aus diesen Aktivitäten erwachsen, benennen und die Vorteile, die Unternehmen daraus ziehen, beziffern können.