Darlehen

10. Weshalb gründete die Geschäftsführung am 4. 2. 1998 in Chemnitz und am 11. 02. 1998 in Dresden neue Filialen, zu deren Zweck auch die Übernahme von Bauträgeraufgaben gehört?

11. Weshalb hat die Geschäftsführung die Kontrollgremien fortgesetzt über die wirkliche Risiko- und Ertragslage sowie den Stand der laufenden Projekte der Gesellschaft nicht hinreichend oder falsch informiert?

12. Laut ORH hätte nähere Informationen über die Verlustobjekte möglicherweise ein von der LWS erstellter Risikoordner enthalten, der jedoch bei Anforderung durch den ORH laut Mitteilung der Geschäftsführung nicht mehr auffindbar war. Wurde dieser Risikoordner überhaupt geführt? Wenn ja, wer hat ihn geführt, was war der Inhalt des Risikoordners, wie erklärt sich die Geschäftsführung das plötzliche Verschwinden dieser Unterlagen und was wurde unternommen, ihn wiederzufinden?

V. Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates der LWS

1. Welche Beschlüsse wurden seit 1990 von Aufsichtsrat und Grundstücksausschuß gefaßt?

2. Hat der Aufsichtsrat jemals geprüft, ob die Geschäftstätigkeit der LWS im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften steht, insbesondere mit Art. 65 Abs. 1 Nr. 1

3. Weshalb ließen die Aufsichtsräte eine unbegrenzte Expansion auf das gewinnorientierte und risikoreiche Trägergeschäft der LWS zu?

4. Was unternahmen die Aufsichtsräte, um das öffentliche Interesse an einer wirtschaftlichen und sparsamen Geschäftspolitik der LWS durchzusetzen und die vom ORH gerügten gravierenden Mißstände im operativen Geschäft der LWS-Geschäftsführung, insbesondere die fehlende Kostenrechnung, zu beseitigen?

5. Aus welchen Gründen wurde im Mai 1992 vom Aufsichtsrat die zur Risikobegrenzung im Trägergeschäft seit 1985 geltende sog. 1/3-Regelung aufgehoben, nach der bei Eigentumsmaßnahmen der LWS Baufreigaben grundsätzlich erst erfolgen durften, wenn etwa ein Drittel der vorgesehenen Einheiten veräußert oder fest plaziert war?

6. Gab es Bedenken innerhalb des Aufsichtsrates gegen die Außerkraftsetzung dieser wichtigen Sicherheitsauflage?

7. Wurde die Auferlegung einer erhöhten Informationspflicht seitens der Geschäftsführung gegenüber dem Grundstücksausschuß des Aufsichtsrates als adäquater Kontrollmechanismus für die erhebliche Kompetenzerweiterung der Geschäftsführung angesehen, die fortan in eigener Verantwortung den Baubeginn von Eigentumsmaßnahmen freigeben durfte? Weshalb und von wem?

8. Wer vom Aufsichtsrat verteidigte wann und weshalb die Geschäftsführung gegen kritische Äußerungen gegenüber der Geschäftsführung und im Hinblick auf das Auskunftsbegehren über die tatsächliche Ertrags- und Risikolage der Gesellschaft durch die Vertreter der

9. Aus welchen Gründen lehnte der Aufsichtsrat, insbesondere dessen Grundstücksausschuß, ein an ihn gerichtetes Angebot der Geschäftsführung vom Februar 1995 ab, stärker in Einzelentscheidungen der LWS mit eingebunden zu werden - dies vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden negativen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt in den neuen Ländern?

10. Wann und wie detailliert wurde der Aufsichtsrat über die auflaufenden Verluste informiert und wann wurde ihm bewußt, dass das Unternehmen in eine bedrohliche Schieflage geraten war?

11. Welche Konsequenzen zog der Aufsichtsrat hieraus?

12. Der Aufsichtsrat genehmigte im November 1995, daß Objekte mit Mietgarantien verkauft werden können.

Inwieweit wurde der Aufsichtsrat darüber informiert, daß besonders Objekte in den neuen Ländern mit immer höheren Mietgarantien veräußert wurden?

13. Gab es Pläne, die LWS z. B. mit der Bayerischen Landessiedlung (BLS) zu fusionieren, um damit Verluste aufzufangen?

14. In welcher Form und wann hat der Aufsichtsrat die Gesellschafter über Fehlentwicklungen bei der LWS informiert?

15. Welches Sanierungskonzept wird derzeit vom Aufsichtsrat verfolgt?

VI. Verantwortlichkeit der Gesellschafter der LWS

1. Welche Beschlüsse wurden seit 1990 von der Gesellschafterversammlung gefaßt?

2. Haben die Gesellschafter jemals geprüft, ob die Geschäftstätigkeit der LWS im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften steht, insbesondere mit Art. 65 Abs. 1 Nr. 1

3. Weshalb ließen die Gesellschafter eine unbegrenzte Expansion der LWS-Geschäftstätigkeit auf das gewinnorientierte und risikoreiche Trägergeschäft der LWS zu?

4. Unterstützten die Verwaltungsräte der Gesellschafter auch dann noch den eingeschlagenen Kurs der LWS, als sich die Risiken und Verluste im Bauträgergeschäft bereits deutlich abzeichneten?

5. Was haben die Gesellschafter getan, um das öffentliche Interesse an einer wirtschaftlichen und sparsamen Geschäftspolitik der LWS durchzusetzen und die vom ORH festgestellten gravierenden Mißstände im Management der LWS zu beseitigen?

6. Inwieweit nahm die Gesellschafterversammlung, deren Stellung durch die Satzungsänderung vom 27. 12. 1993 und die damit verbundene Einführung einer doppelten Zustimmungspflicht von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung nachhaltig gestärkt wurde, ihre dadurch gesteigerte Kontrollverpflichtung wahr, um den Niedergang der LWS aufzuhalten?

7. Kam es infolge der von der interministeriellen Kontrollarbeitsgruppe festgestellten Verflechtung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlung zu einer gegenseitigen Einflußnahme?

8. In welchem Umfang fanden gemeinsame Beratung und Entscheidungsfindung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung statt?

9. Weshalb tolerierten die Gesellschafter eine fortgesetzte unzureichende Unterrichtung über die tatsächliche Ertrags- und Risikolage der LWS durch deren Geschäftsführung?

10. Welche Kredite und Darlehen, in welcher Höhe, wann und zu welchen Konditionen vergaben die Gesellschafter und Bayerische Landesbank an die LWS?

11. Wann und in welcher Form haben sich die Kreditausschüsse der und der Bayerischen Landesbank mit der Kreditvergabe an die LWS befaßt?

12. Wer gehörte im einzelnen den Kreditausschüssen an?

13. Welche Informationen lagen der Kreditgewährung jeweils zu Grunde?

14. Wie sahen im Vergleich zu den von und Bayerischer Landesbank gewährten Krediten die marktüblichen Konditionen aus?

15. Bestanden im Rahmen dieser Kreditvergabe Interessenkonflikte zwischen den Gesellschaftern untereinander oder zwischen den Gesellschaftern und der LWS?

16. Falls ja, wurden solche Interessenkonflikte jemals bei den Gesellschaftern oder in der LWS thematisiert?

17. Sind Regreßansprüche gegen Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer geltend gemacht worden?

Falls ja, von welcher Seite, gegen wen und in welcher Höhe?

Falls nein, weshalb nicht?

A) Verantwortlichkeit bei der

1. Inwieweit und wann wurde die insbesondere die ihren Gremien angehörenden Kabinettsmitglieder, über die Vorgänge bei der LWS und die Kreditvergaben an die LWS informiert?

2. Weshalb wirkten die Gremien der nicht auf eine Auswechslung der Geschäftsführung der LWS hin, obwohl die kurz nach Übernahme der LWSAnteile laut ORH-Bericht selbst der Ansicht war, daß ein hinreichender Immobilien- und Bausachverstand in der Geschäftsführung der LWS fehlte?

3. Weshalb nahmen am 16. 03. 1995 die übrigen LWSGesellschafter und der Vorsitzende des Aufsichtsrates ihre Zustimmung zur Ablösung des Geschäftsführers Dr. Usadel wieder zurück?

4. Welche Gründe gab es für die Weiterbeschäftigung Dr. Usadels?

5. Weshalb wurde insbesondere Geschäftsführer Dr. Dirk Usadel erst zum 31. 12. 1995 abgelöst, obwohl die schon kurze Zeit nach Übernahme der Anteilsmehrheit an der LWS eine solche Ablösung für angezeigt hielt?

6. Was unternahmen die Gremien der als am 16. 03.

1995 die übrigen LWS-Gesellschafter und der Aufsichtsratsvorsitzende Alfred Sauter ihre ursprüngliche Zustimmung zur Ablösung Dr. Usadels zurückgenommen hatten?

7. Welche Unternehmensberatungsgesellschaft wurde im Mai 1994 gegen Honorar eigens von der zur Suche und Vorauswahl qualifizierter Kandidaten für die Position eines Sprechers der Geschäftsleitung der LWS beauftragt?

8. Nach welchen Kriterien fanden Suche und Vorauswahl statt?

9. Welche Kandidaten kamen hierbei in die engere Auswahl und wer wurde am 03. 03. 1995 einstimmig als qualifizierter Immobilienfachmann für die Position des Sprechers der Geschäftsleitung der LWS ausgewählt?

10. Welche Vorbehalte bestanden von seiten des Aufsichtsratsvorsitzenden Sauter gegen den bereits nominierten Kandidaten, die dieser mit Schreiben vom 10.

05. 1995 als Grund dafür nannte, nicht länger für die Position zur Verfügung zu stehen?

11. Weshalb betrieben die Gremien der nachdem der bisherige Kandidat seinen Verzicht erklärt hatte, nicht die Fortsetzung der Suche oder griffen auf die beiden anderen, ebenso gut qualifizierten Bewerber zurück?

12. Inwieweit wurde Ministerpräsident Dr. Stoiber mit den unter den Fragen 3 bis 11 dieses Komplexes thematisierten Vorgängen befaßt und nahm persönlich Einfluß?

13. Wieso hat der Ministerpräsident zunächst behauptet, nur zu Beginn der neunziger Jahre hinsichtlich der Neuausrichtung der LWS-Geschäftspolitik Einfluß genommen zu haben, während er später einräumte, mit den unter den Fragen 3 bis 11 dieses Komplexes thematisierten Vorgängen befaßt worden zu sein?

14. Inwieweit wurde Dr. Stoiber darüber hinaus mit geschäftspolitischen und personellen Entscheidungen bei der LWS befaßt oder nahm persönlich Einfluß? B) Verantwortlichkeit bei der Bayerischen Landesbank

1. Inwieweit wurde die Bayerische Landesbank, insbesondere die ihren Gremien angehörenden Kabinettsmitglieder, über die Vorgänge bei der LWS und die Kreditvergaben an die LWS informiert?

2. Weshalb ließen es die Gremien der Bayerischen Landesbank zu, dass diese als Hausbank der LWS entgegen den branchenüblichen Gepflogenheiten statt einer Objektfinanzierung eine globale Unternehmensfinanzierung durchführte?

3. Welche Rolle spielte die Bayerische Landesbank im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung des von ihr ausgeliehenen Geschäftsführers Dr. Dirk Usadel?

4. Inwieweit unterstützte die Bayerische Landesbank die bei deren Bemühungen, Informationsdefizite zwischen LWS-Management und Kontrollgremien zu beseitigen und auf eine Auswechslung der Geschäftsführung hinzuwirken?

5. Wie haben die direkt von der Bayerischen Landesbank in den Aufsichtsrat der LWS entsandten Vertreter die vorstehenden Fragen 1 bis 4 beurteilt? Inwieweit wurden sie hiervon informiert bzw. ließen die globale Unternehmensfinanzierung zu?

VII. Verantwortlichkeit der Bayerischen Staatsregierung A) Verantwortlichkeit des

1. Wer hat die Staatsaufsicht als Staatsbeauftragter im für und Bayerische Landesbank innegehabt?

2. Was hat der Staatsbeauftragte unternommen, welche Berichte und Stellungnahmen hat er verfaßt, und wem wurden sie zugeleitet?

3. Was hat das 1997 veranlaßt, zu einer positiven Prognose für die Entwicklung der LWS zu gelangen?

4. Wer hat diese Stellungnahme verfaßt?

5. Hat das jemals geprüft, ob die Geschäftstätigkeit der LWS im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften steht, insbesondere mit Art. 65 Abs. 1 Nr. 1

6. Das wollte mit Schreiben vom 15. Oktober 1991 eine dreijährige Beobachtungsphase hinsichtlich des Bauträgergeschäfts der LWS gewähren. Warum hat es nach dieser Frist nicht regulierend eingegriffen?

7. Wurden Berichte während dieser Beobachtungsphase angefertigt und falls ja, von wem, wann und welchen Inhalts?

8. Wer erhielt die Berichte?

9. Welche Informationen erhielt das nach Ablauf der Beobachtungsphase?

10. Welche Konsequenzen zog das hieraus?

11. Zu welchen Bewertungen kam das hinsichtlich der auflaufenden Verluste bei der LWS in den Jahren 1994 bis 1998?

12. Was unternahmen die damaligen Staatsminister der Finanzen, Dr. Georg Frhr. von Waldenfels und Erwin Huber, um weitere Verluste der LWS zu verhindern?

13. Weshalb und von wem wurde Minsterialdirigent Rometsch mit der Leitung der Kontroll-Arbeitsgruppe betraut?

14. Worauf sind die unterschiedlichen Bewertungen des für den ORH-Bericht und für den Bericht der Kontroll-Arbeitsgruppe zurückzuführen?

B) Verantwortlichkeit des

1. Hat das jemals geprüft, ob die Geschäftstätigkeit der LWS im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit Art. 65 Abs. 1 Nr. 1 steht?

2. Inwieweit hat der damalige Staatsminister des Innern, Dr. Edmund Stoiber, die weitere Entwicklung der LWS ab 1991 verfolgt, nachdem er eine grundlegende Änderung der bisherigen Geschäftspolitik und die massive Ausweitung der LWS-Geschäftstätigkeit im Bauträgerbereich gegen die Bedenken des durchgesetzt hatte?

3. Zu welchen Bewertungen kam das hinsichtlich der auflaufenden Verluste bei der LWS in den Jahren 1994 bis 1998?

C) Verantwortlichkeit der Staatskanzlei

1. Hat die Staatskanzlei jemals geprüft, ob die Geschäftstätigkeit der LWS im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften steht, insbesondere mit Art. 65 Abs. 1 Nr. 1

2. In welcher Weise wurde das Ressortprinzip der Ministerien beachtet?

3. Wer hat sich wann in der Staatskanzlei mit der LWS befaßt und welche Vermerke sind dort erstellt worden?

4. In welcher Funktion, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Auftrag wurde Dr. Otto Seidl mit dem Sondergutachten beauftragt?

5. Wie hoch war sein Honorar, auf welcher Grundlage wurde es berechnet und aus welchem Haushaltstitel wurde es finanziert?

6. Wurde in der Staatskanzlei eine Sondergruppe für Dr. Seidl eingerichtet?

D) Befassung des Kabinetts mit der LWS

1. Wann und in welcher Form befaßte sich das Kabinett Streibl mit der LWS? Welche Kabinettsmitglieder im einzelnen?