Stand der Planung einer Tank- und Rastanlage Herleshausen Süd an der Autobahn A 4

Seit Jahren bemüht sich die Gemeinde Herleshausen gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Werra-Meißner-Kreises um die zügige Planung einer Tank- und Rastanlage im Bereich der Gemarkung Herleshausen auf der Südseite der Autobahn, das heißt in West-Ost-Richtung. Offensichtlich ist es den Planern in den letzten Jahren nicht gelungen, die Pläne für eine Realisierung der Tank- und Rastanlage "Werratal" so zügig voranzutreiben, dass in absehbarer Zeit mit einem Baubeginn zu rechnen ist.

Im Moment besteht die Gefahr, dass das derzeitige Pachtverhältnis für die Tankund Rastanlage an der A 4, an der Nordseite der Autobahn in Ost-West-Richtung gelegen, ausläuft und die Konzession über den 31. August 2006 hinaus nicht verlängert wird. Dies würde den Verlust von über 20 Arbeitsplätzen und eine weitere Schwächung der bekanntermaßen strukturschwachen Gemeinde Herleshausen nach sich ziehen.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie ist der Stand des Planungsverfahrens zum Bau einer Tank- und Rastanlage "Werratal" an der Südseite der BAB 4 in der Gemarkung Herleshausen?

Frage 2. Welche Faktoren waren ausschlaggebend dafür, dass die Planung in den letzten Jahren nicht zügig vorangekommen ist?

Für den Neubau einer bewirtschafteten Tank- und Rastanlage "Werratal" (Herleshausen/Süd) an der A 4 bei Herleshausen und den Bau einer Verteilerfahrbahn ist der Plan von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung im Jahr 2004 aufgestellt worden, nachdem das frühere Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das Standortkonzept am 21. März 2002 genehmigt hatte. Das Planfeststellungsverfahren wurde vom Regierungspräsidium Kassel auf Antrag des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Fulda im Februar 2005 eingeleitet. In diesem Verfahren sind Einwendungen gegen die geplante Tank- und Rastanlage vorgebracht worden, die in dem Erörterungstermin am 25. Januar 2006 vor dem Regierungspräsidium Kassel nicht ausgeräumt werden konnten. Die Anhörungsbehörde hat die Plan- und Anhörungsunterlagen der Planfeststellungsbehörde im Februar 2006 zwecks Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorgelegt. Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist für das 1. Quartal 2007 vorgesehen.

Frage 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit die Konzession für die derzeit betriebene Tank- und Rastanlage Herleshausen Nord nicht zum 31. August 2006 ausläuft?

Bei dem Konzessionsvertrag für die Tankstelle mit Raststätte Herleshausen/Nord handelt es sich um einen befristeten Konzessionsvertrag, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits klar war, dass es sich hier um einen künftig wegfallenden Nebenbetrieb handelt. Im Rahmen des Ausbaus der A 4 soll die Tank- und Rastanlage Herleshausen/Nord nach Maßgabe des Bundes zu einer unbewirtschafteten Rastanlage (nur mit WC) umgebaut werden. Das Baurecht liegt hierfür vor und der sechsstreifige Ausbau der A 4 mit Umbau der Anschlussstelle Herleshausen ist bereits umgesetzt.

Grundsätzlich bestehen seitens der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung keine Einwände, wenn die Raststätte mit Tankstelle bis zum Bau der Rastanlage Herleshausen/Süd weiter betrieben wird. Hierfür ist eine entsprechende Bereitschaft der Autobahn Tank & Rast GmbH erforderlich. Eine entsprechende Anfrage ist erfolgt. Die Autobahn Tank & Rast GmbH prüft derzeit das Angebot.

Frage 4. Welchen Einfluss übt die Landesregierung auf die Autobahn Tank & Rast Holding GmbH in Bonn aus, um die Pläne zur Erstellung einer neuen Anlage auch durch die Autobahngesellschaft als Betreiber schnellstmöglich umzusetzen?

Die Rastanlage Herleshausen/Süd wird im Auftrag des Bundes vom Land Hessen geplant und gebaut. Die Konzession für die neu einzurichtenden Betriebe ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens hat die Autobahn Tank & Rast GmbH einen Anspruch auf Erteilung der Konzession geltend gemacht. Die abschließende Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ergeben, dass ein solcher Anspruch nicht vorliegt und infolge dessen ist die Konzession auszuschreiben. Dies soll nach Vorlage des Baurechts für die Rastanlage Herleshausen/Süd erfolgen. Die Autobahn Tank & Rast GmbH kann sich dann in diesem Verfahren um die Konzession bewerben.

Frage 5. a) Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um zeitnah die Pläne für eine neue Anlage in der Südseite voranzutreiben?

b) Gibt es Vorstellungen, wann mit einem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen ist?

Die Planfeststellungsbehörde wird - wie zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt den Planfeststellungsbeschluss im 1. Quartal 2007 erlassen.

Eine Aussage, wann mit der Baumaßnahme begonnen wird, kann - insbesondere angesichts der im laufenden Planfeststellungsverfahren gegen die geplante Tank- und Rastanlage "Werratal" (Herleshausen Süd) vorgebrachten Einwendungen - derzeit nicht getroffen werden.