Vereinbarkeit von Unterrichtsgarantie plus und Hitzefrei

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie viele Unterrichtsstunden sind seit 1999 insgesamt durch Hitzefrei ausgefallen?

Eine Statistik zu insgesamt durch Hitzefrei ausgefallenen Stunden existiert nicht, da die Anordnung von Hitzefrei dem einzelnen Schulleiter bzw. der einzelnen Schulleiterin obliegt und die Zahl der ausgefallenen Stunden weder dem zuständigen Staatlichen Schulamt noch dem HKM gemeldet wird.

Frage 2. Inwieweit hält die Landesregierung Hitzefrei mit ihrem Konzept "Unterrichtsgarantie plus" für vereinbar?

Hitzefrei ist eine Ausnahmesituation und wird nur unter bestimmten Umständen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter angeordnet. Übersteigt die Temperatur um 11.00 Uhr in für die Temperatur im Schulgebäude repräsentativen Unterrichtsräumen 25 °C, kann Hitzefrei gegeben werden. Allerdings ist auch zu prüfe n, ob der Unterricht nicht eventuell in andere Klassenzimmer bzw. an andere Lernorte verlagert werden kann. Kommt es zu Hitzefrei, so trägt die Schule dafür Sorge, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht nach Hause fahren können oder wollen, bis zu der im Stundenplan aufgeführten Stunde betreut werden. Damit widerspricht "Hitzefrei" nicht der "Verlässlichen Schule".

Frage 3. Wie stellt sich die Landesregierung zu dem Betreuungsproblem, das für viele berufstätige Eltern durch Hitzefrei entsteht?

Frage 4. Wie steht die Landesregierung zu dem Konzept, trotz Hitzefrei die verlässliche Schule in Hessen einzuhalten?

Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen.

Frage 5. Wie steht die Landesregierung zu dem Konzept an heißen Tagen, anstatt nach der fünften Stunde Fachunterricht zu halten dem Wetter angepasste pädagogisch sinnvolle Betreuungsangebote anzubieten?

Es liegt schon nach dem derzeitigen Erlass im Ermessen der einzelnen Schule, ein solches Angebot zu machen.

Frage 6. Wie steht die Landesregierung zu einer Abschaffung des Hitzefrei-Erlasses?

Die Abschaffung des Erlasses ist nicht vorgesehen.