Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Großkrotzenburg
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung das hohe Verkehrsaufkommen durch den LKWDurchgangsverkehr in Großkrotzenburg?
Im Vergleich der durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge aller Landesstraßen in Hessen ist die L 3309 ("Taunusstraße/Lindenstraße") in der Ortsdurchfahrt Großkrotzenburg überdurchschnittlich belastet.
Frage 2. Sind derzeit vonseiten des Landes ein Rückbau der L 3309 (Ortsdurchfahrt Großkrotzenburg, Taunus-/Lindenstraße) bzw. andere Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zur Entlastung vom LKW-Durchgangsverkehr vorgesehen?
In der Ortsdurchfahrt Großkrotzenburg ist durch den Baulastträger Land der Weiterbau des Rad- und Gehwegs vorgesehen. Mit der Maßnahme sind eine Neuaufteilung des Querschnitts und eine Verringerung der Fahrbahnbreite verbunden. Wegen des Zusammenhangs mit anstehenden Kanalbaumaßnahmen hat die Gemeinde Großkrotzenburg in Abstimmung mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Gelnhausen die Planung übernommen.
Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Herabstufung der L 3309 zu einer Kreis- oder Gemeindestraße?
Welchen Zeitraum würde ein solcher Vorgang in Anspruch nehmen?
Ähnlich wie bei einer Landesstraße sind auch die Möglichkeiten verkehrslenkender Maßnahmen bei einer Kreisstraße begrenzt. Entsprechend der Verkehrsbedeutung von klassifizierten Straßen hat der Verkehrsfluss des überörtlichen Verkehrs Vorrang vor den Interessen innerörtlicher Verkehrsbelange.
Eine Abstufung zur Gemeindestraße eröffnet der Gemeinde weitergehende Möglichkeiten der Verkehrslenkung durch bauliche oder verkehrsbehördliche Maßnahmen.
Zurzeit kann allerdings nur der Abschnitt der L 3309 vom Beginn in Hanau ab der B 43 bis in Großkrotzenburg zur Einmündung der L 3308 ("Waitzweg") abgestuft werden.
Eine Abstufung der weiteren Strecke der L 3309 bis zur hessisch-bayerischen Grenze kann erst mit gleichzeitiger Abstufung der auf bayerischem Gebiet anschließenden Staatsstraße ("Krotzenburger Straße") bis zur Einmündung in die B 8 in Kahl am Main erfolgen. Das trifft auch auf eine zeitgleiche Abstufung der L 3308 ("Waitzweg") zwischen der L 3309 ("Taunusstraße/Lindenstraße") in der Ortsdurchfahrt Großkrotzenburg und der B 8 zu.
Voraussetzung hierfür ist wiederum die Abstufung der parallel zur Bundesautobahn verlaufenden Bundesfernstraße B 8 zur Staatsstraße bzw. Landesstraße als Bestandteil des vom Land Bayern federführend zu planenden Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Verknüpfungen des klassifizierten Straßennetzes im bayerisch/hessischen Grenzbereich an die Bundesautobahn A 45 mit einem umfassenden Maßnahmenbündel.
Der Zeitraum für die Umsetzung dieses Gesamtkonzepts kann noch nicht konkretisiert werden.
Als Zeitraum für die früher realisierbare Übergabe des Abschnitts der L 3309 zwischen der B 43 in Hanau und der L 3308 in Großkrotzenburg an die betroffenen Kommunen (dazu sind Beschlüsse der Gremien der Stadt Hanau und der Gemeinde Großkrotzenburg erforderlich) kann ca. ein Jahr angesetzt werden.
Frage 4. Gibt es Erkenntnisse, ob der Main-Kinzig-Kreis zur Übernahme der Straße bereit wäre?
Nein, dazu liegen keine Erkenntnisse vor.
Frage 5. Mit welchen Kosten für die Gemeinde wäre die Rückstufung zu einer Gemeindestraße verbunden?
Wann könnte eine solche Maßnahme abgeschlossen sein?
Mit der Abstufung wird die Gemeinde Baulastträger der Straße mit allen rechtlichen Verpflichtungen zur Unterhaltung der Gemeindestraße.
Zur Höhe der Unterhaltungskosten von Gemeindestraßen liegen keine Durchschnittswerte vor.
Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort zur Frage 3 hingewiesen.
Frage 6. An welche Voraussetzungen ist eine Herabstufung der L 3309 gebunden?
Trifft es zu, dass zuvor eine Rückstufung der B 8 zur Landesstraße notwendig ist?
Auf die Antwort zur Frage 3 wird hingewiesen.
Frage 7. Würde im Falle der Rückstufung der L 3309 zu einer Kreis-/Gemeindestraße eine vollkommene Sanierung der Straße einschließlich der Brückenwerke durch das Land vorgenommen?
Gemäß den Vorgaben des Hessischen Straßengesetzes hat das Land die zur Abstufung vorgesehene Landesstraße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Hierüber ist zu gegebener Zeit eine Zustandsbewertung durch die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung durchzuführen und der Umfang der erforderlichen Maßnahmen festzulegen.
Frage 8. Wenn ja, mit welchen Kosten für das Land muss dabei gerechnet werden?
Ob und in welchem Umfang ein ordnungsgemäßer Zustand wieder herzustellen ist, bleibt einer zum Abstufungsverfahren zeitnahen Feststellung mit der Gemeinde Großkrotzenburg abzuwarten. Erst danach werden Kostenschätzungen vorliegen.
Frage 9. Gibt es darüber hinaus Bestrebungen des Landes, den im Westteil der Gemeinde entlang der Ortsdurchfahrt begonnenen Rad- und Gehweg in absehbarer Zeit endgültig fertigzustellen?
Auf die Antwort zur Frage 2 wird hingewiesen.