Frauenförderung im Hochschulbereich VII: Deputatsermäßigung

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zusammen mit der bayerischen Rektorenkonferenz und der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ein Konzept zu erarbeiten, mit dem die Deputatsermäßigung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unabhängig von dem so genannten 7% Topf gewährt werden kann und das sicherstellt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der einzelnen Fakultäten eine Deputatsermäßigung in angemessenem Umfang erhalten.

Begründung:

Die bisherige Handhabung von Deputatsermäßigungen für Frauenbeauftragte ist unzureichend und uneinheitlich und wird deren Aufgabenumfang und Arbeitsaufwand nicht gerecht. Die zunehmende Belastung der Frauenbeauftragten resultiert aus den Vorgaben des Bayerischen Hochschulgesetzes, die Gleichberechtigung zu fördern.

Damit wird eine entsprechende Deputatsermäßigung erforderlich. Der so genannte 7Prozent-Topf aber ist nach Angaben des Wissenschaftsministeriums ausgeschöpft, daraus kann insbesondere den Frauenbeauftragten an den Fachbereichen keine Entlastung geboten werden. Nur wenn eine Entlastungsmöglichkeit ausschließlich zur Gleichstellungsförderung den Hochschulen neu zugewiesen wird, steht die Gleichstellungsarbeit diesbezüglich nicht länger in Konkurrenz zu anderen Aufgaben. Die Mitglieder der Hochschulen werden damit in die Lage versetzt, die Gleichstellung als ihre Angelegenheit und nicht als Monopol der Gleichstellungsbeauftragten wahrzunehmen.