Umwelt

Arbeiten und Planungen zum Abbruch und zur Entsorgung der Atomanlage der Siemens Kraftwerks Union AG in Karlstein-Großwelzheim, sowie den geplanten Bau der Atommüll-Lagerhalle zu stoppen, bis von den Betreibern der Anlage der Nachweis für die vollständige und für Menschen und Umwelt unschädliche Beseitigung der Anlagenteile in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit einem öffentlichen Erörterungstermin erbracht ist und die beteiligten Genehmigungsbehörden für bisherige und künftig anfallende Beseitigungsabfälle ein lückenloses Entsorgungskonzept der Öffentlichkeit vorlegen.

2. den geplanten Bau einer Atommüll-Lagerhalle ebenso einem öffentlichen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit einem öffentlichen Erörterungstermin zuzuleiten.

Begründung:

Im Siemens KWU Atomzentrum in Karlstein-Großwelzheim werden derzeit Teile der Betriebseinrichtung abgebaut. Der Öffentlichkeit wurde durch Zufall bekannt, dass 1000 Tonnen Bauschutt, vermutlich aus dem Abbau der Heißen Zellen, auf eine gewöhnliche Hausmülldeponie in Guggenberg im Landkreis Miltenberg eingelagert werden sollen. Der Landkreis Miltenberg hat die Ablagerung in der Hausmülldeponie Guggenberg inzwischen verweigert. Im Zusammenhang mit dieser Ablagerung wurde ermittelt, dass auch das aus dem Abbruch der Siemens Brennelementefabrik in Karlstein stammende radioaktiv kontaminierte Bauschuttmaterial der gleichen Betreiberin, d.h. der Firma Siemens, ebenfalls auf gewöhnlichen Hausmülldeponien, dass heißt in Stockstadt mit 1,8 t und auf einer hessischen Hausmülldeponie in Wickar-Flörsheim mit 29,4 t abgelagert wurde. Dies hat das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine vollständige und für Menschen und Umwelt unschädliche Beseitigung der Anlagenteile verstärkt. Im Gegensatz zu Hessen, wo derzeit ebenfalls eine Atomanlage von Siemens abgebaut wird, wird in Bayern bei der Stilllegung und dem Abbruch der Atomanlage von Siemens KWU, sowie für den geplanten Bau der in Karlstein-Großwelzheim auf ein öffentliches atomrechtliches Genehmigungsverfahren mit einem öffentlichen Erörterungstermin verzichtet. Die Öffentlichkeit muss ein Recht darauf haben über das Beseitigungs- und Entsorgungskonzept der Betreiberin informiert zu werden.

Da die Annahme der 1000 Tonnen Bauschutt auf der Hausmülldeponie Guggenberg derzeit durch den Kreis Miltenberg verweigert wird, ist davon auszugehen, dass eine Entsorgung von 1000 Tonnen Bauschutt für die Betreiberin Siemens KWU nicht mehr gesichert ist. Ein Stopp der Stilllegung und Abbrucharbeiten ist deshalb gerechtfertigt.

Des Weiteren ist das Verfahren zum Bau einer auf dem Gelände der Firma öffentlich zu machen, indem ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren mit einem öffentlichen Erörterungstermin durchgeführt wird.