Abschiebungsgewahrsam

Umsetzung des Erlasses über den Abschiebungsgewahrsam vom 13. Dezember 2001 und des Erlasses über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes (Gewahrsamsordnung) vom 17. Juni 2002

Wir fragen den Senat:

1. Aufnahme:

a) Werden Abschiebungshäftlinge bei ihrer Aufnahme in den Abschiebungsgewahrsam mit einem mehrsprachigen Merkblatt über ihre Rechte und Pflichten im Abschiebungsgewahrsam informiert, und wenn ja, wer ist für die Inhalte des Merkblattes verantwortlich?

b) Über welche Beratungs- und Betreuungsangebote (auch für den Fall der Haftentlassung) werden Abschiebungshäftlinge unterrichtet?

c) Über welche frauenspezifischen Angebote wurden weibliche Inhaftierte unterrichtet?

2. Vollzug der Abschiebungshaft:

a) Wie, in welchen Zeitabständen und durch wen wird seit August 2002 der Einkauf persönlicher Dinge für die Insassen der Gewahrsamseinrichtung gewährleistet?

b) Wie hoch sind die vorgesehenen und tatsächlich aufgewendeten Mittel für Bereitstellung und Instandhaltung der erforderlichen Gegenstände für Freizeit und Sport?

c) Wie, durch wen, mit welchem Stundenkontingent, mit welchen Dienstaufgaben und mit welchem Sachkostenbudget wird die nach § 9 Abs. 4 des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam vorgesehene sozialarbeiterische Betreuung der Inhaftierten gewährleistet?

d) Welche Kriterien (z. B. Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse des Ausländerrechts, Erfahrungen mit der Zielgruppe) waren ausschlaggebend für die inzwischen getroffene Bewerberauswahl für die sozialarbeiterische Betreuung?

e) Wo befindet sich jeweils der Arbeitsplatz?

f) Ist eine Vertretung in Krankheitsfällen bzw. Urlaub vorgesehen?

3. Gewahrsamsbedingungen:

a) Wie stellen sich seit dem 13. Dezember 2001 die vom Senator für Inneres, Kultur und Sport festgestellten personellen Engpässe bei den Bediensteten der Gewahrsamseinrichtung dar, und welche Personalmaßnahmen sind zur Abhilfe geplant?

b) Soll eine medizinische Eingangsuntersuchung von Abschiebungshäftlingen realisiert werden?

c) Gibt es Möglichkeiten, den ärztlichen Dienst der Polizei in räumlicher Nähe zur Gewahrsamseinrichtung unterzubringen?

d) Wie wird ohne Eingangsuntersuchung gewährleistet, dass sich anstekkende Krankheiten in der Gewahrsamseinrichtung nicht ausbreiten?

e) Wie oft, in welcher Sprache oder gegebenenfalls mit Dolmetscherunterstützung fand die unter Punkt 4.6 der Gewahrsamsordnung vorgesehene wöchentliche Sprechstunde statt?

4. Beirat:

a) Wann fand die konstituierende Sitzung des Beirates nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam statt?

b) Welche Vertreter sowie Ersatzmitglieder wurden von den berufenden Organisationen benannt?

c) Wann hat der Beirat seine praktische Arbeit aufgenommen?

Dr. Güldner, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dazu Antwort des Senats vom 19. November 2002

Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

Zu Frage 1. a): Aufnahme: Werden Abschiebungshäftlinge bei ihrer Aufnahme in den Abschiebungsgewahrsam mit einem mehrsprachigen Merkblatt über ihre Rechte und Pflichten im Abschiebungsgewahrsam informiert, und wenn ja, wer ist für die Inhalte des Merkblattes verantwortlich?

Es ist vorgesehen, Abschiebungshäftlinge in einem Merkblatt über ihre Rechte und Pflichten im Abschiebungsgewahrsam zu informieren. Das Merkblatt wird zurzeit von der Ausländerbeauftragten des Landes Bremen in Abstimmung mit dem Innenressort entwickelt. Die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau sowie der Beirat für den Abschiebungsgewahrsam sind ebenfalls beteiligt. Der Beirat hat das Merkblatt auf seiner letzten Sitzung am 25. Oktober 2002 behandelt, möchte aber noch einige Fragen mit der Ausländerbeauftragten und dem Innenressort erörtern.

Zu b): Über welche Beratungs- und Betreuungsangebote (auch für den Fall der Haftentlassung) werden Abschiebungshäftlinge unterrichtet?

In dem Merkblatt werden Hinweise und Telefonnummern des Bremischen Anwaltsvereins, des Anwaltsnotdienstes, der sozialarbeiterische Betreuung im Abschiebungsgewahrsam sowie der Ausländerbeauftragten enthalten sein. Ferner werden dort Hinweise auf Informationen und Unterstützungsangebote bei Zwangsprostitution und Frauenhandel gegeben. Schließlich findet sich in dem Merkblatt eine Telefonnummer, über die bei drohender Obdachlosigkeit im Falle der Entlassung Hilfe erreicht werden kann.

In einem Informationsbrett im Flur des Abschiebungsgewahrsams sind ferner Adressen und Telefonnummern von ehrenamtlich tätigen Betreuungsgruppen sowie die Sitzungstermine des Beirats genannt.

Zu c): Über welche frauenspezifischen Angebote wurden weibliche Inhaftierte unterrichtet?

Mit dem Merkblatt werden Abschiebungshäftlinge über Informations- und Unterstützungsangebote bei Zwangsprostitution und Frauenhandel unterrichtet (s. Antwort zu b).

Zu Frage 2. a): Vollzug der Abschiebungshaft: Wie, in welchen Zeitabständen und durch wen wird seit August 2002 der Einkauf persönlicher Dinge für die Insassen der Gewahrsamseinrichtung gewährleistet?

Der Einkauf findet nach Bedarf ein- bis zweimal in der Woche durch eine Mitarbeiterin des Polizeigewahrsams außerhalb der Dienstzeit auf Basis einer Nebentätigkeit statt. Diese Regelung ist nach dem Ausscheiden der bisherigen Kraft zur Mitte des Jahres getroffen worden und stellt weiterhin die Einkaufsmöglichkeiten der Abschiebungshäftlinge sicher.

Zu b): Wie hoch sind die vorgesehenen und tatsächlich aufgewendeten Mittel für Bereitstellung und Instandhaltung der erforderlichen Gegenstände für Freizeit und Sport?

Die Kosten für Instandhaltung der vorhandenen Gegenstände und Ersatzbeschaffungen belaufen sich bislang auf etwa 250?. Für das kommende Jahr sind für Instandhaltung und Neubeschaffung 1.100? vorgesehen.

Zu c): Wie, durch wen, mit welchem Stundenkontingent, mit welchen Dienstaufgaben und mit welchem Sachkostenbudget wird die nach § 9 Abs. 4 des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam vorgesehene sozialarbeiterische Betreuung der Inhaftierten gewährleistet?

Die sozialarbeiterische Betreuung in der Abschiebungshaft des Polizeigewahrsams der Polizei Bremen erfolgt seit September d. J. durch eine stundenweise tätige Sozialarbeiterin. Die betroffene Person ist durch ein Berufspraktikum in der JVA Bremen-Oslebshausen mit Problemen in Gewahrsamseinrichtungen vertraut.

Sie ist regelmäßig an einem Tag in der Woche für 3 bis 4 Stunden im Gewahrsam tätig und im Übrigen bei Bedarf telefonisch erreichbar. Ihre Tätigkeit wird von den Abschiebungshäftlingen angenommen; so stellte sie u. a. Kontakte zu Familienangehörigen, zum Ausländeramt und zu anderen Institutionen her.

Zu ihren Dienstaufgaben gehört die Hilfestellung bei persönlichen Problemen, die Herstellung von Kontakten zu Behörden, die Vermittlung von juristischem oder seelsorgerischem Beistand, die Vermittlung zwischen Abschiebungshäftlingen, den ehrenamtlich tätigen Betreuungsorganisationen, der Sachgebietsleitung des Gewahrsams und den Mitarbeitern des Ausländeramts. Ferner unterstützt sie Abschiebungshäftlinge bei Widerspruchs- und Beschwerdeangelegenheiten. Die Bezahlung der Personalkosten erfolgt aus dem Budget der Polizei Bremen; ein Sachbudget ist nicht vorgesehen.

Zu d): Welche Kriterien (z. B. Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse des Ausländerrechts, Erfahrungen mit der Zielgruppe) waren ausschlaggebend für die inzwischen getroffene Bewerberauswahl für die sozialarbeiterische Betreuung?

Von der Gewahrsamseinrichtung ist ein Anforderungsprofil erstellt worden. Dabei waren Fremdsprachenkenntnisse enthalten. Über Einzelheiten der Personalauswahl kann keine Auskunft gegeben werden.

Zu e): Wo befindet sich jeweils der Arbeitsplatz?

Die Sozialarbeiterin hat in der Gewahrsamseinrichtung ein Büro. Die überwiegende Zahl der Gespräche findet im Trakt der Abschiebungshaft statt.

Zu f): Ist eine Vertretung in Krankheitsfällen bzw. Urlaub vorgesehen?

Eine Urlaubs- oder Krankenvertretung konnte bislang nicht eingerichtet werden.

Zu Frage 3. a): Gewahrsamsbedingungen:

Wie stellen sich seit dem 13. Dezember 2001 die vom Senator für Inneres, Kultur und Sport festgestellten personellen Engpässe bei den Bediensteten der Gewahrsamseinrichtung dar, und welche Personalmaßnahmen sind zur Abhilfe geplant?

Das übliche Arbeitsaufkommen ist durch die Anzahl der Mitarbeiter in der Gewahrsamseinrichtung in der Regel leistbar.