Ist der Staatsregierung bekannt wie sich die Situation in den anderen Bundesländern

Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Situation in den anderen Bundesländern darstellt?

3. Wie stellt sich die Alterssituation beim Polizeipräsidium München, beim Polizeipräsidium Unterfranken und Polizeipräsidium Mittelfranken dar für die Beamten, die in Dienstgruppen tätig sind?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 20.01.

Zu 1.: Der Laufbahnanteil im höheren Dienst beträgt im Jahr 2000 im Bereich der bayer. Polizei 1,5 %. Dieser Anteil wurde durch Stellenhebungen aus dem mittleren oder gehobenen Dienst in den höheren Dienst erreicht; zuletzt erfolgte eine Steigerung durch den Doppelhaushalt 1999/2000 mit 2 x 11

Hebungen vom gehobenen in den höheren Dienst.

Zu 2.: Ein letzter Vergleich der Stellenanteile im höheren Dienst liegt aus dem Jahr 1998 vor. Polizei zu analysieren sowie entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Eine der Arbeitsgruppen hat sich mit der Altersstruktur im Polizeidienst befasst. Die Arbeitsgruppe hat u.a. den Altersdurchschnitt der Polizeivollzugsbeamten bei den Polizeipräsidien erhoben und auf der Ebene der Polizei- und Verkehrspolizeiinspektionen außerdem den Altersdurchschnitt derjenigen Beamten ermittelt, die überwiegend Außendienst verrichten. Dies sind in der Regel die Beamten, die in den Dienstgruppen tätig sind. So beträgt das Durchschnittsalter der überwiegend im Außendienst eingesetzten Polizeivollzugsbeamten (ohne Kriminaldienst und technischen Dienst ­ Stand 01.04.1999) beim

­ P Unterfranken 40,1 Jahre

­ PP Mittelfranken 38,6 Jahre

­ PP München 33,5 Jahre.

Aufgrund der Personalfluktuation von den Ballungsraumpräsidien zu den Flächenpräsidien gibt es Unterschiede in der Altersstruktur bei den einzelnen Landespolizeipräsidien.

Die Ursache hierfür liegt primär in der Tatsache begründet, dass der hohe Personalbedarf für den Ballungsraum München bisher nicht durch genügend ortsansässige Bewerber gedeckt werden konnte, so dass junge Beamte nach ihrer Ausbildung zunächst Dienst in München leisten müssen und frühestens nach Ablauf einer Mindestverweildauer in den Bereich ihrer Heimatpräsidien versetzt werden können. Ein weiterer Grund liegt darin, dass insbesondere im Bereich der Polizeipräsidien Ober- und Unterfranken 1990 zahlreiche lebensältere Beamte der Bayer. Grenzpolizei an der ehemaligen Nordgrenze in die Landespolizei integriert wurden und somit der Altersdurchschnitt dort angestiegen ist.

Grundsätzlich ist bei dieser Problemstellung zu berücksichtigen, dass der rechnerische Altersdurchschnitt im Einzeldienst der bayerischen Polizei zwischen 41 und 42 Jahren liegt. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass Polizeibeamte in der Regel erst mit 23 oder 24 Jahren im Einzeldienst tätig werden und mit 60 Jahren in den gesetzlichen Ruhestand eintreten. Ausgehend von diesem Altersdurchschnitt gewinnt insbesondere die häufig negativ belegte Aussage von überalterten Dienststellen eine andere Qualität und führt zu einer objektiveren Bewertung der Situation.