Tod eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Kassel I

Die Landesregierung wird ersucht, im Unterausschuss Justizvollzug über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Trifft es zu, dass der am 23. Juli 2006 in der JVA Kassel I verstorbene Untersuchungsgefange während seiner Unterbringung in der JVA Weiterstadt einen Vollzugsbeamten tätlich angegriffen und verletzt hat?

2. Aus welchen Gründen wurde er in die JVA Kassel I verlegt?

3. Trifft es zu, dass er vor seiner Fixierung bereits in einem besonders gesicherten Haftraum - ohne Fixierung - untergebracht war?

4. Falls ja, seit wann und aus welchem Grunde befand sich der Untersuchungsgefangene im besonders gesicherten Haftraum?

5. Aus welchen Gründen und von wem wurde dann seine Fixierung veranlasst?

6. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Fixierung?

7. Wer hatte wann den Antrag auf richterliche Genehmigung von Fixierung und Zwangsbehandlung gestellt?

8. Welche Maßnahmen genau waren durch die in der Mitteilung des HMdJ vom 24. Juli 2006 an die Mitglieder des UJV erwähnte "richterliche Anordnung" vom 18. Juli 2006 genehmigt worden?

Von welchem Gericht wurde diese wann erlassen?

9. Seit wann und wie lange insgesamt war der Untersuchungsgefangene fixiert?

10. Wurde während dieser Zeit die Fixierung vorübergehend gelockert oder ganz entfernt, gegebenenfalls wie oft und für welche Zeiträume jeweils?

11. Trifft es zu, dass dem Gefangenen das Psychopharmakum "Haldol" verabreicht wurde?

12. Gibt es Richtlinien über die Fixierung von psychisch auffälligen Gefangenen in den hessischen Vollzugsanstalten wie etwa die "Fixierungsrichtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes" vom 12. Juli 1996 für die psychiatrischen Krankenhäuser?

13. In den Fixierungsrichtlinien des LWV ist festgehalten, dass fixierte Patienten in besonderem Maße betreut und beobachtet werden, also das betreuende Personal sich in ständigem Kontakt mit dem fixierten Patienten befinden muss, in unmittelbarer räumlicher Nähe bei Hörund Sichtkontakt. Gibt es vergleichbare Regeln auch für Fixierungen im Strafvollzug?

Falls nein, warum nicht?

14. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass der Verstorbene offenbar über mehr als viereinhalb Stunden nicht persönlich kontrolliert, sondern nur per Video überwacht wurde?