Sicherstellung eines flächendeckenden Netzes von Schwangerenberatungsstellen

Leider werden die katholischen Beratungsstellen für Schwangere in Kürze keine Beratungsscheine mehr ausstellen.

Deshalb frage ich die Staatsregierung:

1. Bleiben die dadurch frei werdenden Mittel weiterhin für die Beratung von Frauen in Konfliktsituationen erhalten?

2. Können diese Gelder anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden, die das laut Gesetz vorgeschriebene flächendeckende Netz von Beratungsstellen sichern wollen?

3. Sollte eine Umschichtung dieser Gelder jetzt nicht vordringlich passieren, um keine Lücke im Beratungsnetz entstehen zu lassen?

4. Wann ist damit zu rechnen, dass damit auch die bereits anerkannten Beratungsstellen (wie pro Familia in Passau) bei ihrer Finanzierung unterstützt werden?

a) Ist der Antrag auf Finanzierung bzw. Bezuschussung der Pro-Fa-Beratungsstelle in Passau durch den Antrag auf Zuteilung eines Einzugsbereichs an die Regierung von Niederbayern bereits abgedeckt?

5. Wird sich bezüglich des Eigenanteils, den der Träger einbringen muss, prozentual etwas ändern, da bisher 80 Prozent von der Regierung und Kommune übernommen wurden, blieben 20 % Eigenanteil des Trägers.

a) Gibt es Überlegungen, den Eigenanteil zu reduzieren?

6. Wie ist das Verhältnis der nichtkirchlichen Beratungsstellen und Gesundheitsämter, wie z. B. Pro Familia, zu den kirchlichen Einrichtungen?

­ Wie viele kirchliche Einrichtungen gibt es in den einzelnen Regierungsbezirken?

­ Wie viele nichtkirchliche, z. B. Pro Familia, sind in den einzelnen Regierungsbezirken und wie viele davon sind staatlich anerkannt und werden staatlicherseits gefördert?

7. Werden die Vorgaben Eine Beraterin pro 40 000 Einwohner in allen Landkreisen erfüllt?

8. Wird insgesamt eine flächendeckende Versorgung erzielt und kann dies mit den staatlich anerkannten und staatlich geförderten Beratungsstellen erreicht werden oder werden die staatlich anerkannten aber staatlich nicht geförderten zur Flächendeckung benötigt?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 14. 02. 2000

Zu 1.: Im Staatshaushalt 2000 sind bei Kap. 10 07 Tit. 653 77-2 und 684 77-5 Haushaltsmittel in Höhe von 9,3 Mio DM veranschlagt, die zur gesetzlichen Förderung von 38 staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen bestimmt sind, eingestellt. Es sind keine Veränderungen vorgesehen.

Zu 2.: Wie unter Nr. 1 dargestellt, ist nach dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz nur eine Förderung von Beratungsstellen und nicht von Organisationen vorgesehen.

Zu 3.: Die bei Kap. 10 07 Tit. 653 77-2 und 684 77-5 vorgesehenen Mittel sind ausreichend, so dass Umschichtungen nicht erforderlich sind. Auch im Beratungsnetz bestehen derzeit keine Lücken.

Zu 4.: Die Anerkennung nach Art. 12 Abs. 3 begründet noch keinen Anspruch auf Förderung. Dazu ist die Festlegung eines Einzugsbereichs nach Art. 14 notwendig.

Zu 4. a):

Der Antrag nach Art. 14 Abs. 1 allein ist nicht ausreichend, es bedarf eines Verwaltungsaktes der zuständigen Regierung von Niederbayern, der den Einzugsbereich festlegt. Zurzeit besteht der Einzugsbereich Passau noch für die Schwangerenberatungsstelle des Caritas-Verbandes der Diözese Passau.

Zu 5.: Die Finanzierungsanteile sind in Art. 18 Abs. 1 verbindlich festgelegt. Eine gesetzliche Änderung ist derzeit nicht vorgesehen.

Zu 6.: In Bayern gibt es derzeit 119 staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen, davon 31 in kirchlicher Trägerschaft (= 26 v.H.), 12 in sonstiger freier und kommunaler Trägerschaft (= 10,1 v.H.) und 76 bei den Gesundheitsämtern (= 63,9 v.H.). Die beiliegende Übersicht zeigt die regierungsbezirkbezogene Aufteilung der Beratungsstellen.

Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen, die nicht gefördert werden, sind die Beratungsstellen des Sozialdienstes kath. Frauen e.V. Schweinfurt, der Pro Familia Kempten, Regensburg, Passau und Würzburg.

Zu 7.: Es besteht nur eine gesetzliche Verpflichtung des Freistaates Bayern den Bundespersonalschlüssel (1 Fachkraft auf 40.000 EW) landesweit zu erfüllen. Dies ist derzeit der Fall.

In den Einzugsbereichen (nicht in jedem Landkreis) soll der Personalschlüssel nur näherungsweise erfüllt werden. Dies ist in der Regel der Fall, wobei sich aufgrund der Personalfluktuation immer wieder vorübergehende Veränderungen ergeben.

Zu 8.: Die flächendeckende Versorgung ist durch die 38 staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen im Einzugsbereich und die 76 Gesundheitsämter gewährleistet. Die nur staatlich anerkannten, aber nicht geförderten Schwangerenberatungsstellen werden zur flächendeckenden Versorgung nicht benötigt, sind aber aus Gründen der Pluralität des Beratungsangebotes fachlich sinnvoll.