Förderrichtlinien Fahrkostenzuschüsse, Mobilitätsprämien für Auszubildende und Ausbildungsförderungsprogramm für benachteiligte Jugendliche

Ich frage die Staatsregerung:

1. Wie viele Auszubildende haben einen Antrag auf Förderung ­ aufgegliedert nach den einzelnen Programmen und den Regierungsbezirken ­ gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen vom 26. August 1998 gestellt?

2. Wie viele dieser Anträge sind positiv verbeschieden worden (Aufgliederung wie unter 1.)?

3. Wie viele dieser Anträge sind abgelehnt worden (Aufgliederung wie unter 1.)?

4. Welche Gründe führten zu der Ablehnung?

5. Wurden die im Haushalt 1998/999 bereit gestellten Mittel ausgeschöpft? Ausbildungsvertrag wurde vor dem Stichtag 1. Juli 1998 geschlossen

· Vorliegen einer öffentlichen Verkehrsanbindung (insb. in Schwaben wg. Bahnverbindung Augsburg ­ München)

b) Mobilitätsprämien 1998

· Ausbildungsvertrag wurde vor dem Stichtag 1. Juli 1998 geschlossen

· Ausbildung begann nicht im Ausbildungsjahr 1998/99

c) Förderprogramm für benachteiligte Jugendliche 1998

· Auszubildende hatten keine Berufsvorbereitungsmaßnahme absolviert

· Auszubildende hatten einen Schulabschluss

Zu 5.: Die für die 3 Förderprogramme bereitgestellten Mittel wurden nicht ausgeschöpft. Mit den nicht verbrauchten Mitteln werden andere Projekte des Arbeitsmarktfonds gefördert.

Im Übrigen handelt es sich nicht um allgemeine Haushaltsmittel des Freistaates Bayern. Die Finanzierung erfolgt aus Erträgen des Arbeitsmarktfonds, deren Verwendung die Partner des Beschäftigungspaktes gemeinsam beschließen.