EDV bei den Grundbuchämtern

Seit 27.12.1999 kommt es bei den Grundbuchämtern, insbesondere beim Grundbuchamt München, zu erheblichen Problemen bei der elektronischen Abfrage von Grundbucheinsichten. Der Abruf der Markentabelle nach Eintragungseingängen funktioniert nicht mehr, kurzfristige Notarbestätigungen sind daher nicht möglich, . Auch bei Einsichten im Grundbuch kommt es immer wieder zu Ausfällen.

Den Auftrag der softwaremäßigen Durchführung des automatisierten Grundbuchabrufverfahrens erhielt seinerzeit die Firma Siemens, die über ihre Tochterfirma TPS den TPSRouter installierte ­ wie sich herausstellte: kein Standard und nicht jahrtausendfähig. Als Karten wurden Dr. Neuhaus/Nicky bzw. TPS eingesetzt. Beide Firmen existieren heute nicht mehr.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Ist vorstehender Sachverhalt richtig?

2. Sind vorbezeichnete Störungen auf Softwarefehler und die Umstellung auf einen neuen Router in der ZGBS zurückzuführen?

3. Weshalb wurde bei einem Projekt einer Größenordnung wie das Automatische Grundbuchabrufverfahren nicht Standard-Software eingesetzt, die bereits damals schon erprobt und im Handel war, (z.B. den Router von Cisco und ISDN-Karten von AVM, die bis heute voll einsatzfähig sind)?

4. Wurde statt einer Standard-Software TPS eingesetzt, weil TPS eine Tochterfirma von Siemens war?

5. Wie sieht die weitere Zukunft der EDV bei den Grundbuchämtern aus?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 15.03.

Zu 1.: Für die Speicherung der Daten der bayerischen Grundbuchämter, die auf maschinelle Grundbuchführung umgestellt sind, werden in der Zentralen Grundbuchspeicherstelle für Bayern (ZGBS) sechs EDV-Systeme eingesetzt. Diese Systeme stehen den Teilnehmern am automatisierten Abrufverfahren von Montag bis Samstag grundsätzlich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Die EDV-Systeme der ZGBS müssen wie alle EDV-Anlagen gewartet werden. In dieser Zeit sind die Systeme in der Regel nicht für den Verfahrensbetrieb verfügbar. Die Ausfallzeiten durch Wartungsfälle betrugen im Zeitraum von Dezember 1999 bis Ende Januar 2000 insgesamt 80 Stunden und 43 Minuten. Die Systemverfügbarkeit lag somit bei rund 98%. Die Bediensteten der ZGBS sind bemüht, notwendige Wartungsarbeiten möglichst außerhalb des Betriebs oder in Zeiten mit geringer nachteiliger Auswirkung auf den Verfahrensbetrieb durchzuführen.

Für die maschinelle Grundbuchführung müssen aufgrund der hohen sicherheitstechnischen Anforderungen und der großen Datenmengen komplexe EDV-Anlagen verwendet werden.

Nach einer notwendigen systemtechnischen Umstellung in der ZGBS im November und Dezember 1999 sind trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bei der automatischen Datenaktualisierung für die sog. Markentabelle sporadische Störungen festgestellt worden. Nachdem der Fehler nur gelegentlich auftritt und nicht reproduzierbar ist, war eine endgültige Behebung bisher nicht möglich. Sie wird jedoch mit Nachdruck betrieben. Die Datenaktualisierung wird von der ZGBS überwacht und im Bedarfsfall manuell durchgeführt. Die Daten der maschinell geführten Grundbücher sind und waren von dieser Störung zu keiner Zeit betroffen.

Für den systemtechnischen Zugang der Teilnehmer am automatisierten Abrufverfahren wurde 1994 ein Router der Fa. TPS, Cadolzburg, beschafft. Das Gerät hat sich in der Einsatzzeit bewährt. Nahezu 1,7 Mio Abrufe wurden über diesen Router abgewickelt. Im zweiten Halbjahr 1999 ist der Router im Wege der Ersatzbeschaffung gegen ein anderes Gerät ausgetauscht worden. Hierbei wurde außerdem die Zugangsschnittstelle im notwendigen Umfang erweitert, um die inzwischen höhere Leistung aufgrund der Ausdehnung des automatisierten Abrufverfahrens auf annähernd 600 Teilnehmer aufbringen zu können.

Zu 2.: Die Störungen bei der Aktualisierung der sog. Markentabelle könnten auf einen Softwarefehler, aber auch auf einen Fehler in einer anderen systemtechnischen Komponente zurückzuführen sein. Die genaue Ursache hierfür wird derzeit noch ermittelt. Aufgrund der Überwachung der Systemabläufe durch die Systemverwalter in der ZGBS wirkt sich der Fehler nicht nachteilig auf das automatisierte Abrufverfahren aus. Ein Zusammenhang zwischen dem Austausch des Routers und den Störungen beim Zugriff auf die sog. Markentabelle wird für ausgeschlossen gehalten.

Zu 3: Der für die ZGBS 1994 beschaffte Router hat die standardisierten Übertragungsprotokolle unterstützt und in der gesamten Einsatzzeit die erforderliche Leistung erbracht.

Zu 4.: Nein.

Zu 5.: Bayern ist bei der Grundbuchautomation in der Bundesrepublik Deutschland Vorreiter. Das von der bayerischen Justiz entwickelte und seit 1994 im Echtbetrieb eingesetzte Verfahren SOLUM-STAR wurde zwischenzeitlich von acht Ländern übernommen. Zwei weitere Länder haben ihre Absicht mitgeteilt, dem SOLUM-STAR-Verbund, der von Bayern geführt wird, ebenfalls beizutreten.

Im SOLUM-STAR-Verbund wird derzeit die Neukonzeption des automatisierten Abrufverfahrens betrieben. Dabei wird das Ziel verfolgt, moderne Internettechnologie zu integrieren. Die Sicherheit des Grundbuchverfahrens steht dabei weiterhin im Vordergrund.

Die Umstellung der bayerischen Grundbuchämter auf maschinelle Führung verläuft planmäßig. Nach dem Einführungsplan ist die Umstellung aller Grundbuchämter auf maschinelle Führung bis Ende 2001 vorgesehen.