Trassenpreiserhöhung der DB Netz AG

Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt eine Erhöhung der Trassenpreise noch in diesem Jahr. Die Erhöhung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kürzungen der Regionalisierungsmittel aufzufangen sind.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Trassenentgelte zahlen die Verkehrsunternehmen heute und nach der Preiserhöhung ab 10. Dezember 2006 auf dem Schienennetz in Hessen (bitte getrennt nach Verkehrsunternehmen und nach Regional- und Fernverkehr)?

Diese Frage kann nur für den Verantwortungsbereich des Landes, nämlich den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Verkehrsverbünde, beantwortet werden. Auf eine unternehmensspezifisch differenzierte Darstellung der Belastungen muss im Interesse der betroffenen Unternehmen verzichtet werden.

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV):

Für die Verkehrsunternehmen im RMV wird die Steigerung der Trassenentgelte auf Basis des Fahrplanjahrs 2006 durchschnittlich 7 v.H. betragen.

Heute belaufen sich die Trassenentgelte für die Verkehrsleistungen im RMV auf 138.260. Nach der Preiserhöhung werden es 147.900 sein. Insgesamt beträgt die Erhöhung damit 9.640. Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV):

Für die Verkehrsunternehmen im NVV wird die Steigerung der Trassenentgelte auf Basis des Fahrplanjahr s 2006 durchschnittlich 4,5 v.H. betragen.

Im Fahrplanjahr 2006 belaufen sich die Trassenentgelte für die Verkehrsleistungen im NVV auf ca. 28.600. Nach der Preiserhöhung werden es ca. 29.900 sein. Insgesamt beträgt die Erhöhung damit 1.300. Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN):

Im hessischen Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) führt die Anhebung der Trassenpreise zu einer Steigerung von rund 8,2 v.H. Heute belaufen sich die Trassenentgelte für die Regionalverkehrsleistungen im VRN (ohne den kurzen hessischen Abschnitt der S-Bahn Rhein-Neckar, für den keine Informationen vorliegen) auf 5.425. Nach der Preiserhöhung werden es 5.870 sein. Insgesamt beträgt die Erhöhung damit 445.000.

Frage 2. Welche Maßnahmen zur Kompensation der Trassenpreiserhöhungen planen die Verkehrsunternehmen?

Soweit in den Verkehrsverträgen mit SPNV-Unternehmen des DB-Konzerns festgelegt ist, dass die DB-Verkehrsunternehmen den Aufwand für die Trassennutzung als Teil des Bestellerentgeltes erhalten und an die DB Netz AG abführen, erfolgen Trassenpreiserhöhungen zulasten dieser Verkehrsunternehmen. Die Verkehrsverbünde tragen in diesen Fällen nur die in den Verkehrsverträgen vereinbarten jährlichen Preissteigerungsraten. Den Mehraufwand für über dieser Preissteigerungsrate liegende Trassenpreiserhöhungen müssen die DB-Verkehrsunternehmen tragen. Für die DB-Konzernrechnung sind die Trassenpreiserhöhungen damit hinsichtlich der durch die DB-Unternehmen erbrachten Verkehrsleistungen ergebnisneutral.

Anders verhält es sich mit den - in der Regel nach Ausschreibung - vergebenen Verkehrsleistungen, bei denen die beauftragten Verkehrsunternehmen die Trassennutzungskosten als Durchlaufposten an die Verkehrsverbünde weitergeben. In diesen Fällen sind nicht die Verkehrsunternehmen, sondern die Verbünde von den Trassenpreissteigerungen betroffen. Mit zunehmender Ausschreibung von Verkehrsleistungen wächst damit das Risiko von Mehrbelastungen der Verbünde. Hohe Trassenpreissteigerungen können so die nach einer Vergabe im Wettbewerb möglichen Kostensenkungen für die Erbringung von Verkehrsleistungen wieder zunichte machen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Regulierung der Trassenpreise auch zur Sicherung des diskriminierungsfreien Netzzugangs und zur Stärkung des intramodalen Wettbewerbs erforderlich.

Die Verkehrsministerkonferenz hat in ihrem Beschluss zur Privatisierung der DB AG am 22./23. November 2006 hierauf hingewiesen und ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass eine Ex-ante-Regulierung der Trassenund Stationspreise eingeführt werden sollte.

RMV:

Eine Maßnahme zum Ausgleich der Kostensteigerungen ist die Tarifpreisanhebung ab dem Fahrplanwechsel 2006/2007 in Höhe von 5,9 v.H. Welche weiteren Maßnahmen der Rhein-Main-Verkehrsverbund ergreifen wird, ist derzeit noch offen.

NVV:

Auch der NVV wird ab dem Fahrplanwechsel 2006/2007 die Tarife um 5,9 v.H. anheben. Der NVV hat die geplante Erhöhung der Trassenpreise bereits in seiner neuen Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt, die aufgrund der Kürzung der Regionalisierungsmittel im Frühsommer dieses Jahres notwendig geworden war. Sowohl aufgrund der Kürzung der Regionalisierungsmittel als auch aufgrund der Erhöhung der Trassenpreise musste der NVV Leistungen kürzen.

VRN:

Nach dem derzeitigen Verkehrsvertrag geht die Preissteigerung zulasten von DB Regio als Betreiber, da vom VRN ein pauschaler Zugkilometerpreis bezahlt wird. In einem neuen Verkehrsvertrag würden die Trassenpreise als durchlaufender Posten behandelt und die Steigerung ab 2007 den Zugkilometerpreis des VRN entsprechend erhöhen. Bei den anstehenden Vertragsverhandlungen soll diese Auswirkung begrenzt werden.

Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen auf das landesweite Schienenangebot und die Ziele der hessischen Verkehrspolitik?

Durch die bevorstehende Trassenpreiserhöhung wird die Situation des Schienenpersonennahverkehrs in Hessen weiter erschwert. Etwaige unumgängliche Leistungskürzungen sollen vorrangig bei weniger wirtschaftlichen Linien vorgenommen werden. Streckenstilllegungen sind zu vermeiden. Es bleibt beim erklärten Ziel der hessischen Verkehrspolitik, landesweit einen guten ÖPNV mit attraktiven Bus- und Bahnverkehren zu erreichen.

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit auf Betreiben des Eisenbahninfrastrukturbeirats das Trassenpreissystem der DB AG hinsichtlich Diskriminierungsfreiheit und Höhe der Trassenpreise. Ich werde als Vorsitzender des Eisenbahninfrastrukturbeirats weiterhin darauf drängen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Gewährleistung von Diskriminierungsfreiheit ausgeschöpft werden und dass der SPNV durch die Höhe der Trassenpreise nicht benachteiligt wird.