Einhaltung der Lehrverpflichtung

Nach 1987 hat der Rechnungshof erneut die Einhaltung der Lehrverpflichtung der Lehrenden an den Hochschulen in Bremen geprüft.

Im Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Lehrverpflichtung der Lehrenden hat der Rechnungshof wiederum Mängel festgestellt. Die Erklärungen der Lehrenden über Art und Umfang der Lehrtätigkeit waren häufig unvollständig und fehlerhaft und wurden nicht ausreichend überprüft. Nachdem der Rechnungshof bereits 1987 die Einführung eines DV-Konzeptes für das Nachweisverfahren angeregt hatte, haben das Wissenschaftsressort und die Hochschule mittlerweile begonnen, ein solches Konzept zu erarbeiten, welches möglichst zum WS 2003/2004 flächendeckend eingesetzt werden soll. Der Rechnungshof erwartet, dass die Lehrverpflichtungserklärungen künftig ordnungsgemäß und nach Realisierung des DV-Konzeptes mit einem geringeren Verwaltungsaufwand erledigt werden.

Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Präzisierung der Zuständigkeiten und des Umfangs der Kontrollen ist in der neu gefassten Lehrnachweisverordnung vom 22. Juli 2002 in § 2 umgesetzt worden.

Der Rechnungshof hat angeregt, bei der Novellierung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) festzulegen, dass Lehrende ihr Lehrangebot je nach der Höhe ihrer Lehrverpflichtung an mindestens drei bzw. vier Tagen pro Woche zu erbringen haben. Dieser Anregung wurde teilweise entsprochen. So sieht die Neufassung der LVV in § 2 Abs. 2 vor, dass in der Vorlesungszeit vollbeschäftigte Lehrende, deren Regellehrverpflichtung nicht ermäßigt wurde, ihr Lehrangebot in der Regel an mindestens drei Tagen pro Woche zu erfüllen haben.

Zur Verbesserung der Studiensituation hat der Rechnungshof weiter vorgeschlagen, eine Präsenzpflicht zu verankern. Danach sollten Lehrende an vier Tagen pro Woche für Aufgaben in der Lehre, Studienberatung und Betreuung zur Verfügung stehen. Wegen einer fehlenden Verordnungsermächtigung kann eine Präsenzpflicht zurzeit nicht in die LVV aufgenommen werden. Das Wissenschaftsressort hat aber erklärt, den Vorschlag bei der anstehenden Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes zu berücksichtigen.

Der Rechnungshof hat die zur Zeit der Prüfung geltende Fassung des § 7 Abs. 4 LVV moniert, wonach an Fachhochschulen für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen Ermäßigungen der Lehrverpflichtung bis zur Höhe von 7 % der Gesamtheit der Lehrverpflichtungen der hauptberuflichen Lehrpersonen gewährt werden konnten. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der genannten Aufgabenbereiche hat der Rechnungshof empfohlen, diese zukünftig differenziert zu behandeln. Dabei sollten Ermäßigungen für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf die bestehende Höchstgrenze dann nicht angerechnet werden, wenn aus Drittmitteln Geld für Ersatzpersonal zur Verfügung stehe.

Bei der Novellierung der LVV wurden diese Vorschläge aufgegriffen. Für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben können nach § 7 Abs. 4 LVV Ermäßigungen von insgesamt bis zu 5 % gewährt werden, wobei auf die Höchstgrenze die mit Drittmitteln kompensierten Ermäßigungen nicht angerechnet werden. Für sonstige Aufgaben können Ermäßigungen von insgesamt bis zu 2 % gewährt werden.

Schließlich hat das Wissenschaftsressort einen Vorschlag des Rechnungshofes aufgenommen und in der neu gefassten LVV eine Reduzierung der Lehrverpflichtung für stellvertretende Studiendekaninnen/Studiendekane nicht vorgesehen. Ursprünglich sollte diesen wie den Studiendekaninnen/Studiendekanen eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung von bis zu 25 % gewährt werden, was der Rechnungshof im Hinblick auf den Arbeitsaufwand für nicht angemessen hielt. Nach der jetzt geltenden LVV kann aber einer Studiendekanin/einem Studiendekan bei gleichzeitiger Wahrnehmung der Funktion der Stellvertreterin/des Stellvertreters je nach Größe des Fachbereichs eine Ermäßigung von bis zu 50 % gewährt werden. Mit dieser Regelung ist der Rechnungshof einverstanden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis davon, dass das Wissenschaftsressort die Anregungen des Rechnungshofs aufgenommen und zugesagt hat, dem Rechnungshof nach Einführung des DV-Systems an allen Hochschulen abschließend zu berichten. Die Präsenzpflicht soll bei der Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes berücksichtigt werden.

12. Förderung von Projekten aus dem Qualifizierungsfonds Tz. 267 ­ 274

Das Arbeitsressort hat im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms einen Qualifizierungsfonds mit dem Ziel aufgelegt, die Wirtschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven durch betriebsnahe berufliche Qualifizierung von Arbeitskräften zu stärken. Das Volumen des Fonds betrug in den Jahren 1998 bis 2000 insgesamt rund 210 Mio. DM.

Der Rechnungshof hat zum Prozess der Bewilligung von Geldern, deren Verwendung und Kontrolle angemerkt, dass es vor der Bewilligung von Fördergeldern keine hinreichende Kosten-Nutzen-Analyse gegeben habe.

Weiterhin wurde eine bessere Erfolgskontrolle laufender Projekte anhand von überprüfbaren Kriterien eingefordert und eine zeitnahe Prüfung der jeweiligen Verwendungsnachweise angemahnt.

Das Arbeitsressort hat die Forderungen des Rechnungshofes positiv aufgegriffen, Kriterien zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen entwickelt und Indikatoren für eine wirksame Erfolgskontrolle vorgegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich den Ausführungen des Rechnungshofes an.

13. Ausschreibung von Hochbauaufträgen Tz. 275 ­ 292

Der Rechnungshof hat Ausschreibungen für Hochbauaufträge aus den Jahren 1997 bis 2001 geprüft um festzustellen, ob dadurch wettbewerbsgerechte Preise erreicht wurden. Die Prüfung hat gezeigt, dass den meisten Auftragsvergaben keine öffentlichen, sondern nur beschränkte Ausschreibungen vorausgegangen sind, obwohl die öffentliche Ausschreibung nach den rechtlichen Vorgaben der Regelfall sein sollte, um einen möglichst offenen Wettbewerb zu ermöglichen.

Nach den Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist ein Grund hierfür in der Personalsituation der Bremen (BMB) zur Zeit der Prüfung zu sehen. Kurz nach ihrer Gründung am 1. März 1999 war die BMB aufgrund ihrer personellen Situation nicht in der Lage, die gegenüber beschränkten Ausschreibungen wesentlich aufwändigeren öffentlichen Ausschreibungen durchzuführen. Die Situation bei der BMB hat sich inzwischen gefestigt, und das Bauressort hat sich im Verlauf der Prüfung entschieden, künftig sämtliche Ausschreibungsverfahren von der zentralen Vergabestelle des Bremer Baubetriebes (BBB) durchführen zu lassen.

Weiterhin hat der Rechnungshof kritisiert, dass bei beschränkten Ausschreibungen häufig dieselben bremischen Firmen zur Abgabe von Aufträgen aufgefordert wurden und auswärtige Firmen, die zuvor in öffentlichen Ausschreibungen im Vergleich zu den bremischen deutlich günstigere Angebote gemacht hatten, nicht berücksichtigt wurden.

Schließlich wird im Rechnungshofbericht bemängelt, dass viele Mitarbeiter der bauenden Verwaltung (Hochbau) nicht ausreichend geschult seien, um Angebote sachgerecht zu prüfen und zu bewerten und um Preise auf ihre Angemessenheit hin zu beurteilen bzw. Baukosten zutreffend zu schätzen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dazu festgestellt, dass der Grund hierfür in der zur Zeit der Prüfung erfolgenden Umstrukturierung des öffentlichen Hochbaus in Bremen liegt, infolge derer sich viele, in einigen Bereichen nahezu alle Mitarbeiter in neue Aufgabengebiet einarbeiten mussten.

Die aufgetretenen Fehler sind zwischen dem Rechnungshof und dem Senator für Bau und Umwelt erörtert worden. In einem Workshop unter Beteiligung von Vergaberechtlern, Praktikern im Vergabebereich und einer Mitarbeiterin des Rechnungshofes wurden u. a. folgende Maßnahmen verabredet, um die Einhaltung der Vorschriften künftig zu verbessern:

- In fortlaufend durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen werden die Mitarbeiter gesondert geschult.

- In regelmäßigen Vergabesprechstunden können Mitarbeiter Fachleute zu den anstehenden Problemen befragen.

- Im Abstand von höchstens zwei Wochen werden in einem Vergabe-Jour fixe in einer Runde aus Vergaberechtlern und Praktikern, zu der auch Vertreter des Rechnungshofes eingeladen werden, in einem offenen Meinungsaustausch die anstehenden Probleme erörtert werden.

- Alle Vergaben im Liegenschaftsbereich werden in der zentralen Vergabeeinheit beim Bremer Baubetrieb konzentriert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich der Kritik des Rechnungshofes an und begrüßt, dass ein großer Teil der vorgeschlagenen Änderungen bereits umgesetzt wurde und noch weiter umgesetzt wird.

14. Ausbildungsbezirke in den Finanzämtern Bremen-Ost und Bremen-West Tz. 293 ­ 323

In den Finanzämtern Bremens wurden zur berufspraktischen Ausbildung von Auszubildenden Ausbildungsbezirke eingerichtet. Wegen der rückläufigen Zahlen der Auszubildenden hat der Rechnungshof die Sinnhaftigkeit dieser Organisationsform überprüft.

Der Rechnungshof hat den Senator für Finanzen gebeten zu prüfen, ob die in den Finanzämtern nach Beendigung des ersten Studienabschnittes unterschiedlich gehandhabte praktische Ausbildung als gleichwertig anzusehen ist. Wenn dies der Fall sei, müssten die bestehenden Ausbildungspläne überarbeitet werden. Der Senator für Finanzen hat dies zugesagt. Er hat ferner zugesagt, die bestehenden Arbeitsanleitungen zu überarbeiten und die Auswertung der dazu entwickelten Vordrucke überprüfen und drei Jahre aufbewahren zu lassen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Auswahl von Steuerfällen für die Auszubildenden nicht immer sachgerecht ist. Das Finanzressort hat sich bereit erklärt, die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Auswahlkriterien zu berücksichtigen.

Der Senator für Finanzen hat ferner den Vorschlag des Rechnungshofes aufgegriffen, in der fachtheoretischen Ausbildung den spezifischen Ausbildungsbedarf von Bediensteten, die nach einer langfristigen Beurlaubung wieder in den Dienstbetrieb eingegliedert werden, besser zu berücksichtigen und gezielte Schulungsmaßnahmen durchzuführen. Außerdem hat das Finanzressort die Anregung, auf die im mittleren Dienst der zweijährigen Ausbildung vorgeschaltete Verwaltungsfachangestelltenausbildung zu verzichten, berücksichtigt.

Schließlich hat der Rechnungshof angemerkt, dass die Besucherzahl die Aufrechterhaltung eines im Bürgeramt Horn-Lehe angebotenen steuerlichen Beratungsangebotes nicht rechtfertigt. Der Senator für Finanzen hat die Überprüfung nach Beendigung einer Probephase zugesagt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss begrüßt die kooperative Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und Finanzressort und schließt sich den Ausführungen des Rechnungshofes an. Außerdem bittet der Ausschuss den Senator für Finanzen, dem Rechnungshof das Ergebnis der endgültigen Beurteilung nach Abschluss seiner Untersuchung bez. des Beratungsangebotes im Bürgeramt Horn-Lehe mitzuteilen.