Altlast auf dem sogenannten Richtberg-Gelände in Bergrheinfeld
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Staatsregierung alten Teeröl-Imprägnierungsanlagen im Hinblick auf ihre Altlastenrelevanz bei?
2. Welche Untersuchungen wurden auf dem sogenannten Richtberg-Gelände in Bergrheinfeld wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt?
3. Wann wurde eine historische Erkundung der Altlast durchgeführt?
4. Wann wurde das Richtberg-Gelände in das Altlasten-Kataster aufgenommen?
5. Mit welcher Prioritätsstufe der Untersuchungsdringlichkeit wurde das Richtberg-Gelände in das Altlasten-Kataster aufgenommen und auf welcher Basis wurde die Prioritätsstufe für die Untersuchungsdringlichkeit ermittelt?
6. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Grundwasserströme belastet sind und wurden diesbezügliche Untersuchungen des Mains und der Wern vorgenommen?
7. Ist eine Kontamination von Brunnen in Bergrheinfelder Gärten auszuschließen?
8. Ab wann wusste die Gemeinde Bergrheinfeld von der Verseuchung?
Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 30.03.
Zu 1.: Alte Teeröl-Imprägnierungsanlagen sind für ihre Altlastenrelevanz bekannt. Im Entwurf der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern ist zur Ermittlung des Gefährdungspotenzials von Altlasten und bestimmten stofflichen schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch (direkter Kontakt) und Boden-Gewässer der Bereich Holzbe- und verarbeitung, Holzimprägnierung deshalb auch ausdrücklich genannt. Zur Unterstützung der Fachbehörden sind branchenspezifische Leitparameter als Orientierungshilfe vorgesehen, damit eine möglichst umfassende einzelfallbezogene Altlastenbewertung hinsichtlich des Emissions-, Transmissions- und Immissionspotenzials durchgeführt werden kann.
Zu 2. und 3.: In Bayern erfolgt die Altlastenbearbeitung systematisch über einen schrittweisen, iterativen Entscheidungsprozess. In den 90er Jahren wurde dazu der vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen zusammen mit dem Staatsministerium des Innern erarbeitete Altlasten-Leitfaden für die Behandlung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten in Bayern herangezogen.
Mit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes zum 01.03.99 sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zum 17.07.99 fand der im Bayerischen Altlasten-Leitfaden vorgezeichnete Weg, von der Erfassung über die Bewertung bis hin zur Sanierung und Entlassung aus der Bearbeitung, im Kern bundesweit Bestätigung.
Bei mit jeder Bearbeitungsphase fortschreitenden fachlichen Kenntnistiefe ist regelmäßig zu prüfen, ob insbesondere zum Schutz der menschlichen Gesundheit, Sofortmaßnahmen (Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne § 2 Abs. 8 erforderlich sind. Ein Erfordernis entsprechender Maßnahmen war und ist vor dem Hintergrund der jeweils gewonnenen Untersuchungsergebnisse auf dem Richtberg-Gelände nicht zu erkennen.
Mitte der 80er Jahre hatte man im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bereits Wasser- und Bodenuntersuchungen durchgeführt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgesehene Nutzung des Geländes unter bestimmten fachlichen Auflagen möglich sei.
Zur systematischen Altlastenbearbeitung wurden auf dem ehemaligen Werksgelände bisher
eine historische Erkundung (1997),
eine orientierende Untersuchung (1998),
eine Detailerkundung (1999) sowie nunmehr
eine Sanierungsuntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchungen ergaben lokal hohe PAK-Verunreinigungen (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe). Aus fachlicher Sicht wird Sanierungsbedarf sowohl für den Boden als auch für das Grundwasser gesehen.
Zu 4. und 5.: Die EDV-technische Aufnahme und Bewertung der altlastverdächtigen Fläche in das vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz seinerzeit nach Art. 27 Bayerisches Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz geführte Altlastenkataster erfolgte 1995. Die Priorisierung wurde vor dem Hintergrund der ortsspezifischen Randbedingungen (wie hydrogeologische Gesamtsituation und Nutzung) auf der Grundlage des standardisierten Fragebogens gemäß Altlasten-Leitfaden vorgenommen. Die Fläche wurde für nähere Erkundungen in die Untersuchungspriorität 1 eingestuft.
Zu 6.: Das Grundwasser ist belastet. Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird insofern Bezug genommen.
Untersuchungen des Mains sowie der Wern wurden für eine wasserwirtschaftliche Bewertung des Richtberg-Geländes nicht vorgenommen, da auf Grund der Wasserscheide Main/Wern und auftretender Verdünnungs- und Abflusseffekte keine aussagefähigen Ergebnisse zu erwarten wären.
Zu 7.: Im Grundwasserabstrom wurden 5 Brunnen untersucht (3
Gartenbrunnen und 2 auf gemeindlichen Grundstücken befindliche Brunnen). Die Untersuchungsergebnisse geben keine Hinweise auf eine Kontamination der beprobten Brunnen durch das Richtberg-Gelände.
Zu 8.: Nachdem seit Mitte 1986 verbindlichen Bebauungsplan der Gemeinde Bergrheinfeld für das Gebiet Am Bahnhof war der Gemeinde damals bekannt, dass das Richtberg-Gelände mit Imprägniermitteln belastet ist.