Subvention

Helmut Müller, Herr Eberhard Rotter, Herr Georg Schmid und Herr Rudolf Klinger, als zweite Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Thomas Kreuzer, Frau Dr. Ingrid Fickler, Herr Jürgen Heike, Herr Dr. Markus Söder, Herr Engelbert Kupka und Herr Markus Sackmann.

Die SPD-Fraktion hat als Mitglieder benannt Herrn Harald Güller, Herrn Dr. Thomas Jung und Herrn Dr. Klaus Hahnzog, als erste Stellvertreterin bzw. erste Stellvertreter Herrn Franz Schindler, Frau Marianne Schieder und Herrn Heiko Schultz, als zweite Stellvertreterinnen Frau Karin Radermacher, Frau Bärbel Narnhammer und Frau Johanna Werner-Muggendorfer.

Von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wurde als Mitglied Frau Susanna Tausendfreund benannt, als erste Stellvertreterin Frau Christine Stahl und als zweiter Stellvertreter Herr Johann Schammann.

­ Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 3 o Benennung der Mitglieder für den Landessportbeirat

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat werden 14 Mitglieder von den Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode nominiert. Die Fraktion der CSU hat danach das Benennungsrecht für neun Mitglieder, die SPD-Fraktion für vier Mitglieder und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für ein Mitglied.

Von der Fraktion der CSU wurden benannt: Herr Christian Meißner, Herr Ludwig Ritter, Herr Peter Schmid, Herr Siegfried Schneider, Herr Dr. Markus Söder, Herr Georg Stahl, Herr Hermann Steinmaßl, Herr Dr. Gerhard Waschler und Herr Georg Winter.

Die SPD-Fraktion hat benannt: Herrn Wilhelm Leichtle, Frau Christa Steiger, Herrn Johannes Straßer und Herrn Udo Egleder.

Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde als Mitglied Frau Petra Münzel benannt.

Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 4

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst Herrn Staatssekretär für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, Herrn Herrmann, um die Beantwortung der ersten Frage. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schopper. Bitte, Frau Kollegin Schopper.

Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, nachdem in der Passauer Neuen Presse vom 17. November 1998 berichtet wurde, daß im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit geprüft wird, inwieweit im Rahmen des bayerischen KJHG eine bestens bewährte Pflegschaft seitens eines lesbischen Paares im Landkreis Regen zulässig ist, frage ich die Staatsregierung ­ insbesondere vor dem Hintergrund eines angekündigten Gesetzentwurfs des Bundestags zur Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ­, ob die Staatsregierung im konkreten Fall Schritte unternimmt und, wenn ja, welche.

Staatssekretär Herrmann (Sozialministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da gegenüber dem Sozialministerium Zweifel an der Eignung der Pflegestelle im Landkreis Regen geäußert wurden, hat es das Jugendamt Regen auf dem Dienstweg um einen Bericht gebeten. Dieser ist noch nicht eingegangen.

Sobald er vorliegt, wird die Staatsregierung in Ausübung ihres jugendrechtlichen Wächteramtes prüfen, ob das Wohl der Kinder in der Pflegestelle gewährleistet ist und ob das Jugendamt Regen im Einklang mit dem geltenden Recht gehandelt hat.

Da das Recht der Jugendhilfe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen vollzogen wird, besteht nur eine Rechtsaufsicht. Der Staat ist deshalb nur dann zum Eingreifen berechtigt und verpflichtet, wenn das Jugendamt rechtswidrig gehandelt haben sollte. Sollte dies der Fall sein, wird die Staatsregierung die nötigen aufsichtlichen Schritte einleiten.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Frau Kollegin Schopper.

Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da im konkreten Fall nichts vorliegt und Sie dazu keine Aussagen machen können, frage ich Sie, wie das Sozialministerium derartige Pflegschaften grundsätzlich beurteilt, wenn das Wohl des Kindes gesichert ist, das im Mittelpunkt steht.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Herrmann (Sozialministerium): Grundsätzlich ist sicher die Betreuung in einer Familie die familienähnlichste Form der außerhäuslichen Erziehung.

Wenn den betroffenen Kindern das Aufwachsen in einer normalen Familie ermöglicht werden soll, müssen ihnen Pflegemutter und Pflegevater zur Seite stehen. Artikel 21 Absatz 2 des bayerischen KJHG bestimmt daher, daß die Pflegeerlaubnis bei gleich geeigneten Personen vorzugsweise Eheleuten erteilt werden soll. Sie kann allerdings auch Einzelpersonen erteilt werden. Entscheidend ist immer das Wohl des Kindes. Ob dies jeweils gewährleistet ist, kann nur im Einzelfall festgestellt werden.

Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Schopper.

Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich darf also davon ausgehen, dass Sie als politisch Verantwortlicher und als Rechtsaufsicht grundsätzlich nichts dagegen einwenden, wenn das Wohl des Kindes gesichert ist, dass eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft eine Pflegschaft hat?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Herrmann (Sozialministerium): Wir werden das jeweils im Einzelfall prüfen. Da Sie in Ihrer ersten Frage den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften angesprochen haben, darf ich feststellen, daß grundsätzlich eine allgemeine Gleichstellung von Familien und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nicht in Frage kommen kann.

(Zuruf von der CSU: Bravo!)

Die Staatsregierung wird einer solchen Gleichstellung jedenfalls nicht zustimmen. Wir sind auch hinsichtlich der Pflege von Kindern nicht der Auffassung, dass die Eignung solcher Lebensgemeinschaften generell bejaht werden kann. Wir sind aber bereit, das im Einzelfall im Interesse des Wohles des Kindes zu prüfen.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, damit ist Ihre Aufgabe schon zu Ende. Nun bitte ich zur Beantwortung der Fragen zum Thema Landesentwicklung und Umwelt Frau Staatssekretärin Stewens. Nächster Fragesteller ist Kollege Georg Schmid.

Georg Schmid (CSU): Frau Staatssekretärin, welche Abweichungen von den genehmigten Plänen wurden bei den beiden Deponien für Elektroofenschlacke in Hemerten, Gemeinde Münster, und Gut Sulz, Gemeinde Holzheim, im Landkreis Donau-Ries festgestellt?

Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium): Lieber Kollege Georg Schmid, als erstes möchte ich feststellen, dass es sich bei beiden Deponien um Werksdeponien der Lechstahlwerke handelt.

Die Deponie Sulz ist bereits verfüllt und wird nicht mehr betrieben. Aufgrund neuerer deponietechnischer Vorschriften erfolgt die Rekultivierung dieser Deponie nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ebenerdig, sondern mit einer geringfügigen Profilierung zur verbesserten Ableitung des Niederschlagswasssers. Abweichungen vom genehmigten Plan liegen bei der Deponie Sulz nicht vor.

Wesentlich schwieriger verhält es sich dagegen bei der Deponie Hemerten. Dort ist es tatsächlich zu einer Abweichung vom genehmigten Plan gekommen, nämlich zu einer Überhöhung. Die Regierung von Schwaben hat daraufhin in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die notwendigen Tekturen, die weitere Profilierung sowie die zeitnahe abschließende Rekultivierung geregelt.

Bei der Deponie Hemerten wurden bei den abgelagerten Abfällen tatsächlich Überschreitungen von Richtwerten festgestellt. Es handelt sich also um Überschreitungen von Richtwerten und nicht von Grenzwerten. Auf diesen Unterschied zwischen Richtwerten und Grenzwerten möchte ich deutlich hinweisen. Es wurden also Überschreitungen von Richtwerten festgestellt. Der Genehmigungsbescheid enthält zwar, wie bei derartigen Mineralstoffdeponien üblich, keine Werte für Schadstoffe. Die Beurteilung von Analysen erfolgt in der Regel anhand der Richtwerte des Merkblatts für Bauschuttdeponien.

Diese Richtwerte des Merkblatts für Bauschuttdeponien sind aber erst 1994 aufgestellt worden. Im Zeitpunkt der Planfeststellung der Deponien Sulz und Hemerten gab es das Bauschuttmerkblatt und damit deren Richtwerte also noch gar nicht. Das muss man dazu schon wissen.

In Untersuchungen ist festgestellt worden, dass es nach diesen Richtwerten einzelne Überschreitungen gab, und zwar vorwiegend im Feststoffgehalt bei Chrom, Sulfid, Barium, Vanadium und Zink, sowie im Eluat bei Barium und Sulfid. Das ergibt sich aus Analysen, die wir beim Landesamt für Umweltschutz in Auftrag gegeben haben, und es ergibt sich zum anderen aus Analysen des Büros Sakosta im Auftrag der Lechstahlwerke.

Die Regierung von Schwaben hat aus den Analysen, wie auch der Donauwörther Zeitung von vorgestern zu entnehmen war, für die Deponien Sulz und Hemerten bereits Konsequenzen gezogen. Eine Grundwasserkontamination ist derzeit nicht feststellbar. Jetzt wird aber eine zusätzliche Grundwasser-Meßstelle errichtet, und die schon bestehende Überwachung der beiden Deponien wird intensiviert.

Die Meßergebnisse liegen der Regierung von Schwaben vor. Diese gibt sie an die Staatsanwaltschaft weiter. In dieser Sache läuft nämlich ein Ermittlungsverfahren, nachdem sich die Bürgerinitiative an die Staatsanwaltschaft gewandt hat. Die Staatsanwaltschaft hat einen präzisen Fragenkatalog erarbeitet und an die Regierung von Schwaben geschickt. Die Meßergebnisse werden der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Georg Schmid. Bitte sehr.

Georg Schmid (CSU): Frau Staatssekretärin, welchen zeitlichen Ablauf hat die Regierung von Schwaben zur Herstellung rechtmäßiger Zustände geplant?

Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium): Jetzt wird also die Grundwasser-Meßstelle eingerichtet.

Der Vorgang liegt bei der Staatsanwaltschaft, die jetzt ermittelt. Den genauen Zeitplan der Regierung von Schwaben kenne ich derzeit nicht. Dazu müßte man unmittelbar bei der Regierung von Schwaben nachfragen. Ich kann das seitens des Umweltministeriums übernehmen und das Ergebnis Herrn Kollegen Georg Schmid dann zur Verfügung stellen.

(Georg Schmid (CSU): Ich bedanke mich!) Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Güller.

Güller (SPD): Frau Staatssekretärin, um welchen Faktor werden die Richtwerte bei den von Ihnen genannten Stoffen überschritten?

Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Es sind wohl erhebliche Erhöhungen festgestellt worden.

Zu dem gesamten Vorgang ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft; die Akte kann bei der Regierung von der Bürgerinitiative eingesehen werden. Die exakten Werte kann ich Ihnen zur Verfügung stellen. Ich wiederhole aber, dass die Bürgerinitiative die bei der Regierung liegende Akte einsehen kann.

Präsident Böhm: Ich rufe den nächsten Fragesteller auf. Anstelle des Herrn Dr. Jung ist das Herr Kollege Schultz.

Schultz (SPD): Frau Staatssekretärin, welche Konsequenzen ergeben sich für den Zweckverband Abfallbeseitigung Rangau aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung für den Fall, dass die am Hafengelände in Fürth errichtete Müllverschwelungsanlage wegen nicht ordnungsgemäßen Probebetriebs ihren regulären Betrieb zum 1. März 1999 nicht aufnehmen kann, und welche Konsequenzen für die Subventionen entstehen, wenn die endgültige Stillegung der Anlage erfolgen sollte?

Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium): Herr Kollege Schultz, Sie haben den Termin 1. März 1999 bereits genannt. Zu diesem Zeitpunkt müßte der ­ in Anführungszeichen ­ erfolgreiche dreimonatige Probebetrieb der Schwelbrennanlage Fürth beendet sein.

Inzwischen zeichnet sich ab, dass der erfolgreiche dreimonatige Probebetrieb nicht nachgewiesen werden kann. In dem Fall hat die Umwelttechnik Mittelfranken ­ UTM ­ als private Eigentümerin und Betreiberin, in deren Auftrag die Firma Siemens-KWU die Anlage erstellt, in Abstimmung mit dem Abfallzweckverband zwei Möglichkeiten: entweder vertraglich die Verlängerung der Inbetriebnahmephase zu vereinbaren, damit die Firma Siemens-KWU die erforderlichen Nachbesserungen durchführen kann, oder ­ als zweite Möglichkeit ­ die Rückweisung der Anlage.

Bei der Rückweisung der Anlage ergeben sich wiederum zwei Möglichkeiten, nämlich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, also der sogenannten grünen Wiese, oder der Umbau der Anlage nach einem anderen Verfahrenskonzept, wie zum Beispiel nach dem Rostfeuerungskonzept.

Die erforderlichen Entscheidungen zu treffen, ist ausschließlich Sache der Vertragspartner. Über weitergehende Konsequenzen, insbesondere für die Förderung der Anlage, nachzudenken, besteht für die Staatsregierung derzeit kein Anlaß. Entscheidungen müssen wir insoweit erst dann treffen, wenn die Stillegung endgültig feststeht.

Präsident Böhm: Zusatzfrage, Herr Kollege Schultz.

Schultz (SPD): Frau Staatssekretärin, ist es richtig, daß der Bewilligungsbescheid gedanklich und vielleicht auch expressis verbis die Förderung damit begründet hat, die bei der Erstellung einer solchen großen Pilotanlage vorhandenen Risiken abzumildern? ­ War das verständlich?

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium): Ja, das war verständlich. Im Abfallwirtschaftsgesetz ist eindeutig festgelegt, dass wir für Müllverbrennungsanlagen keine Zuschüsse mehr gewähren. Das hat der bayerische Bürger beschlossen. Zuschüsse werden nur noch für Pilotanlagen, also für innovative Technik, gewährt.

Ihre Frage impliziert, dass innovative Technik mit Risiken verbunden sei. Dies kann ich nicht nachvollziehen.

Außerdem verhält es sich ganz einfach so, dass häufig erhöhte Fördermittel nötig sind, um innovative Umwelttechnik überhaupt auf den Markt bringen zu können.

Erhöhte Fördermittel sind also gewissermaßen notwendig, um ein Produkt marktfähig zu machen. Auch aus diesem Grund sind für die Müllverschwelungsanlage als Pilotanlage erhöhte Fördermittel gewährt worden.

Präsident Böhm: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Schultz.

Schultz (SPD): Ich darf es nochmals präzisieren, Frau Staatssekretärin. Wurde erkannt, dass bei einer so großen Pilotanlage, bei der Risiken nicht auszuschließen sind, dieses Projekt gefördert wird, um der Bevölkerung nicht auch noch finanzielle Bürden aufzuerlegen, damit diese Risiken gemildert werden, und ­ das wäre die Präzisierung in diesem Fall ­ muss das auch dann gelten, wenn eine solche Anlage plötzlich ein Risiko darstellt und aus irgendwelchen Gründen nicht weiter betrieben werden kann?

Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium): Nein, meiner Auffassung nach muss es nicht so sein. Ihre Frage wird aber, falls eine Entscheidung über die Rückforderung erforderlich werden sollte, in die Prüfung selbstverständlich einbezogen.

Was ist in der Schwelbrennanlage passiert? Ich nehme an, dass Sie das wissen. In der Anlage bilden sich Gewölle. Das sind Geflechte, die aus den im Abfall enthaltenen Drähten und Stahlfedern bestehen.